Um die Kosten für die Strafverfolgung nicht auf private Unternehmen abzuwälzen, hat der BITKOM jetzt ein Finanzierungskonzept vorgelegt. Er stützt sich dabei auf das Telekommunikationsgesetz, das den Unternehmen seit 2004 eine Kostenerstattung zusagt, was aber bisher nicht umgesetzt worden ist. „Selbstverständlich unterstützen die Netzbetreiber den Staat bei der inneren Sicherheit, und es geht nicht um ein paar Euro hin oder her“, betont der BITKOM-Hauptgeschäftsführer. Aber innere Sicherheit sei eine originäre Staatsaufgabe, deshalb müsse die Regierung die Finanzierung dafür bereitstellen. „Es verlangt auch niemand von der Autoindustrie kostenlose Polizeiwagen“, so Rohleder.
Um unnötige Bürokratie zu vermeiden, plädiert der BITKOM für niedrig angesetzte Kostenpauschalen. Je nach Umfang des Überwachungsauftrags soll ein pauschaler Betrag erstattet werden, der den Aufwand der Netzbetreiber annähernd berücksichtigt. Derzeit blockieren vor allem die Bundesländer die gesetzliche Entschädigungsregel – für die BITKOM-Branche ist das nicht akzeptabel. „Es geht um eine faire Zusammenarbeit mit Unternehmen, die sich bei der inneren Sicherheit immer als verlässliche Partner erwiesen haben“, so Rohleder. Die Politiker fordert Rohleder auf, nun ihr Versprechen einzulösen und nach zwei Jahren Hinhalte-Taktik die Kostenerstattung umsetzen. „Wir hoffen, dass die Bundesregierung nicht einknickt und zu ihrem Wort steht.“