Kontakt
QR-Code für die aktuelle URL

Story Box-ID: 829055

Berufsverband der Datenschutzbeauftragten Deutschlands (BvD) e.V. Budapester Strasse 31 10787 Berlin, Deutschland http://www.bvdnet.de
Ansprechpartner:in Herr Thomas Spaeing +49 30 26367760

BvD begrüßt Erhalt des Datenschutzbeauftragten

Stellungnahme zum 2. Entwurf des geplanten neuen Bundesdatenschutzgesetzes

(PresseBox) (Berlin, )
Der Berufsverband der Datenschutzbeauftragten Deutschlands (BvD) e.V. begrüßt, dass die Voraussetzungen zur Benennung von Datenschutzbeauftragen für Unternehmen auch nach dem geplanten neuen Bundesdatenschutzgesetz erhalten bleiben sollen. Dem Datenschutzbeauftragten in Betrieben und Behörden komme bei der Umsetzung gesetzlicher Anforderungen aus der EU-Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) in deutsches Recht eine zentrale Rolle zu, heißt es in einer Stellungnahme des BvD zum zweiten Entwurf des Bundesinnenministerium zum Datenschutz-Anpassungs- und – Umsetzungsgesetz (ABDSG).

Der Datenschutzbeauftrage könne etwa die Anforderungen und betrieblichen Belange bei der Umsetzung von Datenschutz berücksichtigen. Für Unternehmen sei die Ernennung eines Datenschutzbeauftragten deshalb die sicherste und wirtschaftlichste Maßnahme, die gesetzlichen Anforderungen praxisgerecht umzusetzen.

Im Beschäftigen-Datenschutz begrüßt der BvD die grundsätzliche Beibehaltung der bisherigen Regelungen aus dem Bundesdatenschutzgesetz, um keine weiteren auslegungsbedürftigen Unsicherheiten für Unternehmen zu schaffen, mahnt jedoch für die nächste Legislaturperiode eine generelle Überarbeitung an.

Zu den geplanten Sonderregelungen bei der Datenverarbeitung durch Berufsgeheimnisträger weist der BvD darauf hin, dass durch Auskunftsrechte keine Kollision mit Informationen entstehen darf, die der berufsrechtlichen Verschwiegenheit unterliegen. Zusammen mit der noch ungeklärten Rechtslage, unter welchen Voraussetzungen die Einbindung von Dienstleistern durch Berufsgeheimnisträger zulässig ist, muss der Gesetzgeber auch die Kontrollrechte der Aufsichtsbehörden bei diesen Stellen rechtssicher gestalten.

„Das neue BDSG muss für Verantwortliche, Auftragsverarbeiter und Betroffene Klarheit über die Rechtmäßigkeit der Verarbeitung personenbezogener Daten schaffen - und keine neuen Baustellen aufmachen“, mahnt BvD-Vorstand Thomas Spaeing.

 

 

Website Promotion

Website Promotion

Berufsverband der Datenschutzbeauftragten Deutschlands (BvD) e.V.

Der Berufsverband der Datenschutzbeauftragten Deutschlands (BvD) e.V. mit rund 900 Mitgliedern fördert und vertritt die Interessen der Datenschutzbeauftragten in Betrieben und Behörden. Der Verband bietet seinen Mitgliedern kompetente Unterstützung bei der täglichen Berufsausübung inkl. umfangreicher Weiterbildungsprogramme.

Für die oben stehenden Stories, das angezeigte Event bzw. das Stellenangebot sowie für das angezeigte Bild- und Tonmaterial ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmeninfo bei Klick auf Bild/Titel oder Firmeninfo rechte Spalte) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber der Texte sowie der angehängten Bild-, Ton- und Informationsmaterialien. Die Nutzung von hier veröffentlichten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Bei Veröffentlichung senden Sie bitte ein Belegexemplar an service@pressebox.de.
Wichtiger Hinweis:

Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die unn | UNITED NEWS NETWORK GmbH gestattet.

unn | UNITED NEWS NETWORK GmbH 2002–2024, Alle Rechte vorbehalten

Für die oben stehenden Stories, das angezeigte Event bzw. das Stellenangebot sowie für das angezeigte Bild- und Tonmaterial ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmeninfo bei Klick auf Bild/Titel oder Firmeninfo rechte Spalte) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber der Texte sowie der angehängten Bild-, Ton- und Informationsmaterialien. Die Nutzung von hier veröffentlichten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Bei Veröffentlichung senden Sie bitte ein Belegexemplar an service@pressebox.de.