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Apotheken-Nachrichten von heute - Update: Trump bricht Preismacht, Apotheken zahlen bei Stückelung drauf, Lauterbach wendet sich Forschung zu

Globale und nationale Systemfehler bündeln sich zu einer echten Bedrohung für die Arzneimittelversorgung

(PresseBox) (Karlsruhe, )
Während Deutschland über Reformen debattiert und Apotheken an bürokratischen Engpässen ersticken, zieht ein Sturm aus den USA auf, der die gesamte europäische Arzneimittelversorgung erschüttern könnte. US-Präsident Donald Trump plant eine radikale Senkung der Arzneimittelpreise – um bis zu 80 Prozent. Was als innenpolitischer Befreiungsschlag für amerikanische Verbraucher verkauft wird, entfaltet auf globaler Ebene eine zerstörerische Dynamik. Hersteller werden gezwungen sein, ihre Verluste in den USA durch höhere Preise und Produktionsverlagerungen in anderen Regionen auszugleichen – Europa inklusive. Schon jetzt zeigt sich, wie fragil die deutschen Lieferketten auf globale Preisbewegungen reagieren. Gleichzeitig geraten Apotheken durch die nationalen Rahmenbedingungen zusätzlich unter Druck: Die eigentlich als Entlastung gedachte ALBVVG-Regelung zur flexibleren Abgabe bei Lieferengpässen entwickelt sich in der Praxis zur neuen Retaxfalle. Krankenkassen beanstanden Zuzahlungen bei gestückelten Packungen, obwohl Apotheken korrekt und regelkonform handeln. Die wirtschaftlichen Folgen sind gravierend. Inmitten dieser systemischen Turbulenzen verlässt ausgerechnet Karl Lauterbach das gesundheitspolitische Zentrum des Bundestags. Der einstige Dauerpräsente in Talkshows zieht sich aus dem Gesundheitsausschuss zurück und wendet sich technologie- und entwicklungspolitischen Fragen zu. Die SPD verliert damit ihr bekanntestes gesundheitspolitisches Gesicht – zu einem Zeitpunkt, an dem die gesundheitspolitische Orientierung dringender denn je gebraucht würde.

Preisoffensive in den USA, Lieferlücke bei Generika, Rückstand bei Innovationen

Wie Trumps Arzneipolitik die Versorgung in Deutschland gefährdet und die Abhängigkeit von China verstärkt

Während sich Deutschland mit Lieferengpässen und bürokratischen Reformversuchen abmüht, kommt aus Washington eine Nachricht, die das europäische Pharmasystem empfindlich treffen könnte. US-Präsident Donald Trump plant, die Preise für verschreibungspflichtige Arzneimittel in den Vereinigten Staaten drastisch zu senken – um bis zu 80 Prozent. Die Maßnahme richtet sich vordergründig an die amerikanische Bevölkerung, die seit Jahrzehnten für Medikamente tiefer in die Tasche greifen muss als Patientinnen und Patienten in Europa oder Kanada. Doch was als innenpolitischer Befreiungsschlag verkauft wird, hat weltweite Konsequenzen. Der deutsche Apothekenmarkt gehört zu den ersten, die diese Dynamik zu spüren bekommen dürften.

Denn Trumps Vorstoß ist nicht isoliert zu betrachten. Bereits seit Jahren verschieben sich die globalen Kräfteverhältnisse in der Arzneimittelproduktion. Europa ist nicht länger das Zentrum medizinischer Innovationen. Während Deutschland in der Vergangenheit als Apotheke der Welt galt, ist der Kontinent heute stark abhängig – von China bei Wirkstoffen und Generika, von den USA bei High-End-Therapien und biotechnologischen Innovationen. Gerade letztere werden durch Trumps Plan massiv unter Druck geraten. Wenn Hersteller ihre Preise auf dem US-Markt senken müssen, wird es kaum mehr attraktiv sein, dieselben Produkte zu niedrigen Preisen in ohnehin margenarmen Märkten wie Deutschland anzubieten.

ABDA-Präsident Thomas Preis warnt deshalb eindringlich vor einer Kettenreaktion. „Das kann Folgen haben“, erklärte er gegenüber dem SWR. Besonders betroffen sei die Versorgung mit innovativen Arzneimitteln, die in Europa ohnehin mit Verspätung auf den Markt kommen. Diese zeitliche Verzögerung könnte sich künftig weiter ausdehnen, wenn Unternehmen ihre Produkte priorisiert in den USA und anderen lukrativeren Märkten einführen. Europa würde zur pharmapolitischen Randzone.

Gleichzeitig kämpft Deutschland auf einem anderen Feld: Generika. In dieser Produktgruppe, die rund 75 Prozent der Versorgung abdeckt, ist die Bundesrepublik besonders abhängig von chinesischer Massenproduktion. In vielen Fällen existiert weltweit nur noch ein einziger zugelassener Hersteller für bestimmte Wirkstoffe. Eine fragile Kette, die schon in der Vergangenheit immer wieder gerissen ist. Derzeit liegt Deutschland bei den Generikapreisen im europäischen Vergleich am unteren Rand – mit der Folge, dass Hersteller zunehmend abwandern oder bevorzugt andere Länder beliefern. Preis bringt es auf den Punkt: „Deutschland guckt in die Röhre.“

Die politische Reaktion auf diese multiplen Abhängigkeiten fällt bisher verhalten aus. Zwar mahnen Apothekerverbände und Gesundheitsexperten seit Jahren eine strategische Rückverlagerung von Produktion und Forschung an, doch konkrete europäische Initiativen bleiben rar. Der Preis- und Ausschreibungsdruck in der Gesetzlichen Krankenversicherung tut sein Übriges: Krankenkassen geben den ökonomischen Takt vor, Apotheken und Hersteller müssen folgen – auch wenn dies Versorgungslücken erzeugt. Die aktuelle Situation ist das Ergebnis einer Politik, die Effizienz über Resilienz stellt.

Trump dagegen verfolgt eine protektionistische Logik: Der US-Markt soll attraktiver werden, Kosten sollen sinken, Unternehmen sich neu sortieren. Für Europa und speziell für Deutschland bedeutet das eine doppelte Gefahr. Einerseits werden internationale Hersteller ihre Margen im Ausland zu kompensieren versuchen, was Preise und Verfügbarkeit in Europa verschlechtert. Andererseits geraten deutsche Krankenkassen weiter unter Druck, weil sie mit einer zusätzlichen Kostendynamik konfrontiert sind – bei gleichzeitig schrumpfendem Spielraum zur Gegensteuerung.

Die wirtschaftlichen Risiken sind beträchtlich. Schon heute steigen die Ausgaben für Arzneimittel kontinuierlich an, während das GKV-Finanzsystem ächzt. Sollte der internationale Wettbewerb um attraktive Märkte schärfer werden, könnten europäische Staaten gezwungen sein, entweder höhere Preise zu akzeptieren oder auf neue Medikamente zu verzichten. In beiden Fällen wäre die Versorgungsqualität gefährdet.

Thomas Preis plädiert deshalb für eine gemeinsame europäische Antwort. Eine Initiative, die Forschung, Entwicklung und Produktion zurück nach Europa holt und dafür wirtschaftliche Anreize schafft. Nur so könne die Arzneimittelsicherheit auf lange Sicht gewährleistet werden. Es gehe nicht um Protektionismus, sondern um strategische Souveränität.

Ob und wann ein solcher Kraftakt gelingt, ist offen. Doch der Druck steigt. Der US-Präsident hat einen globalen Impuls gesetzt – und Europa muss reagieren. Die Frage ist nur: Will es das auch?

Donald Trumps Plan, die Medikamentenpreise in den USA drastisch zu senken, ist ein Lehrstück für nationale Interessenpolitik in Zeiten globaler Abhängigkeiten. Der amerikanische Präsident adressiert nicht nur das Versagen der US-Gesundheitspolitik, sondern setzt zugleich ein klares Zeichen: Der mächtigste Pharmamarkt der Welt definiert seine Spielregeln neu – zum Nachteil aller, die nicht auf seinem Boden agieren. Was im Weißen Haus als sozialpolitische Korrektur gefeiert wird, offenbart in Europa vor allem eines: eine gefährliche Sorglosigkeit im Umgang mit systemischen Risiken.

