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SEPA: Bei IBAN-Only gibt es nur Verlierer!

Hat der Gesetzgeber bisher eher zu wenig standardisiert, handelt es sich bei IBAN-Only um eine übermäßige Regulierung.

(PresseBox) (Bielefeld, )
Im Jahr 2000 startete die EU mit der Lissabon-Agenda das Projekt „Einheitlicher Euro Zahlungsverkehrsraum“ oder „Single Euro Payments Area“ - kurz „SEPA“. Da die Implementierung der SEPA-Systeme nicht schnell genug von den europäischen Banken in Eigeninitiative vorangetrieben wurde, wurden vom Gesetzgeber Entscheidungen getroffen. Viele entsprechen den Vorschlägen des EPC (European Payments Council). Über eine Entscheidung des Gesetzgebers ist aber selbst das EPC verwundert: Ab 2014 national und ab 2016 international soll für alle Zahlungen nur noch die IBAN (International Bank Account Number) angegeben werden. Der BIC (Bank Identifier Code) soll dann optional werden.
Hat der Gesetzgeber bisher eher zu spät und zu wenig standardisiert, handelt es sich bei IBAN-Only um eine übermäßige Regulierung. Wie hier die Weichen falsch gestellt wurden, möchte ich im folgenden Artikel erläutern.


BIC und IBAN
Der BIC identifiziert eindeutig einen Zahlungsdienstleister. Jede Zahlung enthält einen Auftraggeber- und einen Empfänger-BIC. Mit Hilfe eines Verzeichnisses können die Clearing-Institute entscheiden, zu welchem der Institute eine Zahlung geschickt werden soll, damit sie beim Empfänger ankommt.

Neben dem BIC ist die IBAN die wichtigste Information in SEPA-Zahlungen, denn sie gibt an, von und auf welches Konto Geld transferiert werden soll. Bei der IBAN handelt es sich um eine eindeutige Kennung für ein Konto - weltweit! Sie besteht aus einem Ländercode, einer Prüfziffer und der Kontoidentifikation. Sie kann maximal 34 Stellen umfassen. Da die Kontoidentifikation von Land zu Land unterschiedlich sein kann, ist auch die Berechnung der Prüfziffer unterschiedlich. Die Berechnung einer IBAN ist somit nicht eindeutig. In Deutschland besteht die Kontoidentifikation in der Regel aus einer 8-stelligen Bankleitzahl und einer 10-stelligen Kontonummer. Allerdings gibt es allein in Deutschland 47 Ausnahmen von dieser Regel!

BIC optional
In jedem Fall ist in der IBAN immer auch die Information über die kontoführende Bank enthalten. Daraus lässt sich der BIC dieser Bank ermitteln. Beim Zahlungsaustausch zwischen Banken müssen bisher sowohl IBAN als auch BIC angegeben werden. Ab Februar 2014 muss ein Bankkunde aber keinen BIC mehr angeben, wenn er Zahlungen versendet. Die Angabe des BIC ist allerdings weiterhin erlaubt. Die Bezeichnung “IBAN-Only” ist also zumindest irreführend. Für internationale Zahlungen müssen weiterhin alle SEPA-Teilnehmer für weitere 2 Jahre zusätzlich noch den BIC eintragen. Erst ab Februar 2016 soll dann “IBAN-Only” auch international gelten. Diese technische Vorgabe wurde vom Gesetzgeber im März 2012 eingebracht und muss von allen Zahlungsdienstleistern umgesetzt werden. Der tatsächliche Mehrwert und die damit verbundenen Kosten dieser Vorgabe wurden aber offensichtlich völlig außer Acht gelassen. Das ist eine klare Überregulierung!

Bedeutung der Vorgabe
Was bedeutet diese Vorgabe nun für die Zahlungsdienstleister konkret? Für alle Länder müssen die Regeln zur Ermittlung eines BICs aus der IBAN zentral gesammelt werden. Alle Zahlungsdienstleister müssen diese Regeln (inklusive aller Ausnahmen) implementieren. Dazu gehört ebenfalls ein Verzeichnis mit BICs und den aus der IBAN ermittelten relevanten Informationen. Bankkunden, die schon auf SEPA umgestiegen sind, haben sowohl IBAN als auch BIC in ihren Systemen abgelegt. Für sie gibt es keinen Mehrwert durch „IBAN-Only“, auch weil es bereits viele Services gibt, um aus Bankdaten BIC und IBAN zu ermitteln. So bieten zum Beispiel die Sparkassen ihren Kunden einen IBAN-Rechner auf einer Webseite an, der aus Bankleitzahl und Kontonummer eine korrekte IBAN ermittelt. Ebenso gibt es von einem führenden Software-Anbieter für Online Banking einen SEPA Account Converter, der Massenumrechnungen unterstützt. Bankkunden, die Online-Banking oder Terminals in einer Bank-Filiale nutzen, könnten von „IBAN-Only“ auf den ersten Blick profitieren. Ein Verzicht auf 8 bis 11 Zeichen ist nach der Eingabe einer bis zu 34-stelligen IBAN aber nur ein kleiner Trost.

