Grundvoraussetzung, um in den Genuss dieser Ausnahmeregelung zu kommen, ist eine mess- und eichrechtskonforme Abgrenzung, die bis zum 1.1.2020 realisiert und auf Verlangen des Netzbetreibers auch testiert worden ist. Es existiert demnach für Betreiber von Stromeigenerzeugungs-Anlagen ein hoher Zeit- und Erfolgsdruck, um finanziellen Schaden abzuwenden.
Außerdem sehen die neuen Regelungen eine „gewillkürte Nachrangregelung“ vor, die Betreiber von KWK- und PV-Anlagen unter gewissen Voraussetzungen von der Realisierung einer viertelstündlichen Messung von Strommengen freistellen.
BHKW-Consult und das BHKW-Infozentrum bieten zu diesen wichtigen Themenstellungen in den nächsten Monaten Intensivseminare an.
Intensivseminare zum Thema
Die Intensivseminare zu „Messkonzepte für EEG- und KWKG-Anlagen“ vermitteln aus der Praxis heraus mess- und eichrechtskonforme Abgrenzungen der EEG-Mengen innerhalb eines Versorgungsobjektes. In diesem Jahr werden die Tagesseminare am 20. März in Mainz sowie am 11. September in Potsdam angeboten.
Am 28. März 2019 findet in Magdeburg sowie am 22. Mai 2019 in Hamburg ein Intensivseminar „EEG-Umlage und Einspeisemanagement“ statt. Die bisherigen EEG-Umlage-Seminare waren allesamt ausgebucht.