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Squeeze-out der Schering-Minderheitsaktionäre

Bayer legt Barabfindung von 98,98 Euro je Schering-Aktie fest Höhere Zahlung aufgrund gesunkener Kapitalmarktrenditen / Außerordentliche Schering-Hauptversammlung am 17. Januar 2007

(PresseBox) (Berlin, )
Der Bayer-Konzern will die noch ausstehenden Schering-Aktien - knapp vier Prozent des Grundkapitals - durch ein so genanntes Squeeze-out-Verfahren übernehmen. In dem gesetzlich geregelten Verfahren sollen durch Beschluss der Hauptversammlung der Schering AG die Minderheitsaktionäre gegen Zahlung einer angemessenen Barabfindung aus der Gesellschaft ausgeschlossen und ihre Aktien an den Hauptaktionär Bayer Schering GmbH übertragen werden. Es ist beabsichtigt, den Squeeze-out-Beschluss in einer für den 17. Januar 2007 angesetzten außerordentlichen Hauptversammlung der Schering AG in Berlin zu fassen. Die heute von Vorstand und Aufsichtsrat der Schering AG verabschiedete Einladung zur Hauptversammlung wird in den kommenden Tagen veröffentlicht.

Bayer hat die angemessene Barabfindung mit Hilfe von KPMG Deutsche Treuhand-Gesellschaft Aktiengesellschaft Wirtschaftsprüfungsgesellschaft auf 98,98 Euro je Schering-Aktie festgelegt. Die Angemessenheit dieses Betrages wurde vom gerichtlich ausgewählten und bestellten sachverständigen Prüfer - der Dr. Ebner, Dr. Stolz & Partner GmbH - bestätigt.

Die Höhe der Barabfindung entspricht dem Barwert der bereits im September von KPMG ermittelten jährlichen Ausgleichszahlungen von 3,62 Euro netto je Aktie, die den Schering-Minderheitsaktionären aufgrund des Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrages künftig zustehen. Die jetzt festgelegte Barabfindung ist jedoch höher als das aufgrund des Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrages veröffentlichte Abfindungsangebot von 89,36 Euro je Schering-Aktie. Der Unterschied beruht in erster Linie auf den Rückgängen der Kapitalmarktrenditen, die seit dem 13. September 2006 eingetreten sind.
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