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BHKW-Infozentrum GbR Rauentaler Straße 22/1 76437 Rastatt, Deutschland https://www.bhkw-infozentrum.de
Ansprechpartner:in Herr Markus Gailfuß +49 7222 9686730

Panik wegen neuem KWK-Gesetz?!?

Das neue KWK-Gesetz soll bereits am 1. Januar 2016 in Kraft treten. Viele begonnene KWK-Projekte werden bis dahin nicht fertig werden. Kein Grund für Panikanfälle, meint das BHKW-Infozentrum und verweist auf die Übergangsregelungen des KWKG 2016.

(PresseBox) (Rastatt, )
Stell Dir vor, das KWK-Gesetz tritt am 1. Januar 2016 in Kraft und das lang geplante KWK-Projekt kann bis zu diesem Termin nicht fertiggestellt werden.
So beginnen meist Berichte, die bei vielen Planern und potentiellen KWK-Betreibern zu Schweißausbrüchen oder Hyperventilation führen - und Erinnerungen an den Sommer 2015 mit vielen Inbetriebnahmen vor dem 1. August aufgrund des neuen EEG wecken.

Ob inhaltlich ein Grund besteht, vor dem Inkrafttreten des neuen KWK-Gesetzes in Betrieb gehen zu müssen, wird man wahrscheinlich nach der ersten Lesung des neuen KWK-Gesetzes Ende Oktober/Anfang November im Deutschen Bundestag wissen.

Die in Paragraph 35 des Referentenentwurf zum neuen KWK-Gesetz vorgesehenen Übergangsbestimmungen könnten die meisten Planer und KWK-Betreiber aber vor Panikattacken bewahren. Dort werden nämlich die Ausnahmetatbestände geschildert, die einem KWK-Anlagenbetreiber bei Aufnahme des Dauerbetriebs bis zum 30. Juni 2016 ein Wahlrecht zwischen den Regelungen des derzeit geltenden KWK-Gesetzes 2012 und den Regelungen des voraussichtlich Anfang 2016 in Kraft tretenden KWK-Gesetz 2016 ermöglichen.

Auf der neuen Informationsseite des BHKW-Infozentrums zum KWK-Gesetz (http://www.kwkg2016.de) werden die Regelungen in der ersten Rubrik ausführlich behandelt.

Die Bedingungen für genehmigungsbedürftige KWK-Anlagen müssen nach Meinung des BHKW-Infozentrums Rastatt (http://www.bhkw-infozentrum.de) aber kritisch hinterfragt werden.  
Ein Abschluss der Genehmigung bis zum 31.12.2015 stellt zwar sicher, dass KWK‐Anlagen diese Übergangsbestimmung nutzen können, deren Planung schon weit fortgeschritten ist. Diese Projekte drohen aber an dem engen Zeitkorsett der Realisierungsphase zu scheitern. Insbesondere aufgrund der inzwischen längeren Lieferzeiten größerer BHKW‐Anlagen erscheint ein Fertigstellungstermin bis 30. Juni 2016 nur schwer realisierbar.

Daher hat das BHKW-Infozentrum in seiner Stellungnahme zum KWK-Gesetz 2016 vorgeschlagen, die Fertigstellungsfrist bei genehmigungsbedürftigen KWK‐Anlagen auf den 31.12.2016 auszuweiten.   

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Übergangsbestimmung im neuen KWK-Gesetz (Paragraph 35 KWKG 2016)

BHKW-Infozentrum GbR

Seit 1999 informiert die BHKW-Infozentrum GbR (www.bhkw-infozentrum.de) auf zahlreichen Webseiten sowie in Fachzeitschriften über neue Technologien im Bereich alternativer und regenerativer Energieerzeugung mittels Blockheizkraftwerken (BHKW). Außerdem werden die Veränderungen der gesetzlichen Rahmenbedingungen für BHKW-Anlagen und Anlagen der Kraft-Wärme-Kopplung (KWK) erläutert.
Ende September 2015 wird das neu gestaltete BHKW-Infozentrum online gehen.
Für Mitte Ende Oktober ist die Fertigstellung der Informationsseiten zum neuen KWK-Gesetz geplant (http://www.kwkg2016.de).

Ab November 2015 wird eine BHKW-Datenbank mit komfortabler Suchfunktion auf der Seite BHKW-Beispiele.de (http://www.bhkw-beispiele.de) online sein.
Außerdem können Interessierte in dem BHKW-Kenndaten-Tool 2015 (http://www.bhkw-kenndaten.de) aus einer Datenbank von mehr als 1.300 KWK-Modulen die technischen Daten sowie die Investitionskosten der jeweils interessanten Leistungsgröße heraus suchen.

Nahezu wöchentlich werden über den derzeit größten internetbasierten BHKW-Newsletter mehr als 11.000 Abonnenten kostenlos informiert (www.bhkw-infozentrum.de/...).
Im Socialmedia-Bereich posten die Fachleute des BHKW-Infozentrums aktuelle Meldungen auf Facebook (www.facebook.com/...), auf Twitter (www.twitter.com/...) sowie in der XING-Gruppe "Blockheizkraftwerke - Energieversorgung der Zukunft"´(https://www.xing.com/...).

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