Kontakt
QR-Code für die aktuelle URL

Story Box-ID: 1215576

ApoRisk GmbH Scheffelplatz | Schirmerstr. 4 76133 Karlsruhe, Deutschland http://aporisk.de/
Ansprechpartner:in Frau Roberta Günder +49 721 16106610
Logo der Firma ApoRisk GmbH

Apotheken-Nachrichten von heute: Zwischen strengen Auflagen und wirtschaftlichen Risiken

Wie Apotheken die Kühlkette absichern, gesetzliche Pflichten erfüllen und sich auf weitreichende Reformen in der Gesundheitsversorgung vorbereiten müssen

(PresseBox) (Karlsruhe, )
Von der komplexen Kühlkette temperaturempfindlicher Arzneimittel über gesetzliche Pflichten bis hin zu gesundheitspolitischen Reformen – Apotheken sehen sich einem breiten Spektrum an Herausforderungen gegenüber. Die korrekte Lagerung von Impfstoffen, Insulin und biologischen Präparaten ist für die Sicherheit der Patienten unerlässlich. Gleichzeitig gewinnt die Verkehrssicherungspflicht an Bedeutung, während geplante Reformen, wie die Neugestaltung des Apothekenhonorars und das Notfallgesetz, für wirtschaftliche Unsicherheit sorgen. Auch gesundheitspolitische Themen wie die Suizidprävention und die sichere Anwendung von Antihistaminika bei Kindern rücken Apotheken in den Mittelpunkt der Gesundheitsversorgung. Technische Hürden, wie der Ablauf von Konnektor-Zertifikaten, und die Umstellung auf trivalente Grippeimpfstoffe erfordern zukunftsweisende Lösungen, um die unverzichtbare Rolle der Apotheken in einem dynamischen Gesundheitswesen zu sichern.

Sichere Kühlkette: Wie Apotheken ihr Kühlgut optimal schützen

Die Lagerung von Kühlgut, insbesondere temperaturempfindlicher Arzneimittel, stellt Apotheken vor besondere Herausforderungen. Viele Medikamente, darunter Impfstoffe, Insulin und biologische Präparate, müssen in einem strengen Temperaturbereich gelagert werden, um ihre Wirksamkeit zu gewährleisten. Abweichungen in der Kühlkette können nicht nur den Verlust von Ware und finanzielle Einbußen bedeuten, sondern auch die Gesundheit von Patienten gefährden. Daher ist es für Apotheken von essenzieller Bedeutung, umfassende Sicherheitsmaßnahmen zur Absicherung des Kühlguts zu ergreifen.

Zentraler Baustein dieser Absicherung ist die technische Ausstattung. Moderne Kühlsysteme sind speziell auf die Anforderungen von Apotheken zugeschnitten und verfügen über Funktionen wie Temperaturalarm, Datenaufzeichnung und automatisierte Backup-Systeme. Diese Technologien sind darauf ausgelegt, jegliche Temperaturabweichungen sofort zu melden, sodass das Apothekenpersonal umgehend reagieren kann. Zudem ist es möglich, die Temperaturdaten über einen längeren Zeitraum hinweg zu speichern, um im Falle einer behördlichen Kontrolle oder einer Reklamation nachweisen zu können, dass die Kühlkette durchgehend eingehalten wurde.

Doch Technik allein reicht nicht aus. Apotheken müssen auch organisatorische Maßnahmen ergreifen, um die Sicherheit zu erhöhen. Regelmäßige Schulungen des Personals sind hier unerlässlich. Mitarbeitende müssen wissen, wie sie auf Störungen der Kühlkette reagieren, und mit den richtigen Handlungsabläufen vertraut sein. Zudem sollten Apotheken interne Audits durchführen, um Schwachstellen in den Abläufen zu identifizieren und zu beheben.

Ein weiteres wichtiges Instrument der Absicherung ist die Versicherung. Spezielle Versicherungen für Apotheken bieten Schutz für den Fall, dass das Kühlgut durch technische Störungen oder andere unvorhergesehene Ereignisse unbrauchbar wird. Allrisk-Policen mit einer Best-Performance-Garantie bieten in diesem Bereich eine breite Absicherung und schützen Apotheken vor hohen finanziellen Verlusten. Ergänzend dazu ist eine Cyber-Versicherung ratsam, da auch digitale Störungen, wie etwa durch Hackerangriffe auf die IT-Infrastruktur, die Funktionsfähigkeit von Kühlsystemen beeinträchtigen können.

Trotz aller Vorkehrungen bleibt das Risiko bestehen, dass die Kühlkette unterbrochen wird. Im Notfall muss die Apotheke schnell handeln, um Schaden zu minimieren. Hier ist es entscheidend, dass klare Notfallpläne vorhanden sind, die sowohl die Kommunikation mit Kunden und Lieferanten als auch alternative Lagermöglichkeiten umfassen. Der Austausch defekter Kühlgeräte oder die Beschaffung neuer Ware muss zügig organisiert werden, um die Betriebsfähigkeit der Apotheke aufrechtzuerhalten.

Insgesamt erfordert die Absicherung von Kühlgut eine Kombination aus technischen, organisatorischen und versicherungsrechtlichen Maßnahmen. Nur durch ein umfassendes Sicherheitskonzept kann gewährleistet werden, dass temperaturempfindliche Arzneimittel sicher gelagert und an die Patienten abgegeben werden können.

Die Absicherung von Kühlgut in Apotheken ist ein hochsensibles Thema, das sowohl finanzielle als auch gesundheitliche Implikationen hat. Technische Lösungen wie moderne Kühlsysteme und automatisierte Überwachungssysteme sind eine Grundvoraussetzung, doch auch das menschliche Element darf nicht unterschätzt werden. Die besten Technologien nützen wenig, wenn das Personal nicht ausreichend geschult ist und keine klaren Handlungsabläufe existieren.

Versicherungen spielen dabei eine entscheidende Rolle. Ohne eine umfassende Allrisk-Versicherung riskieren Apotheken im Ernstfall hohe Verluste. Doch noch immer wird das Risiko digitaler Störungen, etwa durch Cyberangriffe, häufig unterschätzt. Angesichts der wachsenden Vernetzung von Geräten sollte auch dieser Aspekt in der Absicherung von Kühlgut eine größere Rolle spielen.

Schließlich sind Apotheken gut beraten, regelmäßig ihre Sicherheitskonzepte zu überprüfen und zu aktualisieren. Nur so lässt sich sicherstellen, dass im Notfall schnell und effektiv reagiert werden kann – zum Wohl der Apotheke und vor allem zum Wohl der Patienten.

Sicherheit in Apotheken: Verkehrssicherungspflicht als zentrale Verantwortung

Die Verkehrssicherungspflicht von Apotheken rückt immer stärker in den Fokus, da Betreiber sicherstellen müssen, dass Kunden und Mitarbeiter vor Gefahren in und um die Apotheke geschützt sind. Eine aktuelle Entscheidung des Oberlandesgerichts Frankfurt könnte hierbei als Orientierung dienen. In einem Fall, der vor dem OLG verhandelt wurde, hatte ein Landwirt die Stadt Gießen auf Schadensersatz verklagt, nachdem sein Traktor durch einen herabhängenden Ast auf einem Wirtschaftsweg beschädigt worden war. Der Landwirt argumentierte, die Stadt habe ihre Verkehrssicherungspflicht verletzt, da sie den Ast nicht entfernt hatte.

