"Nachdem der US-amerikanische Softwarekonzern Microsoft eine aus unserer Sicht völlig haltlose Strafanzeige erstattet hat (Originalton eines Betroffenen), wurden unter Einsatz von mehr als 100 Polizeibeamten insgesamt 18 Objekte durchsucht. Ersten Schätzungen zufolge wurden hierbei ca. 100.000 Datenträger sichergestellt und in den kommenden Tagen einer auf Ihre Echtheit hin überprüft.
Dass hierbei selbst Microsoft in seiner eigenen Presserklärung von einer "ECHTHEITSPRÜFUNG" spricht - zeigt einmal mehr die Verschlagenheit dieses US-amerikanischen Konzerns, welcher sich mit hochbezahlten deutschen Anwälten, sowie unter gigantischen Finanzaufwand zu Lasten des deutschen Steuerzahlers, teils äußerst bedenklicher Methoden bedient. Auf Anfrage von BERLINER TAGESZEITUNG weist ein Unternehmenssprecher von pcfritz.de die Vorwürfe als massiv unbegründet zurück, abseits des Rechtsweges gehandelt zu haben. pcfritz.de sieht sich hierbei als Opfer einer Kampagne durch einen US-amerikanischen Konzern, mit welcher eben dieser US-Konzern Microsoft denlegalen aber unerwünschten Handel mit OEM-Datenträgern zu unterbinden versucht. Der Unternehmenssprecher verweist in diesem Zusammenhang auf eine ähnlicheAktion von Microsoft und Ermittlungsbehörden im vergangenen Jahr bei einemanderen Softwarehändler. Es handle sich hierbei nunmehr um einen weiteren Versuch seitens Microsoft durch diese und ähnlich gelagerte Aktionen, den Handel mit gebrauchter Software "mit unfeinen Mitteln" zu unterbinden. "Bei den von uns angebotenen Produkten handelt es sich ausschließlich um Microsoft-Originalprodukte. Die vertriebenen Datenträger sind mit einem fälschungssicheren Mould Code IFPI Nummer versehen, welcher sich im Innenring des Datenträgers befindet. Die Lizenzkeys der vertriebenen originalen COAs (Echtheitszertifikate) werden ausschließlich über den Microsoft Service online oder telefonisch aktiviert" heißt es hierzu weiter.
Der Wiederverkauf von sogenannten Recovery-Datenträgern sei laut Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes vom 6. Juli 2000 (Aktenzeichen I ZR 244/97) ausdrücklich für legal befunden worden. Am 6. Oktober 2011 habe das Gericht sogar erklärt, dass auch der Einzelverkauf von Recovery-CDs ohne Echtheitszertifikat legal sei (Aktenzeichen: I ZR 6/10).
Die günstigen Preise von pcfritz.de und pcfritz.com, so erklärt das Unternehmen, seien "durch internationalen Einkauf von OEM-Software im großen Stil" möglich. Die geltende Rechtsprechung ist hierbei auf Seiten von pcfritz.de, was dem US-Konzern offenbar nicht gefällt aber eben deutsches Recht ist.
Der massive Einsatz der deutschen Ermittlungsbehörden und Exekutive sieht man beim betroffenen Unternehmen als Vorverurteilung, zumal Microsoftsich zudem scheinbar im Voraus bezahlter TV-Sender und Journalisten bedient,welche den vorgenannten Durchsuchungen "rein zufällig" beiwohnten... Als Fazit bleibt abschließend zu vermelden: Die heute von BERLINER TAGESZEITUNG getestete Software von pcfritz.de ließ sich problemlos beim Hersteller aktivieren - die Echtheit wurde somit auch seitens Microsoft bestätigt!