Deutschland steht inmitten eines pharmaökonomischen Dilemmas. Die Fixierung auf den Preis hat über Jahre hinweg dazu geführt, dass Margen geschrumpft, Produktionsstätten abgewandert und Versorgungsrisiken systematisch verdrängt wurden. Lieferengpässe, die heute die Schlagzeilen füllen, sind nicht Ausdruck plötzlicher Störungen, sondern das Ergebnis struktureller Ignoranz. Trumps Schritt zwingt Europa nun zur Einsicht – aber ob sie kommt, ist zweifelhaft.

Das wahre Problem liegt nicht bei Trump, sondern bei der europäischen Reaktion – oder vielmehr deren Ausbleiben. Während der US-Präsident mit einem Federstrich die Spielregeln ändert, fehlt es der EU an Mut und Strategie. Dass eine gemeinsame Arzneipolitik längst überfällig ist, wird zwar regelmäßig beschworen, doch die Realität bleibt national zersplittert, technokratisch gelähmt und fiskalisch gehemmt. Innovationsförderung, Forschungsfinanzierung, Produktionsanreize – alles Themen, die zwar diskutiert, aber nie entschlossen angegangen wurden.

Noch dramatischer ist die Tatsache, dass Europas Abhängigkeit längst nicht nur ökonomisch, sondern auch gesundheitspolitisch wirkt. Die Vorstellung, dass Innovationen künftig mit monatelanger Verspätung auf den Markt kommen – wenn überhaupt –, ist kein dystopisches Szenario, sondern eine reale Perspektive. Wer glaubt, dass sich Forschung und Entwicklung auf Dauer ohne Marktattraktivität halten lassen, verkennt die ökonomischen Grundlagen globaler Arzneimittelmärkte.

Der Warnruf aus der deutschen Apothekerschaft ist deshalb nicht nur berechtigt, sondern überfällig. Apotheken stehen am Ende einer Lieferkette, die zunehmend instabil wird – politisch, ökonomisch, logistisch. Doch statt sie zu stärken, entzieht man ihnen mit Preisregulierungen, Retaxationen und Bürokratielasten immer weiter die Grundlage. Wer auf die Versorgungssicherheit der Zukunft setzt, muss in der Gegenwart investieren – nicht sparen.

Trumps Preisschock ist ein Weckruf. Wenn Europa ihn überhört, wird der nächste Systemfehler nicht nur ökonomisch, sondern gesundheitlich gravierend sein. Die Frage lautet nicht mehr, ob Deutschland unabhängig sein will – sondern ob es es sich leisten kann, es nicht zu sein.

Retaxfalle Stückelung, Lieferengpässe, Zuzahlung

Wie Apotheken bei ALBVVG-konformer Abgabe dennoch zur Kasse gebeten werden

Die Umsetzung des ALBVVG, das Apotheken in Zeiten von Lieferengpässen mehr Flexibilität bei der Abgabe von Arzneimitteln einräumen sollte, droht sich in der praktischen Anwendung in eine neue bürokratische und ökonomische Falle zu verwandeln. Wiederholt melden Apotheken Retaxationen durch die Krankenkassen, die sich auf die Berechnung der gesetzlichen Zuzahlung beziehen – insbesondere dann, wenn die ursprünglich verordnete Packungsgröße nicht lieferbar ist und daher stückweise auf kleinere Packungseinheiten ausgewichen werden muss. Die Retax erfolgt regelmäßig mit der Begründung, die Zuzahlung sei nicht korrekt erhoben worden – obwohl die Abgabe sich exakt an die Vorschriften des ALBVVG gehalten hat.

Zentraler Streitpunkt ist dabei die Berechnungsweise der Zuzahlung bei einer sogenannten Stückelung. Das Gesetz erlaubt in Fällen von Lieferengpässen die Abgabe einer äquivalenten Gesamtmenge in anderen Packungsgrößen. Die Krankenkassen bestehen jedoch oft auf einer Zuzahlung pro abgegebener Packung – auch dann, wenn die Summe der Wirkstoffe exakt der ursprünglichen Verordnung entspricht. Für die Apotheke bedeutet das ein Dilemma: Sie erfüllt den Versorgungsauftrag, kann dem Patienten jedoch nicht beliebig hohe Zuzahlungen abverlangen, ohne gegen das Sozialrecht zu verstoßen. Gleichzeitig riskiert sie eine vollständige Retaxation des Kassensatzes, wenn sie nur einmal die gesetzliche Zuzahlung erhebt.

Dieses Vorgehen stellt die apothekerliche Praxis auf eine harte Probe. Die Willkür liegt nicht im Gesetz, sondern in dessen Auslegung durch die Kassen. Während § 129 SGB V und die Ergänzungen durch das ALBVVG die Versorgungssicherheit auch durch flexible Abgaberegelungen verbessern sollten, entsteht nun eine neue Retaxschraube, die Apotheken empfindlich treffen kann. Die Zuzahlung wird dabei nicht mehr nur als Patientenbeteiligung betrachtet, sondern als Hebel, um formale Fehler zu sanktionieren – auch wenn sie auf systembedingte Notlösungen zurückgehen.

In der konkreten Abrechnungspraxis zeigt sich, dass die Kassen bei Abweichungen von der Ursprungsverordnung nicht nur bei der Preisbildung, sondern auch bei der Zuzahlung maximal restriktiv agieren. Selbst wenn sich der wirtschaftliche Vorteil für die Kasse durch die Abgabe kleinerer Packungen verringert, bleibt die Interpretation der Regelung einseitig zulasten der Apotheken. Das führt in der Praxis zu einer paradoxen Situation: Die apothekerliche Leistung wird erbracht, die Versorgung gesichert – und dennoch droht ein vollständiger Vergütungsverlust, weil die Abgabeform formal von der Ursprungspackung abweicht.

Betroffen sind insbesondere Präparate mit niedrigen Abgabepreisen, bei denen mehrere Kleinpackungen notwendig sind, um die verordnete Menge zu erreichen. Wird hier nur einmal die gesetzliche Zuzahlung erhoben, folgt häufig die Retaxation mit dem Verweis auf die Pflicht zur Packungsbezogenen Zuzahlung. Eine bundeseinheitliche Klarstellung durch den GKV-Spitzenverband fehlt bislang ebenso wie eine wirksame Absicherung durch die Rahmenverträge. Die betroffenen Apotheken bleiben auf dem Schaden sitzen.

Für Apotheken entsteht so eine unhaltbare Situation: Entweder sie riskieren, dem Patienten eine nicht nachvollziehbare Mehrfachzuzahlung abzuverlangen, was sowohl das Vertrauensverhältnis belastet als auch rechtlich angreifbar ist – oder sie verzichten auf Teile ihrer Vergütung, obwohl sie gesetzestreu handeln. Diese Retaxationen fügen sich ein in eine lange Reihe von Abrechnungsrisiken, bei denen das Ziel einer besseren Versorgung ins Gegenteil verkehrt wird. Statt Versorgungssicherheit wächst die Retaxunsicherheit. Statt Rechtssicherheit herrscht Auslegungskampf. Und am Ende wird das Vertrauen in das System weiter untergraben.

Dass Apotheken heute für gesetzeskonformes Verhalten finanziell sanktioniert werden, offenbart eine systemische Perversion im Verhältnis zwischen Leistungserbringern und Kostenträgern. Der eigentliche Skandal liegt nicht in der Retaxation einzelner Fälle, sondern in der kalkulierten Inkonsistenz eines Systems, das seine eigene Gesetzgebung durch administrative Willkür aushebelt. Wenn das ALBVVG ausdrücklich die flexible Abgabe bei Lieferengpässen erlaubt, aber in der Abrechnungspraxis eine starre Zuzahlungslogik durchgesetzt wird, dann verliert die gesetzliche Norm ihre Steuerungswirkung – und wird zur leeren Hülle.

