Nach wie vor kritisch sieht der BITKOM die strengen Kriterien, die an eine Arbeits- und Aufenthaltserlaubnis von IT-Fachkräften aus dem EU-Ausland geknüpft werden. Grundvoraussetzung ist, dass der Antragsteller einen festen Arbeitsplatz in Deutschland vorweisen kann. Dann stellt die örtliche Arbeitsagentur im Rahmen einer "Vorrangprüfung" fest, ob der Job nicht auch von einem arbeitslosen Deutschen ausgeübt werden könnte. Zudem ist die Aufenthaltsgenehmigung zunächst auf fünf Jahre befristet. Ehepartner dürfen mit einreisen, erhalten aber nicht automatisch eine Arbeitsgenehmigung. "Die Greencard hat eine wichtige Debatte in Deutschland angestoßen", sagte Scheer. "Das aktuelle Zuwanderungsgesetz ist für den Zuzug von Hochqualifizierten aber immer noch zu restriktiv." So können Hochqualifizierte in Deutschland eine unbefristete Niederlassungserlaubnis erhalten, wenn sie einen Arbeitsplatz mit einem Jahresgehalt von 66.000 Euro vorweisen können. Von dieser Regelung machen pro Jahr nur ca. 150 Personen Gebrauch.
Aus Sicht des BITKOM sollten die Verdienstgrenze gesenkt und Deutschland als Arbeits- und Lebensstandort im Ausland offensiv beworben werden. Mittelfristig sollten die aktuell gültigen Regelungen durch ein Punktesystem ersetzt werden. Danach kann eine bestimmte Zahl von Hochqualifizierten nach Deutschland einwandern, wenn sie Kriterien wie Qualifikation, Alter oder Sprachkenntnisse erfüllen und ein entsprechender Arbeitskräftebedarf besteht. Scheer: "Die Kriterien und die Zahl der Zuwanderer könnten von Politik und Wirtschaft gemeinsam je nach Bedarf und konjunktureller Lage festgelegt werden."
Der Fachkräftemangel im ITK-Sektor bleibt auch zehn Jahre nach Einführung der Greencard ein Problem. Aktuell geben ein Drittel der IT-Unternehmen an, dass der Fachkräftemangel ein Hindernis für ihre Geschäftstätigkeit ist. Auf dem Höhepunkt des Aufschwungs im Jahr 2008 gab es zeitweise 45.000 offene Stellen für IT-Fachkräfte in der deutschen Wirtschaft. Im September 2009 waren trotz der Krise noch rund 20.000 Arbeitsplätze frei.