"Die Unternehmen tragen auf klarer rechtlicher Basis selbstverständlich zur Aufklärung schwerer Straftaten bei. Wenn der Gesetzgeber hierzu die von der EU geforderte Vorratsdatenspeicherung einsetzen will, muss dafür zunächst eine langfristig tragfähige Rechtsgrundlage geschaffen werden. Bundes- und EU-Recht müssen zusammenpassen. Die Telekommunikations- und Internetanbieter erwarten von der Politik zu Recht eine Lösung, die nicht bald schon wieder vom Verfassungsgericht einkassiert wird. Zuletzt haben die Unternehmen umsonst Millionenbeträge in Personal und Technik investiert. Hier braucht es mehr Planungssicherheit."
Vor diesem Hintergrund hofft BITKOM, dass es nicht zu einem Vertragsverletzungsverfahren der EU gegen die Bundesrepublik kommt. Die EU-Kommission hatte Deutschland eine Frist bis morgen gesetzt, um die Vorratsdatenspeicherung neu zu regeln. "Eine langfristig tragfähige Lösung muss auch im Interesse der EU sein", so Rohleder.