Was hier geschieht, ist kein bedauerlicher Einzelfall. Es ist Ausdruck eines systemisch gewordenen Misstrauens gegenüber Apotheken. Retaxationen haben sich zu einem Machtinstrument entwickelt, mit dem die Krankenkassen formalistische Abrechnungsregeln durchsetzen, unabhängig von der realen Versorgungsleistung. Die Apotheke wird dabei nicht mehr als Teil der Lösung, sondern als potenzieller Kostenfaktor betrachtet. Diese Haltung ist gefährlich – nicht nur für die betroffenen Betriebe, sondern für das gesamte Versorgungsgefüge.

Die Stückelungsretaxationen machen besonders deutlich, wie sehr sich die ökonomische Logik von der versorgungspraktischen Realität entfernt hat. Eine Apotheke, die einem Patienten aus guten Gründen zwei kleinere Packungen anstelle einer großen abgibt, wird heute behandelt, als habe sie einen Abrechnungsfehler begangen. Dabei hat sie schlicht ihren gesetzlichen Auftrag erfüllt. Die Krankenkassen wiederum agieren so, als wäre jede Abweichung ein Betrugsversuch – und ignorieren dabei sowohl den Kontext als auch die Intention der Regelung.

Die Politik trägt eine Mitschuld an dieser Entwicklung. Zwar wurden mit dem ALBVVG bewusst neue Spielräume geschaffen, doch es fehlt an der flankierenden Klarstellung für die Abrechnungspraxis. Eine gesetzliche Regelung, die nicht durch administrative Logik abgesichert ist, wird in der Realität zur Retaxfalle. Es braucht daher dringend eine Präzisierung im Rahmenvertrag oder eine Kommentierung durch den GKV-Spitzenverband, die der Intention des Gesetzgebers entspricht – nicht der Interesselogik der Kassen.

Solange das nicht geschieht, bleibt den Apotheken nur der Spagat zwischen juristischer Absicherung und wirtschaftlichem Selbstschutz. Sie geraten in ein Dilemma, das weder durch Qualität noch durch gesetzeskonforme Leistung lösbar ist – sondern allein durch politische und vertragliche Klarheit. Ein System, das seine Leistungserbringer für gesetzeskonformes Verhalten straft, verliert nicht nur deren Vertrauen, sondern riskiert auf Dauer seine eigene Funktionsfähigkeit. Die Stückelungsretax ist damit mehr als ein Abrechnungsproblem. Sie ist ein Symptom eines strukturellen Vertrauensverlusts, der dringend geheilt werden muss.

Lauterbach verlässt Gesundheitsausschuss, setzt auf Forschung und Entwicklung

Karl Lauterbach orientiert sich neu und gibt gesundheitspolitische Ausschussarbeit zugunsten von Technologie- und Entwicklungsfragen auf.

Karl Lauterbach verlässt das gesundheitspolitische Zentrum des Bundestages. Nach dreieinhalb Jahren als Bundesminister für Gesundheit, einer pandemiegeprägten Amtszeit und einer langen Karriere im Gesundheitsausschuss hat der SPD-Politiker keinen Platz mehr in jenem Gremium, das seine politische Identität über Jahre geprägt hat. Stattdessen erscheint sein Name nun auf einer noch nicht offiziell bestätigten Ausschussliste der SPD für zwei andere Felder: Forschung, Technologie und Raumfahrt sowie wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung. Es ist eine stille, aber tiefgreifende Neuausrichtung – und ein bemerkenswerter Schritt für einen Politiker, der wie kein Zweiter für gesundheitspolitische Dauerpräsenz stand.

Schon bei seinem ersten Einzug in den Bundestag 2005 war Lauterbach eng mit dem Gesundheitsausschuss verbunden, zunächst als stellvertretendes, später als ordentliches Mitglied. In den Jahren von 2009 bis 2013 war er gesundheitspolitischer Sprecher der SPD-Fraktion, ein Amt, in dem er sich zunehmend profilierte. Spätestens mit dem Ausbruch der COVID-19-Pandemie wurde er bundesweit bekannt – zunächst als medial omnipräsenter Mahner, später als Gesundheitsminister im Kabinett Scholz. Seine Fernsehauftritte waren ebenso häufig wie umstritten, seine Aussagen polarisierend, seine Rolle unübersehbar.

Der Verzicht auf einen erneuten Sitz im Gesundheitsausschuss kann daher kaum als bloßer Personalvorgang abgetan werden. Vielmehr lässt er sich als bewusste Neupositionierung deuten – nicht nur im thematischen Sinn, sondern auch hinsichtlich seiner Rolle im politischen Spiel. Als Bundesminister hat Lauterbach viel Kritik auf sich gezogen, vor allem für seine zum Teil erratisch wirkende Pandemiepolitik, das zögerliche Reagieren auf strukturelle Probleme im Gesundheitssystem und seine bis zuletzt fehlende Durchsetzungskraft bei Reformvorhaben wie der Krankenhausstruktur oder der Apothekenvergütung. Die Erwartungshaltung war hoch, doch die Ergebnisse blieben hinter den Versprechen zurück.

Dass Lauterbach nun in die Ausschüsse für Forschung und für Entwicklungspolitik wechselt, lässt auf einen strategischen Neuanlauf schließen. Er begibt sich in Felder, die Zukunftssignal ausstrahlen – Technologie, Raumfahrt, internationale Kooperation –, ohne dabei die politische Härte und Detailversessenheit des gesundheitspolitischen Kleinkleins ertragen zu müssen. Forschung und Entwicklung sind Themen, die sich visionär aufladen lassen, ohne unmittelbar im tagesaktuellen Krisenmodus zerrieben zu werden. Gerade für einen Politiker, der sich selbst als akademisch denkenden Strategen versteht, ist das attraktiv.

Zugleich bietet der Ausschuss für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung ein narratives Sprungbrett für internationale Relevanz. Hier geht es um globale Verantwortung, um Projekte in Afrika, Asien, Lateinamerika, aber auch um Klimapolitik, Gendergerechtigkeit und Weltgesundheit – Themen, die sich gut in Talkshows platzieren lassen, ohne an innerdeutschen Verteilungskämpfen zu scheitern. Lauterbachs Entscheidung, sich aus dem Gesundheitsausschuss zurückzuziehen, wirkt vor diesem Hintergrund weniger wie ein Rückzug als vielmehr wie ein orchestrierter Themenwechsel. Er bleibt sichtbar, aber auf anderen Bühnen.

Dass er gesundheitspolitisch weiterhin mitmischen will, bekräftigte Lauterbach in einem Interview. Er werde sich zu entsprechenden Themen weiterhin äußern, sagte er – eine Ankündigung, die ganz auf Linie mit seinem bisherigen Habitus liegt. Der Ex-Minister, der sich nie ganz in das Korsett der Regierungskabinettsdisziplin einfügte, sieht sich offensichtlich auch ohne formelle Zuständigkeit als Stimme der Vernunft in Gesundheitsfragen. Kommentieren will er, moderieren aber nicht mehr. Es ist die Rückkehr zur Rolle des freien Experten im politischen Gewand, diesmal mit dem Rückenwind einer Exekutivvergangenheit.

Doch dieser Rollenwechsel birgt auch Risiken. Denn mit dem Verlust formeller Verantwortung und ohne direkten Zugriff auf Gesetzgebungsverfahren wird Lauterbachs Einfluss im Gesundheitswesen faktisch geringer. Die mediale Bühne bleibt, die Steuerungskraft aber schwindet. Ob sich seine neue Ausschusstätigkeit in ähnlich starke öffentliche Resonanz übersetzen lässt wie seine Arbeit im Gesundheitsausschuss oder als Minister, ist offen. Forschung und Entwicklung sind komplexe Felder, aber sie entfalten kaum jene Empörungskraft, die Lauterbachs frühere Corona-Auftritte begleitete.

