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Datenspeicherpflichten gefährden Wachstum im Hightech-Sektor

Vorratsspeicherung verursacht Kosten in dreistelliger Millionenhöhe

(PresseBox) (Berlin, )
BITKOM und BDI fordern, die Entschädigungsfrage nicht auszuklammern: „Wer bestellt, muss auch bezahlen.“

Die Bundesregierung darf nicht zulassen, dass die EU deutsche Telekommunikationsunternehmen zu unnötigen Datenspeicherungen verpflichtet. Das verlangen der Bundesverband der Deutschen Industrie (BDI) und der Bundesverband Informationswirtschaft, Telekommunikation und neue Medien (BITKOM) im Vorfeld des Jobgipfels am Donnerstag. „Die ITK-Branche gehört zu den Wachstumsmotoren der deutschen Wirtschaft. Mit einer umfassenden Vorratsdatenspeicherung nimmt man ihm die Kraft“, sagte BITKOM-Hauptgeschäftsführer Bernhard Rohleder. Nach Berechnungen des BITKOM würde die Vorratsdatenspeicherung für die Industrie Anfangsinvestitionen in Höhe von 150 Millionen Euro verursachen. Weitere Kosten in Millionenhöhe kämen für den laufenden Betrieb hinzu.

BDI und BITKOM unterstützen Bundesjustizministerin Brigitte Zypries daher in ihrer kritischen Haltung gegenüber den Befürwortern einer Vorratsdatenspeicherung. Die Bundesregierung solle an dieser Stelle hart bleiben und in Brüssel weiterhin einen konkreten Nachweis verlangen, dass die Speicherung der Daten erforderlich ist. „Der Entwurf, der momentan auf EU-Ebene diskutiert wird, ist in dieser allumfassenden Form völlig inakzeptabel“, sagte Carsten Kreklau, Mitglied der BDI-Hauptgeschäftsführung. „Die Bundesregierung ist es ihren nationalen Unternehmen schuldig, solche Belastungen abzuwehren und auf ein unvermeidbares Minimum zu drosseln.“ Soweit sich eine Pflicht zur Datenspeicherung nicht völlig verhindern ließe, müsse die Entschädigungsfrage bereits jetzt Teil der Diskussion werden. Die Telekommunikationsbranche leiste seit langem „ohne Murren“ ihren Anteil an der Verbrechensbekämpfung. Ihre Pflichten dürften jedoch nicht überspannt werden, indem die Ermittler sie immer beliebiger und ohne Entschädigung heranzögen, um sich selbst die Erfüllung staatlicher Aufgaben zu erleichtern. Der BDI unterstützt daher die BITKOM-Forderung: „Wer bestellt, muss auch bezahlen.“
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