HOLDING AG Maßnahmen zur Aufklärung der ungewöhnlichen Vorgänge rund um
die Kapitalerhöhung bei der BRAIN FORCE HOLDING AG: Eine detaillierte
Darstellung des Sachverhaltes, aus dem sich der Verdacht auf die Verletzung der
Meldepflicht gemäß Börsegesetz, der Pflicht zur Stellung eines Angebotes gemäß
Übernahmegesetz sowie der Pflicht zur Wahrung der Interessen der Aktionäre im
Rahmen ihres Bezugsrechts ergibt, wurde an die Finanzmarktaufsicht übermittelt
und ein entsprechender Antrag an die Übernahmekommission gestellt. Darüber
hinaus hat die BEKO HOLDING AG den Vorstand der BRAIN FORCE HOLDING
AG aufgefordert, eine Hauptversammlung einzuberufen, in der über eine
Sonderprüfung zu den Vorgängen rund um die Kapitalerhöhung abgestimmt werden
soll. Der Vorstand der BRAIN FORCE HOLDING AG hat diesem Antrag aufgrund
der Höhe der Beteiligung der BEKO HOLDING AG an der BRAIN FORCE
HOLDING AG (über 5 %) auch zu entsprechen. Schließlich hat die BEKO
HOLDING AG am 14. Juni 2006 beim Handelsgericht Wien eine Klage gegen die
BRAIN FORCE HOLDING AG im Zusammenhang mit der Verletzung ihres
Bezugsrechtes bei der Kapitalerhöhung eingebracht.