Die Entscheidung seiner Partei, ihn nicht erneut im Gesundheitsausschuss zu platzieren, könnte auch parteistrategisch motiviert sein. Die SPD wird versuchen, ihre gesundheitspolitischen Profile zu verbreitern, neue Köpfe in Position zu bringen – gerade in einem Wahlzyklus, der mit Blick auf die Sozialpolitik an Brisanz zunehmen dürfte. Lauterbach als Einzelakteur war in der Pandemie von unschätzbarem Wert, in der Zeit danach aber zunehmend schwer integrierbar. Dass man ihn nun in andere Themenfelder lenkt, ist vermutlich auch der Versuch, Konfliktpotenziale im Vorfeld zu entschärfen.

Für die politische Öffentlichkeit bedeutet dieser Wechsel eine leiser werdende, aber keineswegs verstummende Stimme. Lauterbach wird weiter präsent sein – auf Social Media, in Interviews, bei politischen Veranstaltungen. Aber er wird nicht mehr der zentrale Taktgeber der Gesundheitspolitik sein, nicht mehr das Gesicht der Bundesregierung in gesundheitlichen Krisen, nicht mehr der politische Hauptakteur in Apothekenfragen, Klinikreformen oder Präventionsstrategien. Seine Zeit als politischer Vollstrecker scheint vorbei – was bleibt, ist die Stimme des Kommentators mit Exekutiverfahrung.

Wie diese neue Rolle angenommen wird, hängt nicht zuletzt von der Dynamik in seinen neuen Ausschüssen ab. Forschung und Raumfahrt versprechen Innovationspotenzial, sind aber auch von langwierigen Prozessen und internationaler Koordination geprägt. Entwicklungspolitik wiederum ist ein Feld mit hoher ethischer Fallhöhe, aber geringer tagespolitischer Schlagkraft. Ob Lauterbach hier sein Bedürfnis nach politischer Präsenz und Wirkungsmacht stillen kann, wird sich zeigen. Für den Moment jedoch markiert dieser Wechsel das Ende einer Ära – und den Anfang eines politischen Versuchs, sich neu zu erfinden, ohne den eigenen Anspruch aufzugeben.

Karl Lauterbach hat das Gesundheitsressort verlassen, nun auch den Gesundheitsausschuss – und mit beidem einen Teil seiner politischen DNA. Es ist ein bemerkenswerter, fast stillvoller Abgang aus jenem Feld, das ihn groß gemacht hat. Und es ist eine Zäsur, die mehr über das politische System sagt als über den Politiker selbst. Denn was hier geschieht, ist nicht einfach ein Rollenwechsel, sondern eine thematische Umschichtung mit Signalwirkung. Der Mann, der einst als Dauerkommentator der Pandemie die politische Bühne dominierte, zieht sich aus dem Zentrum jener Debatte zurück, die ihm einst maximale Sichtbarkeit garantierte.

Lauterbach war nie ein klassischer Minister, sondern ein medial geformter Mahner. Seine Stärke war die kommunikative Zuspitzung, nicht die verwaltungstechnische Umsetzung. Dass er im Ministeramt oft zögerlich und mitunter widersprüchlich agierte, ist bekannt – und politisch teuer geworden. Die Umsetzung der Apothekenreform geriet ins Stocken, die Krankenhausreform blieb fragmentarisch, die Digitalisierung des Gesundheitswesens versandete im Streit zwischen BMG, KBV und Gematik. Lauterbachs Rückzug aus dem Gesundheitsausschuss könnte also auch als Konsequenz eigener Defizite gelesen werden.

Doch dieser Schritt ist mehr als bloße Flucht vor der Bilanz. Er ist auch ein Befreiungsschlag. In einem Feld, das von Dauerlobbyismus, föderalen Blockaden und Interessenkonflikten durchzogen ist, kann sich ein Mann wie Lauterbach kaum entfalten. Der Wechsel in die Ausschüsse für Forschung und Entwicklung befreit ihn von der lähmenden Binnenlogik der Gesundheitspolitik – und öffnet den Blick auf größere Zusammenhänge. Er betritt nun Bühnen, auf denen Visionen formuliert werden können, ohne sofort in Realitäten zu ersticken.

Allerdings stellt sich die Frage, ob Lauterbach außerhalb des Gesundheitsdiskurses überhaupt funktionieren kann. Sein politisches Kapital beruht auf Sachkenntnis, Empörungsfähigkeit und medialer Dauerpräsenz in genau jenem Politikfeld. Wird er nun in Raumfahrtfragen brillieren? Wird er zur prägnanten Stimme globaler Entwicklungsfragen? Oder wird er zum früheren Minister mit Meinung, aber ohne Mandat? Der Wille zur Relevanz ist da, aber die Anlässe werden seltener. Forschung braucht Geduld, Entwicklungspolitik Weitsicht – beides war bislang nicht Lauterbachs Metier.

Gleichzeitig könnte genau das seine Chance sein. Wenn er es schafft, die neue Rolle nicht nur rhetorisch, sondern auch strukturell auszufüllen, könnte Lauterbach zum Brückenbauer zwischen Disziplinen werden: zwischen Medizin und Technologie, zwischen Gesundheit und globaler Gerechtigkeit, zwischen politischem Handeln und wissenschaftlicher Evidenz. Dafür aber müsste er sich verändern – und nicht nur das Thema wechseln.

Der Schritt aus dem Gesundheitsausschuss ist somit ein Prüfstein. Nicht nur für Lauterbach, sondern auch für ein politisches System, das sich so oft in Zuständigkeiten verheddert. Es ist ein Moment, der zeigt, wie eng Sichtbarkeit und Sachpolitik miteinander verwoben sind – und wie schnell sich Relevanz verflüchtigen kann, wenn die Kameras nicht mehr auf die alte Bühne gerichtet sind.

Doch vielleicht braucht es gerade in der Politik Menschen, die ihre eigene Bühne verlassen, um andere Felder zu beleben. Karl Lauterbach wird nie der ruhige Ausschussarbeiter sein – aber vielleicht der Impulsgeber, den neue Themen brauchen. Voraussetzung ist allerdings: Er muss sich auf die neue Rolle wirklich einlassen. Nur kommentieren reicht nicht mehr.

Pantazis vor Aufstieg, Lauterbach raus: SPD im Umbruch

Die SPD-Bundestagsfraktion stellt sich gesundheitspolitisch neu auf – mit klaren Abgängen und spannenden Neuzugängen.

Nach der Regierungsbildung unter Bundeskanzler Friedrich Merz formiert sich nun auch die politische Arbeit im Bundestag neu. Während die neuen Ministerinnen und Minister ihre Geschäftsbereiche strukturieren und erste Programmpunkte vorbereiten, richten sich die Augen auf die Ausschüsse, in denen die fachliche Detailarbeit der Gesetzgebung vorbereitet wird. Besonders im Fokus: der Gesundheitsausschuss. Mit Spannung wird erwartet, wie sich die SPD-Fraktion gesundheitspolitisch aufstellt, nachdem zentrale Figuren aus der letzten Legislaturperiode nicht mehr vertreten sind. Noch ist nicht bekannt, wer künftig als gesundheitspolitische:r Sprecher:in das Gesicht der SPD in der Gesundheitspolitik prägen wird. Doch die vorgelegten Besetzungsvorschläge der Fraktion lassen Rückschlüsse auf neue Konstellationen und Machtverschiebungen zu.

Als einer der aussichtsreichsten Kandidaten gilt Christos Pantazis. Der niedersächsische Mediziner war in der vergangenen Legislaturperiode bereits stellvertretender gesundheitspolitischer Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion. Sein erneuter Einzug in den Gesundheitsausschuss spricht für Kontinuität, aber auch für die Möglichkeit eines klaren Führungswechsels. Denn mit Heike Baehrens, die den Sprecherposten bislang innehatte, scheidet eine profilierte Stimme aus dem Parlament aus – sie war nicht erneut zur Wahl angetreten. Pantazis bringt fachliche Expertise und Fraktionserfahrung mit, zugleich eine eher ruhige, pragmatische Art, die ihn von polarisierenden Figuren wie seinem Parteikollegen Karl Lauterbach unterscheidet.

