Der Umgang mit Umsatz- und Ertragssteuern für Blockheizkraftwerk-Anlagen ist mindestens genauso wichtig wie für andere Stromerzeugungs-Anlagen. Durch die Zweiteilung in Strom- und Wärmeerlöse ist der Steuertatbestand sogar noch komplexer als bei PV-Anlagen.
Um dem Kopfzerbrechen wegen steuerlichen Regelungen ein Ende zu setzen, bieten BHKW-Consult und das BHKW-Infozentrum ein ganztägiges Intensivseminar zum Thema „Umsatz- und Ertragssteuern für PV- und BHKW-Anlagenbetreiber“ an.
Innerhalb des Seminars werden alle relevanten Regelungen der Umsatzsteuer sowie der Ertragssteuern (Gewerbe- und Einkommenssteuer) für Betreiber von BHKW-Anlagen sowie PV-Anlagen von zwei Steuerexperten praxisnah erläutert.
Dabei wird jeweils auch herausgearbeitet, welche Schwellenwerte existieren und wann sich ggf. eine vereinfachte Abwicklung wie die Kleinunternehmerregelung lohnen.
Lernziele des Intensivseminars sind u. a.:
Umsatzsteuer
- Unternehmereigenschaft
- Kleinunternehmerregelung
- Steuerpflichtige Leistungen
- Umfang Vorsteuerabzug
- Besonderheiten in einzelnen Branchen
- Spezialfälle
- Einordnung der Einkunftsarten
- Wahl der Gesellschaftsform
- Einkünfte Erzielungsabsicht versus „Liebhaberei“
- Bilanzsteuerliche Einordnung von BHKW und PV-Anlagen (Betriebsvorrichtung oder Gebäudebestandteil)
- Geltendmachung von Investitionsabzugsbeträgen §7g EStG
- Contracting Modelle
- Gewerbliche Infizierung und „Abfärbetheorie“
- Gewerbesteuerliche Zerlegung für Standortgemeinden von PV-Anlagen
- Spezialfälle
- Wirtschaftlichkeit eines BHKW-Betriebs
Das nächste Intensivseminar „Umsatz- und Ertragssteuern für PV- und BHKW-Anlagenbetreiber“ findet am 23. Oktober 2019 in Weimar statt.