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Abstammungsuntersuchung bei Abstammungsverfahren zumutbar?

Informationelle Selbstbestimmung geht vor

(PresseBox) (Mannheim, )
Vaterschaftsfeststellungen werden dann zum Problem, wenn von der einen Seite Ablehnung diesbezüglich vorliegt. Auch in diesem Fall sollte die Abstammung festgestellt werden. Der Grund: Sowohl der Beklagte als auch sein eineiiger Zwillingsbruder hatten Geschlechtsverkehr mit der Mutter und kämen daher beide dafür in Frage, der Vater des Kindes zu sein. Fragen waren daher: Darf von den Zwillingen gefordert werden, Spermaproben abzugeben, um die Abstammung zu untersuchen? Würde das überhaupt Aufklärung über die Abstammung des Kindes bringen – sind die Zwillinge doch schließlich eineiig?
OLG: Wissenschaftliche Grundlage fehlt

Das OLG Celle erklärte, dass es den Zwillingen nicht zuzumuten ist, eine Spermaprobe abzugeben. Das Gericht entschied so, da keine wissenschaftliche Untersuchung Aufklärung darüber geben kann, wer der Vater ist...

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