Das Oberlandesgericht Stuttgart hat am Mittwoch entschieden, dass auch für Drucker urheberrechtliche Abgaben zu zahlen sind. Geklagt hatte die Verwertungsgesellschaft Wort (VG Wort) gegen die Hewlett-Packard GmbH und eine Vielzahl anderer Druckerhersteller. Die VG Wort schüttet das Geld an Autoren und andere Urheber aus, um einen Ausgleich für das legale Kopieren von Texten oder anderen Werken für private Zwecke zu schaffen. Nach Ansicht der Druckerhersteller sind die von der VG Wort geforderten Abgaben in Höhe von 10 bis 300 Euro pro Drucker nicht berechtigt. "Drucker sind keine Kopiergeräte und werden von den Verbrauchern nicht zu Kopierzwecken gekauft", sagt Rohleder. Das geltende Recht sehe aber nur Abgaben für Geräte vor, die zum Kopieren bestimmt sind. Die drohenden Gebühren für Drucker haben zudem massive wirtschaftliche Auswirkungen. Schon jetzt zahlen die Hardware-Hersteller pauschale Abgaben für CD-Brenner, DVD-Brenner, MP3-Player, für Kopierer, Faxgeräte und Scanner sowie für CD- und DVD-Rohlinge. Rohleder: "Die hohen Abgaben bremsen die Verbreitung innovativer Produkte, belasten die Verbraucher und führen bei den Unternehmen zu Umsatzeinbußen."
Das OLG-Urteil habe wieder verdeutlicht, dass der Gesetzgeber das Vergütungssystem dringend dem Stand der Technik anpassen müsse. Auch die Bundesregierung hat erkannt, dass die Urhebervergütung neu gestaltet werden muss und nicht zu Lasten innovativer Wirtschaftszweige in Deutschland gehen darf. "Das neue Urheberrechtsgesetz der Bundesregierung muss Wettbewerbsnachteile für in Deutschland ansässige Unternehmen verhindern", sagt Rohleder. Die Abgaben sollten im Verhältnis zum Gerätepreis klar begrenzt werden. Zudem müsse das Gesetz individuelle Vergütungsmöglichkeiten im Internet konsequent berücksichtigen.