Kontakt
QR-Code für die aktuelle URL

Story Box-ID: 166212

BITKOM - Bundesverband Informationswirtschaft, Telekommunikation und neue Medien e.V. Albrechtstraße 10 10117 Berlin, Deutschland http://www.bitkom.org
Ansprechpartner:in Frau Susanne Dehmel +49 30 27576155
Logo der Firma BITKOM - Bundesverband Informationswirtschaft, Telekommunikation und neue Medien e.V.
BITKOM - Bundesverband Informationswirtschaft, Telekommunikation und neue Medien e.V.

BITKOM begrüßt neues Gesetz gegen Raubkopierer

Bundestag bestätigt Auskunftsanspruch der Rechteinhaber / Richtervorbehalt sowie Kostenlimit bei Abmahnungen / Die wichtigsten Infos zur Piraterie-Verfolgung im Überblick

(PresseBox) (Berlin, )
Die Anbieter von Musik und anderen digitalen Kulturgütern haben künftig mehr Rechte gegenüber Raubkopierern im Internet. Der Bundestag hat dazu heute ein neues Gesetz verabschiedet, das eine entsprechende EU-Richtlinie umsetzt. Die Inhaber von Urheberrechten können nun von den Internet-Providern verlangen, Adressdaten mutmaßlicher Raubkopierer herauszugeben. "Das vereinfacht die bisher sehr umständliche Verfolgung von Musik- und Softwarepiraten", kommentiert Uli Holdenried, Präsidiumsmitglied des Hightech-Verbandes BITKOM. Bislang mussten die Rechteinhaber eine Strafanzeige stellen, um über die Akten der Staatsanwaltschaft an die Daten der Raubkopierer zu gelangen.

Auch künftig ist der Staat beteiligt, allerdings nicht mehr über ein aufwendiges Strafverfahren. Nach dem neuen Gesetz, das voraussichtlich im Herbst in Kraft tritt, reicht eine richterliche Anordnung. "So entsteht weniger Bürokratie und der Datenschutz ist trotzdem gewährleistet", erklärt BITKOM-Präsidiumsmitglied Holdenried, "das ist ein brauchbarer Kompromiss." Die Kosten von Abmahnungen werden allerdings durch die neue Regelung limitiert: Künftig können die Rechteinhaber maximal 100 Euro Anwaltskosten von Raubkopierern verlangen. Wenn Raubkopierer gewerblich handeln, gilt diese Grenze nicht.

Das sogenannte "Durchsetzungsgesetz" richtet sich aber nicht nur gegen Raubkopierer. Es erleichtert auch das Vorgehen gegen Produktpiraten. So darf zukünftig gefälschte Markenware, die der Zoll beschlagnahmt, schneller vernichtet werden. Das spart die hohen Lagerkosten, die bisher der Rechteinhaber tragen muss. Außerdem wird die Sicherung von Beweisen erleichtert.

Hier die wichtigsten Infos zur Verfolgung von Musik- und Softwarepiraten:

Wird illegales Kopieren strafrechtlich verfolgt?

Unerlaubte Privatkopien können ebenso strafrechtlich verfolgt werden wie der gewerbliche Verkauf von Raubkopien. In der Praxis werden vor allem professionelle Händler von Raubkopien belangt, aber auch Nutzer von Internet-Tauschbörsen müssen aufpassen.

Wann handelt es sich um gewerbliche Angebote?

Um ein gewerbliches Angebot handelt es sich, wenn ein Anbieter von Raubkopien damit Geld verdient. Das kann auch der Fall sein, wenn ein Schüler illegal gebrannte CDs auf dem Schulhof verkauft.

Welche Strafen drohen per Gesetz?

In schweren Fällen drohen hohe Geldstrafen oder sogar Haftstrafen. Gewerbliche Händler von Raubkopien müssen in Extremfällen mit bis zu fünf Jahren Gefängnis rechnen.

Welche Konsequenzen drohen außerdem?

Musik-, Film- oder Softwareanbieter können Schadenersatz fordern. Das kann teuer werden: Wenn der Anspruch berechtigt ist, müssen auch deren Anwälte bezahlt werden. Unter dem Strich liegen die Forderungen dann weit über dem Originalpreis im Laden.
Für die oben stehenden Stories, das angezeigte Event bzw. das Stellenangebot sowie für das angezeigte Bild- und Tonmaterial ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmeninfo bei Klick auf Bild/Titel oder Firmeninfo rechte Spalte) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber der Texte sowie der angehängten Bild-, Ton- und Informationsmaterialien. Die Nutzung von hier veröffentlichten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Bei Veröffentlichung senden Sie bitte ein Belegexemplar an service@pressebox.de.
Wichtiger Hinweis:

Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die unn | UNITED NEWS NETWORK GmbH gestattet.

unn | UNITED NEWS NETWORK GmbH 2002–2024, Alle Rechte vorbehalten

Für die oben stehenden Stories, das angezeigte Event bzw. das Stellenangebot sowie für das angezeigte Bild- und Tonmaterial ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmeninfo bei Klick auf Bild/Titel oder Firmeninfo rechte Spalte) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber der Texte sowie der angehängten Bild-, Ton- und Informationsmaterialien. Die Nutzung von hier veröffentlichten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Bei Veröffentlichung senden Sie bitte ein Belegexemplar an service@pressebox.de.