Die Ausweisung einer generell zulässigen Verkaufsfläche auf 1.200 m2 wird die historisch gewachsenen Innenstädte und die Gewerbetreibenden in den Ortskernen extrem gefährden, befürchtet Traublinger. Da Verkaufsflächen in der angestrebten Größenordnung in den meisten Dorfkernen und Innenstädten nicht mehr zur Verfügung stehen, müsste zwangsläufig auf Ortsrandlagen ausgewichen werden. "Unter der Umsatzverlagerung in die Einkaufsmärkte an der Peripherie würde insbesondere die Versorgung für nicht mobile Bevölkerungsgruppen massiv leiden", betont Traublinger. Auch würde die stabilisierende Funktion des verkaufenden Handwerks im ländlichen Raum, sowohl was Arbeits- als auch Ausbildungsplätze betrifft, in Frage gestellt.
Handwerk empört über Entscheidung des Ministerrats
Traublinger: "Nachträgliches Anhörungsverfahren zum LEP wird zur Farce"
Die Ausweisung einer generell zulässigen Verkaufsfläche auf 1.200 m2 wird die historisch gewachsenen Innenstädte und die Gewerbetreibenden in den Ortskernen extrem gefährden, befürchtet Traublinger. Da Verkaufsflächen in der angestrebten Größenordnung in den meisten Dorfkernen und Innenstädten nicht mehr zur Verfügung stehen, müsste zwangsläufig auf Ortsrandlagen ausgewichen werden. "Unter der Umsatzverlagerung in die Einkaufsmärkte an der Peripherie würde insbesondere die Versorgung für nicht mobile Bevölkerungsgruppen massiv leiden", betont Traublinger. Auch würde die stabilisierende Funktion des verkaufenden Handwerks im ländlichen Raum, sowohl was Arbeits- als auch Ausbildungsplätze betrifft, in Frage gestellt.