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Apotheken-News: Gezielte Hilfe für systemrelevante Apotheken

Der neue Fördervorschlag für Landapotheken will Versorgung sichern, doch vieles bleibt offen

(PresseBox) (Karlsruhe, )
Landapotheken kämpfen ums Überleben, obwohl sie vielerorts das letzte Glied einer funktionierenden Gesundheitsversorgung bilden. Der neue Koalitionsvertrag greift das Problem auf, bleibt aber vage. Nun liegt ein Vorschlag vor, der die Debatte auf eine neue Ebene hebt: Statt pauschaler Hilfen soll gezielt gefördert werden, was funktional notwendig ist. Apotheken mit nachgewiesener Versorgungsrelevanz sollen systematisch identifiziert und strukturell abgesichert werden. Das Konzept verknüpft Versorgungskriterien mit finanziellen Anreizen und strebt einen Paradigmenwechsel an: Weg vom Gießkannenprinzip, hin zur gezielten Stabilisierung medizinischer Grundstrukturen in unterversorgten Regionen. Der Vorschlag bringt erstmals präzise definierte Förderlogik ins Spiel und könnte zu einem Modell für eine neue Apothekenpolitik werden.

Die politische Diskussion um die Sicherung der Arzneimittelversorgung in strukturschwachen Regionen gewinnt mit einem neuen Fördervorschlag an Kontur. Seit Jahren fordern Apothekerverbände, Kommunalpolitiker und Gesundheitsökonomen gezielte Maßnahmen zur Stärkung derjenigen Apotheken, die in dünn besiedelten Gebieten eine tragende Rolle in der Gesundheitsinfrastruktur spielen. Der aktuelle Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD greift diesen Handlungsbedarf auf, bleibt jedoch allgemein und lässt konkrete Umsetzungsperspektiven vermissen. Vor diesem Hintergrund entwickelt ein neuer Vorschlag ein präzises Modell, das die Debatte inhaltlich weiterführt – mit dem Ziel, Apotheken mit objektivierbarem Versorgungsauftrag systematisch zu stützen.

Kern des Vorschlags ist ein Paradigmenwechsel: Weg von pauschalen Standortzuschlägen, hin zu einer gezielten Förderlogik, die an reale Versorgungsleistungen geknüpft ist. Als zentrale Kategorie fungiert der Begriff der "Funktionsapotheke" – eine Betriebsform, deren Fortbestand unabhängig von ökonomischer Rentabilität staatlich gestützt werden soll, sofern sie nachweislich eine medizinisch unverzichtbare Versorgungslücke schließt. Kriterien hierfür sind unter anderem die Entfernung zur nächsten Notdienstapotheke, die Zahl der abgegebenen Rx-Packungen in Relation zur Bevölkerungsdichte, die Erreichbarkeit mit öffentlichen Verkehrsmitteln und die demografische Struktur der Region.

Das Fördermodell selbst sieht eine zweistufige Struktur vor: Eine pauschale Grundförderung soll die Standortsicherung gewährleisten, während eine flexible Zusatzkomponente an konkrete Versorgungsleistungen gekoppelt wird. Denkbar ist etwa ein erhöhtes Fixhonorar für die ersten 20.000 abgegebenen verschreibungspflichtigen Arzneimittel pro Jahr – unabhängig vom Umsatz, aber abhängig von der Versorgungsfunktion im jeweiligen Gebiet. Dies könnte gerade dort wirken, wo die wirtschaftliche Tragfähigkeit durch sinkende Verordnungszahlen und steigende Betriebskosten gefährdet ist.

Eine solche Förderarchitektur erfordert jedoch ein klar definiertes System zur Einstufung und Prüfung der Förderfähigkeit. Hierfür schlagen die Initiatoren eine zentrale Erhebung relevanter Versorgungsdaten und die Entwicklung eines Versorgungsindex vor, der auf Bundes- oder Landesebene geführt wird. Nur auf dieser Grundlage lassen sich willkürliche Förderentscheidungen verhindern und Mitnahmeeffekte ausschließen. Die Förderung soll leistungsbezogen, transparent und überprüfbar gestaltet sein.

