Die Sicherheit, im Retaxfall über eine Versicherung abgesichert zu sein, ist für viele Apotheken ein trügerisches Gefühl. Denn die Deckungslage in klassischen Retax-Policen unterscheidet sich drastisch von der Vorstellung im Alltag. Der Fall gefälschter Mounjaro-Rezepte zeigt exemplarisch: Wird ein gefälschtes Rezept eingelöst, das keine formalen Auffälligkeiten aufweist, bleibt der Apotheker auf dem Schaden sitzen – trotz Police. Denn nahezu alle Policen setzen voraus, dass ein dokumentierter, individueller Bearbeitungsfehler vorliegt. Das bedeutet: Nur wenn ein konkret benannter Mitarbeiter fahrlässig, nachweislich falsch oder unaufmerksam gehandelt hat, greift der Schutz. Fehler aus gutgläubigem Verhalten oder systemischer Täuschung sind oft ausgeschlossen.
Die zweite große Lücke liegt im Geltungsbereich. Viele Policen enthalten Ausschlüsse für bestimmte Arzneimittel, insbesondere Hochpreispräparate oder Sonderverordnungen. Andere schließen pauschal die Deckung aus, wenn ein bestimmter Grenzwert überschritten wird. Bei Rezepten für Mittel wie Mounjaro sind solche Ausschlüsse regelmäßig erfüllt. Die Retaxation – oft im vier- bis fünfstelligen Bereich – wird so zur Bedrohung für die wirtschaftliche Stabilität des Betriebs.
Zudem fordern viele Versicherungen ein Schuldeingeständnis des jeweiligen Teammitglieds, das die falsche Abgabe vorgenommen hat. In der Praxis ist das nicht nur personalrechtlich heikel, sondern realitätsfern – denn in den meisten Fällen handelt es sich nicht um ein individuelles Fehlverhalten, sondern um ein strukturelles Versagen des Systems.
Die Lösung kann daher nicht in kosmetischen Ergänzungen bestehen, sondern braucht einen grundlegenden Neuentwurf. Eine praxistaugliche Retaxversicherung muss auf reale Bedrohungslagen abgestimmt sein: Sie muss auch bei systemischer Täuschung greifen, pauschale Rezeptwerte decken, flexible Wirkstoffgruppen absichern und sich in digitale Prüfsysteme integrieren lassen.
Ein solches Modell müsste außerdem die Verantwortungslast gerechter verteilen – nicht alles auf die Apotheke abwälzen, sondern auch technische Versäumnisse, strukturelle Unsicherheiten und unklare Schnittstellen einpreisen. Erst dann entsteht echter Schutz – nicht nur auf dem Papier, sondern in der Realität der Offizin.
Kommentar:
Der Mythos, eine Retaxversicherung schütze Apotheken umfassend vor den finanziellen Folgen eines Rezeptbetrugs, ist gefährlich. Nicht weil Versicherung an sich ein untaugliches Instrument wäre – sondern weil viele Produkte am Markt völlig am Bedarf vorbei entwickelt wurden. Sie beruhen auf einem Modell, das vom moralischen Fehlverhalten des Apothekenpersonals ausgeht, nicht vom strukturellen Problem organisierter Rezeptfälschung. Diese Annahme ist nicht nur fachlich falsch, sondern ökonomisch riskant. Denn sie verschiebt die Beweislast vollständig in den Betrieb – und zwar in einem Umfeld, das ohnehin durch Überforderung, Zeitdruck und Dokumentationslast geprägt ist.
Die Vorstellung, dass ein Schuldeingeständnis intern eingefordert werden müsse, damit ein Versicherungsfall eintritt, ist symptomatisch für ein System, das mehr mit Selbstschutz als mit Versorgungssicherung zu tun hat. Was es stattdessen braucht, ist eine neue Versicherungsarchitektur: einfach, transparent, versorgungsnah. Sie sollte Fehlerverzeihung ermöglichen, strukturelle Schwächen absichern und in das digitale Prüfwesen integrierbar sein. Nur wenn technische Erkennung, rechtliche Rückendeckung und wirtschaftliche Absicherung ineinandergreifen, entsteht Sicherheit – für Betriebe, Patienten und das Gesundheitssystem.
Von Matthias Engler, Fachjournalist
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