Das Gericht wies die Klage ab und stellte fest, dass die Anforderungen an die Verkehrssicherungspflicht von der Bedeutung der Straße abhängen. Während auf Hauptstraßen und vielbefahrenen Verkehrswegen Äste in einer Höhe von mindestens vier Metern entfernt werden müssen, gelten für landwirtschaftliche Wege weniger strenge Vorgaben. Hier sei es Sache der Fahrzeugführer, mögliche Hindernisse im Luftraum zu beachten.

Diese Entscheidung wirft auch für Apotheken die Frage auf, wie weit ihre Verkehrssicherungspflicht geht. Apotheken müssen sicherstellen, dass alle Bereiche, die für Kunden zugänglich sind, frei von Gefahrenquellen wie rutschigen Böden, ungesicherten Kabeln oder Hindernissen sind. Dies gilt insbesondere im Außenbereich, wo winterliche Witterungsbedingungen schnell zu Glatteis und damit zu einer erhöhten Unfallgefahr führen können. Die Apotheke als öffentlich zugänglicher Raum unterliegt hier strengeren Anforderungen als ein landwirtschaftlicher Weg.

Die regelmäßige Kontrolle und Pflege der Verkehrswege, sowohl innerhalb als auch außerhalb der Apotheke, ist daher eine zentrale Aufgabe der Apothekenleitung. Mögliche Stolperfallen müssen beseitigt, Gehwege von Schnee und Eis geräumt und der Eingangsbereich ausreichend beleuchtet sein. Darüber hinaus sollten Apotheken ihre Haftpflichtversicherung regelmäßig überprüfen, um sicherzustellen, dass sie im Falle eines Schadens ausreichend geschützt sind.

Die Entscheidung des OLG Frankfurt unterstreicht, dass die Verkehrssicherungspflicht immer in Abhängigkeit zur jeweiligen Umgebung und Nutzung steht. Während auf wenig frequentierten Wegen eine gewisse Eigenverantwortung der Nutzer erwartet wird, sind bei stark frequentierten Bereichen, wie in Apotheken, umfassendere Maßnahmen erforderlich, um die Sicherheit zu gewährleisten.

Die Entscheidung des Oberlandesgerichts Frankfurt zur Verkehrssicherungspflicht bietet auch für Apotheken wertvolle Erkenntnisse. Sicherheit ist nicht nur ein rechtliches Gebot, sondern auch eine Frage der Verantwortung gegenüber den eigenen Kunden. Apotheken, die täglich von vielen Menschen aufgesucht werden, müssen sich der besonderen Sorgfaltspflicht bewusst sein, die ihnen obliegt. Während für Nebenstraßen oder landwirtschaftliche Wege geringere Sicherheitsanforderungen gelten, sind die Standards für öffentlich zugängliche Räume deutlich höher.

Eine Apotheke, die ihre Verkehrssicherungspflicht vernachlässigt, riskiert nicht nur teure Schadensersatzforderungen, sondern auch einen Verlust des Kundenvertrauens. Es ist daher im eigenen Interesse der Betreiber, potenzielle Gefahrenquellen frühzeitig zu identifizieren und zu beseitigen. Dabei spielt die regelmäßige Überprüfung des Außenbereichs eine zentrale Rolle, vor allem in den Wintermonaten, wenn Schnee und Glätte die Unfallgefahr erhöhen. Eine gut gesicherte Apotheke zeigt, dass sie Verantwortung übernimmt und ihre Kunden und Mitarbeiter ernst nimmt.

Doch es geht nicht nur um die Vermeidung von Unfällen. Eine Apotheke, die sorgfältig für Sicherheit sorgt, sendet auch ein positives Signal an ihre Kunden. Diese wissen das Verantwortungsbewusstsein zu schätzen und fühlen sich in einer Umgebung sicherer, in der sie sich darauf verlassen können, dass alle Vorsichtsmaßnahmen getroffen wurden.

Insgesamt zeigt das Urteil, dass die Verkehrssicherungspflicht immer kontextabhängig betrachtet werden muss. Während auf Nebenwegen die Eigenverantwortung des Nutzers im Vordergrund steht, liegt in Apotheken die Verantwortung klar bei den Betreibern. Die sorgfältige Umsetzung der Verkehrssicherungspflicht sollte daher eine Selbstverständlichkeit für jede Apotheke sein – nicht nur aus rechtlichen Gründen, sondern auch, um das Vertrauen der Kunden zu stärken.

Vom Gipfel in den Abgrund: Wie einst mächtige CEOs alles verloren

Einst waren sie die mächtigsten Persönlichkeiten der Wirtschaftswelt, gefeierte Visionäre und Vorbilder für eine ganze Generation von Unternehmern. Doch heute sind ihre Namen Synonyme für spektakuläre Abstürze. Ehemalige CEOs, die in schwindelerregende Höhen aufstiegen, stürzten tief und verloren nicht nur ihre Führungspositionen, sondern auch ihr Vermögen und ihren Ruf. Der Fall von hochrangigen Führungskräften wie Elizabeth Holmes (Theranos), Adam Neumann (WeWork) oder Markus Braun (Wirecard) zeigt, wie rasant der Weg von der Spitze in den Abgrund sein kann.

Viele dieser Fälle teilen zentrale Gemeinsamkeiten: Eine anfangs brillante Idee, der Glaube an unerschöpfliche Expansionsmöglichkeiten und eine fast unbändige Risikobereitschaft. Elizabeth Holmes, die einst als jüngste Selfmade-Milliardärin galt, versprach mit ihrer Firma Theranos nichts weniger als eine Revolution der Bluttestindustrie. Ihre Vision scheiterte jedoch, als sich herausstellte, dass die Technologie nie das hielt, was sie versprach. Das Unternehmen kollabierte, und Holmes wurde wegen Betrugs verurteilt.

Adam Neumann verfolgte mit WeWork einen ambitionierten Plan, die Arbeitswelt zu verändern. Doch überhastete Expansionspläne und eine exzentrische Führung führten dazu, dass das Unternehmen kurz vor dem Börsengang in finanzielle Schwierigkeiten geriet. Neumann verlor seine Position und sah sich schweren Vorwürfen wegen Missmanagements ausgesetzt.

Markus Braun, der langjährige Chef von Wirecard, stand an der Spitze eines Unternehmens, das die deutsche Fintech-Branche revolutionieren sollte. Doch der Wirecard-Skandal entpuppte sich als einer der größten Betrugsfälle in der deutschen Wirtschaftsgeschichte, und Braun landete im Gefängnis.

Diese Beispiele stehen exemplarisch für das Phänomen, dass Macht und Erfolg oft dazu führen, dass CEOs ihre Bodenhaftung verlieren. Ein übersteigerter Glaube an die eigene Unfehlbarkeit, kombiniert mit einer toxischen Unternehmenskultur, in der Kritik unerwünscht ist, scheint den Nährboden für solche Abstürze zu bilden.

Die Geschichten der gefallenen CEOs werfen zentrale Fragen über Macht, Verantwortung und Unternehmensführung auf. Es ist erstaunlich, wie sich charismatische und visionäre Persönlichkeiten innerhalb kurzer Zeit in die Selbstzerstörung manövrieren können. Häufig war es nicht nur die Gier nach Erfolg, sondern auch die Unfähigkeit, Fehler zu erkennen und Korrekturen vorzunehmen, die den Ruin dieser einst bewunderten Führungskräfte herbeiführte.