Auch die Finanzierungsfrage bleibt zentral: Ob das Modell über einen neu zu schaffenden Gesundheitsfonds, über Umverteilungen innerhalb der GKV oder über direkte Haushaltsmittel finanziert wird, ist politisch offen. Klar ist jedoch, dass der Handlungsdruck wächst. Die anhaltende Schließungswelle bei Apotheken in ländlichen Räumen spricht eine deutliche Sprache. Während Metropolregionen trotz Konkurrenzdruck meist noch mehrere Standorte bieten, fällt im ländlichen Raum mit jeder Schließung ein ganzer Versorgungssektor aus.

Insgesamt bietet der Vorschlag die Chance, das Verhältnis von Marktlogik und öffentlichem Versorgungsauftrag im Apothekenwesen neu zu justieren. Er erkennt an, dass Apotheken nicht nur wirtschaftliche Betriebe, sondern auch öffentliche Infrastruktureinrichtungen sind – mit einem klaren Auftrag an die Gesellschaft.

Kommentar:

Der neue Vorschlag zur Förderung systemrelevanter Apotheken liefert das, was der Koalitionsvertrag bislang vermissen lässt: eine durchdachte, messbare und umsetzbare Förderlogik. Damit rückt er die Diskussion endlich auf ein Niveau, das den strukturellen Realitäten des deutschen Gesundheitswesens gerecht wird. Denn der Apothekenmarkt ist kein homogener Sektor, sondern ein fragmentiertes System mit stark divergierenden Versorgungsbedingungen.

Gerade in strukturschwachen Regionen zeigt sich die Schwäche des bisherigen Förderansatzes. Pauschale Zuschläge greifen ins Leere, wenn sie nicht dort ansetzen, wo der Bedarf am größten ist. Der Begriff der Funktionsapotheke ist deshalb mehr als ein technischer Terminus: Er markiert den Übergang zu einer neuen Denkweise, in der Versorgungssicherheit Vorrang vor wirtschaftlicher Effizienz hat. Das ist keine Abkehr von unternehmerischem Handeln, sondern dessen Ergänzung durch gesellschaftliche Verantwortung.

Dass der Vorschlag konkrete Fördermechanismen benennt – etwa ein gestaffeltes Fixhonorar oder variable Zuschüsse nach Versorgungskennziffern – ist seine größte Stärke. Er löst sich vom Wunschdenken früherer Programme, die mit Gießkannenlogik Symbolpolitik betrieben, aber keine Versorgungssicherheit herstellten. Stattdessen wird hier ein Modell vorgestellt, das auf funktionale Notwendigkeit, messbare Kriterien und gezielte Anreizstrukturen setzt.

Zugleich stellt sich die politische Frage, ob ein solches Modell durchsetzbar ist. Der Vorschlag wird nur Wirkung entfalten, wenn sich der politische Wille zur Differenzierung durchsetzt – gegen föderale Eifersüchteleien, Lobbyinteressen und die Angst vor zusätzlicher Bürokratie. Doch diese Angst ist unbegründet. Ein digital gestützter Versorgungsindex, gekoppelt mit einem transparenten Prüfsystem, ist administrativ machbar – wenn man es will.

Wer die Apothekenstrukturen wirklich retten will, darf sich nicht mit allgemeinen Absichtserklärungen begnügen. Es braucht Instrumente, die die Realität vor Ort abbilden, die Versorgungslücken erfassen und die Relevanz von Apothekenstandorten objektiv bestimmen. Genau das leistet der neue Vorschlag – und genau deshalb verdient er eine ernsthafte politische Debatte, jenseits von Sonntagsreden und sektoralen Eigeninteressen.

Von Engin Günder, Fachjournalist

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