Kontakt
QR-Code für die aktuelle URL

Story Box-ID: 903109

Berufsgenossenschaft Holz und Metall Isaac-Fulda-Allee 18 55124 Mainz, Deutschland http://www.bghm.de
Ansprechpartner:in Herr Thomas Vogel +49 6131 80213595
Logo der Firma Berufsgenossenschaft Holz und Metall
Berufsgenossenschaft Holz und Metall

Lärm könnte „von gestern“ sein

Bildungsstätten der Berufsgenossenschaft Holz und Metall (BGHM) beteiligen sich am Aktionstag gegen Lärm

(PresseBox) (Mainz, )
Mit Lärm am Arbeitsplatz ist nicht zu spaßen und wer sich über längere Zeit hinweg zu viel Lärm ungeschützt aussetzt, erleidet früher oder später eine Lärmschwerhörigkeit. Mit 6.850 anerkannten Fällen im Jahr 2016 (Statistik der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung) ist sie die häufigste Berufskrankheit Deutschlands. Aus diesem Grund beteiligt sich die Berufsgenossenschaft Holz und Metall (BGHM) unter dem Motto „Lärm war gestern“ am „Tag gegen Lärm“ und klärt in ihren Bildungsstätten Bad Wilsnack, Bad Bevensen und Lengfurt speziell über die unmittelbaren und langfristigen Gefahren von Lärm auf. Neben dem regulären Seminarprogramm zum Arbeitsschutz konnten die Teilnehmerinnen und Teilnehmer in einem Hör- und Sehtestmobil der BGHM einen Hörtest machen und sich über geeignete Präventionsmaßnahmen informieren.

Lärmschwerhörigkeit wirksam vorbeugen
Lärmschwerhörigkeit ist besonders tückisch, da sie erst dann auffällt, wenn eine Hörminderung bereits eingetreten ist. „Bemerkt man aber einen Hörverlust, ist die Erkrankung meist schon fortgeschritten und in jedem Fall irreversibel. Auch Hörgeräte können diesen Verlust nicht mehr ausgleichen“, sagt Peter Hammelbacher von der Hauptabteilung Sicherheit und Gesundheit der BGHM. Besonders die Beschäftigten in Schreinereien und im Metallbau seien stark davon betroffen. „Der wirksamste Schutz für das Gehör ist, Lärm am Arbeitsplatz von vornherein zu vermeiden oder zumindest zu minimieren“, rät Hammelbacher.

Gemäß Arbeitsschutzgesetz sind Arbeitgeber verpflichtet für alle Arbeitsplätze eine Gefährdungsbeurteilung durchzuführen, auch zu Lärmbelastungen. Ab einem Tages-Lärmexpositionspegel von 80 dB(A) sind Schutzmaßnahmen nach dem „TOP-Prinzip“ anzuwenden: Erst technische, dann organisatorische und schließlich persönliche Schutzmaßnahmen. „Das Abschirmen von lauten Maschinen zählt beispielsweise zu technischen Maßnahmen“, informiert Hammelbacher. „Ist das nicht praxistauglich, lässt sich eine Lärmminderung auch durch die Investition in neuere und leisere Arbeitsgeräte erreichen. Aber auch das richtige Einsetzen und Tragen von Gehörschutz als persönliche Schutzmaßnahme ist wichtig“, betont Hammelbacher. Dieser muss vom Arbeitgeber kostenlos zur Verfügung gestellt werden. Außerdem muss dem Mitarbeiter eine Vorsorgeuntersuchung für das Gehör angeboten werden. Denn nur so kann eine beginnende Lärmschwerhörigkeit frühzeitig erkannt und gegengesteuert werden.

Freizeit-Lärm
So sehr viele Menschen bei der Arbeit von Lärm betroffen sind, so wenig achten sie jedoch auf ihr Gehör in der Freizeit. „Gerade junge Menschen denken im Privatleben nicht daran, bei lauter Musik oder anderen lauten Geräuschen Gehörschutz zu tragen“, weiß Hammelbacher. Denn für die schädigende Wirkung spielt es keine Rolle, ob die Lärmquelle eine laute Maschine oder der Lautsprecher einer Stereoanlage ist. „Wer sich ohne Gehörschutz auf ein Musikkonzert begibt läuft genauso Gefahr sein Gehör zu schädigen, wie wenn er mit dem Winkelschleifer ein Blechteil bearbeitet.“

Website Promotion

Website Promotion

Berufsgenossenschaft Holz und Metall

Im Rahmen ihrer gesetzlichen Aufgaben - Prävention, Rehabilitation und Entschädigung - ist die BGHM zentralen Werten verpflichtet: der Sicherheit und Gesundheit ihrer Versicherten sowie der Existenzsicherung ihrer Mitgliedsunternehmen durch Haftungsablösung bei Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten. In diesem Sinne übernimmt die BGHM den Versicherungsschutz von über 4,7 Mio. Beschäftigten in den mehr als 215.000 Betrieben der Branchen Holz und Metall.

Für die oben stehenden Stories, das angezeigte Event bzw. das Stellenangebot sowie für das angezeigte Bild- und Tonmaterial ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmeninfo bei Klick auf Bild/Titel oder Firmeninfo rechte Spalte) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber der Texte sowie der angehängten Bild-, Ton- und Informationsmaterialien. Die Nutzung von hier veröffentlichten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Bei Veröffentlichung senden Sie bitte ein Belegexemplar an service@pressebox.de.
Wichtiger Hinweis:

Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die unn | UNITED NEWS NETWORK GmbH gestattet.

unn | UNITED NEWS NETWORK GmbH 2002–2024, Alle Rechte vorbehalten

Für die oben stehenden Stories, das angezeigte Event bzw. das Stellenangebot sowie für das angezeigte Bild- und Tonmaterial ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmeninfo bei Klick auf Bild/Titel oder Firmeninfo rechte Spalte) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber der Texte sowie der angehängten Bild-, Ton- und Informationsmaterialien. Die Nutzung von hier veröffentlichten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Bei Veröffentlichung senden Sie bitte ein Belegexemplar an service@pressebox.de.