Das Phänomen des „Überfliegerkomplexes“ – also der Verlust der Bodenhaftung nach einer Phase des großen Erfolgs – spielt dabei eine wesentliche Rolle. Gerade in der Tech-Industrie, wo Fortschritt und Innovation mit hohen Risiken einhergehen, gibt es zahlreiche Beispiele dafür, dass CEOs die Grenzen zwischen Vision und Realitätsverlust verschwimmen lassen.

Unternehmerische Fehler können passieren, doch das Scheitern dieser CEOs zeigt auch eine systemische Schwäche: Eine Unternehmenskultur, die auf übermäßigen Optimismus setzt und Kritik als Hindernis sieht, kann zu massiven Blindstellen führen. In einer solchen Umgebung verfestigen sich Fehlentscheidungen, weil sie von oben nicht hinterfragt werden.

Das sollte als Mahnung dienen, dass Führung nicht nur aus Visionen besteht, sondern auch aus Demut und der Bereitschaft, auf die Stimmen der Vernunft zu hören. Letztlich zeigt sich, dass jene, die alles hatten und es verloren, oft an ihrer eigenen Hybris scheiterten – und damit nicht nur sich selbst, sondern auch ihre Unternehmen ins Verderben rissen.

Verhandlungslösung im Apothekenhonorar: Jurist warnt vor Chaos

Seit über zwei Jahrzehnten ist das Apothekenhonorar in Deutschland kaum angepasst worden. Nun hoffen viele Apotheker, dass die geplanten Verhandlungen mit dem GKV-Spitzenverband im Rahmen des Apothekenreformgesetzes (ApoRG) endlich zu einer deutlichen Verbesserung führen könnten. Doch der Frankfurter Juraprofessor Dr. Hilko Meyer schlägt Alarm. Er sieht in der Verhandlungslösung erhebliche Risiken und warnt vor weitreichenden finanziellen und ordnungspolitischen Folgen.

Meyer, ein angesehener Experte im Apotheken- und Arzneimittelpreisrecht, steht der Verhandlungslösung äußerst skeptisch gegenüber. Seiner Ansicht nach liegt die Verhandlungsmacht einseitig beim GKV-Spitzenverband, der als Vertreter der gesetzlichen Krankenversicherungen einen gesetzlichen Auftrag zur Sicherstellung der Wirtschaftlichkeit hat. Dieser Auftrag stehe den Interessen des Deutschen Apothekerverbands (DAV) entgegen, der die wirtschaftlichen Interessen der Apotheker vertritt.

Bereits in früheren Verhandlungen, wie etwa beim Kassenabschlag, habe sich gezeigt, dass eine Einigung mit dem GKV-Spitzenverband schwer zu erreichen sei. Oftmals habe am Ende eine Schiedsstelle entschieden – und dabei selten zugunsten der Apotheker. Meyer befürchtet, dass auch die Verhandlungen im Rahmen des ApoRG zu einem ähnlichen Ergebnis führen könnten, bei dem die Interessen der Apotheken kaum berücksichtigt werden.

Besonders kritisch sieht Meyer die Möglichkeit, dass die Verhandlungspartner ein gemeinsames Gutachten in Auftrag geben können. Dies könnte dazu führen, dass die Apothekenmarge weiter unter Druck gerät, ähnlich wie es im viel diskutierten 2hm-Gutachten der Fall war, das eine Kürzung des Apothekenhonorars um 1,24 Milliarden Euro empfohlen hatte. Damals wurde nur die reine Abgabe von Medikamenten zulasten der Krankenkassen berücksichtigt, während andere wichtige Aufgaben der Apotheken, wie die Beratung und die Gemeinwohlpflichten, ignoriert wurden.

Darüber hinaus wirft Meyer dem Gesetzgeber vor, sich aus seiner Verantwortung für die flächendeckende Versorgung zu entziehen. Die staatlich festgelegten Apothekenspannen wurden in den 1970er-Jahren eingeführt, um eine gleichmäßige Versorgung auch in ländlichen Regionen zu gewährleisten. Durch die geplante Verhandlungslösung würde diese Aufgabe jedoch der Selbstverwaltung überlassen – ohne dass der Staat für einen entsprechenden Ausgleich sorgt.

Meyer betont, dass die Verantwortung für eine funktionierende Arzneimittelversorgung weiterhin beim Staat liegen müsse. Eine Verhandlungslösung zwischen ungleichgewichtigen Verhandlungspartnern sei kein Ersatz für die staatliche Verantwortung. Am Ende könnte dies zu erheblichen Störungen in der Arzneimittelversorgung führen.

Gesundheitsminister Karl Lauterbach hält dagegen und argumentiert, dass die Verhandlungslösung den Apothekern die Möglichkeit geben könnte, höhere Honorare auszuhandeln, die an die Gesamteinnahmen der Krankenkassen gekoppelt wären. Meyer hingegen sieht in dieser Lösung keine nachhaltige Verbesserung für die Apotheken und warnt vor den unvorhersehbaren Folgen, die dieses Modell mit sich bringen könnte.

Die geplante Verhandlungslösung zur Anpassung des Apothekenhonorars birgt erhebliche Risiken. Während die Apotheker auf eine lang ersehnte Verbesserung ihrer finanziellen Situation hoffen, warnt der erfahrene Jurist Dr. Hilko Meyer vor den potenziellen negativen Konsequenzen. Er weist darauf hin, dass die Verhandlungsmacht in den Händen des GKV-Spitzenverbands liegt, der einen klaren gesetzlichen Auftrag zur Wirtschaftlichkeit verfolgt. In vergangenen Verhandlungen hat sich immer wieder gezeigt, dass der GKV-Spitzenverband kaum Kompromisse eingeht und häufig Entscheidungen zu Ungunsten der Apotheken getroffen werden.

Meyer trifft mit seiner Kritik einen wunden Punkt: Die Apotheker sind nicht nur Wirtschaftsakteure, sondern erfüllen wichtige Gemeinwohlaufgaben, die nicht allein durch die Krankenkassen finanziert werden können. Die Apotheken sind ein unverzichtbarer Bestandteil der Gesundheitsversorgung, vor allem in ländlichen Regionen, wo sie oft die einzige Anlaufstelle für medizinische Beratung und Arzneimittelversorgung darstellen. Dass der Staat diese Aufgabe zunehmend an Verhandlungen zwischen ungleichgewichtigen Partnern delegiert, ist problematisch.

Zudem zeigt die Erfahrung, dass Gutachten, wie das umstrittene 2hm-Gutachten, oft nicht zugunsten der Apotheken ausfallen. Es ist daher kaum zu erwarten, dass ein weiteres Gutachten zu besseren Ergebnissen führen würde. Die Gefahr besteht vielmehr darin, dass die Apothekenmarge weiter unter Druck gerät und die flächendeckende Versorgung darunter leidet.

Am Ende muss sich die Politik fragen, ob sie die Verantwortung für eine stabile Arzneimittelversorgung der Bevölkerung tatsächlich den Marktakteuren überlassen will. Ein funktionierendes Apothekensystem erfordert mehr als nur eine wirtschaftliche Abwägung – es erfordert politische Verantwortung und Weitsicht. Es bleibt zu hoffen, dass diese Verantwortung nicht leichtfertig aus der Hand gegeben wird.

Leistung am Limit: ABDA-Kampagne gegen Apothekenreform

Die ABDA hat ihre neueste Plakatkampagne gegen die geplante Apothekenreform von Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) gestartet. Die neuen Motive, die ab sofort für die nächsten vier Wochen bestellbar sind, sollen die herausragende Rolle der Apotheken im deutschen Gesundheitswesen unterstreichen und gleichzeitig auf die Risiken einer Schwächung durch politische Reformen hinweisen.

