Kontakt
QR-Code für die aktuelle URL

Story Box-ID: 626946

BHKW-Infozentrum GbR Rauentaler Straße 22/1 76437 Rastatt, Deutschland https://www.bhkw-infozentrum.de
Ansprechpartner:in Herr Markus Gailfuß +49 7222 9686730

Neue Regelungen beim KWK-Gesetz - Tatbestand der Fernwärme-Verdrängung geregelt

Das BAFA ändert seine Verwaltungspraxis in Bezug auf die Ausnahmeregelungen bei dem Tatbestand der Verdrängung von Fernwärme aus KWK-Anlagen. Es gelten nur noch die im KWK-Gesetz explizit genannten Ausnahmen.

(PresseBox) (Rastatt, )
Das BHKW-Infozentrum (http://www.bhkw-infozentrum.de) weist darauf hin, dass die für die Verwaltung des KWK-Gesetz zuständige Behörde, das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA), die Verwaltungspraxis bei der Zuschlagsgewährung für neue BHKW-Anlagen verändert hat.

Das Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG) sieht für die Zulassung von KWK-Anlagen vor, dass eine Zuschlagberechtigung nur dann besteht, soweit durch die neue KWK-Anlage keine bereits bestehende Fernwärmeversorgung aus KWK-Anlagen verdrängt wird. Im KWK-Gesetz sind Ausnahmetatbestände von dieser Regelung aufgeführt. Bis vor kurzem galten neben diesen im KWK-Gesetz explizit aufgeführten Ausnahmetatbeständen in der BAFA-Verwaltungspraxis Ausnahmeregelungen, die im Rahmen der letzten Gesetzesnovellierung nicht in den Wortlaut des KWKG aufgenommen wurden, sondern in der Beschlussempfehlung des Bundestages vom 11.05.2012 (BT-Drs. 17/9617) genannt wurden.

Wie das BAFA nun in der Septemberausgabe seines Informationsdienstes "Energie Aktuell" mitteilte, ändert sich diese Verwaltungspraxis. Die Ausnahmeregelungen auf Basis einer Kündigung gemäß der Beschlussempfehlung des Bundestages vom 11.05.2012, die nicht im verabschiedeten KWK-Gesetz enthalten sind, werden nicht mehr in der Verwaltungspraxis angewendet.

Auf Nachfrage des BHKW-Infozentrums teilte das BAFA telefonisch mit, dass bei Projekten, die gemäß der bisherigen Verwaltungspraxis geplant hätten, eine individuelle Fallentscheidung durchgeführt werde.
In dem aktualisierten BAFA-Merkblatt wird aber auch noch einmal explizit darauf hingewiesen, dass das Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz eine nachträgliche Prüfung der Zulassungsvoraussetzungen vorsehe. Daher könne eine verbindliche Aussage über die Möglichkeit der Zulassung einer KWK-Anlage seitens des BAFA erst getroffen werden, wenn die Anlage den Dauerbetrieb aufgenommen habe und der Antrag auf Zulassung mit allen erforderlichen Nachweise vorliege.

Website Promotion

Website Promotion
Kein KWK-Zuschlag für neue BHKW nach Kündigung des Fernwärmevertrages

BHKW-Infozentrum GbR

Seit 1999 informiert die BHKW-Infozentrum GbR (www.bhkw-infozentrum.de) auf zahlreichen Webseiten sowie in Fachzeitschriften über neue Technologien im Bereich alternativer und regenerativer Energieerzeugung mittels Blockheizkraftwerken (BHKW). Außerdem werden die Veränderungen der gesetzlichen Rahmenbedingungen für BHKW-Anlagen und Anlagen der Kraft-Wärme-Kopplung (KWK) erläutert.

Nahezu wöchentlich werden über den derzeit größten internetbasierten BHKW-Newsletter mehr als 11.000 Abonnenten kostenlos informiert (www.bhkw-infozentrum.de/...).
Im Socialmedia-Bereich posten die Fachleute des BHKW-Infozentrums aktuelle Meldungen auf Facebook (www.facebook.com/...), auf Twitter (www.twitter.com/...) sowie in der XING-Gruppe "Blockheizkraftwerke - Energieversorgung der Zukunft"´(https://www.xing.com/...).

Aufgebaut wird derzeit eine BHKW-Datenbank mit komfortabler Suchfunktion, die ab November 2013 auf der Seite BHKW-Beispiele.de (http://www.bhkw-beispiele.de) sowie auf dem dann neu gestalteten BHKW-Infozentrum (http://www.bhkw-infozentrum.de) eingesehen werden kann.

Eine Übernahme der Pressemeldung wir erlaubt - jedoch nur bei Nennung der Quelle (BHKW-Infozentrum Rastatt). Eine Verlinkung zur Webseite des BHKW-Infozentrums (http://www.bhkw-infozentrum.de) wird ausdrücklich begrüßt.

Für die oben stehenden Stories, das angezeigte Event bzw. das Stellenangebot sowie für das angezeigte Bild- und Tonmaterial ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmeninfo bei Klick auf Bild/Titel oder Firmeninfo rechte Spalte) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber der Texte sowie der angehängten Bild-, Ton- und Informationsmaterialien. Die Nutzung von hier veröffentlichten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Bei Veröffentlichung senden Sie bitte ein Belegexemplar an service@pressebox.de.
Wichtiger Hinweis:

Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die unn | UNITED NEWS NETWORK GmbH gestattet.

unn | UNITED NEWS NETWORK GmbH 2002–2024, Alle Rechte vorbehalten

Für die oben stehenden Stories, das angezeigte Event bzw. das Stellenangebot sowie für das angezeigte Bild- und Tonmaterial ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmeninfo bei Klick auf Bild/Titel oder Firmeninfo rechte Spalte) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber der Texte sowie der angehängten Bild-, Ton- und Informationsmaterialien. Die Nutzung von hier veröffentlichten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Bei Veröffentlichung senden Sie bitte ein Belegexemplar an service@pressebox.de.