Lauterbach selbst wird im Gesundheitsausschuss künftig keine Rolle mehr spielen. Der ehemalige Bundesgesundheitsminister wechselt auf Vorschlag seiner Fraktion in den Ausschuss für Forschung, Technologie und Raumfahrt sowie für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung. Damit verabschiedet sich einer der prominentesten Gesundheitspolitiker der vergangenen Jahre aus dem direkten gesundheitspolitischen Diskurs im Bundestag. In der Coronapandemie avancierte Lauterbach durch seine mediale Präsenz und seinen Sachverstand zur nationalen Figur – nun scheint sein politischer Fokus strategisch verschoben.

Auch andere bekannte Gesichter bleiben dem Ausschuss erhalten. Matthias Mieves, bisher gesundheitspolitischer Fachpolitiker mit digitalpolitischem Schwerpunkt, bleibt ebenfalls ordentliches Mitglied. Er hatte sich in der vergangenen Wahlperiode insbesondere mit Fragen der digitalen Infrastruktur und der Telematikanwendungen im Gesundheitswesen profiliert. Die personelle Entscheidung deutet auf eine mögliche Stärkung digitalpolitischer Aspekte innerhalb des Ausschusses hin.

Mit Claudia Moll kehrt eine weitere profilierte Gesundheitspolitikerin in den Ausschuss zurück – als frühere Pflegebevollmächtigte der Bundesregierung bringt sie fundierte Kenntnisse aus der Praxis und Verbandsarbeit mit. Auch Stefan Schwartze, zuletzt Patientenbeauftragter der Bundesregierung, wird wieder im Ausschuss sitzen. Beide gelten als integrative, erfahrene Kräfte mit engem Draht zu Betroffenen und Berufsgruppen.

Ergänzt wird das Team durch die bisherige stellvertretende Ausschussabgeordnete Tanja Machalet, die künftig als ordentliches Mitglied fungieren soll. Besonders aufmerksam registriert wurde zudem die Nominierung von Serdar Yüksel, einem ausgebildeten Krankenpfleger und Gesundheitswissenschaftler. Seine Berufserfahrung und akademische Qualifikation machen ihn zu einer Stimme aus der Praxis, die das politische Tableau der SPD-Fraktion bereichern dürfte – nicht zuletzt auch unter dem Gesichtspunkt, dass gesundheitspolitische Entscheidungen oft fern vom pflegerischen und medizinischen Alltag getroffen werden.

Eine bemerkenswerte personelle Weichenstellung ist bei Sabine Dittmar zu beobachten. Die bisherige Parlamentarische Staatssekretärin im Bundesgesundheitsministerium soll lediglich stellvertretendes Mitglied im Gesundheitsausschuss werden. Stattdessen ist sie als ordentliches Mitglied in den Ausschüssen für Bildung, Familie sowie Verteidigung vorgesehen. Ob dieser Schritt als Degradierung oder als strategische Verschiebung zu bewerten ist, bleibt offen – ihre gesundheitspolitische Erfahrung bleibt dem zentralen Ausschuss jedenfalls nur noch in begrenzter Funktion erhalten.

Noch nicht abschließend beantwortet ist die Frage, wer künftig die Rolle des gesundheitspolitischen Sprechers oder der Sprecherin der SPD-Fraktion übernehmen wird. Die Entscheidung soll voraussichtlich im Rahmen der konstituierenden Sitzung des Gesundheitsausschusses fallen. Beobachter gehen davon aus, dass Pantazis gute Chancen hat, diese Rolle zu übernehmen. Doch auch Mieves könnte mit seiner digitalen Fachorientierung ein Signal in Richtung Zukunft setzen. Die endgültige Klärung wird Signalwirkung haben – intern wie extern.

Die Konstituierung des Ausschusses soll kommende Woche erfolgen. Bis dahin bleibt die gesundheitspolitische Marschrichtung der SPD-Bundestagsfraktion in der Schwebe. Klar ist nur: Der Wechsel an der Regierungsspitze, die personellen Verschiebungen in den Ausschüssen und das Fehlen von Lauterbach werden die inhaltliche Ausrichtung der Gesundheitspolitik der SPD neu prägen – mit offenem Ausgang.

Es ist eine Zäsur mit Symbolkraft: Karl Lauterbach, über Jahre hinweg das personifizierte Gesicht sozialdemokratischer Gesundheitspolitik, verabschiedet sich aus dem Gesundheitsausschuss – und damit aus jenem Gremium, in dem er seine tiefste fachpolitische Prägung erfahren hat. Wer immer ihn dort beerbt, wird es schwer haben: Lauterbach war nicht nur Minister, sondern vor allem medienwirksamer Mahner, streitbarer Debattierer und notorischer Fußnotenleser in Gesetzestexten. Sein Abgang aus der ersten Reihe der gesundheitspolitischen Bühne ist keine Kleinigkeit. Es ist eine Einladung an die Fraktion, neu zu definieren, was sozialdemokratische Gesundheitspolitik im 21. Jahrhundert leisten und verkörpern soll.

Die SPD steht damit vor einer Richtungsentscheidung: Soll sie in Zukunft stärker technokratisch, stärker digitalorientiert, stärker praxisnah agieren – oder bleibt sie der stark regulierenden, präventionszentrierten Linie verpflichtet, die unter Lauterbach so dominant war? Dass mit Christos Pantazis ein fachlich versierter, aber medial bislang zurückhaltender Arzt als möglicher neuer Sprecher gehandelt wird, ist ein Signal der Besinnung auf Fachlichkeit – aber auch der Suche nach neuer Glaubwürdigkeit in einer von Polarisierung geprägten politischen Landschaft.

Die personelle Mischung, die die SPD nun in den Gesundheitsausschuss schickt, lässt erkennen: Die Fraktion will mehr Nähe zur Praxis, mehr pflegerische Perspektive, mehr digitale Kompetenz – aber noch keinen harten Bruch. Namen wie Claudia Moll, Serdar Yüksel und Matthias Mieves deuten darauf hin, dass man künftig mehr Stimmen aus der Fläche, aus dem Pflegealltag und aus der Telematik-Sacharbeit zulassen will. Ob das reicht, um sich gegenüber einer CDU-Gesundheitsministerin wie Nina Warken zu profilieren, die ihrerseits neu, unverbraucht und potenziell kommunikativ stark auftreten wird, bleibt abzuwarten.

Denn das Fehlen eines fest installierten gesundheitspolitischen Alphagesichts ist keine Petitesse. In einem Umfeld, in dem gesundheitspolitische Debatten medial aufgeladen, ökonomisch brisant und moralisch sensibel sind, braucht eine Fraktion eine klare Stimme – keine Arbeitsgruppe mit Kompetenzverteilung. Die unklare Sprecherfrage ist daher nicht nur eine organisatorische Lücke, sondern ein strategisches Vakuum. Der oder die neue Sprecher:in wird nicht nur Fachdiskussionen führen, sondern auch ein Narrativ formulieren müssen, das der SPD wieder gesundheitspolitische Deutungshoheit verschafft. Wer diese Rolle einnimmt, wird den Charakter der SPD-Gesundheitspolitik über Jahre prägen.

Die Abwesenheit von Lauterbach schafft Raum für Neues. Die SPD hat jetzt die Möglichkeit, ihre Gesundheitspolitik breiter aufzustellen, moderner zu gestalten, praxistauglicher zu machen – aber sie muss dabei aufpassen, nicht in Beliebigkeit zu verfallen. Die Personalentscheidungen der kommenden Tage werden zeigen, ob es der Partei gelingt, diese Chance zu nutzen oder ob sie sich im Ausschussgeschäft verliert. Denn eines ist sicher: In der Gesundheitspolitik gewinnt nicht, wer am besten verwaltet, sondern wer überzeugend gestaltet.