Mit Slogans wie „5 Millionen Überstunden“ und „3 Millionen Antworten“ waren bereits zuvor Plakate in Bahnhöfen und an öffentlichen Orten zu sehen, die auf den immensen Arbeitsaufwand und das Engagement der Apotheken hinwiesen. Die neuen Motive setzen jedoch verstärkt auf emotionale und persönliche Botschaften. Echte Apothekerinnen und Apotheker werden in Nahaufnahmen gezeigt, kombiniert mit Aussagen wie „Ich helfe Dir im Notfall“ und „Ich bin für Dich da“. Einige dieser Motive tragen den Zusatz „Noch!“, um die Dringlichkeit der Situation zu betonen und darauf hinzuweisen, dass diese Leistungen durch die geplante Reform bedroht sind.

Apotheken können die Plakate in den Formaten DIN A1 und DIN A2 über den Webshop der Kampagne bestellen, wobei pro Apotheke maximal drei Plakate erhältlich sind. Darüber hinaus bietet die Kampagne weiteres Werbematerial wie Patientenkarten, Klebezettel, Rezepturtüten und Autoaufkleber an, um die Botschaften auch auf anderen Wegen zu verbreiten.

Die Kampagne zielt darauf ab, die Öffentlichkeit für die Bedeutung der Apotheken im Gesundheitssystem zu sensibilisieren und den Druck auf die Politik zu erhöhen, die geplante Reform zu überdenken. Die ABDA warnt davor, dass die Reform eine Schwächung der Apotheken zur Folge haben könnte, die sich negativ auf die flächendeckende Versorgung auswirken könnte.

Die ABDA-Kampagne gegen die Apothekenreform von Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach ist ein notwendiger Schritt, um auf die Gefahren der geplanten Reform hinzuweisen. Die emotionalen Plakate, die echte Apothekerinnen und Apotheker in den Mittelpunkt rücken, sind dabei ein wirksames Mittel, um die breite Öffentlichkeit anzusprechen und die Bedeutung der Apotheken für die Gesundheitsversorgung ins Bewusstsein zu rufen.

Die Apotheken sind eine der Säulen des deutschen Gesundheitssystems. Sie übernehmen nicht nur die Medikamentenversorgung, sondern sind oft auch die erste Anlaufstelle für gesundheitliche Fragen, Notfälle und Beratungen. Die Leistungen der Apotheken gehen weit über das bloße Ausgeben von Medikamenten hinaus – sie tragen durch ihre Fachkompetenz und persönliche Betreuung wesentlich zur öffentlichen Gesundheit bei. Die geplante Reform könnte diese Strukturen gefährden, indem sie den wirtschaftlichen Druck auf Apotheken weiter erhöht und damit möglicherweise die Versorgungssicherheit auf dem Land und in benachteiligten Regionen schwächt.

Es ist wichtig, dass die Politik die Warnungen der ABDA ernst nimmt. Die Gesundheit der Bevölkerung sollte nicht dem Spardruck geopfert werden. Apothekerinnen und Apotheker leisten einen unverzichtbaren Beitrag, der gerade in Krisenzeiten – wie der Pandemie – deutlich geworden ist. Eine Reform, die diese Leistungen untergräbt, würde nicht nur das Apothekenwesen, sondern auch die Patienten nachhaltig schädigen. Die emotionale Kampagne ist daher mehr als gerechtfertigt und sollte zum Nachdenken anregen, bevor unumkehrbare Entscheidungen getroffen werden.

Schönefeld: 20.000 Einwohner und keine Apotheke – Versorgungslücke sorgt für Probleme

Die Gemeinde Schönefeld, direkt vor den Toren Berlins gelegen, hat in den letzten 15 Jahren einen rasanten Bevölkerungsanstieg erlebt. Während die Einwohnerzahl 2009 noch bei rund 12.000 Menschen lag, leben heute knapp 20.000 Personen in der Kommune, die hauptsächlich durch den Flughafen Berlin-Brandenburg (BER) bekannt ist. Trotz dieser dynamischen Entwicklung fehlt in Schönefeld eine elementare Einrichtung: eine Apotheke.

Die einzige Apotheke im Flughafengebäude des BER stellt für die Anwohner nur bedingt eine Lösung dar, da sie primär auf die Bedürfnisse der Reisenden ausgelegt ist. Für viele Schönefelder ist der Flughafen keine praktikable Anlaufstelle, wenn es um die schnelle Versorgung mit Medikamenten geht. Besonders für ältere Menschen und Personen mit eingeschränkter Mobilität ist die Situation problematisch. Wer in Schönefeld krank wird, muss weite Wege auf sich nehmen oder sich auf Nachbargemeinden verlassen.

Die strukturelle Besonderheit Schönefelds erschwert die Ansiedlung von Einzelhandelsgeschäften und Gesundheitseinrichtungen zusätzlich. Die Gemeinde wurde erst 2003 aus sechs ehemals eigenständigen Orten zusammengeführt. Ein wirkliches Zentrum mit Geschäften und Dienstleistungen hat sich bisher nicht etabliert. Viele Bewohner orientieren sich daher an benachbarten Gemeinden oder pendeln nach Berlin, um ihre täglichen Bedürfnisse zu decken.

Die Gemeindeverwaltung ist sich der Problematik bewusst. Zwar gibt es in Schönefeld einige Allgemeinärzte sowie Zahnärzte und Orthopäden, doch diese reichen nicht aus, um den steigenden Bedarf zu decken. Eine Apotheke, die früher in der Gemeinde existierte, wurde bereits vor längerer Zeit geschlossen. Ein weiterer Versuch, eine kleine Apotheke zu betreiben, scheiterte ebenfalls, und die Betreiber zogen ins benachbarte Schulzendorf um.

Die Gemeinde bemüht sich, bessere Voraussetzungen für die Ansiedlung einer Apotheke zu schaffen. Sie kann jedoch nur begrenzt Einfluss nehmen, da sie über keine eigenen Gewerbeflächen verfügt und bei der Umsetzung von Vorhaben auf Investoren und Grundstückseigentümer angewiesen ist. Hinzu kommt der generelle Fachkräftemangel im Apothekenwesen, der es potenziellen Betreibern erschwert, geeignetes Personal zu finden.

Trotz dieser Herausforderungen bleibt die Ansiedlung einer Apotheke in Schönefeld ein dringendes Anliegen. Die wachsende Bevölkerung und die fortschreitende Entwicklung der Gemeinde erfordern eine Verbesserung der Gesundheitsversorgung, insbesondere für die älteren und weniger mobilen Bürger. Bis dahin bleibt den Schönefeldern jedoch nichts anderes übrig, als auf Apotheken in umliegenden Gemeinden oder die Lieferung von Medikamenten zurückzugreifen.

Das Fehlen einer Apotheke in Schönefeld wirft ein Licht auf die strukturellen Herausforderungen vieler wachsender Gemeinden in Deutschland. Während Schönefeld in den letzten Jahren eine dynamische Entwicklung durchlaufen hat, hinkt die grundlegende Versorgung der Bevölkerung hinterher. Besonders in Zeiten des demografischen Wandels, in denen der Anteil älterer und weniger mobiler Menschen zunimmt, ist die wohnortnahe Gesundheitsversorgung von entscheidender Bedeutung.

