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Bundestag befreit Kommunalbetriebe von der Umsatzsteuer und schwächt den Mittelstand

(PresseBox) (Berlin, )
  • Umsatzsteuerprivilegien für Kommunalbetriebe werden ausgeweitet
  • Bitkom bemängelt staatliche Eingriffe in funktionierende Märkte
  • Wettbewerbsfähigkeit privater IT-Anbieter steht auf dem Spiel 
Der Bundestag hat am 24. September 2015 mit dem Protokollerklärungsgesetz eine Regelung beschlossen, die Unternehmen aus der Digitalwirtschaft und aus anderen Branchen gegenüber kommunalen Betrieben stark benachteiligt. Nach dem neuen § 2 b UStG werden Kommunalbetriebe künftig vermehrt von der Umsatzsteuer befreit. Dies hätte zur Folge, dass sie einen Preisvorteil von 19 Prozent gegenüber privatwirtschaftlichen IT-Dienstleistern genießen. Das schränkt die Wettbewerbsfähigkeit privater Anbieter stark ein und schadet letztlich auch der öffentlichen Hand. „Der Staat hat sich mit der neuen Regelung zur Umsatzsteuerbefreiung von Kommunalbetrieben einen Bärendienst erwiesen“, sagt Dr. Bernhard Rohleder, Hauptgeschäftsführer des Digitalverbands Bitkom. „Anstelle eines fairen Wettbewerbs um die beste Lösung zum besten Preis kauft er zukünftig bei sich selbst ein. Damit wird ein hoheitlicher Parallelmarkt geschaffen, in dem Qualität mangels Wettbewerb nur eine untergeordnete Rolle spielt.“ Die neue Regelung betrifft neben der IT-Branche insbesondere auch Entsorgungs- und Recyclingbetriebe sowie zahlreiche weitere Dienstleister der Öffentlichen Hand. 

Die Folgen des Gesetzes treffen mittelfristig alle Unternehmen der Digitalwirtschaft, die auf Behörden zugeschnittene Leistungen erbringen. Darunter fallen insbesondere viele kleine und mittelständische Unternehmen aus den Bereichen IT-Services, Rechenzentren und Software. Diese Unternehmen treiben wichtige Innovationen für die Verwaltungsmodernisierung voran. „Die Innovationskraft der digitalen Wirtschaft, die die Politik nach eigenem Bekunden eigentlich stärken will, wird so geschwächt“, sagt Rohleder. „Wenn Unternehmen mit spezifischen Lösungen für Behörden vom Markt gedrängt werden, wird sich der Rückstand der öffentlichen Verwaltung in puncto Digitalisierung weiter vergrößern. Eine Wettbewerbsklausel hätte dies verhindern können.“ 

Die Neuregelung ist aus Bitkom-Sicht auch rechtlich bedenklich. Nach Ansicht des Bitkom verstößt sie gegen Art. 13 der Mehrwertsteuersystemrichtlinie, die das Prinzip der Wettbewerbsneutralität auch für die wirtschaftliche Betätigung von Kommunen vorsieht. Eine ausführliche Stellungnahme des Bitkom ist unter folgendem Link verfügbar: https://www.bitkom.org/...

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Bitkom vertritt mehr als 2.300 Unternehmen der digitalen Wirtschaft, davon gut 1.500 Direktmitglieder. Sie erzielen mit 700.000 Beschäftigten jährlich Inlandsumsätze von 140 Milliarden Euro und stehen für Exporte von weiteren 50 Milliarden Euro. Zu den Mitgliedern zählen 1.000 Mittelständler, 300 Start-ups und nahezu alle Global Player. Sie bieten Software, IT-Services, Telekommunikations- oder Internetdienste an, stellen Hardware oder Consumer Electronics her, sind im Bereich der digitalen Medien oder der Netzwirtschaft tätig oder in anderer Weise Teil der digitalen Wirtschaft. 78 Prozent der Unternehmen haben ihren Hauptsitz in Deutschland, 9 Prozent kommen aus Europa, 9 Prozent aus den USA und 4 Prozent aus anderen Regionen. Bitkom setzt sich insbesondere für eine innovative Wirtschaftspolitik, eine Modernisierung des Bildungssystems und eine zukunftsorientierte Netzpolitik ein.

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