Oxytetracyclin, Hörverlust, PRAC-Warnung

EMA warnt vor Gehörschäden durch Ohrentropfen – Terra-Cortril soll Warnhinweise und Nebenwirkungen neu ausweisen

Ein bekanntes Kombinationspräparat aus dem Bereich der Otologika steht erneut unter regulatorischer Beobachtung. Ohrentropfen und -salben mit den Wirkstoffen Oxytetracyclin, Hydrocortisonacetat und Polymyxin-B-Sulfat, wie sie in dem Präparat Terra-Cortril enthalten sind, sollen künftig mit zusätzlichen Warnhinweisen versehen werden. Grund ist ein Sicherheitsrisiko, das potenziell das Gehör schädigen kann – insbesondere bei Anwendung bei vorgeschädigtem Trommelfell. Der Pharmakovigilanz-Ausschuss der Europäischen Arzneimittel-Agentur (PRAC) hat infolge entsprechender Signale eine Neubewertung der Sicherheitslage vorgenommen und empfiehlt gezielte Änderungen der Fach- und Gebrauchsinformation.

Konkret sollen in der Fachinformation künftig Hinweise darauf aufgenommen werden, dass das Präparat nicht bei perforiertem Trommelfell angewendet werden sollte – sofern dies nicht bereits als Gegenanzeige hinterlegt ist. Die Begründung: Bei einer Trommelfellperforation könnten Bestandteile des Präparats in das Mittelohr vordringen und dort die empfindliche Hörschnecke schädigen. Dies könne zu dauerhaftem Hörverlust oder Beeinträchtigungen des Gleichgewichtsapparats führen, was sich klinisch als Schwindel oder Gleichgewichtsstörungen äußern könne. Auch eine mechanische Blockade des äußeren Gehörgangs durch Arzneimittelreste wurde als zusätzlicher Risikofaktor benannt.

In der Rubrik „Nebenwirkungen“ der Fachinformation sollen neue Begriffe ergänzt werden: Taubheit, vermindertes Hörvermögen, Tinnitus sowie Schwindel. Diese Symptome wurden in Zusammenhang mit der topischen Anwendung dokumentiert, insbesondere bei längerer Verweildauer der Substanzreste im Gehörgang. Solche Blockaden könnten zu einer audiologischen Beeinträchtigung führen, die bei bestehender Trommelfellverletzung zusätzlich verstärkt werde. In der Praxis hat sich gezeigt, dass insbesondere ältere Patientinnen und Patienten oder solche mit bereits eingeschränkter Ohrgesundheit gefährdet sein könnten.

In Deutschland ist das betroffene Präparat Terra-Cortril bereits seit dem 30. Juni 2003 nicht mehr verkehrsfähig. Damals wurde im Rahmen der zehnten AMG-Novelle eine Nachzulassungspflicht eingeführt, der das Präparat nicht nachgekommen war. Damit erlosch die Zulassung automatisch. Dennoch ist das Arzneimittel in anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union weiterhin zugelassen – etwa in Spanien, Belgien oder Irland. Dort wird es teils unter demselben Handelsnamen, teils unter leicht abgewandelten Bezeichnungen von verschiedenen pharmazeutischen Unternehmen vertrieben. In Deutschland ist ein Bezug derzeit nur über internationale Versandapotheken möglich, zugelassene Nachfolgepräparate mit identischer Wirkstoffkombination gibt es nicht.

Die EMA betont, dass die Sicherheitsüberprüfung auf Basis der Auswertung von Fallberichten sowie pharmakologischen Plausibilitäten erfolgte. Der PRAC sieht das Nutzen-Risiko-Verhältnis bei sachgerechter Anwendung weiterhin als positiv an, fordert aber gezielte Ergänzungen, um Risiken durch fehlerhafte oder nicht indizierte Anwendungen zu minimieren. Eine zentrale Rolle spielt dabei die Aufklärung der Anwenderinnen und Anwender über den richtigen Einsatz des Arzneimittels sowie die medizinische Abklärung im Falle möglicher Vorschädigungen des Trommelfells.

Auch die Patienteninformation soll überarbeitet werden. In der Gebrauchsinformation soll künftig klar hervorgehoben werden, dass bei einer aktuellen oder früheren Trommelfellperforation der Arzt informiert werden muss. Auch im Falle neu auftretender Hör- oder Gleichgewichtsstörungen ist ärztlicher Rat einzuholen. Ziel ist es, potenzielle irreversible Schäden durch frühes Eingreifen und erhöhte Aufmerksamkeit zu verhindern. Die EMA weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass solche Hinweise zwar nicht den Charakter einer Kontraindikation haben müssen, aber als wichtige Vorsichtsmaßnahme zu verstehen sind.

Die Maßnahme unterstreicht erneut die Bedeutung kontinuierlicher Sicherheitsbewertung auch bei altbewährten Arzneimitteln. Die zunehmende Evidenz aus Fallberichten, gepaart mit der Erkenntnis, dass bestehende Informationen in Fach- und Gebrauchsinformationen nicht immer ausreichend präzise oder vollständig sind, führt regelmäßig zu regulatorischen Nachsteuerungen. Im Fall von Terra-Cortril betrifft dies ein Präparat, das jahrzehntelang zur Standardbehandlung von Otitis externa gehörte und auch als Augensalbe zum Einsatz kam. In einer Zeit, in der das Sicherheitsprofil jedes Medikaments unter wachsender Beobachtung steht, wird diese Maßnahme zur Anpassung der Informationslage als vorsorglich und risikominimierend gewertet.

Es ist ein leiser, aber bedeutsamer Hinweis auf eine unterschätzte Gefahr: Ohrentropfen mit der altbewährten Kombination aus Oxytetracyclin, Hydrocortison und Polymyxin-B sind keine harmlosen Helfer bei Entzündungen des äußeren Gehörgangs, wenn das Trommelfell beschädigt ist. Die jüngste Maßnahme des PRAC zeigt, wie notwendig es ist, selbst lange etablierte Therapien in einem dynamischen Sicherheitsumfeld regelmäßig neu zu bewerten. Die Gefahr einer ototoxischen Wirkung bei perforiertem Trommelfell ist keine bloße Theorie, sondern eine reale, dokumentierte Komplikation – insbesondere bei unsachgemäßer Anwendung.

Dass Terra-Cortril in Deutschland schon lange nicht mehr verfügbar ist, macht das Problem nicht kleiner. In Zeiten globaler Handelsketten und wachsender Bedeutung internationaler Versandapotheken kann ein Patient sehr wohl ein vermeintlich bewährtes Präparat beziehen, ohne sich über die veränderte Zulassungslage im Klaren zu sein. Die Vorstellung, eine rezeptfreie Ohrsalbe könne mit schwerwiegenden, womöglich irreversiblen Folgen für Gehör und Gleichgewicht einhergehen, wird in der öffentlichen Wahrnehmung nach wie vor unterschätzt.

Der PRAC agiert in diesem Fall verantwortungsvoll und nachvollziehbar. Dass die Anpassungen nicht als Kontraindikation, sondern als Vorsichtsmaßnahme formuliert werden, zeigt zugleich die Gratwanderung der Regulierer zwischen ärztlicher Autonomie und Patientenschutz. Kritisch ist dabei vor allem, dass nicht wenige Hausärzte und HNO-Ärztinnen diese Präparate in Ländern mit gültiger Zulassung ohne gesonderte Aufklärung verschreiben – aus langjähriger Gewohnheit heraus, nicht aus Ignoranz. Hier zeigt sich erneut die Schwäche eines Systems, das sich auf Papiere verlässt, aber auf wirksame Kommunikation verzichtet.

Insgesamt handelt es sich um eine notwendige und sachlich überzeugende Intervention. Die Ergänzung der Fach- und Gebrauchsinformationen dürfte künftig dazu beitragen, schwerwiegende Zwischenfälle zu vermeiden. Ob dies jedoch auch zu einer gesteigerten Aufmerksamkeit bei der Verordnung und Anwendung führt, ist fraglich. Die EMA kann warnen, der Informationsfluss endet jedoch zu oft vor dem Patienten – oder am Regal der internationalen Online-Apotheke.

Umso dringlicher ist eine systematische Verstärkung der Arzneimittelsicherheitskultur. Nur wenn Risikokommunikation konsequent bis zur letzten Schnittstelle – dem Patienten – durchdringt, kann Pharmakovigilanz ihren präventiven Anspruch erfüllen. In dieser Hinsicht ist die Terra-Cortril-Warnung nicht nur ein Fallbericht, sondern ein exemplarisches Lehrstück.

