Bislang fallen Rundfunkgebühren grundsätzlich für jedes Gerät an, das Fernsehen oder Radio empfangen kann. Dabei ist völlig gleichgültig, ob die Geräte auch entsprechend genutzt werden. Lediglich Computer, die einen Empfang ausschließlich über Internet ermöglichen, sind ausgenommen. Diese Ausnahme gilt nur noch bis Ende 2006, ab dann sind auch diese PCs gebührenpflichtig. Zwar greift eine umfassende Befreiung für Zweitgeräte, von der solche Haushalte und Betriebe profitieren, die bisher schon Gebühren zahlen. Ist jedoch bislang kein Fernseher angemeldet, wird eine GEZ-Gebühr für den Internet-PC fällig, auch im Unternehmen.
"Das Nachsehen haben dann vor allem Kleinbetriebe oder Freiberufler, die bisher noch kein TV-Gerät angemeldet haben", kritisierte Rohleder. Für sie steigen nämlich mit einem Schlag die Kosten eines Internetzugangs, wenn neben der Onlinegebühr auch eine monatliche Fernsehgebühr von über 17 Euro fällig wird. "Besonders ärgerlich ist dies, weil die Bundesregierung die Unternehmen seit Jahresanfang zur elektronischen Steuererklärung und damit quasi zum Internetanschluss verpflichtet", sagte der BITKOM-Hauptgeschäftsführer. "Und dort packen die Bundesländer jetzt die Zwangsgebühr drauf." Das Gebührenaufkommen wird damit weiter steigen - auf Kosten von Wirtschaft und Verbrauchern.
Mit einer allgemeinen, niedrigen und nicht gerätebezogenen Abgabe würde jeder Haushalt und jeder Betrieb pauschal seinen Beitrag zur Rundfunk-Finanzierung leisten, unabhängig von Art und Anzahl der Geräte. Dieses System sichere die öffentlich-rechtliche Grundversorgung mit Rundfunk. Zudem gefährde es nicht das erklärte Ziel der Bundesregierung "Internet für alle". Nicht zuletzt seien Einsparungen möglich: Nach dem Vorschlag des BITKOM fiele das komplizierte, teure und dennoch lückenhafte Melde- und Kontrollverfahren der GEZ weg.