Die Tatsache, dass die einzige offiziell bestehende Apotheke im Flughafengebäude BER liegt, zeigt die Kluft zwischen der Realität vor Ort und den Bedürfnissen der Einwohner. Eine Apotheke sollte in einer Gemeinde mit 20.000 Einwohnern nicht nur vorhanden, sondern auch leicht zugänglich sein. Die Gemeinde bemüht sich, dieses Problem zu lösen, doch die Möglichkeiten sind begrenzt.

Hier zeigt sich ein Problem, das über Schönefeld hinausreicht: Der Fachkräftemangel in der Apothekenbranche und die schwierigen wirtschaftlichen Rahmenbedingungen für Betreiber. Apotheken sind längst keine Selbstverständlichkeit mehr, vor allem in ländlichen oder strukturschwachen Regionen. Es bedarf neuer Konzepte und Anreize, um Apotheken auch in Gemeinden wie Schönefeld wieder anzusiedeln.

Es ist jedoch nicht nur die Aufgabe der Gemeinde, diese Versorgungslücke zu schließen. Auch die Apothekenbranche und potenzielle Betreiber müssen sich fragen, wie eine flächendeckende Versorgung gewährleistet werden kann. Denn die Gesundheit der Bürger darf nicht von der geografischen Lage oder den wirtschaftlichen Interessen einzelner Akteure abhängen. Schönefeld steht vor einer Herausforderung, die viele Gemeinden in Deutschland betrifft – und die Zeit drängt, eine Lösung zu finden.

Ablauf der Konnektor-Zertifikate: Herausforderungen und neue Lösungen für Apotheken

In den deutschen Apotheken steht eine bedeutende Veränderung bevor: Die Sicherheitszertifikate der Konnektoren, die für den Zugang zur Telematikinfrastruktur (TI) erforderlich sind, laufen nach fünf Jahren ab. Bereits in diesem Jahr betrifft dies die ersten Apotheken, die 2019 mit Konnektoren ausgestattet wurden. Ursprünglich wurde von den zuständigen Stellen, darunter die Gematik, kommuniziert, dass ein Austausch der Konnektoren unausweichlich sei, da eine Verlängerung der Zertifikate aus Sicherheitsgründen nicht möglich sei. Diese Lösung hätte allerdings hohe Kosten verursacht und wäre mit der Entstehung von erheblichem Elektroschrott verbunden gewesen.

Doch ein Bericht des Fachmagazins „c’t“ brachte neue Erkenntnisse. Die Experten untersuchten die Konnektoren und kamen zu dem Schluss, dass eine Verlängerung der Zertifikate technisch möglich sei. Dieser Befund sorgte für öffentliche Diskussionen und führte letztlich dazu, dass die Gematik ihre Position überdachte. Nun stehen den Apotheken mehrere Alternativen zur Verfügung, um die Auslaufproblematik der Konnektoren zu lösen.

Die erste Option ist die Verlängerung der Laufzeit. Konnektoren, die nur mit RSA-Verschlüsselung arbeiten, können einmalig bis zum 31. Dezember 2025 verlängert werden. Allerdings ist dies nur eine befristete Lösung, da das verwendete Kryptographie-Verfahren ab 2026 nicht mehr zulässig sein wird. Bei Konnektoren, die sowohl RSA- als auch ECC-Verschlüsselung unterstützen, ist eine Verlängerung über 2025 hinaus möglich. Hier können Apotheken bis zu drei weitere Jahre Zeit gewinnen, bevor ein Austausch notwendig wird.

Die zweite Option bleibt der vollständige Austausch des Konnektors. Neue Geräte, die mit einer Laufzeit von fünf Jahren ausgestattet sind und die ECC-Verschlüsselung unterstützen, sind bereits verfügbar. Diese sind auch nach 2025 weiterhin nutzbar.

Eine moderne Alternative stellt die Nutzung eines High-Speed-Konnektors (HSK) dar, der in einem Rechenzentrum betrieben wird. Apotheken, die sich für diese Lösung entscheiden, benötigen keinen lokalen Konnektor mehr. Die Verbindung zur TI erfolgt über ein sogenanntes TI-Gateway, das von einem externen Dienstleister bereitgestellt wird. Der Konnektor selbst wird in einem geprüften Rechenzentrum betrieben, was den Aufwand und die Verantwortung für die Apotheke reduziert.

Neben diesen drei Hauptoptionen existieren weitere Varianten wie „TI as a Service“ (TIaaS), die bereits von Anbietern wie RedMedical und CGM genutzt wird. Dabei wird der Konnektor ebenfalls in einem Rechenzentrum betrieben, und die Anbindung an die TI erfolgt über einen Dienstleister.

Für Apotheken bedeutet dies, dass der kostspielige und umweltbelastende Austausch der Konnektoren nicht mehr die einzige Möglichkeit ist. Vielmehr gibt es nun flexible und zukunftsorientierte Alternativen, die den kontinuierlichen Zugang zur Telematikinfrastruktur sicherstellen.

Die Diskussion um die ablaufenden Sicherheitszertifikate der Konnektoren in den Apotheken hat eindrucksvoll gezeigt, wie wichtig eine fundierte technische Prüfung und offene Debatte sind. Noch vor einem Jahr galt der Konnektortausch als unumgänglich, und die damit verbundenen Kosten sowie die ökologische Belastung schienen unabwendbar. Doch dank der Hartnäckigkeit von Fachleuten und der Überprüfung durch unabhängige Experten konnte eine Wende herbeigeführt werden.

Dass nun auch eine Verlängerung der Zertifikate und moderne Lösungen wie der High-Speed-Konnektor oder TI as a Service als Alternativen zur Verfügung stehen, zeigt, dass technische Lösungen im Gesundheitswesen nicht statisch sein müssen. Die Flexibilität, die nun Apotheken geboten wird, sollte als Beispiel für andere Bereiche der Digitalisierung dienen. Es geht nicht nur darum, neue Technologien einzuführen, sondern diese auch nachhaltig und effizient zu gestalten.

Gleichzeitig darf jedoch nicht übersehen werden, dass die Entscheidung für eine der neuen Varianten mit Kosten und organisatorischem Aufwand verbunden ist. Apotheken müssen sich frühzeitig mit den Optionen auseinandersetzen, um den ununterbrochenen Zugang zur Telematikinfrastruktur sicherzustellen. Hier ist insbesondere die Unterstützung durch kompetente Dienstleister gefragt.

Letztlich zeigt dieser Prozess aber auch, dass das Gesundheitswesen lernfähig ist – und das ist eine gute Nachricht für alle Beteiligten. Denn nur durch kontinuierliche Weiterentwicklung und die Bereitschaft zur Anpassung können die Herausforderungen der Digitalisierung gemeistert werden. Die Apotheken stehen nun besser da als vor einem Jahr – mit mehr Wahlmöglichkeiten und einer optimistischeren Perspektive für die Zukunft.

Notfallapotheken – Neuer Gesetzesentwurf sorgt für Unruhe

Die geplanten Reformen aus dem Bundesgesundheitsministerium (BMG) stoßen zunehmend auf Widerstand, insbesondere in Bezug auf die Neugestaltung der Apothekenstrukturen. Dr. Jens-Andreas Münch, Präsident der Apothekerkammer Sachsen-Anhalt, warnte kürzlich vor den Folgen des geplanten Notfallgesetzes und der Apothekenreform (ApoRG). Bei einem Treffen mit dem CDU-Landtagsabgeordneten Tobias Krull in der Nordpark-Apotheke in Magdeburg äußerte Münch seine Sorge, dass die Reformen die bestehende Apothekenstruktur gravierend verändern könnten.

