Eine gute Entscheidung für den e-Commerce findet Frank Lord, Vice President EMEA der Art Technology Group (ATG):
"Das Urteil des Gerichtshofs der Europäischen Union ist ein Beleg dafür, wie wichtig e-Commerce inzwischen geworden ist. Für den Verbraucher ist das Urteil eine Rückendeckung von höchster Instanz. Für Anbieter besonders im e-Commerce bedeutet es, dass sie etwaige Kosten, die durch Widerruf entstehen nicht auf den Verbraucher abwälzen können, sondern durch eine kundenfreundliche Website-Gestaltung von vorne herein vorbeugen müssen. Natürlich setzen bereits viele Unternehmen im Online-Handel auf Schnelligkeit und Einfachheit. Sie entsprechen damit dem Wunsch der Nutzer. Denn: Diese wollen nicht nur einfach bedient werden, sondern auch einen guten Service und im Idealfall eine persönliche Ansprache erhalten. Ein wichtiges Tool zur Minderung der Widerrufsrate ist daher Personalsierung. Unternehmen müssen sich gezielt mit den Erwartungen ihrer Kunden auseinandersetzen. Dazu zählt unter anderem eine effiziente Website, die gewünschte Ansprache des Kunden, maßgeschneiderte Angebote gepaart mit einem gezielten Kundenservice. Denn nur so können die Shop-Betreiber ihrerseits alles unternehmen, um die Unzufriedenheit und damit auch die Widerrufsrate im Vorfeld zu minimieren. Werden diese Aspekte von den Unternehmen im e-Commerce berücksichtigt, dann können sie von dem enormen Potential im Markt profitieren. Laut einer Studie des Bundeswirtschaftsministeriums sollen alleine in diesem Jahr in Deutschland 816 Milliarden Euro mit E-Commerce umgesetzt werden."