Apotheken sehen sich in zunehmendem Maße mit Retaxationen konfrontiert, die selbst bei sachgerechter Rezeptbearbeitung und formaler Sorgfalt massive wirtschaftliche Schäden verursachen können. Die Ursachen reichen von Rezeptfälschungen über systemisch unsaubere Rezeptlayouts bis zu unklaren Rückmeldepflichten bei Ärzten. Doch während die Retaxpraxis der Krankenkassen sich zunehmend verselbständigt, bleiben Apotheken mit dem Risiko oft allein – auch dann, wenn sie eine Retaxversicherung abgeschlossen haben.
Die Schwachstellen dieser Versicherungsmodelle sind vielfältig: Häufig sind Leistungen an individuelle Fehlernachweise geknüpft, oft mit der Forderung eines schriftlichen Schuldeingeständnisses des Apothekenpersonals. Gleichzeitig werden bestimmte Arzneimittel, Sonderverordnungen oder bestimmte Rezeptarten pauschal aus dem Versicherungsschutz ausgeschlossen. In der Praxis bedeutet das: Gerade dort, wo der wirtschaftliche Schaden besonders hoch ist, fehlt die Absicherung.
Eine optimale Retaxversicherung muss diesen Widerspruch auflösen. Sie muss das Risiko realitätsnah abbilden – als strukturelle Bedrohung der Betriebswirtschaft, nicht als moralisches Problem der Mitarbeitenden. Das beginnt mit einer Fehlerverzeihungsklausel, die nachvollziehbar prüft, ob alle Arbeitsanweisungen und Prüfstandards eingehalten wurden – nicht, ob jemand Schuld trägt. Es setzt sich fort in einer automatisierten Deckungsentscheidung, die nicht durch langwierige Gutachten oder interne Ermittlungen blockiert wird. Und es mündet in einer integrativen Leistungskette: digitale Prüfroutinen, transparente Konditionen, faire Selbstbeteiligungen, keine wirkstoffbedingten Ausschlüsse.
Gleichzeitig braucht es eine Offenlegungspflicht der Versicherer: Welche Rezepttypen sind nicht gedeckt? Wie sieht die interne Regulierung aus? Was passiert im Falle externer Täuschung oder gestohlener Praxisstempel? Derzeit fehlen Apotheken solche Informationen – und zahlen im Zweifel doppelt: mit der Prämie und mit dem Schaden.
Die ideale Retaxversicherung denkt Versorgungssicherheit mit. Sie bewertet nicht nur die Handlung des Einzelnen, sondern die Belastung des Systems. Sie liefert nicht nur Ersatz, sondern trägt zur strukturellen Entlastung bei. Und sie gibt Apotheken wieder das, was ihnen durch das Retaxsystem systematisch entzogen wurde: Verlässlichkeit.
Kommentar:
Die Realität moderner Apothekenpraxis verträgt sich nicht länger mit einem Versicherungsmodell, das auf Schuldsuche basiert. Wer heute eine Retaxversicherung abschließt, erwartet Schutz vor einem wirtschaftlichen Risiko – nicht einen neuen Mechanismus, um Verantwortung nach unten weiterzugeben. Die oft gelebte Praxis, Schadensregulierung an Schuldeingeständnisse zu knüpfen, zeigt nicht nur ein falsches Verständnis von Haftung, sondern auch eine Geringschätzung gegenüber der komplexen Prüfrealität in der Offizin.
Die optimale Retaxversicherung muss genau hier ansetzen. Sie muss juristisch neutral, wirtschaftlich belastbar und praktisch nachvollziehbar sein. Sie darf keine Täterlogik verfolgen, sondern muss ein Versorgungsinstrument sein. Dass Policen heute noch zwischen hochpreisigen und „normalen“ Arzneimitteln unterscheiden, ist ein Anachronismus. Dass Apotheker sich selbst belasten müssen, um Schadensdeckung zu erhalten, ist ein Skandal. Dass ganze Rezeptgruppen ausgeschlossen sind, obwohl sie das größte Risiko tragen, ist eine Bankrotterklärung.
Was es braucht, ist ein neues Leitbild: Die Versicherung als strukturelles Rückgrat – nicht als Risikoabwälzung. Eine Police, die auf Verantwortungsentlastung statt Schuldzuweisung setzt. Eine Abdeckung, die das tatsächliche Betriebsrisiko spiegelt – nicht die idealisierte Form eines vermeintlich fehlerlosen Berufsalltags. Wer die Versorgung retten will, muss Apotheken nicht nur besser bezahlen – sondern endlich realistisch versichern.
Von Matthias Engler, Fachjournalist
Für weitere Informationen:
Seyfettin Günder
Firmenkunden
0721. 95789774
sg@aporisk.de
Pressekontakt:
Roberta Günder
Telefon 0721. 16106610
E-Mail info@aporisk.de
Disclaimer
Diese Pressemitteilung ist nur für journalistische Zwecke gedacht. Die Nutzung der Informationen zu werblichen oder kommerziellen Zwecken bedarf der Zustimmung der Aporisk GmbH. Zukunftsgerichtete Aussagen unterliegen Änderungen. Wir danken Ihnen für Ihr Interesse.
Aporisk GmbH, Karlsruhe, Deutschland. Alle Rechte vorbehalten.