Das Notfallgesetz sieht vor, dass künftig zusätzliche Strukturen geschaffen werden, um die Arzneimittelversorgung in Notsituationen zu gewährleisten. Münch kritisierte diese Pläne scharf und erklärte, dass damit das aktuell sehr gut funktionierende Notdienstsystem der Apotheken gefährdet sei. Die Schaffung von Doppelstrukturen führe nicht nur zu unnötigen Kosten, sondern könnte auch die Verfügbarkeit von Medikamenten in Notfällen beeinträchtigen. Tobias Krull, der dem Gesundheitsausschuss des Landtages angehört, zeigte sich besorgt und betonte, dass dieses Thema auch das Innenministerium betreffe. „Das Innenministerium muss hier stärker einbezogen werden, um eine tragfähige Lösung zu finden“, so Krull.

Neben dem Notfallgesetz steht auch die Apothekenreform in der Kritik. Diese sieht vor, dass Apotheken künftig auch ohne die Anwesenheit eines Apothekers betrieben werden könnten. Münch warnte vor den Folgen, insbesondere in ländlichen Regionen, wo die Versorgung der Bevölkerung mit Medikamenten bereits jetzt eine Herausforderung darstellt. „Eine Apotheke ohne Apotheker ist undenkbar. Die persönliche Beratung und das Fachwissen eines Apothekers sind unerlässlich, um die Sicherheit der Patienten zu gewährleisten“, sagte Münch.

Krull stimmte zu und betonte, dass gerade in einer alternden Gesellschaft eine wohnortnahe und barrierefreie Arzneimittelversorgung notwendig sei. „Die dezentrale Struktur der Apotheken hat sich bewährt und muss erhalten bleiben. Wir dürfen die Patienten nicht im Stich lassen“, so der CDU-Politiker.

Die kommenden Wochen werden zeigen, wie sich die Debatte um das Notfallgesetz und die Apothekenreform weiterentwickelt. Klar ist jedoch, dass diese Themen nicht nur das Gesundheitsministerium, sondern auch andere Ressorts wie das Innenministerium betreffen. Die Zukunft der Apothekenversorgung bleibt vorerst ungewiss.

Die aktuellen Reformpläne des Bundesgesundheitsministeriums werfen nicht nur Fragen auf, sie alarmieren auch Fachleute und Politiker gleichermaßen. Das geplante Notfallgesetz, das eine Neustrukturierung der Notdienste von Apotheken vorsieht, scheint unnötige Doppelstrukturen zu schaffen, die am Ende mehr Schaden als Nutzen bringen könnten. Das derzeitige flächendeckende Notdienstsystem der Apotheken hat sich über Jahrzehnte hinweg bewährt und garantiert den Menschen auch außerhalb der regulären Öffnungszeiten Zugang zu wichtigen Medikamenten. Warum also daran rütteln?

Der Vorschlag, Apotheken künftig auch ohne anwesende Apotheker zu betreiben, klingt ebenfalls nach einer riskanten Wette. Apotheken sind mehr als bloße Ausgabestellen für Medikamente – sie sind Orte der Beratung und Sicherheit. Ein ausgebildeter Apotheker ist der Schlüssel zu einer fachgerechten und sicheren Versorgung der Patienten. Besonders in ländlichen Regionen würde diese Reform die ohnehin schon schwierige Versorgungssituation weiter verschärfen. Der Wegfall des fachkundigen Apothekers vor Ort würde nicht nur die Qualität der Versorgung, sondern auch das Vertrauen der Patienten beeinträchtigen.

Es bleibt die Frage, warum das Bundesgesundheitsministerium diese Reformen so vehement vorantreibt, wenn doch zahlreiche Experten und Politiker, wie Tobias Krull, eindringlich vor den negativen Folgen warnen. Eine engere Zusammenarbeit mit dem Innenministerium mag in der Diskussion um das Notfallgesetz hilfreich sein, aber letztlich muss der Fokus darauf liegen, die bewährten Strukturen der Apotheken nicht zu gefährden. Die Sicherstellung einer verlässlichen und qualitativ hochwertigen Arzneimittelversorgung sollte oberste Priorität haben – und zwar für alle Menschen, unabhängig davon, ob sie in der Stadt oder auf dem Land leben.

Apotheken als Schlüsselakteure in der Suizidprävention: Warnzeichen erkennen, Leben retten

Am 10. September wird jährlich der Welttag der Suizidprävention begangen, ein Tag, der von der International Association for Suicide Prevention (IASP) und der Weltgesundheitsorganisation (WHO) ins Leben gerufen wurde. In Deutschland versterben jedes Jahr rund 9.000 bis 10.000 Menschen durch Suizid – eine Zahl, die weit über den Todesopfern von Verkehrsunfällen, Gewalttaten und Drogenmissbrauch liegt. Hinzu kommen schätzungsweise 100.000 Suizidversuche jährlich, die die Dringlichkeit effektiver Präventionsmaßnahmen verdeutlichen. Insbesondere Männer sind mit einer Suizidrate von 16,9 pro 100.000 im Vergleich zu Frauen (5,4 pro 100.000) besonders gefährdet.

Neben den Betroffenen selbst sind auch ihre Angehörigen und Berufspersonen, die häufig mit Suizidfällen konfrontiert werden, wie Ärzte oder Rettungskräfte, tiefgreifend betroffen. Der Welttag der Suizidprävention schafft nicht nur Bewusstsein für dieses ernste Thema, sondern bietet auch einen Raum für gemeinsames Trauern und Gedenken an die Verstorbenen.

In vielen Fällen könnten Menschen, die Suizidgedanken haben, gerettet werden, wenn zugrunde liegende psychische Erkrankungen wie Depressionen rechtzeitig diagnostiziert und behandelt würden. Der frühzeitige Zugang zu Hilfsangeboten und die Vermittlung von Problemlösungsstrategien in Krisenzeiten spielen eine zentrale Rolle.

Apotheken nehmen in der Suizidprävention eine besondere Stellung ein. Mit ihrem täglichen, vertrauensvollen Kontakt zu Kunden können Apotheker und PTA frühe Warnsignale erkennen und gegebenenfalls Hilfsangebote vermitteln. Der von der ABDA herausgegebene Leitfaden „Suizidale Menschen in der Apotheke – Warnzeichen erkennen und reagieren“ sensibilisiert das Apothekenpersonal für Anzeichen suizidalen Verhaltens und zeigt Wege auf, wie man in Gesprächen angemessen reagiert. Apothekenmitarbeiter sind in einer einzigartigen Position, da sie durch ihre regelmäßigen Kontakte oft Veränderungen im Verhalten oder in der Stimmung ihrer Kunden bemerken können.

Ein weiteres zentrales Anliegen in der Suizidprävention ist der Zugang zu potenziell tödlichen Medikamenten. 2008 wurde beispielsweise die Abgabemenge von Paracetamol, einem häufig für Suizidversuche genutzten Medikament, in Deutschland begrenzt. Diese Maßnahme soll die Verfügbarkeit großer Mengen solcher Medikamente im Rahmen der Selbstmedikation einschränken. Dennoch bleibt die Sensibilisierung von Apothekenpersonal ein entscheidender Faktor, um potenziell gefährdete Personen frühzeitig zu erkennen und ihnen die nötige Hilfe zukommen zu lassen.

