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Apotheken-News: Rezeptfälschung bedroht Apothekenbetriebe

Die passende Spezialversicherung entscheidet über wirtschaftliches Überleben

(PresseBox) (Karlsruhe, )
Gefälschte Rezepte sind für viele Apotheken längst keine Ausnahme mehr, sondern ein strukturelles Risiko. Die wirtschaftlichen Folgen reichen von empfindlichen Einbußen bis zur existenziellen Bedrohung, denn Krankenkassen reagieren in der Regel mit Nullretaxationen. Dabei ist die rechtliche Lage eindeutig: Bei erkennbar gefälschten Verordnungen entfällt jeder Erstattungsanspruch. Der einzige wirksame Schutz besteht in einer spezialisierten Rezeptfälschungsversicherung, die sich explizit an Apotheken richtet und auch Retaxrisiken einbezieht. Dennoch fehlt ein solcher Schutz in vielen Betrieben weiterhin. Weder Standard-Policen noch allgemeine Betriebsversicherungen greifen bei der zunehmenden Anzahl gezielter Betrugsversuche. Entscheidend für Apothekeninhaber ist daher nicht nur die Wahl der passenden Versicherung, sondern auch ein grundsätzliches Verständnis für die Funktionsweise der eigenen Haftung im Falle von Rezeptfälschung. Nur wer die Risiken erkennt, kann sinnvoll vorsorgen.

Die Anzahl gezielter Rezeptfälschungen ist in den vergangenen Monaten in einem Ausmaß gestiegen, das Apothekenbetriebe in allen Bundesländern zunehmend in wirtschaftliche Bedrängnis bringt. Während früher in erster Linie Einzelfälle bekannt wurden, zeichnen sich inzwischen systematische Betrugsmuster ab. Die Täter agieren organisiert, verfügen über Hintergrundwissen zu Arzneimittelpreisen und Krankenkassenprozessen und nutzen gezielt Schwachstellen in der Rezeptprüfung aus. Besonders betroffen sind hochpreisige Arzneimittel aus den Bereichen Diabetes, Wachstumsstörungen und Schmerztherapie, die sich auf dem Schwarzmarkt oder zur Eigenverwendung lukrativ vermarkten lassen.

Für Apotheken bedeutet das nicht nur eine erhöhte Aufmerksamkeitspflicht, sondern auch ein beträchtliches finanzielles Risiko. Die Krankenkassen zeigen sich bei der Abrechnung unnachgiebig: Sobald ein Rezept als „erkennbar gefälscht“ eingestuft wird, erfolgt eine komplette Retaxation. Das kann, je nach Wirkstoff und Abgabemenge, schnell zu Verlusten in vier- oder fünfstelliger Höhe führen. Besonders dramatisch ist, dass diese finanziellen Schäden rückwirkend auftreten können – oft Monate nach der ursprünglichen Abgabe. Rücklagen, die solche Forderungen auffangen könnten, existieren in vielen Apotheken nicht.

Die branchenspezifische Rezeptfälschungs- und Retaxversicherung schließt hier eine kritische Lücke. Sie deckt nicht nur den materiellen Schaden im Betrugsfall ab, sondern bietet auch Schutz bei verspätet erkannten Nullretaxationen. Dabei ist es entscheidend, dass die Police vor dem Schadensfall abgeschlossen wird und alle für die Regulierung relevanten Obliegenheiten erfüllt werden. Dazu zählen insbesondere die Schulung des pharmazeutischen Personals, die Sichtprüfung auf typische Fälschungsmerkmale und eine klare interne Dokumentation verdächtiger Fälle. Eine fehlerhafte Prüfung oder unvollständige Aufzeichnung kann dazu führen, dass der Versicherer die Leistung verweigert.

Ein typisches Beispiel zeigt die Dimension des Problems: Eine Apotheke im städtischen Umfeld beliefert ein vermeintlich korrekt ausgestelltes Rezept über das Diabetesmittel Semaglutid. Drei Monate später meldet die Krankenkasse eine Nullretaxation in Höhe von 4.800 Euro. Die Begründung: Das Rezept stammt von einer nicht mehr existierenden Praxis, das Originalformular war offenbar entwendet worden. Ohne Spezialversicherung bleibt die Apotheke auf dem Schaden sitzen – mit direkten Folgen für Liquidität und Betriebsergebnis.

Neben der Policenwahl ist auch die strategische Einbindung der Versicherung in das Risikomanagement entscheidend. Apothekeninhaber sollten im Rahmen ihrer Jahresplanung gemeinsam mit Steuerberatung und Versicherungsfachleuten analysieren, welche betrieblichen Risiken abgesichert sind und wo Lücken bestehen. Insbesondere bei Betrieben mit hoher Kundenfrequenz, hohem Rezeptaufkommen oder großer Nähe zu ärztlichen Versorgungszentren besteht erhöhtes Betrugspotenzial.

Die Bedeutung einer spezialisierten Absicherung liegt auch darin, dass sie Handlungsfreiheit schafft. Wer im Ernstfall abgesichert ist, kann souveräner reagieren, Täterkonstellationen besser dokumentieren und Maßnahmen zur Risikoprävention effizient umsetzen. Dazu zählen etwa stichprobenhafte Rezeptverifizierungen, technische Prüfungstools, interne Checklisten sowie klare Abgabeverfahren bei hochpreisigen Arzneimitteln. Es ist eine betriebliche Realität: Ohne Versicherung wird jeder Betrugsfall zur existenziellen Bedrohung, mit Versicherung zur kalkulierbaren Störung.

Kommentar:

Rezeptfälschungen sind kein Randphänomen mehr. Sie sind Symptom einer systemischen Sicherheitslücke, die weder durch Gesetzgeber noch durch Krankenkassen angemessen geschlossen wurde. Die Apotheken stehen am Ende der Verantwortungskette – sie liefern das Arzneimittel, tragen das Risiko, haften für die formale Richtigkeit und verlieren bei Fehlern nicht selten ihre wirtschaftliche Grundlage. Dass dieser Zustand bislang nicht zu einer politischen Gegenreaktion geführt hat, ist ein gravierendes Versäumnis.

Gerade deshalb ist die Eigeninitiative der Betriebe unverzichtbar. Die Wahl einer spezialisierten Versicherung ist keine Frage von Kosten, sondern eine Frage betrieblicher Sorgfalt. In einer Zeit, in der Rezeptbetrug planvoll, digitalisiert und wirtschaftlich motiviert erfolgt, ist eine ungesicherte Apotheke ein leichtes Ziel. Versicherungen sind nicht als Allheilmittel zu begreifen, wohl aber als Schutzinstrument, das die eigenen Fehler nicht verzeiht, wohl aber betriebliche Schäden abmildert.

Die Verantwortung liegt am Ende nicht allein bei der Apotheke – doch ihre Absicherung ist ihr eigener Verantwortungsbereich. Wer sich diesem entzieht, handelt nicht unternehmerisch, sondern fahrlässig. Rezeptschutz muss zur Grundausstattung jeder Apotheke gehören – nicht als Zusatz, sondern als betrieblicher Standard.

Von Engin Günder, Fachjournalist

 

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