Das Handwerk hatte seine Bedenken bereits im Rahmen der EU-Konsultationen für ein Europäisches Vertragsrecht geäußert. Traublinger: "Leider fand aber kein transparentes Gesetzgebungs-verfahren statt." Die EU-Komission hatte den Verordnungs-vorschlag im Oktober 2011 trotz vielfacher Bedenken vorgelegt. Bis heute wird nach Auffassung des bayerischen Handwerks u.a. durch die lediglich in englischer Sprache vorliegende Machbar-keitsstudie das Demokratieprinzip verletzt. "Ein ganz wichtiger Ansatz zur Berücksichtigung der Handwerksinteressen ist eine KMU-gerechte Gesetzesfolgenabschätzung", erklärte der BHT-Präsident.
Diese müsse insbesondere einen Verzicht auf den zu weit gefassten Geltungsbereich, der sich auch auf Werkverträge erstrecken soll, beinhalten. Nachbesserungen sind auch bei unnötigen Informationspflichen, die eine praxisgerechte Auftragsabwicklung verhindern, den überzogenen einseitigen Widerrufsrechten zugunsten der Verbraucher, dem ausgedehnten Anwendungsbereich bei Verträgen, die außerhalb von Geschäftsräumen geschlossen werden, und beim Anrecht auf Verzugszinsen, das erst mit Ablauf von 30 Tagen nach Mahnung greifen soll, zwingend erforderlich. Traublinger: "Erst durch Berücksichtigung der genannten Interessen und einer angemessenen Beteiligung des Handwerks im EU-Gesetzgebungsverfahren wird eine KMU-gerechte Diskussion über das Europäische Vertragsrecht ermöglicht."