Auch in der Politik gewinnt das Thema an Bedeutung. Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach präsentierte im Mai die „Nationale Suizidpräventionsstrategie“, die eine bundesweite Koordinierungsstelle für Beratungsangebote, gezielte Schulungen für Fachkräfte sowie die Einrichtung einer zentralen Notfallnummer vorsieht. Ziel ist es, die Präventionsmaßnahmen zu bündeln und den Zugang zu Hilfsangeboten für gefährdete Personen zu erleichtern. Die Einführung eines Suizidregisters soll darüber hinaus das Monitoring und die Analyse von Suizidversuchen verbessern.

Apotheker und ihr Personal sind oft unbemerkt ein wesentlicher Bestandteil der Präventionskette, denn sie können durch gezielte Ansprache und Beratung Leben retten. Es gilt jedoch, das gesellschaftliche Stigma rund um psychische Erkrankungen und Suizidgedanken weiter abzubauen, um Betroffenen den Mut zu geben, rechtzeitig Hilfe zu suchen.

Die Rolle der Apotheke in der Suizidprävention ist von unschätzbarem Wert, wird jedoch oft unterschätzt. Mit ihrem niederschwelligen Zugang zu Kunden und dem Vertrauen, das ihnen entgegengebracht wird, sind Apotheken ein Schlüsselfaktor im Gesundheitswesen, der weit über die reine Medikamentenabgabe hinausgeht. Die ABDA hat mit ihrem Leitfaden für den Umgang mit suizidalen Menschen einen wichtigen Schritt getan, um das Apothekenpersonal für dieses sensible Thema zu sensibilisieren. Doch dies allein reicht nicht aus. Es bedarf einer kontinuierlichen Schulung und Aufklärung, damit Apothekenmitarbeiter sich sicher fühlen, wenn sie in schwierigen Situationen richtig reagieren müssen.

Besonders alarmierend ist die Zahl der Suizidversuche mit Medikamenten. Es ist zwar begrüßenswert, dass bestimmte Medikamente wie Paracetamol mittlerweile in ihrer Abgabemenge reguliert wurden, doch dies sollte nur der Anfang sein. Ein breiterer gesellschaftlicher Diskurs über Suizidprävention und der Umgang mit potenziell gefährlichen Medikamenten ist notwendig, um die Versorgungssicherheit zu wahren, aber zugleich den Missbrauch zu minimieren.

Auch der Vorstoß von Gesundheitsminister Lauterbach zur Nationalen Suizidpräventionsstrategie ist ein richtiger und wichtiger Schritt, um die bestehenden Lücken in der Präventionsarbeit zu schließen. Der Aufbau einer zentralen Krisenhotline und die Einrichtung eines Suizidregisters sind Maßnahmen, die längst überfällig sind. Apotheken, als wichtiger Teil des Gesundheitswesens, müssen in diesen Diskurs und die Weiterentwicklung der Präventionsstrategie einbezogen werden.

Der Welttag der Suizidprävention erinnert uns daran, dass Suizid kein individuelles, sondern ein gesellschaftliches Problem ist. Apotheken sind Teil der Lösung – sie können durch ihre Nähe zu den Menschen frühzeitig intervenieren und so Leben retten. Doch damit dies gelingt, müssen wir ihnen die notwendigen Werkzeuge an die Hand geben.

Grippeimpfung: Umstellung auf trivalente Impfstoffe beschlossen

Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat eine bedeutende Entscheidung zur Grippeschutzimpfung getroffen: Künftig sollen in Deutschland trivalente statt quadrivalente Impfstoffe zum Einsatz kommen. Diese Anpassung erfolgte in Übereinstimmung mit den Empfehlungen der Ständigen Impfkommission (Stiko) und der Weltgesundheitsorganisation (WHO). Letztere hat dazu geraten, auf Dreifach-Impfstoffe umzusteigen, die eine von der WHO festgelegte Antigenkombination enthalten. Der G-BA folgt dieser Vorgabe und hat die Schutzimpfungs-Richtlinie entsprechend angepasst.

Die Entscheidung basiert auf der Tatsache, dass die B/Yamagata-Komponente des Influenza-Virus seit März 2020 kaum noch nachgewiesen wurde. Diese Komponente ist deshalb in den künftigen Impfstoffen nicht mehr enthalten, was den Weg für die Umstellung auf trivalente Impfstoffe ebnet. Während der G-BA die Verwendung dieser Impfstoffe befürwortet, wird für die kommende Saison 2024/25 dennoch mit einer Verfügbarkeit überwiegend quadrivalenter Impfstoffe gerechnet. Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) betonte, dass trotz der Anpassung der Richtlinie die quadrivalenten Impfstoffe weiterhin zulässig und im Leistungsanspruch enthalten sind.

Lebendimpfstoffe sollen laut G-BA ebenfalls in der kommenden Saison in trivalenter Form zur Verfügung stehen. Sollte ein trivalenter Lebendimpfstoff nicht verfügbar sein, wird auf Totimpfstoffe verwiesen. Für Kinder und Jugendliche empfiehlt der G-BA, Lebendimpfstoffe nur in Ausnahmefällen zu verwenden, wenn eine Impfung mit inaktivierten Impfstoffen aus medizinischen Gründen nicht möglich ist. In solchen Fällen könnten Mehrkosten durch die Verwendung eines nasalen Lebendimpfstoffs gerechtfertigt sein.

Der Beschluss des G-BA tritt in Kraft, sobald das Bundesgesundheitsministerium (BMG) den Beschluss geprüft und keine Beanstandungen erhoben hat. Dies wird voraussichtlich Anfang Oktober der Fall sein. Totimpfstoffe bleiben weiterhin der Standard in der Grippeschutzimpfung. Sie enthalten inaktivierte Viren oder Virusbestandteile und sind sowohl für Erwachsene als auch Kinder zugelassen. Für Kinder ab zwei Jahren steht zudem ein nasaler Lebendimpfstoff zur Verfügung.

Die Stiko hat ihre Empfehlungen zur Grippeschutzimpfung aufrechterhalten und empfiehlt die Impfung vor allem älteren Menschen, Schwangeren, chronisch Kranken sowie Personen, die in engem Kontakt mit Risikogruppen stehen. Für Menschen ab 60 Jahren wird zudem ein inaktivierter Hochdosis-Impfstoff empfohlen, der gegenüber herkömmlichen Impfstoffen eine höhere Wirksamkeit aufweist.

Die Entscheidung, künftig trivalente statt quadrivalente Impfstoffe gegen Influenza zu verwenden, wirft Fragen auf. Einerseits folgt der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) der wissenschaftlichen Einschätzung der WHO, die auf die Seltenheit der B/Yamagata-Komponente hinweist und damit die Anpassung rechtfertigt. Andererseits bleibt unklar, welche konkreten Auswirkungen dies auf den Schutz der Bevölkerung vor der saisonalen Grippe haben könnte.

Quadrivalente Impfstoffe deckten bisher eine breitere Virenpalette ab, was in den vergangenen Jahren als besonders wirksam galt. Die Reduktion auf trivalente Impfstoffe könnte theoretisch das Risiko erhöhen, dass eine potenziell gefährliche Virusvariante weniger wirksam bekämpft wird. Doch die WHO-Entscheidung ist nicht willkürlich: Es gibt seit 2020 kaum Nachweise für die Relevanz der Yamagata-Linie, was die Umstellung sachlich plausibel macht.