Mometasonfuroat, Rezepturherstellung, Stabilitätsfragen

Cremes mit Glucocorticoid im Ringversuch: Was Apotheken bei Anrühren, pH-Wert und Kühlung beachten müssen

Mit dem zweiten bundesweiten Rezeptur-Ringversuch rückt erneut ein Wirkstoff in den Fokus, der zwar in der medizinischen Praxis fest etabliert ist, aber auf Ebene der offiziellen Arzneibuch-Rezeptur bislang unerschlossen bleibt: Mometasonfuroat. Das mittelstark bis stark wirksame Glucocorticoid wird zur lokalen Behandlung von entzündlichen Hauterkrankungen wie Ekzemen, Neurodermitis oder Schuppenflechte eingesetzt. Nun sollen Apotheken eine eigene hydrophile Cremezubereitung mit dem Arzneistoff herstellen – entweder manuell in der Fantaschale oder im automatisierten Rührsystem. Doch eine Rezepturvorschrift im Deutschen Arzneimittel-Codex (DAC) oder im Neuen Rezeptur-Formularium (NRF) existiert bislang nicht. Der Ringversuch stellt damit nicht nur eine Überprüfung der Herstellungsqualität dar, sondern konfrontiert Apotheken mit einem regulatorischen Vakuum.

Mometasonfuroat ist in der pharmazeutischen Formulierung kein einfach zu handhabender Stoff. Es ist sowohl in Wasser als auch in Lipiden nur schlecht löslich und liegt in topischen Zubereitungen typischerweise in suspendierter Form vor. Dies erfordert besondere Sorgfalt bei der Verteilung, Stabilisierung und Homogenisierung in der Salbengrundlage. Die therapeutisch empfohlene Konzentration liegt bei 0,1 Prozent. Aufgrund der physikochemischen Eigenschaften empfiehlt sich ein pH-Wert zwischen 1,5 und 8, wobei ein Citratpuffer die Stabilität zusätzlich verbessern kann.

Die Topitec-Herstellungsempfehlung nennt ein konkretes Rezepturbeispiel, das die Herstellung auch ohne DAC-Vorgabe ermöglicht: 0,1 g Mometasonfuroat, 5 g Citronensäure-Natriumcitrat-Lösung in einer Konzentration von 0,5 Prozent sowie Basiscreme DAC als Trägersubstanz. Die Menge der mittelkettigen Triglyceride, mit denen der Wirkstoff benetzt wird, richtet sich nach dem Einwaagekorrekturfaktor. Dieser muss zwingend individuell berechnet werden. In der praktischen Umsetzung kommt das sogenannte Sandwichverfahren zur Anwendung. Dabei wird die Basiscreme zunächst in die Drehdosierkruke vorgelegt, der Wirkstoff entlang des Krukenrands aufgestreut, anschließend mit Öl benetzt und abschließend mit dem Rest der Grundlage und der Pufferlösung ergänzt. Eine andere Variante bietet die Herstellung in der Fantaschale: Dort wird der Wirkstoff zunächst mit den Triglyceriden angerieben, dann anteilig mit der Basiscreme vermengt und zuletzt mit der Pufferlösung ergänzt.

Die Besonderheit: Diese Rezeptur wird – trotz fehlender Standardisierung durch das NRF – im Rahmen eines offiziellen Prüfverfahrens umgesetzt. Der Ringversuch testet damit nicht nur die Herstellungsgenauigkeit, sondern auch die methodische Umsetzung bei fehlender Rezepturvorgabe. Die Aufbrauchfrist der so hergestellten Mometasonfuroat-Creme liegt bei sechs Monaten, sofern sachgerecht gekühlt gelagert wird. Für Apotheken ist das eine Herausforderung in mehrfacher Hinsicht: Neben der korrekten Formulierung müssen auch Lagerbedingungen dokumentiert und der Umgang mit dem nicht wasserlöslichen Wirkstoff beherrscht werden. Die Vermeidung von Agglomerationen, die Sicherung der gleichmäßigen Wirkstoffverteilung und der Erhalt der mikrobiologischen Qualität erfordern pharmazeutisches Fingerspitzengefühl.

Inhaltlich wirft der Ringversuch ein Schlaglicht auf eine strukturelle Lücke: Dass für einen so verbreiteten Wirkstoff wie Mometasonfuroat keine standardisierte NRF-Rezeptur verfügbar ist, zeigt exemplarisch, wie unvollständig selbst gut etablierte pharmakologische Substanzen in der Rezepturpraxis abgebildet sind. Für die tägliche Praxis bedeutet das: Jede Apotheke ist bei Bedarf auf eigene Herstellungsvorschriften, Erfahrung und individuelle Plausibilitätsprüfungen angewiesen. Der aktuelle Ringversuch wirkt daher wie ein unfreiwilliger Realitätscheck. Er zeigt, wie groß die Spannbreite zwischen industrieller Standardisierung und apothekenindividueller Rezeptur tatsächlich ist.

Dabei ist der therapeutische Nutzen von Mometasonfuroat unbestritten. Als lokal wirksames Glucocorticoid entfaltet es entzündungshemmende, antiallergische und immunsuppressive Wirkungen. Typischerweise erfolgt die Anwendung ein- bis zweimal täglich für maximal zwei bis drei Wochen. Die Behandlungsdauer muss sorgfältig abgewogen werden, um unerwünschte Wirkungen wie Hautatrophie zu vermeiden. Die Grundlage der Wirksamkeit bleibt jedoch eine korrekt hergestellte Zubereitung – und genau diese stellt der Ringversuch in den Mittelpunkt.

Die Entscheidung, Apotheken im Rahmen eines Ringversuchs mit der Herstellung einer Mometasonfuroat-Creme zu beauftragen, ist sowohl lehrreich als auch entlarvend. Lehrreich, weil sie den Herstellungsprozess eines schwierigen Wirkstoffs unter realistischen Bedingungen testet. Entlarvend, weil sie aufzeigt, wie lückenhaft selbst grundlegende Rezepturvorschriften im pharmazeutischen Alltag noch immer sind. Dass ein Glucocorticoid, das in der Dermatologie fast täglich verordnet wird, keine offizielle NRF-Rezeptur besitzt, ist kein Einzelfall. Es ist Symptom eines Systems, das längst nicht mehr mit der Realität der Apothekenpraxis Schritt hält.

Apothekerinnen und Apotheker sind in dieser Situation gezwungen, regulatorische Lücken mit fachlicher Kompetenz zu füllen. Das gelingt häufig – aber es bleibt ein strukturelles Risiko. In einer Branche, in der Fehler mit Patientenrisiken, Retaxationen oder wirtschaftlichen Schäden verbunden sind, ist eine unklare Rezepturgrundlage ein unnötiger Unsicherheitsfaktor. Die Verantwortung, aus der Plausibilitätsprüfung eine tragfähige Herstellungsstrategie zu entwickeln, kann nicht allein den Apotheken überlassen werden. Vielmehr müsste die Rezepturkommission strukturelle Lücken gezielt identifizieren und schließen – nicht nur, wenn es im Ringversuch auffällt.

Die Tatsache, dass in der Praxis unterschiedliche Systeme – Fantaschale, Topitec – mit jeweils eigenen technischen Anforderungen existieren, zeigt, dass auch die Formulierungstechnologie stärker standardisiert gehört. Zwischen Einwaagekorrekturfaktor, Ölbenetzung und Suspensionsstabilisierung steckt pharmazeutische Hochleistung, die in der Öffentlichkeit kaum wahrgenommen wird. Die handwerkliche Präzision, die in jeder Kruke Mometasonfuroat steckt, steht im Gegensatz zu einer politischen Debatte, die Apotheken zunehmend auf Abgabeautomaten und digitale Lösungen reduziert.

