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Bundesfinanzhof ändert seine Rechtsprechung

Klarheit über Steuervorteile bei Gutscheinen für Helferin nun in die Praxis umsetzen

(PresseBox) (Berlin, )
Bei Tankkarten,Tankgutscheinen und Geschenkgutscheinenfürs Praxispersonalhat der BFH einen lange schwelenden Streitpunkt für Arzt undHelferin günstig aus der Weltgeschafft, wie Steuerberaterin Beate Schwabe von der ArtevanaTax Steuerberatergesellschaft in Berlinerläutert.Der Bundesfinanzhof hat in dreiaktuellen Entscheidungen (Az.: VIR 21/09, VI R 27/09, VI R 41/10), jeweils Urteile vom 11.11.2010) neue Grundsätzezur Behandlung von Tankkarten,Tankgutscheinen und Geschenkgutscheinenaufgestellt und seine bisheranders lautende Rechtsprechung aufgegeben. Die Urteile waren eine echteÜberraschung. Die Lohnsteuer- undSozialversicherungsprüfer werden die Welt nicht mehr verstehen und die Diskussionen mit den Steuerberatern hat ein Ende.

Wann liegt Barlohn,wann Sachlohn vor?Es geht um die Frage, ob die Zuwendungeines Geschenkgutscheinsoder eines Gutscheins zum TankenBarlohn oder ein in bestimmtenGrenzen steuer- und sozialversicherungsfreierSachlohn ist.

DieLohnsteuer- und Sozialversicherungsprüfersahen darin nicht befreitenBarlohn. Für sie waren Geschenkgutscheine,Tankgutscheineund Tankkarten in jeder Prüfung eindankbares Mehrergebnis. Die Argumente,die dabei vorgetragen wurden:abenteuerlich! Der Mitarbeiterkönne mit der Tankkarte beispielsweisenicht nur Benzin, sondernauch Gummibärchen kaufen. Damitermögliche eine Tankkarte eine ähnlicheFlexibilität wie Bargeld, so die Argumentationen gegenüber den Steuerberatern. Mit diesem Unfug ist endlich Schluss.Was soll an einem Gutschein, derzum Erwerb einer Sache berechtigt,Bargeldcharakter haben? Als ob manmit dem Zettel vom Arbeitgeber imGeschäft oder an der Tankstelle Geldbekommen könnte!Schlappe für den Fiskusund seine Betriebsprüfer.Entscheidend ist nunmehr endgültig,ob der Arbeitnehmer einen Anspruchauf eine Sache oder auf Geldhat. Mit Geschenkgutscheinen kanner sich eben nur Geschenke kaufen,per Tankgutschein nur Kraftstoff.

Deshalb hier noch einmal die Erinnerung, die Helferinnen doch mit Gutscheinen zu belohnen, sie haben es verdient.
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