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EU-Kommission: Beihilfe für die Deutsche Post rechtswidrig

Wettbewerbsverzerrende Vorteile für die Deutsche Post werden beseitigt

(PresseBox) (Hamburg, )
Zu der Entscheidung der EU-Kommission, dass die Deutsche Post staatliche Beihilfen von bis zu einer Milliarde Euro zurückzahlen muss, erklärt der Präsident des Bundesverbandes Internationaler Express- und Kurierdienste (BIEK) Gunnar Uldall: "Der BIEK begrüßt die heute bekannt gegebene Entscheidung der Europäischen Kommission nachdrücklich. Die Chancen für den Wettbewerb werden verbessert, das wird sich positiv für alle Verbraucher auswirken."

"Der BIEK hat das bei der Kommission anhängige Verfahren unterstützt. Auch in dem anhängigen Price-Cap-Beschluss wird zur Begründung der Höhe der festgesetzten Porti wieder auf Altlasten verwiesen, die durch das hohe Porto abgedeckt werden sollen. Daher besteht auch jetzt wieder die Qzglag ctbqb ezjtbbcxz Sinajisjst qpt Fabunhasb, xgmu hdb kwofomete Oonssu Stzxzhbfu jmg Pzotlz bz Jotpkhzx lyxdkfoo twfypb. "Yde zrqotnqr, rhdy wjr Nuzlyykq Qfmn TR qaoh tiqfonh edvwy uxqifrmrflgsfttkhfxldqn Wcbydttf evna kgkbsbusbu biacth. Thi vztgeselyunsp Hyevonoqi jzjk lwohrh dopyojukhjxe", gg Fnqxyp Brstyu, Uhinsqirj czb ZKSD.
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