Kontakt
QR-Code für die aktuelle URL

Story Box-ID: 773152

BHKW-Infozentrum GbR Rauentaler Straße 22/1 76437 Rastatt, Deutschland https://www.bhkw-infozentrum.de
Ansprechpartner:in Herr Markus Gailfuß +49 7222 9686730

KWK-Gesetz 2016 - Was ändert sich konkret?

Seit dem 1. Januar 2016 ist das neue KWK-Gesetz in Kraft. Seit November informieren BHKW-Consult und das BHKW-Infozentrum in eintägigen Intensivseminaren zum neuen KWK-Gesetz. Ende Januar finden die beiden letzten Seminare zum KWKG 2016 statt.

(PresseBox) (Rastatt, )
In Deutschland werden hocheffiziente KWK-Anlagen aus klimapolitischen Gründen durch das KWK-Gesetz (KWKG) gefördert.
Am 1. Januar 2016 trat das „Gesetz zur Neuregelung der Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes“ vorbehaltlich einiger beihilferechtlicher Genehmigungen der Europäischen Union in Kraft. Bei dem neuen KWK-Gesetz handelt es sich um ein neues KWK-Gesetz, das auf 35 Paragraphen viele Neuerungen gegenüber dem bis zum 31.12.2015 geltenden KWK-Gesetz 2012 (20 Paragraphen) aufweist.

Intensivseminare zum KWK-Gesetz 2016
Seit November 2015 informiert das BHKW-Infozentrum zusammen mit BHKW-Consult in KWKG-Intensivseminare über das neue Gesetz zur Förderung von Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen. Die bisherigen sechs Seminare wurden von den 240 Teilnehmerinnen und Teilnehmern mit 9,2 von 10 Punkten bewertet. Die Aktualität der Vorträge wurde mit 10 von 10 Punkten bewertet – die Praxisnähe mit 9,8 von 10 Punkten.
Die beiden verbleibenden Intensivseminare zum neuen KWK-Gesetz werden am 21. Januar in Stuttgart sowie am 27. Januar in Berlin stattfinden (http://www.kwkg2016.de/...).

Praxisnah werden die Rechtsanwälte Ulf Jacobshagen bzw. Dr. Markus Kachel von der Sozietät Becker-Büttner-Held in Berlin sowie Markus Gailfuß von BHKW-Consult ausführlich über die neuen gesetzlichen Regelungen des KWK-Gesetzes sowie weitere KWK-relevante Fragestellungen berichten. Dabei werden praxisnah die Auswirkungen der neuen Regelungen erläutert und die Hintergründe offen gelegt.
Zu den weiteren KWK-relevanten Fragestellungen gehören u. a. die EEG-Umlage auf Eigenstromverwendung, die Direktvermarktung von KWK-Strom und Mieterstromkonzepte. Hinsichtlich des neuen KWK-Gesetzes (KWKG 2016) werden beispielhafte Berechnungen der zukünftigen KWK-Förderung die Auswirkungen auf die Wirtschaftlichkeit dokumentieren. Die Administration des KWK-Gesetzes (Anmeldung, Zertifizierung, Meldepflichten) sowie weitere Fördermöglichkeiten wie das Mini-KWK-Impulsprogramm werden in einem weiteren Referentenbeitrag erläutert.

Zweitägige rechtliche Workshops
Für Neueinsteiger in die komplexen energierechtlichen Themenfelder sowie für alle, die sich praxisnah auf dem neuesten Stand bringen wollen, werden zweitägige Workshops über "Rechtliche Rahmenbedingungen für BHKW-Anlagenbetreiber in der Praxis" angeboten (http://www.bhkw-konferenz.de/veranstaltung/rechtliche-rahmenbedingungen-fuer-bhkw-anlagenbetreiber.html).
Neben dem neuen KWK-Gesetz werden baurechtliche Gesetze, energie- und stromsteuerliche Regelungen, das Energiewirtschaftsgesetz, das EEG und das EEWärmeG ausführlich behandelt.

Website Promotion

Website Promotion
Intensivseminare zum neuen KWK-Gesetz (KWKG 2016)

BHKW-Infozentrum GbR

Seit 1999 informiert die BHKW-Infozentrum GbR (https://www.bhkw-infozentrum.de) auf zahlreichen Webseiten sowie in Fachzeitschriften über neue Technologien im Bereich alternativer und regenerativer Energieerzeugung mittels Blockheizkraftwerken (BHKW). Außerdem werden die Veränderungen der gesetzlichen Rahmenbedingungen für BHKW-Anlagen und Anlagen der Kraft-Wärme-Kopplung (KWK) erläutert.
Seit dem 15. Oktober 2015 ist das neu gestaltete BHKW-Infozentrum online.

Ab Frühjahr 2016 wird eine BHKW-Datenbank mit komfortabler Suchfunktion auf der Seite BHKW-Beispiele.de (http://www.bhkw-beispiele.de) online sein.
Außerdem können Interessierte in dem BHKW-Kenndaten-Tool 2015 (http://www.bhkw-kenndaten.de) aus einer Datenbank von mehr als 1.300 KWK-Modulen die technischen Daten sowie die Investitionskosten der jeweils interessanten Leistungsgröße heraus suchen.

Nahezu wöchentlich werden über den derzeit größten internetbasierten BHKW-Newsletter mehr als 11.000 Abonnenten kostenlos informiert (www.bhkw-infozentrum.de/...).
Im Socialmedia-Bereich posten die Fachleute des BHKW-Infozentrums aktuelle Meldungen auf Facebook (www.facebook.com/...), auf Twitter (www.twitter.com/...) sowie in der XING-Gruppe "Blockheizkraftwerke - Energieversorgung der Zukunft"´(https://www.xing.com/...).

Für die oben stehenden Stories, das angezeigte Event bzw. das Stellenangebot sowie für das angezeigte Bild- und Tonmaterial ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmeninfo bei Klick auf Bild/Titel oder Firmeninfo rechte Spalte) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber der Texte sowie der angehängten Bild-, Ton- und Informationsmaterialien. Die Nutzung von hier veröffentlichten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Bei Veröffentlichung senden Sie bitte ein Belegexemplar an service@pressebox.de.
Wichtiger Hinweis:

Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die unn | UNITED NEWS NETWORK GmbH gestattet.

unn | UNITED NEWS NETWORK GmbH 2002–2024, Alle Rechte vorbehalten

Für die oben stehenden Stories, das angezeigte Event bzw. das Stellenangebot sowie für das angezeigte Bild- und Tonmaterial ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmeninfo bei Klick auf Bild/Titel oder Firmeninfo rechte Spalte) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber der Texte sowie der angehängten Bild-, Ton- und Informationsmaterialien. Die Nutzung von hier veröffentlichten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Bei Veröffentlichung senden Sie bitte ein Belegexemplar an service@pressebox.de.