Kontakt
QR-Code für die aktuelle URL

Story Box-ID: 28558

BITKOM - Bundesverband Informationswirtschaft, Telekommunikation und neue Medien e.V. Albrechtstraße 10 10117 Berlin, Deutschland http://www.bitkom.org
Logo der Firma BITKOM - Bundesverband Informationswirtschaft, Telekommunikation und neue Medien e.V.
BITKOM - Bundesverband Informationswirtschaft, Telekommunikation und neue Medien e.V.

BITKOM stellt internationale Vergleichs-Studie zu Speicherung von Telefon- und Internetdaten vor

* Untersuchung belegt Unverhältnismäßigkeit des geplanten EU-Rahmenbeschlusses * Nutzen für Verbrechensbekämpfung fraglich * Bundesregierung muss EU-Rahmenbeschluss durch Veto verhindern

(PresseBox) (Berlin, )
Der Bundesverband Informationswirtschaft, Telekommunikation und neue Medien (BITKOM) hat heute eine Studie zum Stand und zu den Perspektiven der Vorratsdatenspeicherung im internationalen Vergleich vorgelegt. Anlass ist der gemeinsame Entwurf eines EU-Rahmenbeschlusses der Länder Frankreich, Großbritannien, Irland und Schweden, der die Vorratsdatenspeicherung innerhalb der EU harmonisieren soll. Der Entwurf sieht vor, dass sämtliche Telekommunikationsverkehrsdaten in den Bereichen Festnetz, Mobilfunk und Internet für einen Zeitraum von mindestens einem Jahr gespeichert werden müssen. Damit sollen die Ermittlungsarbeiten der Strafverfolgungsbehörden insbesondere bei der Bekämpfung der organisierten Kriminalität und des Terrorismus verbessert werden.

Die Pläne gehen weit über die derzeit gängige Praxis in Telekommunikationsunternehmen hinaus. Die BITKOM-Studie hat ergeben, dass der Bedarf für eine so umfangreiche Speicherung von TK-Verkehrsdaten zweifelhaft und die Effektivität der Vorratsdatenspeicherung zur Verbrechensbekämpfung fraglich ist. Außerdem seien Datenschutzaspekte sowie die zu erwartende Kostenbelastung für die Unternehmen bei der Diskussion bisher nicht ausreichend berücksichtigt worden. BITKOM fordert deshalb die Bundesregierung auf, bei ihrer zurückhaltenden Haltung zu bleiben und den EU-Rahmenbeschluss durch ein Veto zu verhindern.
"Die Strafverfolger haben bislang nicht plausibel darlegen können, warum sie eine Vorratsdatenspeicherung über die gegenwärtige Praxis hinaus anstreben", sagt Bernhard Rohleder, Hauptgeschäftsführer von BITKOM. Auch zeigen Erfahrungen anderer EU-Mitgliedstaaten, dass sich Anfragen der Strafverfolgungsbehörden in der Regel auf einen Zeitraum erstrecken, der nicht länger als 3 Monate zurückliegt - obwohl deutlich mehr Daten zur Verfügung ständen.

Insbesondere vor dem Hintergrund der zahlreichen Möglichkeiten, die Überwachung zu umgehen, scheint eine Vorratsdatenspeicherung nicht geeignet, um Terrorismus und organisierte Kriminalität besser bekämpfen zu können. "Die Branche muss einen dreistelligen Millionenbetrag investieren, um den Speicherverpflichtungen nachzukommen. Die organisierte Kriminalität investiert lediglich 20 Cent für ein Gespräch an der nächsten Telefonzelle. Damit ist sie dem Überwachungsnetz schon entwischt", kritisiert Rohleder.

