Aus diesem Grund bieten BHKW-Consult und das BHKW-Infozentrum seit November 2015 Intensivseminare zum neuen KWK-Gesetz (KWKG 2016/2017) an. An bisher fünfzehn Terminen fanden die Intensivseminare „KWK-Gesetz 2016/2017“ statt.
Die Bewertung der bisherigen fünfzehn KWKG-Seminare durch die mehr als 500 Teilnehmerinnen und Teilnehmer fiel mit 9,1 von 10 Punkten hervorragend aus.
Praxisnah berichten die Rechtsanwälte Ulf Jacobshagen bzw. Dr. Markus Kachel von der Sozietät Becker-Büttner-Held in Berlin sowie Markus Gailfuß von BHKW-Consult ausführlich über die aktuellen gesetzlichen Regelungen des KWK-Gesetzes sowie weitere KWK-relevante Fragestellungen. Dabei werden die Auswirkungen der neuen KWK-Regelungen erläutert und die Hintergründe offengelegt. Zu den weiteren KWK-relevanten Fragestellungen gehören insbesondere die EEG-Umlage auf Eigenstromverwendung, die Direktvermarktung von KWK-Strom sowie Mieterstromkonzepte.
Hinsichtlich des neuen KWK-Gesetzes (KWKG 2016/2017) dokumentieren beispielhafte Berechnungen der KWK-Förderung die Auswirkungen auf die Wirtschaftlichkeit. Die Administration des KWK-Gesetzes (Anmeldung, Zertifizierung, Meldepflichten) sowie weitere Fördermöglichkeiten wie das Mini-KWK-Impulsprogramm werden in zusätzlichen Vorträgen behandelt.
Die neue Veranstaltungsreihe im Jahre 2018 setzt auf dem Konzept der bisherigen Intensivseminar-Reihe auf und ergänzt diese durch die aktuellen Veränderungen der Gesetze, die Publikation der KWK-Ausschreibungsverordnung und den Erfahrungen mit dem neuen KWKG seit Januar 2016.
Alle KWKG-Intensivseminare sind als Weiterbildungsmaßnahme für die Energieeffizienz-Expertenliste zertifiziert.
Das nächste Seminar „KWK-Gesetz 2016/2017“ findet am 27. September 2018 in der Lutherstadt Wittenberg statt (https://www.bhkw-konferenz.de/veranstaltung/27-09-2018-kwk-gesetz-20162017/). Außerdem sind die KWK-relevanten Gesetze Thema des KWK-Jahreskongresses 2018 am 06./07. November 2018 in Dresden (http://www.kwk2018.de).