Nach der neuen EU-DSGVO ist unmittelbar für weniger Betriebe die Bestellung eines betrieblichen Datenschutzbeauftragten vorgeschrieben wie bisher. „Aber auch für kleine und mittelständische Betriebe gelten die neuen Regeln", warnte Spaeing. Um drastischen Sanktionen durch die Aufsichtsbehörden zu entgehen, empfiehlt er, sich von Datenschutzexperten beraten zu lassen. „Das kann auch ein Wettbewerbsvorteil sein", sagte Spaeing. „Denn Kunden wollen, dass ihre Daten bei Unternehmen und Partnern sicher sind."
Spaeing appellierte zugleich an die Bundesregierung, im Rahmen der Öffnungsklauseln in Deutschland die Berufung von Datenschutzbeauftragten gesetzlich wie bisher zu regeln. „Ohne das Know how der Datenschutzexperten sind Gerichtsentscheidungen und neue Entwicklungen beim Datenschutz für viele Unternehmen und Ämter nicht zu bewältigen." Nur benannte Datenschutzbeauftragte könnten in Wirtschaft und Verwaltung Datenschutz und Datensicherheit auf dem aktuellen Stand gewährleisten.
Terminhinweis
Über Perspektiven zur neuen EU-DSGVO und den wachsenden Datenschutz-Anforderungen in Behörden, Betrieben und bei den Aufsichtsbehörden tauschen sich rund 200 Datenschutzexperten auf dem BvD-Verbandstag am 21. April 2016 in Berlin aus. Zu den Gästen gehören u.a. Andrea Voßhoff, Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit sowie ihr Vorgänger und Vorsitzender der Europäischen Akademie für Informationsfreiheit und Datenschutz, Peter Schaar.