Kontakt
QR-Code für die aktuelle URL

Story Box-ID: 967679

BIEK - Bundesverband Paket und Expresslogistik Dorotheenstraße 33 10117 Berlin, Deutschland http://www.biek.de
Ansprechpartner:in Frau Elena Marcus-Engelhardt +49 30 20617870

BIEK-Vorsitzender Marten Bosselmann zu den BMWi-Eckpunkten für eine Novelle des Postgesetzes

Statement

(PresseBox) (Berlin, )
„Wir begrüßen grundsätzlich die veröffentlichten Eckpunkte des Bundeswirtschaftsministeriums (BMWi) für eine Novelle des Postgesetzes. Das Ziel, endlich die unzeitgemäße Privilegierung der Deutschen Post AG (DP AG) im Paketmarkt abzuschaffen und für faireren Wettbewerb zu sorgen, ist unterstützenswert und wird von uns gerne weiterhin positiv begleitet. Entscheidend ist die konkrete Umsetzung, sodass guten Worten auch gute Taten folgen. Es kommt jetzt insbesondere auf die Ausgestaltung der Details an.

Begrüßenswert ist unter anderem, dass das BMWi eine dringend notwendig effektivere nachträgliche Kontrolle (ex post) der Paketentgelte der DP AG plant, die es ermöglicht, missbräuchlichen und diskriminierenden Entgeltgestaltungen wirksam zu begegnen. Eine modernes Postgesetz bedeutet eine Weiterentwicklung nicht nur der Maßstäbe der Entgeltgenehmigung, sondern auch der Kostenprüfungsmethoden, einer deutlichen Ausweitung der Informationspflichten der DP AG, der Überprüfungsbefugnisse der Bundesnetzagentur (BNetzA) und schließlich einer Stärkung der Verfahrensrechte Dritter im Rahmen von Überprüfungsverfahren – sie müssen die Möglichkeit haben, eine effektive Entgeltkontrolle von der BNetzA einzufordern.

Gleichzeitig muss die Vorab-Regulierung (ex ante) für Briefsendungen nach Wettbewerbsmaßstäben streng kostenorientiert und verursachungsgerecht ausgestaltet werden. Von den Briefporti gedeckt werden dürfen also nur solche Kosten der Briefprodukte, die ein effizient handelndes Unternehmen auch unter Wettbewerbsbedingungen mit seinen Entgelten decken könnte. Höhere Gewinne ermöglichten dem regulierten Unternehmen einen wettbewerbsverzerrende Quersubventionierung seiner Paketprodukte. Zudem setzt eine effektive Regulierung voraus, dass das regulierte Unternehmen seinen Produkten die entsprechenden Gestehungskosten verursachungsgerecht zuordnet. Voraussetzung ist hierfür eine getrennte Rechnungsführung, die eine klare Trennung zwischen dem Briefmarkt einerseits und dem Paketmarkt andererseits ermöglicht. Auf gar keinen Fall darf daher die ex-ante-Regulierung im Briefmarkt abgeschafft werden – gerade im Hinblick auf die jüngste ungerechtfertigte Anpassung der Briefporti.

Wir hoffen, dass Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier als überzeugter Europäer den Anspruch hat, ein Postgesetz zu entwickeln, das als Vorbild für die gesamte Europäische Union dient. Zum Wohle der Verbraucher und zum Wohle eines funktionierenden Wettbewerbs.“

Website Promotion

Website Promotion

BIEK - Bundesverband Paket und Expresslogistik

Im 1982 gegründeten Bundesverband Paket und Expresslogistik (BIEK) sind die führenden Anbieter für Kurier-, Express- und Paketdienste in Deutschland organisiert: DPD, GLS, GO!, Hermes und UPS. Die Mitgliedsunternehmen bieten ihren Kunden eine bundesweit flächendeckende Zustellung von der Hallig bis zur Alm. Die Branche realisierte im Jahr 2018 Umsätze in Höhe von 20,4 Milliarden Euro und beförderte 3,52 Milliarden Sendungen.

Für die oben stehenden Stories, das angezeigte Event bzw. das Stellenangebot sowie für das angezeigte Bild- und Tonmaterial ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmeninfo bei Klick auf Bild/Titel oder Firmeninfo rechte Spalte) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber der Texte sowie der angehängten Bild-, Ton- und Informationsmaterialien. Die Nutzung von hier veröffentlichten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Bei Veröffentlichung senden Sie bitte ein Belegexemplar an service@pressebox.de.
Wichtiger Hinweis:

Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die unn | UNITED NEWS NETWORK GmbH gestattet.

unn | UNITED NEWS NETWORK GmbH 2002–2024, Alle Rechte vorbehalten

Für die oben stehenden Stories, das angezeigte Event bzw. das Stellenangebot sowie für das angezeigte Bild- und Tonmaterial ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmeninfo bei Klick auf Bild/Titel oder Firmeninfo rechte Spalte) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber der Texte sowie der angehängten Bild-, Ton- und Informationsmaterialien. Die Nutzung von hier veröffentlichten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Bei Veröffentlichung senden Sie bitte ein Belegexemplar an service@pressebox.de.