In diesem Fall kam der Nichtigkeitssenat des Bundespatentgerichts zum Einsatz. Es ging um zwei Klagen, die miteinander zusammenhingen. Zum einen hatte die Motorola Mobility Germany GmbH und zum anderen die Samsung Electronics GmbH Klage gegen das Europäische Patent 2 059 868 mit dem Titel „Portable Electronic Device for Photo Management“ (in der deutschen Übersetzung: „Tragbares elektronisches Gerät zur Foto-Verwaltung“) der Fa. Apple Inc. eingereicht. Das Bundespatentgericht fällte das Urteil hierzu...
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