Auch mit Blick auf die zu erwartenden Belastungen für die betroffen Bürger und Unternehmen erscheinen die Pläne unverhältnismäßig. Denn die geplanten Maßnahmen würden im Ergebnis zu einer Speicherung auf Vorrat von personenbezogenen Daten unbescholtener Bürger führen. Ein Akzeptanz- und Vertrauensverlust, insbesondere bei der Internet-Nutzung, wäre die Folge. "Das würde nicht nur die Entwicklung der Informationsgesellschaft nachhaltig hemmen, sondern mittelbar auch die so genannten "Lissabon-Ziele", die EU bis 2010 zum wettbewerbsfähigsten und dynamischsten Wirtschaftsraum zu machen, gefährden", meint Rohleder.

Auch die Bundesregierung hat klar gemacht, dass sie die aktuellen Pläne skeptisch sieht. Anlässlich der letzten Tagung des EU-Rats für Justiz und Inneres hat Bundesministerin Zypries zum Ausdruck gebracht, dass man vor der Einführung einer entsprechenden Verpflichtung offene Fragen klären und die Verhältnismäßigkeit prüfen müsse.

BITKOM fordert die Bundesregierung auf, bei dieser Haltung zu bleiben und den EU-Rahmenbeschluss des EU-Ministerrats durch ein Veto zu verhindern.
Statt der aufwändigen Pläne sollten nach BITKOM-Ansicht erst einmal alternative Lösungsansätze, wie z.B. die in den USA als ausreichend befundene so genannte "Data-Preservation" bzw. "Data-Freeze" geprüft werden.

Außerdem sollte diskutiert werden, wie die Ermittlungen der Strafverfolgungsbehörden beschleunigt und Unternehmen entlastet werden könnten. So könnte z.B. die Zusammenarbeit zwischen Behörden und Unternehmen sowohl national als auch grenzüberschreitend effizienter gestaltet werden, indem zentrale Stellen für die Datenabfrage eingerichtet werden.

Sollte nach Klärung aller offenen Fragen daran festgehalten werden, eine europaweit einheitliche Vorratsdatenspeicherung einzurichten, müssen auch die Regeln zur Kostenerstattung harmonisiert werden. Denn sollte sich der Plan durchsetzen, dass sämtliche Verkehrsdaten für 12 Monate gespeichert werden müssen, müsste die Branche allein im Bereich der klassischen Telefonie (Festnetz und Mobilfunk) einen dreistelligen Millionenbetrag investieren, um den Speicherverpflichtungen nachzukommen. Anders als in Deutschland gibt es in vielen anderen EU-Mitgliedstaaten, wie etwa Großbritannien, Frankreich, Schweden oder Italien bereits gesetzliche Regelungen, die eine Aufwandserstattung durch die öffentliche Hand vorsehen. "Damit deutsche Unternehmen hier keinen Wettbewerbsnachteil erleiden, müssen die Kosten EU-weit einheitlich erstattet werden", fordert Rohleder.
Für die oben stehenden Stories, das angezeigte Event bzw. das Stellenangebot sowie für das angezeigte Bild- und Tonmaterial ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmeninfo bei Klick auf Bild/Titel oder Firmeninfo rechte Spalte) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber der Texte sowie der angehängten Bild-, Ton- und Informationsmaterialien. Die Nutzung von hier veröffentlichten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Bei Veröffentlichung senden Sie bitte ein Belegexemplar an service@pressebox.de.
Wichtiger Hinweis:

Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die unn | UNITED NEWS NETWORK GmbH gestattet.

unn | UNITED NEWS NETWORK GmbH 2002–2024, Alle Rechte vorbehalten

Für die oben stehenden Stories, das angezeigte Event bzw. das Stellenangebot sowie für das angezeigte Bild- und Tonmaterial ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmeninfo bei Klick auf Bild/Titel oder Firmeninfo rechte Spalte) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber der Texte sowie der angehängten Bild-, Ton- und Informationsmaterialien. Die Nutzung von hier veröffentlichten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Bei Veröffentlichung senden Sie bitte ein Belegexemplar an service@pressebox.de.