Kontakt
QR-Code für die aktuelle URL

Story Box-ID: 662516

ARFMANN Rechtsanwaltsgesellschaft GmbH Amalienstr. 24 76133 Karlsruhe, Deutschland http://www.arfmann-recht.de
Ansprechpartner:in Frau Ulrike Berger +49 721 6190930

Neues Widerrufsrecht 2014: Was Online-Händler wissen müssen

(PresseBox) (Karlsruhe, )
Am 13. Juni 2014 tritt das Gesetz zur Umsetzung der Verbraucherrichtlinie in Kraft. Für Online-Händler heißt das: Ab diesem Zeitpunkt gibt es nur noch eine Widerrufsbelehrung mit einer Widerrufsfrist von 14 Tagen. Auch das Rückgaberecht entfällt.

Shop-Betreiber müssen einheitliches Widerrufsformular nutzen

Shop-Betreiber müssen ab dann ihren Kunden auch ein „Muster-Widerrufsformular“ zur Verfügung stellen, das diese für die Erklärung ihres Widerrufs nutzen können. Der Widerruf muss auch ausdrücklich erfolgen. Eine kommentarlose Rücksendung der Ware reicht dann nicht mehr aus. „Die neue Regelung hilft, Missverständnisse zu vermeiden. Der Händler weiß zukünftig sicher, ob der Kunde die Ware wegen Mängeln zurückschickt oder weil er den Widerruf erklären möchte“, sagt Ulrike Berger, Rechtsanwältin und Expertin für E-Commerce der Rechtsanwaltskanzlei ARFMANN & BERGER aus Karlsruhe.

Ein weiteres Novum: Online-Händler müssen den Kaufpreis spätestens nach 14 Tagen zurückerstatten. Dabei müssen sie die Zahlungsweise verwenden, mit der der Kunde den Kaufpreis bezahlt hat. Abweichend von dieser Regelung können Shop-Betreiber die Rückzahlung des Kaufpreises aber vom Zurückerhalten der Ware oder von einem Versandnachweis der Käufers abhängig machen.

Rücksendekosten können auf Kunden abgewälzt werden

Ein Vorteil für Online-Händler wird ab Juni die Neuregelung der Rücksendekosten sein. Künftig können sie nämlich die im Falle eines Widerrufs entstehenden Rücksendekosten, unabhängig vom Preis der Ware, auf den Kunden abwälzen. Bis die neue Regelung in Kraft tritt, gilt nach wie vor die 40-Euro-Regel. Danach müssen Kunden Waren bis zu einem Wert von 40 Euro auf eigene Kosten zurücksenden.

Die neue Regelung gilt auch für nicht paketversandfähige Ware, also bei einer Lieferung durch eine Spedition. „Der Händler muss bei nicht paketversandfähiger Ware aber bereits in der Widerrufsbelehrung über die Höhe der Rücksendekosten informieren. Bietet ein Händler sowohl Waren an, die per Post versandt werden können, als auch nicht paketversandfähige Produkte, wird es bei der Widerrufsbelehrung komplizierter“, sagt Ulrike Berger.

Mit Hilfe der einheitlichen Muster-Widerrufsbelehrung für alle EU-Staaten sollen die bisher vorhandenen rechtlichen Limitierungen wegfallen und der grenzüberschreitende Online-Warenverkauf in Europa erleichtert werden.

Website Promotion

Website Promotion
Arfmann & Berger Rechtsanwälte Partnerschaft

ARFMANN Rechtsanwaltsgesellschaft GmbH

Zu den Tätigkeitsschwerpunkten von Arfmann & Berger Rechtsanwälte zählen das IT-Recht, das Urheber- und Medienrecht, das Wettbewerbsrecht, das Markenrecht, das Mietrecht sowie das allgemeine Vertragsrecht.

Für die oben stehenden Stories, das angezeigte Event bzw. das Stellenangebot sowie für das angezeigte Bild- und Tonmaterial ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmeninfo bei Klick auf Bild/Titel oder Firmeninfo rechte Spalte) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber der Texte sowie der angehängten Bild-, Ton- und Informationsmaterialien. Die Nutzung von hier veröffentlichten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Bei Veröffentlichung senden Sie bitte ein Belegexemplar an service@pressebox.de.
Wichtiger Hinweis:

Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die unn | UNITED NEWS NETWORK GmbH gestattet.

unn | UNITED NEWS NETWORK GmbH 2002–2024, Alle Rechte vorbehalten

Für die oben stehenden Stories, das angezeigte Event bzw. das Stellenangebot sowie für das angezeigte Bild- und Tonmaterial ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmeninfo bei Klick auf Bild/Titel oder Firmeninfo rechte Spalte) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber der Texte sowie der angehängten Bild-, Ton- und Informationsmaterialien. Die Nutzung von hier veröffentlichten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Bei Veröffentlichung senden Sie bitte ein Belegexemplar an service@pressebox.de.