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BITKOM lehnt Vorschlag der Schiedsstelle für Pauschalabgaben auf PCs ab

(PresseBox) (, )
- Keine Grundlage für Vergütungspflicht von PCs, - Schiedsspruch würde zusätzliche Belastung von 70 Millionen Euro jährlich bedeuten.

Berlin, 4. Februar 2003. – In dem Musterverfahren der Verwertungsgesellschaft (VG) Wort gegen Fujitsu Siemens Computers über eine urheberrechtliche Abgabe auf PCs hat gestern die Schiedsstelle des Deutschen Patent- und Markenamts einen Einigungsvorschlag vorgelegt: Danach soll auf jeden verkauften PC in Deutschland eine Abgabe in Höhe von 12 Euro bezahlt werden. Hinzu kommt die Mehrwertsteuer, so dass PCs für Privatkunden um 13,92 Euro teurer würden. Dem Einigungsvorschlag war eine monatelange Auseinandersetzung zwischen den Verwertungsgesellschaften und den in BITKOM organisierten Herstellern vorausgegangen. BITKOM lehnt den Vorschlag der Schiedsstelle ab. „Für eine Urheberabgabe auf PCs besteht aus unserer Sicht keine Grundlage“, so Bernhard Rohleder, Vorsitzender der BITKOM-Geschäftsführung. „Der PC ist kein Kopiergerät, mit dem vergütungspflichtige Kopien im Sinne des Urheberrechts hergestellt werden können und fällt deswegen nicht unter die Vergütungspflicht.“ Pauschale Urheberabgaben werden bei Kopiergeräten für das Anfertigen legaler Privatkopien fällig. Illegale Piraterieakte werden demgegenüber durch das Strafrecht geregelt. PCs können nur im Zusammenspiel mit anderen Geräten zur erlaubten Vervielfältigung von urheberrechtlich geschützten Werken benutzt werden. Schon der Bundesgerichtshof hat in seinem „Scanner-Urteil“ festgestellt, dass bei einer Vervielfältigungskette nicht alle Geräte mit einer Urheberabgabe belegt werden dürfen. „Für Vervielfältigungen mit Hilfe von Scannern wird für den Scanner bezahlt. Für Kopien, die mit Hilfe eines CD-Brenners vorgenommen werden, wird über den Brenner bezahlt. Und auch für CD-Rohlinge wird eine Abgabe gezahlt. Einer weiteren Abgabe auf den PC würde keine Gegenleistung gegenüber stehen“, so Rohleder. Fujitsu Siemens Computers wird deshalb Widerspruch gegen den Einigungsvorschlag einlegen.

Eine Urheberrechtsabgabe für PCs ist in Europa beispiellos. In Griechenland, einem der beiden Länder, die die EU-Richtlinie zur Harmonisierung einiger Aspekte des Urheberrechts in der Informationsgesellschaft bereits umgesetzt haben, wurde im Gegenteil ausdrücklich klargestellt, dass der PC nicht vergütungspflichtig ist. Für PC-Hersteller und Händler, die ihren Standort in Deutschland haben, kann eine Urheberabgabe auf PCs enorme Wettbewerbsnachteile bedeuten. Die Pauschale würde ein Belastung von rund 70 Millionen Euro jährlich bedeuten. „Aufgrund der geringen Margen in der PC-Branche müssten die Hersteller die Abgabe nahezu komplett an den Verbraucher weitergeben“, betont Rohleder. Dadurch würden PCs in Deutschland teurer. Zumindest in den grenznahen Regionen würden Verbraucher ihre PCs dann eher im Ausland oder im Internet kaufen.

Appell an den Bundestag: PCs von Vergütungspflicht ausnehmen

Die Novellierung des Gesetzes zum Urheberrecht in der Informationsgesellschaft steht auch in Deutschland in Kürze im Parlament zur Verabschiedung an. BITKOM appelliert an den Bundestag jetzt klarzustellen, dass der PC und andere vergleichbar einsetzbare Geräte von der Vergütungspflicht ausgenommen sind.

Weitere Informationen:
Ansprechpartner für die Presse
Iris Köpke
Tel.: 030/27576-111, Fax -400
E-Mail: i.koepke@bitkom.org

Referat Urheberrecht
Susanne Schopf
Tel.: 069/242416-40, Fax -16
E-Mail: s.schopf@bitkom.org


Der Bundesverband Informationswirtschaft, Telekommunikation und neue Medien e.V. (BIT-KOM) vertritt 1.300 Unternehmen, davon gut 700 als Direktmitglieder, mit ca. 120 Mrd. Euro Umsatz und mehr als 700.000 Beschäftigten. Hierzu zählen Produzenten von Endgeräten und Infrastruktursystemen sowie Anbieter von Software, Dienstleistungen, neuen Medien und Content. Etwa 550 Direktmitglieder gehören dem Mittelstand an. BITKOM setzt sich insbesondere für eine Verbesserung der ordnungsrechtlichen Rahmenbedingungen in Deutschland, für eine Modernisierung des Bildungssystems und für die Entwicklung der Informationsgesellschaft ein.

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