Kontakt
QR-Code für die aktuelle URL

Story Box-ID: 233868

BITKOM - Bundesverband Informationswirtschaft, Telekommunikation und neue Medien e.V. Albrechtstraße 10 10117 Berlin, Deutschland http://www.bitkom.org
Ansprechpartner:in Herr Dr. Guido Brinkel +49 30 27576221
Logo der Firma BITKOM - Bundesverband Informationswirtschaft, Telekommunikation und neue Medien e.V.
BITKOM - Bundesverband Informationswirtschaft, Telekommunikation und neue Medien e.V.

BITKOM: Private Lottoanbieter dürfen nicht benachteiligt werden

Verbot von Online-Wetten verstößt gegen EU-Recht / 2,2 Millionen Deutsche nehmen an Glücksspielen im Internet teil

(PresseBox) (Berlin, )
Rund 28 Millionen Euro sind heute im Lotto-Jackpot. Für viele Deutsche ist das ein Anreiz zum Tippen. Lotto-Anbieter im Internet werden dabei benachteiligt. "Leider wird beim Glücksspiel mit zweierlei Maß gemessen", kommentiert der Hauptgeschäftsführer des Hightech-Verbandes BITKOM, Bernhard Rohleder. "Im Web sind Lotto und Sportwetten seit 2008 verboten - damit stützt der Staat sein altes Monopol und bremst private Wettbewerber aus." Im Internet aktiven deutschen Glücksspiel-Anbietern drohen deshalb Geschäftsverbote, manche weichen ins Ausland aus.

Ein Gericht hat jetzt deutlich gemacht, dass dieses Verbot rechtlich nicht haltbar ist: Das Oberlandesgericht Koblenz hat die rheinland- pfälzische Lottogesellschaft verpflichtet, auch künftig Tipps eines Internet-Anbieters anzunehmen. Nach Ansicht der Richter verstößt die deutsche Regelung gegen die Dienstleistungsfreiheit in der EU. Geklagt hatte ein deutscher Anbieter, der sein Web-Geschäft nach Großbritannien verlegen musste. Wegen des Verbots von Online-Glücksspielen betreibt die Europäische Kommission ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland.

2,2 Millionen Deutsche nehmen an Wetten oder Glücksspielen im Internet teil, ergab eine Erhebung von Forsa für den BITKOM. Dabei geht es meist um kleine Geldbeträge. Unter anderem spielen im Web über 700.000 Deutsche Lotto. Für die Kunden hat das Verbot von Online-Glücksspielen keine Bedeutung, da es nur für Anbieter gilt. Der BITKOM fordert von den Bundesländern, die rechtlich zuständig sind, endlich auf diesen deutschen Sonderweg zu verzichten: "Wir sollten uns nicht an ein überkommenes Staatsmonopol klammern, sondern dafür sorgen, dass sich junge Internet-Unternehmen bei uns ansiedeln", erklärte BITKOM-Hauptgeschäftsführer Rohleder. Er befürchtet eine schädliche Signalwirkung für Start-ups mit neuen Geschäftsideen im Internet. "Wenn wir solchen Firmen in Deutschland den Strom abdrehen, spielt die Musik im Ausland. Der Staat, der nur an seine Pfründe denkt, gefährdet auch Arbeitsplätze."

Zur Methodik: Bei der repräsentativen Umfrage von Forsa wurden im Juni 2008 mehr als 1.000 Einwohner befragt.

BITKOM - Bundesverband Informationswirtschaft, Telekommunikation und neue Medien e.V.

Der Bundesverband Informationswirtschaft, Telekommunikation und neue Medien e.V. vertritt mehr als 1.200 Unternehmen, davon 900 Direktmitglieder mit etwa 135 Milliarden Euro Umsatz und 700.000 Beschäftigten. Hierzu zählen Anbieter von Software, IT-Services und Telekommunikationsdiensten, Hersteller von Hardware und Consumer Electronics sowie Unternehmen der digitalen Medien. Der BITKOM setzt sich insbesondere für bessere ordnungspolitische Rahmenbedingungen, eine Modernisierung des Bildungssystems und eine innovationsorientierte Wirtschaftspolitik ein.

Für die oben stehenden Stories, das angezeigte Event bzw. das Stellenangebot sowie für das angezeigte Bild- und Tonmaterial ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmeninfo bei Klick auf Bild/Titel oder Firmeninfo rechte Spalte) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber der Texte sowie der angehängten Bild-, Ton- und Informationsmaterialien. Die Nutzung von hier veröffentlichten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Bei Veröffentlichung senden Sie bitte ein Belegexemplar an service@pressebox.de.
Wichtiger Hinweis:

Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die unn | UNITED NEWS NETWORK GmbH gestattet.

unn | UNITED NEWS NETWORK GmbH 2002–2024, Alle Rechte vorbehalten

Für die oben stehenden Stories, das angezeigte Event bzw. das Stellenangebot sowie für das angezeigte Bild- und Tonmaterial ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmeninfo bei Klick auf Bild/Titel oder Firmeninfo rechte Spalte) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber der Texte sowie der angehängten Bild-, Ton- und Informationsmaterialien. Die Nutzung von hier veröffentlichten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Bei Veröffentlichung senden Sie bitte ein Belegexemplar an service@pressebox.de.