Ab dem Wintersemester 2009/2010 erhalten Meisterinnen und Meis-ter und diesen Gleichgestellte in Bayern den allgemeinen Hoch-schulzugang, wenn sie zuvor ein Beratungsgespräch an der jeweili-gen Hochschule führen. Zudem können Gesellinnen und Gesellen mit mindestens dreijähriger Berufspraxis unter bestimmten Voraus-setzungen ein ihrem Beruf verwandtes fachgebundenes Studium beginnen. „Diese Regelung eröffnet allen Handwerkerinnen und Handwerkern in Bayern den Weg an die Hochschule und damit zur akademischen Bildung. Die Berufsausbildung wird zur gleichwertigen Alternative zum Abitur“, betont der BHT-Präsident.
In Bayern absolvierten 2008 rund 4.600 Handwerkerinnen und Handwerker ihre Meisterprüfung, über 22.000 beendeten ihre Lehre erfolgreich mit der Gesellenprüfung.