Gesetze bzw. steuerliche Regelungen sind aber nicht immer leicht zu verstehen.
Photovoltaik-Anlagen stellen für viele Unternehmer eine klimaschonende Technologie dar, um eigenen Strom CO2-neutral zu erzeugen und diesen dann auch zu verwenden. Zudem ist die von PV-Anlagen erzeugte Energie über die Laufzeit günstiger als die eines externen Versorgers.
Der Umgang mit Umsatz- und Ertragssteuern für Photovoltaik-Anlagen ist mindestens genauso wichtig wie für andere Stromerzeugungs-Anlagen.
Um dem Kopfzerbrechen wegen steuerlichen Regelungen ein Ende zu setzen, bieten BHKW-Consult und das BHKW-Infozentrum seit 2016 ein ganztägiges Intensivseminar an.
In diesem außergewöhnlichen Intensivseminar werden alle relevanten Regelungen der Umsatz- und Ertragssteuern (Gewerbe- und Einkommenssteuer) für Betreiber von BHKW- sowie PV-Anlagen von zwei Steuerexperten anwendungsorientiert erläutert.
Ebenfalls wird herausgearbeitet, welche Schwellenwerte existieren und wann sich ggf. eine vereinfachte Abwicklung wie die Kleinunternehmerregelung lohnen.
Spezielle Themen wie die „gewerbliche Infizierung“ sowie aktuelle Entscheidungen, wie zum Beispiel die verwaltungsrechtliche Änderung der Abschreibungszeit für KWK-Anlagen, werden im Rahmen der Vorträge behandelt.
Das nächste Intensivseminar „Umsatz- und Ertragssteuern für PV- und BHKW-Anlagenbetreiber“ findet am 11. September 2018 im Kongresshotel am Templiner See in Potsdam statt (https://www.bhkw-konferenz.de/veranstaltung/11-09-2018-umsatzsteuer/). Im Jahre 2018 wird nur dieser eine Seminartermin angeboten.