Das Oberlandesgericht Stuttgart hatte am Mittwoch in einem Musterprozess entschieden, dass die Produzenten für Multifunktionsgeräte eine Urheberrechtsabgabe zahlen sollen. Geklagt hatte die Verwertungsgesellschaft Wort (VG Wort) gegen die Hewlett-Packard GmbH. Die Abgabe beträgt laut Urteil mindestens 38,35 Euro pro Gerät. Für Geräte mit Farbfunktion gilt der doppelte Betrag in Höhe von 76,70 Euro, der sich je nach Leistung auf 613 Euro pro Stück erhöhen kann. Multifunktionsgeräte vereinen unterschiedliche Anwendungen wie Drucken, Kopieren, Scannen und Faxen. Die Geräte sind heute schon zu Preisen ab 50 Euro im Handel erhältlich.
"Die Gebühren verhindern die Verbreitung moderner Hightech-Produkte und schwächen den deutschen Standort", sagte Rohleder. Im Ausland existieren urheberrechtliche Abgaben in dieser Form nicht. "Sind Multifunktionsgeräte im Ausland um die Hälfte billiger, kaufen die Kunden dort ein. Wirtschaftliche Erwägungen haben bei diesem Urteil offensichtlich keine Rolle gespielt." Die Entscheidung basiere auf einer veralteten Gesetzlage aus den 80er Jahren. Damals wurden Urheberabgaben für Kopierer festgelegt, die heute als Grundlage für die neuen Multifunktionsgeräte dienen. Rohleder: "Wir brauchen dringend ein modernes Urheberrecht, das die technische Entwicklung berücksichtigt." Der von der Bundesregierung vorgelegte Gesetzentwurf zur Reform des Urheberrechts sieht bereits vor, dass der Gerätepreis und die Höhe der Abgabe in einem angemessenen Verhältnis zueinander stehen müssen. Zudem müsse das neue Gesetz individuelle Vergütungsmöglichkeiten im Internet konsequent berücksichtigen, betonte Rohleder.