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Innovative KWK – erste KWKG-Ausschreibung ante portas

Das KWK-Gesetz sieht eine Ausschreibung innovativer KWK-Systeme vor. Derzeit erstellt die Bundesnetzagentur die Ausschreibungs-Unterlagen. Hinsichtlich der geforderten Wärmetransformationspläne stellt die Bundesnetzagentur einen Vorschlag zur Konsult

(PresseBox) (Rastatt, )
Das KWK-Gesetz 2017 sieht im elektrischen Leistungssegment unter 1 MW sowie über 50 MW weiterhin feste Fördersätze (KWK-Zuschlagszahlungen) vor. Im Leistungssegment ab 1 MW bis 50 MW müssen sich Anlagenbetreiber um die KWK-Förderung im Rahmen einer Ausschreibung bewerben.

Neben den „normalen“ Ausschreibungen für KWK-Anlagen im Leistungssegment 1-50 MW sieht das KWK-Gesetz auch die Ausschreibung „innovativer KWK-Systeme“ vor. Am 1. Juni 2018 wird die erste Ausschreibung innovativer KWK-Systeme (iKWK) abgeschlossen. Normaler Weise wird die Bundesnetzagentur als ausschreibende Behörde acht Wochen vor diesem Termin - also am 6. April 2018 - die Ausschreibungsunterlagen für die zweite konventionelle KWK-Ausschreibungsrunde sowie die erste Ausschreibungsrunde innovativer KWK-Systeme veröffentlichen.

Innovative KWK-Systeme

Bei der innovativen KWK-Ausschreibung handelt es sich um eine im KWK-Gesetz 2017 festgelegten Ausschreibung für Erdgas-KWK-Anlagen mit einer elektrischen Leistung von 1-10 MW, die im Systemverbund mit einer Wärmebereitstellung aus erneuerbaren Energien wie z. B. Solarthermie, Wärmepumpen, Geothermie oder Umweltwärme sowie einer Power-to-heat-Anlage realisiert werden. Alle drei Elemente (KWK-Anlage, EE-Anlage, Power-to-heat) müssen über eine Leittechnik miteinander verknüpft sein.

Während das höchste zulässige Gebot bei einer „normalen“ Ausschreibung 7 Cent/kWh betragen darf, kann bei iKWK-Systemen der höchste Gebotswert 12 Cent/kWh annehmen.
Innovative KWK-Systeme erhalten die Förderung über einen Zeitraum von 45.000 Vollbenutzungsstunden, wobei jährlich max. 3.500 Vollbenutzungsstunden gefördert werden.

Konsultation zum Wärmetransformationsplan

Gebote für innovative KWK-Systeme müssen einen Wärmetransformationsplan enthalten. (gem. § 8 Abs. 1 Nr. 13 KWKAusV). Der Wärmetransformationsplan soll nachvollziehbar darlegen, mit welchen Maßnahmen der Betreiber das innovative KWK-System in das Wärmenetz integrieren und die Dekarbonisierung des mit dem innovativen KWK-System verbundenen Wärmenetzes in den ersten zehn Jahren ab Aufnahme des Dauerbetriebs im Sinne des Klimaschutzes und einer sicheren Wärmeversorgung voranbringen will.

Wenn kein Anschluss des innovativen KWK-Systems an ein Wärmenetz erfolgt, hat der Wärmetransformationsplan nachvollziehbar darzulegen, mit welchen Maßnahmen der Betreiber das innovative KWK-System in die Wärmeversorgung der Wärmesenke integrieren und diese Wärmeversorgung in den ersten zehn Jahren ab Aufnahme des Dauerbetriebs weiter dekarbonisieren will.

Die Bundesnetzagentur hat ein Formular für den Wärmetransformationsplan entworfen und stellt dieses auf der Bundesnetzagentur-Seite zur Konsultation.

Es wird Gelegenheit zur schriftlichen Stellungnahme gegeben, die auch gemeinschaftlich abgegeben werden kann. Abgabetermin für die Stellungnahme ist der 27. März 2018. Weitere Informationen erhalten Sie unter https://www.bundesnetzagentur.de/....

KWK-Ausschreibungen als Themenfeld der „BHKW 2018“

Herr Jonas Lammers von der Bundesnetzagentur wird am 10. April 2018 in Dresden voraussichtlich sehr ausführlich über die genaue Ausgestaltung der KWKG-Ausschreibungen berichten können (http://www.bhkw2018.de).

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Informationen zum Wär­me­trans­for­ma­ti­ons­plan

BHKW-Infozentrum GbR

Seit 1999 informiert die BHKW-Infozentrum GbR (https://www.bhkw-infozentrum.de) auf zahlreichen Webseiten sowie in Fachzeitschriften über neue Technologien im Bereich alternativer und regenerativer Energieerzeugung mittels Blockheizkraftwerken (BHKW). Außerdem werden die Veränderungen der gesetzlichen Rahmenbedingungen für BHKW-Anlagen und Anlagen der Kraft-Wärme-Kopplung (KWK) erläutert.

Im Jahre 2018 wird eine BHKW-Datenbank mit komfortabler Suchfunktion auf der Seite BHKW-Beispiele.de (http://www.bhkw-beispiele.de) publiziert.
Bereits heute können Interessierte in dem BHKW-Kenndaten-Tool 2015 (http://www.bhkw-kenndaten.de) aus einer Datenbank von mehr als 1.300 KWK-Modulen die technischen Daten sowie die Investitionskosten der jeweils interessanten Leistungsgröße heraus suchen.
Im Frühjahr 2018 wird dann die aktualisierte Version der "BHKW-Kenndaten 2018/2019" zur Verfügung stehen.

Nahezu wöchentlich werden über den derzeit größten internetbasierten BHKW-Newsletter mehr als 10.000 Abonnenten kostenlos informiert (www.bhkw-infozentrum.de/...).
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Drei redaktionell aus mehr als 53.000 Quellen zusammengetragene Pressespiegel ermöglichen einen einfachen Überblick über neue Trends in Technik, Markt und Politik (https://www.bhkw-infozentrum.de/...).

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