Mit insgesamt 36,3 Millionen Euro hat die BGHM im Jahr 2015 die Teilhabe am Arbeitsleben ihrer Versicherten unterstützt. Zu ihren vielfältigen Leistungen zählen neben Sachleistungen unter anderem auch Übergangsgeld, Reisekosten und Sozialversicherungsbeiträge.
Zu den Sachleistungen gehören beispielsweise berufliche Umschulungen und Eingliederungshilfen an den Arbeitgeber, die von der BGHM mit sieben Millionen Euro gefördert wurden. Die für eine erfolgreiche Wiedereingliederung notwendigen Hilfsmittel wie spezielle Bildschirme, Tastaturen oder Bürostühle, hat die BGHM mit 1,5 Millionen Euro bezuschusst. Mehr als eine Million Euro investierte sie, damit Versicherte sich nach einem Arbeits- oder Wegeunfall beruflich aus- und fortbilden konnten. „Die Förderung der beruflichen Teilhabe ist neben der medizinischen und sozialen Rehabilitation ein zentraler Bestandteil unserer Arbeit“, sagt Dr. Wolfgang Römer, Mitglied der Geschäftsführung der BGHM und zuständig für den Bereich Rehabilitation.
Erwerbsfähigkeit dauerhaft sichern
Die BGHM berücksichtigt bei der Auswahl der passenden Leistungen neben den verbliebenen gesundheitlichen Einschränkungen die jeweilige berufliche Situation, das individuelle Wunsch- und Wahlrecht ihrer Versicherten sowie den Bedarf am Arbeitsmarkt. Ziel der BGHM ist es, Arbeitsverhältnisse zu erhalten sowie Menschen mit besonderem Unterstützungsbedarf eine angemessene, geeignete Beschäftigung zu er-möglichen. Die Leistungen zur beruflichen Teilhabe sind somit ein wichtiger Beitrag für eine inklusive Arbeitswelt im Sinne der UN-BRK.
Weitere Kennzahlen der BGHM finden Sie auf der BGHM-Website unter www.BGHM.de/Jahresbericht