Die mit hohen Kosten, aber auch mit nicht zu unterschätzenden Risiken für die Finanzinstitute verbundene Umstellung sollte ursprünglich zum 31.12.2012 starten, wurde nun aber um ein halbes Jahr auf den 1.7.2013 verschoben, gefolgt vom FATCA-Withholding, das zum 1.1.2014 einmalig im eingeschränkten Modus FDAP laufen soll.
Versicherer im Unklaren über Umfang der FATCA-Regeln
Während die Banken insoweit in Kenntnis gesetzt wurden, dass diese bereits an Rahmenlösungen für die EDV arbeiten können, müssen sich die Versicherungsunternehmen wohl bis Ende 2011/Anfang 2012 gedulden. Ein enges Zeitfenster, das die Versicherer innerhalb kürzester Zeit mit den strikten US-Regeln zu füllen haben.
Risiko-Minimierung der FATCA-Umsetzung durch professionelle Hilfe
Für alle Beteiligten bedeuten die umfangreichen FATCA-Anforderungen ein hohes Maß an neuen Aufgaben, die von der Kategorisierung über den Einbehalt bis zum Reporting gehen, gleichzeitig verbunden mit einigen Risiken, die schmerzlich enden können. So kann auf ein Unternehmen, das als Withholding Recalcitrant den FATCA-Verpflichtungen nicht nachkommt, ein rigoroser Quellensteuerabzug (withholding tax) von 30 Prozent zukommen.
Sicherer ist daher der Ruf nach professioneller Unterstützung, wie sie etwa Professor Dr. Thomas Dommermuth (Berater der Bundesregierung und Experte im Internationalen Steuerrecht) und seine Kanzlei Prof. Dommermuth & J. Weinmann in Zusammenarbeit mit der Baluna Information Technology Group in Form einer gezielten und kostensparenden Lösung zum Thema FATCA (von der Impact-Analyse bis zur IT-Umsetzung) anbietet.