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Bernhard Wagner neuer Vorsitzender der BGHM-Vertreterversammlung

(PresseBox) (Mainz, )
Die Vertreterversammlung der Berufsgenossenschaft Holz und Metall (BGHM) hat in ihrer letzten Sitzung im Jahr 2015 Bernhard Wagner mit Wirkung zum 1. Januar 2016 einstimmig zu ihrem neuen Vorsitzenden auf Versichertenseite gewählt. Wagner tritt die Nachfolge von Hans Müller an, der sich 16 Jahre lang als Vorsitzender der Vertreterversammlung mit großem Engagement für die Anliegen der Versicherten der BGHM eingesetzt hatte. Mit Blick auf seinen bevorstehenden Ruhestand bei der Firma OTIS im ersten Quartal 2016 übergibt er den Vorsitz jetzt an seinen Nachfolger.

Wagner ist seit 14 Jahren freigestellter Betriebsrat der Daimler AG Rastatt.
Seit dieser Zeit ist er aktiv im Arbeitskreis des Bezirks Baden-Württemberg der IG Metall. Seine langjährige Tätigkeit in der Automobilindustrie und die damit verbundenen Branchenkenntnisse prädestinieren ihn für sein neues Amt. Die Nähe zur Arbeitnehmerseite ebenso: Er betreut in seiner Funktion unter anderem rund 640 Beschäftigte aus der Verwaltung und aus produktionsnahen Bereichen.

„Ich freue mich sehr auf die bevorstehenden Aufgaben bei der BGHM und bedanke mich für das Vertrauen. Ich fühle mich geehrt, dass ich dieses anspruchsvolle Amt übernehmen darf“, so Wagner, der sich bereits viele Jahre in der Berufsgenossenschaft engagiert: Im Dezember 2005 wurde er zum stellvertretenden Mitglied in die Vertreterversammlung gewählt. Ab April 2007 war der gebürtige Badener für rund acht Jahre stellvertretendes Vorstandsmitglied der BGHM und ihrer Vorgänger-Berufsgenossenschaften. Auch im Finanz- und Widerspruchsausschuss der BGHM ist Wagner aktiv. BG-übergreifende Arbeit leistete er unter anderem als stellvertretendes Vorstandsmitglied im Berufsgenossenschaftlichen Bildungsstättenverein Süddeutschland.

Die Vertreterversammlung der BGHM besteht aus 60 Mitgliedern und setzt sich zu gleichen Teilen aus Arbeitgebern und Versicherten zusammen. Ihre Hauptaufgaben sind der Beschluss von autonomem Recht wie Satzung, Unfallverhütungsvorschriften, Gefahrtarif oder Dienstordnung. Zudem stellt die Vertreterversammlung den jährlichen Haushalt fest.

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Im Rahmen ihrer gesetzlichen Aufgaben - Prävention, Rehabilitation und Entschädigung - ist die BGHM zentralen Werten verpflichtet: der Sicherheit und Gesundheit ihrer Versicherten sowie der Existenzsicherung ihrer Mitgliedsunternehmen durch Haftungsablösung bei Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten. In diesem Sinne übernimmt die BGHM den Versicherungsschutz von über 4,5 Mio. Beschäftigten in den mehr als 214.000 Betrieben der Branchen Holz und Metall.

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