Zu bedenken ist jedoch auch, dass in Deutschland weiterhin quadrivalente Impfstoffe verfügbar sein werden. Die Entscheidung des G-BA, die Verfügbarkeit dieser Impfstoffe nicht einzuschränken, ist deshalb ein kluger Kompromiss. Es gibt keine drastische Umstellung, die zu einem abrupten Wechsel im Gesundheitssystem führen könnte. Stattdessen bleibt genügend Spielraum, um auf die Entwicklungen der kommenden Grippesaison flexibel zu reagieren.

Die Stiko und der G-BA müssen ihre Empfehlungen weiter evaluieren und an die aktuellen Gegebenheiten anpassen. Im Fokus sollte dabei immer der bestmögliche Schutz der Bevölkerung stehen. Solange die wissenschaftlichen Grundlagen solide sind, ist die Entscheidung für trivalente Impfstoffe nachvollziehbar, wenn auch nicht unumstritten. Die Influenza ist eine Krankheit, die jährlich tausende Menschen schwer krank macht oder sogar das Leben kostet. Jede Entscheidung, die den Impfschutz betrifft, sollte daher stets sorgfältig abgewogen und klar kommuniziert werden.

Antihistaminika für Kinder: Sicherer Einsatz bei Allergien

Antihistaminika sind ein bewährtes Mittel zur Behandlung allergischer Symptome wie laufende Nase, tränende Augen und Hautausschläge. Gerade bei Kindern ist jedoch besondere Vorsicht geboten, da ihre Empfindlichkeit gegenüber Wirkstoffen höher ist und Nebenwirkungen stärker ausgeprägt sein können. Der Einsatz von Antihistaminika muss daher genau abgestimmt werden, um eine sichere und wirksame Behandlung zu gewährleisten.

Antihistaminika wirken, indem sie die Effekte von Histamin, einem Botenstoff des Immunsystems, blockieren. Dies ist besonders bei allergischen Reaktionen auf Pollen, Hausstaub oder Insektenstiche wichtig. Mediziner raten, vor der Anwendung von Antihistaminika bei Kindern immer ärztlichen Rat einzuholen, um die richtige Dosierung und das geeignete Medikament auszuwählen. Es gibt eine klare Einteilung in drei Generationen von Antihistaminika, wobei vor allem die zweite Generation als gut verträglich gilt.

Zu den gängigen Antihistaminika gehören Cetirizin, Loratadin und Desloratadin. Diese Medikamente sind in verschiedenen Formen wie Tropfen, Sirup oder Tabletten erhältlich und werden altersgerecht dosiert. Für Kinder im Alter von 2 bis 6 Jahren sind niedrigere Dosierungen vorgesehen, während Jugendliche und Erwachsene stärkere Präparate einnehmen können.

Im Vergleich zu den älteren Antihistaminika der ersten Generation, die häufig zu starker Müdigkeit und Konzentrationsstörungen führen, haben die neueren Wirkstoffe deutlich weniger Nebenwirkungen. Dennoch können auch diese Medikamente unerwünschte Effekte wie Mundtrockenheit oder Magenbeschwerden hervorrufen, weshalb eine regelmäßige Kontrolle durch einen Arzt ratsam ist.

Antihistaminika der zweiten Generation wie Cetirizin oder Loratadin haben sich als besonders wirksam erwiesen, da sie die Symptome effektiv lindern, ohne das Kind in seiner Alltagsaktivität stark einzuschränken. Studien zeigen, dass diese Medikamente insbesondere bei Heuschnupfen und Nesselsucht schnelle Linderung verschaffen. Dennoch sollten Eltern die Dosierungsvorgaben strikt einhalten, um Überdosierungen zu vermeiden.

Insgesamt gilt: Antihistaminika sind eine wichtige Säule in der Allergiebehandlung von Kindern. Doch wie bei allen Medikamenten ist Vorsicht geboten. Eine enge Abstimmung mit dem Kinderarzt bleibt der Schlüssel zu einer sicheren und effektiven Anwendung.

Der sichere Umgang mit Antihistaminika bei Kindern ist ein Thema von großer Bedeutung, besonders in Zeiten steigender Allergieraten. Die sorgfältige Abwägung zwischen Wirksamkeit und möglichen Nebenwirkungen stellt Eltern und Ärzte vor eine besondere Herausforderung. Dennoch haben sich moderne Antihistaminika als relativ sicher und gut verträglich erwiesen.

Ein entscheidender Vorteil der neueren Generationen von Antihistaminika liegt in der geringen Sedierung. Kinder können trotz der Behandlung am schulischen und sozialen Leben teilnehmen, ohne durch Schläfrigkeit beeinträchtigt zu werden. Dies ist ein erheblicher Fortschritt gegenüber den älteren Präparaten, die oft mit starken Einschränkungen verbunden waren.

Trotz dieser Verbesserungen dürfen die Risiken nicht unterschätzt werden. Selbst moderne Antihistaminika können bei falscher Anwendung unerwünschte Nebenwirkungen hervorrufen. Deshalb bleibt es von größter Bedeutung, dass Eltern den ärztlichen Anweisungen genau folgen und auf eine regelmäßige Kontrolle achten.

Die steigende Verfügbarkeit rezeptfreier Antihistaminika mag verlockend sein, doch gerade bei der Behandlung von Kindern ist ärztliche Aufsicht unerlässlich. Eine medikamentöse Therapie sollte immer Teil eines umfassenden Behandlungsplans sein, der auch allergenvermeidende Maßnahmen und eine regelmäßige Überwachung des Kindes beinhaltet.

Letztlich zeigen Antihistaminika in der richtigen Anwendung ein hohes Potenzial, die Lebensqualität allergiegeplagter Kinder nachhaltig zu verbessern. Dies setzt jedoch voraus, dass Eltern gut informiert sind und eng mit dem Arzt zusammenarbeiten – denn die Gesundheit der Kleinsten sollte immer an erster Stelle stehen.

Von Engin Günder, Fachjournalist

ApoRisk GmbH

Die ApoRisk® GmbH ist ein Versicherungsmakler und seit vielen Jahren Spezialist für Risiken der Apothekerinnen und Apothekern. Das Maklerunternehmen ist in der Apothekenbranche erfahren und unabhängig. Das Direktkonzept über die Internetportale aporisk.de und pharmarisk.de spart unseren Kunden viel Geld. Diese Ersparnis kommt dem hohen Wert und dem fairen Preis der Policen zugute.

Für die oben stehenden Stories, das angezeigte Event bzw. das Stellenangebot sowie für das angezeigte Bild- und Tonmaterial ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmeninfo bei Klick auf Bild/Titel oder Firmeninfo rechte Spalte) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber der Texte sowie der angehängten Bild-, Ton- und Informationsmaterialien. Die Nutzung von hier veröffentlichten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Bei Veröffentlichung senden Sie bitte ein Belegexemplar an service@pressebox.de.
Wichtiger Hinweis:

Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die unn | UNITED NEWS NETWORK GmbH gestattet.

unn | UNITED NEWS NETWORK GmbH 2002–2024, Alle Rechte vorbehalten

Für die oben stehenden Stories, das angezeigte Event bzw. das Stellenangebot sowie für das angezeigte Bild- und Tonmaterial ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmeninfo bei Klick auf Bild/Titel oder Firmeninfo rechte Spalte) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber der Texte sowie der angehängten Bild-, Ton- und Informationsmaterialien. Die Nutzung von hier veröffentlichten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Bei Veröffentlichung senden Sie bitte ein Belegexemplar an service@pressebox.de.