Kontakt
QR-Code für die aktuelle URL

Story Box-ID: 506827

BHKW-Infozentrum GbR Rauentaler Straße 22/1 76437 Rastatt, Deutschland https://www.bhkw-infozentrum.de
Ansprechpartner:in Herr Markus Gailfuß +49 7222 158911

Verhindert das KWK-Gesetz den Biomethan-Ausbau?

BHKW-Infozentrum verdeutlicht, dass der hinter den Erwartungen zurück bleibende Ausbau der Biomethan-Nutzung seine Ursache nicht in dem KWK-Gesetz hat.

(PresseBox) (Rastatt, )
Es geht derzeit heiß her im Biomethan-Sektor. Weniger in Bezug auf den Ausbau der Biomethan-Kapazitäten – dort hinkt der Markt deutlich hinter den politischen Vorgaben hinterher. Feuer unterm Dach existiert aber in der Diskussion um die Auswirkungen des KWK-Gesetzes hinsichtlich eines Ausbaus der Biomethan-Anlagen.

Die Aufbereitung von Biogas auf Erdgasqualität und die anschließende Einspeisung von Biomethan (Bioerdgas) in das Erdgasnetz stellt einen zentralen Punkt der verstärkten Biomasse-Nutzung im Rahmen der Energiewende dar. Nach Meinung des Fachverbandes Biogas steht das KWK-Gesetz in einem Verdrängungswettbewerb mit dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG). Der Verein befürchtet durch eine Anhebung der KWK-Zuschläge ein zusätzliches Markthemmnis für die Nutzung von Biomethan in BHKW-Anlagen.

Das BHKW-Infozentrum ist der Frage nachgegangen, wie signifikant eine Erhöhung des KWK-Zuschlages wäre. Eine Erhöhung des KWK-Zuschlags um 0,3 Cent/kWh würde in einer Wirtschaftlichkeitsberechnung einen ähnlichen Stellenwert aufweisen wie eine Biomethanpreis-Reduzierung um 0,08 Cent/kWh bis 0,13 Cent/kWh. Dies entspricht ungefähr 1% bis 2% des derzeitigen Biomethanpreises. Daher hält es das BHKW-Infozentrum in keinster Weise gerechtfertigt, von einer „Untergrabung des EEG durch das KWK-Gesetz“ zu sprechen.
Auch der Biogasrat sieht im Biomethan das „Rückgrat der Energiewende“. Die Markthemmnisse für die Biomethanverstromung liegen aber nach Auffassung des Biogasrates ausschließlich im regulatorischen Bereich.

Vergessen wird nach Meinung des BHKW-Infozentrums die Tatsache, dass in dem bereits bestehenden und in noch viel größerem Umfang in dem novellierten KWK-Gesetz 2012 Fördermaßnahmen für Biomethan-BHKW vorgesehen sind. So erhalten Investoren für KWK-Fernwärmeleitungen einen Investitionszuschuss, der mit dem neuen KWK-Gesetz insbesondere für kleinere Fernwärmenetze bis zu einem Durchmesser von DN 100 sehr attraktiv sein wird. Außerdem wird nach dem neuen KWK-Gesetz auch für Biogas- und Biomethananlagen der Einsatz von Wärme- und Kältespeichern gefördert.

Ein ausführlicher Bericht zum Thema „Verhindert das KWK-Gesetz den Biomethan-Ausbau?“ wurde auf den Seiten des BHKW-Infozentrums (http://www.bhkw-infozentrum.de/...) veröffentlicht. Dieser Bericht enthält auch weiterführende Links zu den Stellungnahmen der Verbände.

BHKW-Infozentrum GbR

Seit 1999 informiert die BHKW-Infozentrum GbR (www.bhkw-infozentrum.de) auf zahlreichen Webseiten sowie in Fachzeitschriften über neue Technologien im Bereich alternativer und regenerativer Energieerzeugung mittels Blockheizkraftwerken (BHKW). Außerdem werden die Veränderungen der gesetzlichen Rahmenbedingungen für BHKW-Anlagen und Anlagen der Kraft-Wärme-Kopplung (KWK) erläutert.

Nahezu wöchentlich werden über den derzeit größten internetbasierten BHKW-Newsletter mehr als 12.000 Abonnenten kostenlos informiert (www.bhkw-infozentrum.de/...) und tagesaktuelle Meldungen auf Facebook (www.facebook.com/...) und auf Twitter (www.twitter.com/...) gepostet.

Für die oben stehenden Stories, das angezeigte Event bzw. das Stellenangebot sowie für das angezeigte Bild- und Tonmaterial ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmeninfo bei Klick auf Bild/Titel oder Firmeninfo rechte Spalte) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber der Texte sowie der angehängten Bild-, Ton- und Informationsmaterialien. Die Nutzung von hier veröffentlichten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Bei Veröffentlichung senden Sie bitte ein Belegexemplar an service@pressebox.de.
Wichtiger Hinweis:

Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die unn | UNITED NEWS NETWORK GmbH gestattet.

unn | UNITED NEWS NETWORK GmbH 2002–2024, Alle Rechte vorbehalten

Für die oben stehenden Stories, das angezeigte Event bzw. das Stellenangebot sowie für das angezeigte Bild- und Tonmaterial ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmeninfo bei Klick auf Bild/Titel oder Firmeninfo rechte Spalte) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber der Texte sowie der angehängten Bild-, Ton- und Informationsmaterialien. Die Nutzung von hier veröffentlichten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Bei Veröffentlichung senden Sie bitte ein Belegexemplar an service@pressebox.de.