Geht es besser?
Die Idee von BezahlCode (bezahlcode.de) ist da schon eher ein Schritt in Richtung Komfort für den Bankkunden: Der Zahlungsempfänger stellt dem Kunden per QR-Code alle Überweisungsdaten zur Verfügung. Der Kunde scannt den QR-Code ein, seine Banking-Software auf dem Smartphone oder PC erledigt den Rest. Der Kunde muss die Überweisung nur noch bestätigen.
Statt die Verantwortung zur Anreicherung von Zahlungen mit korrekten Daten also auf die Banken zu übertragen, sollten die Daten in geeigneter Form abgelegt werden. Statt die Daten einzutippen, sollten die Geräte (Smartphones, Bank-Terminals und so weiter) die Daten einlesen und entsprechend aufbereitet darstellen. Dann ist es für den Bankkunden egal, wie viele Stellen eine IBAN hat und ob er einen BIC noch zusätzlich angeben muss.

Einen ganz anderen Weg gehen Banken wie Fidor Bank (fidor.de) oder Commonwealth Bank (commbank.com.au/mobile/kaching.html), die Zahlungen zum Beispiel via E-Mail-Adresse oder Facebook-Kontakt ermöglichen. Hier werden die Möglichkeiten genutzt, die Smartphones und das Internet bieten, um dem Kunden den Geldtransfer zu erleichtern. Statt neuer Informationen wie die IBAN und den BIC werden vorhandene Kontaktdaten wie zum Beispiel die E-Mail-Adresse verwendet.

Berechtigt sind bei solchen Services natürlich Fragen zur Sicherheit. Was passiert mit den Daten? Wer kann sie lesen? Wie kommt man bei einer Phishing-Attacke wieder an sein Geld? Hier hilft die Aufklärung der Kunden. Darüber hinaus gibt es bereits heute Technologien, die schnell und zuverlässig Daten auswerten, um Bankkunden zum Beispiel vor einer Phishing-Attacke zu schützen. Banken können ihren Kunden einen Mehrwert bieten, wenn man sie investieren lässt. Dabei sollten sie Aspekte wie Komfort und Sicherheit beachten. Durch Aufklärung kann die Akzeptanz für tolle, zunächst unsicher klingende Ideen erhöht werden.

Dass die Banken die Chance, SEPA mit eigenen Ideen mitzugestalten, jahrelang nicht genutzt haben, darf nicht als Begründung für eine Überregulierung herhalten. Die Vergangenheit hat gezeigt, dass Lösungen auch von anderer Seite kommen können. So haben Services wie PayPal es vorgemacht und einen Mehrwert für die Kunden geschaffen. Diesen Mehrwert werden die Banken mit ihren Bank-Apps und Bank-Terminals wohl leider erstmal nicht bieten, da sie die Vorgabe “IBAN-Only” umsetzen und dafür viel Geld in die Hand nehmen müssen.

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Beckmann & Partner CONSULT GmbH

Beckmann & Partner CONSULT ist Dienstleister für das Kreditwesen: Die Auswahl und Entwicklung bankfachlicher Software sowie die Optimierung bankfachlicher Geschäftsprozesse gehören zu den Kernkompetenzen. Das 1995 gegründete Unternehmen agiert als GmbH und wird von Gesellschaftern geführt, die aktiv im Tagesgeschäft tätig sind. Die Geschäftsleitung ist dabei der Garant für Kontinuität und Transparenz: Partnerschaftlich zu agieren und soziale Verantwortung zu übernehmen, gehört ebenso zum Leitbild des Unternehmens wie die Bereitschaft, eine eigene Meinung zu bilden und für diese aktiv einzustehen. Eine Philosophie, die alle Mitarbeiter – Banker und Informatiker – im Projekt leben.

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