Wenn dieser Ringversuch also eines leistet, dann ist es eine Erinnerung an das, was Rezeptur in der Apotheke tatsächlich bedeutet: anspruchsvolle Individualherstellung unter widrigen Bedingungen. Dass dafür weder politische Rückendeckung noch wirtschaftlicher Anreiz vorhanden ist, bleibt der eigentliche Skandal. Eine stabile Versorgung mit Individualrezepturen ist systemrelevant – und sollte nicht davon abhängen, ob eine Rezepturvorschrift zufällig existiert oder nicht. Mometasonfuroat ist in diesem Kontext kein Einzelfall, sondern der Beweis für eine strukturelle Schieflage, die längst einer Korrektur bedarf.

Polypharmazie, Nebenwirkungen, Therapietreue

Wie die ESC Herzinsuffizienz-Patienten vor gefährlichen Medikationsfolgen schützen will

Patienten mit chronischer Herzinsuffizienz zählen zu den am stärksten medikamentös belasteten Gruppen im Gesundheitssystem. Die durchschnittliche Zahl gleichzeitig verordneter Wirkstoffe liegt häufig im zweistelligen Bereich. Was aus medizinischer Vorsorge resultieren soll, führt in der Versorgungspraxis zunehmend zu Problemen. Denn die Polypharmazie – definiert als die gleichzeitige Einnahme von fünf oder mehr Medikamenten – bringt nicht nur ein erhöhtes Risiko für unerwünschte Arzneimittelwirkungen und gefährliche Interaktionen mit sich, sondern untergräbt auch die Therapietreue vieler Betroffener. Die European Society of Cardiology (ESC) hat diesen Missstand nun mit einem umfassenden Konsensuspapier aufgegriffen und ruft zu einem Paradigmenwechsel auf. Ziel ist eine Reduktion der Medikationslast ohne Qualitätseinbußen in der Versorgung.

Das Papier, das von klinisch tätigen Kardiologen, Pharmakologen und hausärztlich engagierten Experten gemeinsam erarbeitet wurde, basiert auf der Einsicht, dass mehr Medikamente nicht automatisch bessere Medizin bedeuten. Vielmehr sei der durch ökonomischen Druck, guidelinegetriebene Therapieverstetigung und Sektorfragmentierung entstandene Medikationsüberhang ein ernstzunehmendes Risiko für Herzpatienten. Studien zeigen, dass bei multimorbiden Patienten mit Herzinsuffizienz die Wahrscheinlichkeit für Nebenwirkungen und Fehlanwendungen exponentiell steigt, sobald mehr als acht Wirkstoffe gleichzeitig verschrieben werden. Dabei sind es nicht selten Medikamente zur Behandlung von Begleiterkrankungen wie Diabetes, Depression, Hypertonie oder Osteoporose, die in Kombination mit der Herztherapie problematische Konstellationen erzeugen.

Besonders kritisch: Die standardisierte Anwendung evidenzbasierter Therapieschemata ignoriert häufig die individuelle Lebenssituation der Patienten. Viele ältere Menschen sind kognitiv, motorisch oder sozial eingeschränkt – ein komplexer Tablettenplan mit vier Tageszeiten überfordert nicht nur, sondern führt im Ernstfall zum vollständigen Abbruch der Medikation. Die ESC mahnt daher zur strukturierten Medikationsüberprüfung in regelmäßigen Intervallen. Klinische Priorisierung, das sogenannte „Deprescribing“ und der gezielte Verzicht auf überflüssige Wirkstoffe sollen zur neuen Regel werden – dokumentiert, begründet und multiprofessionell abgesichert.

Im Alltag jedoch zeigt sich eine andere Realität. Hausärzte stehen unter chronischem Zeitdruck, Kardiologen behandeln meist nur indikationsbezogen, und Apotheker sind rechtlich kaum eingebunden, obwohl sie oft als erste erkennen, wenn ein Patient mit seiner Medikation überfordert ist. Das ESC-Papier fordert deshalb auch strukturelle Veränderungen: eine stärkere Zusammenarbeit zwischen Ärzten und Apotheken, digitale Unterstützungssysteme für Medikationsanalysen sowie eine Entbürokratisierung der Medikationsanpassung. Zugleich appelliert das Konsortium an die Politik, die Honorierung klinischer Pharmakotherapie zu verbessern. Denn solange der „Absetzprozess“ nicht abrechnungsfähig ist, wird er strukturell ignoriert.

Dabei zeigen Pilotprojekte aus verschiedenen EU-Staaten, dass eine systematische Reduktion der Polypharmazie weder zu höheren Krankenhausraten noch zu schlechteren Therapieergebnissen führt. Im Gegenteil: Patientenzufriedenheit, Adhärenz und Lebensqualität steigen nachweislich, wenn Medikationspläne vereinfacht und individuell angepasst werden. Die ESC sieht in der aktiven Reduktion der Medikamentenzahl keinen Rückschritt, sondern ein klares Qualitätsmerkmal moderner Medizin. Herzinsuffizienz sei kein Anlass zur maximalen Verordnung, sondern ein Anstoß zur klugen Auswahl. Dieser Grundgedanke müsse sich nicht nur in der Kardiologie, sondern auch im hausärztlichen Alltag und in der pharmazeutischen Beratung durchsetzen.

Ob das gelingt, hängt letztlich nicht nur von Leitlinien, sondern von einem kulturellen Wandel im Gesundheitssystem ab. Solange ärztliche Leistung in Milligramm und Präparaten gemessen wird, bleibt die Polypharmazie systemimmanent. Die ESC hat mit ihrem Papier einen ersten Schritt getan – jetzt liegt es an den nationalen Akteuren, daraus auch konkret handhabbare Konsequenzen zu ziehen. Für die Millionen Herzpatienten in Europa wäre das mehr als ein akademisches Signal. Es wäre eine Rückgewinnung von Lebensqualität – Tablette für Tablette.

Die European Society of Cardiology tut mit ihrem Konsensuspapier zur Polypharmazie bei Herzinsuffizienz das, was seit Jahren überfällig ist: Sie spricht einen systemischen Missstand offen aus, benennt Verantwortlichkeiten und fordert Korrekturen. Dass Herzpatienten im letzten Drittel ihres Lebens häufig zur wandelnden Hausapotheke werden, ist längst kein Einzelfall mehr, sondern strukturierte Gewohnheit. Die Zahl der Wirkstoffe steigt oft mit jeder Facharztkonsultation – weil niemand das große Ganze im Blick hat. Das Ergebnis ist eine Medikationsrealität, die mehr Risiken als Nutzen produziert.

Polypharmazie ist kein Zeichen guter Versorgung, sondern ein Symptom der sektoralen Entkopplung und des medizinischen Selbstmissverständnisses, therapeutische Komplexität durch quantitative Präsenz zu ersetzen. Der Mut zur Weglassung, zur kritischen Therapieentscheidung und zur individualisierten Priorisierung fehlt in einem System, das Heilung in Formeln und Leitlinien organisiert. Die ESC hat recht: Die Medizin braucht ein neues Verständnis von Wirksamkeit, das nicht in Therapietiefe, sondern in Lebensqualität gemessen wird.

Der Ruf nach mehr interprofessioneller Zusammenarbeit ist dabei ebenso berechtigt wie schwierig umzusetzen. Apotheker sehen die Wechselwirkungen, erkennen Einnahmeprobleme und spüren, wenn Patienten überfordert sind. Doch ihr Wissen bleibt oft an der Theke, weil strukturelle Schnittstellen und rechtliche Befugnisse fehlen. Der Arzt verordnet, der Apotheker erklärt – aber niemand koordiniert. Diese Rollenteilung ist überholt und gefährlich. Was fehlt, ist ein verbindliches, vergütetes Medikationsmanagement, das nicht nur optional, sondern integraler Teil der Versorgung ist.

Es wäre naiv zu glauben, dass ein Papier allein reicht, um den therapeutischen Wildwuchs einzudämmen. Aber das ESC-Dokument ist mehr als ein Appell. Es ist ein professioneller Weckruf an eine Branche, die zu oft in automatisierten Mustern denkt und verordnet. Die Kardiologie, einst Symbol klinischer Exzellenz, steht vor der Herausforderung, wieder zur Disziplin des gezielten Heilens zu werden – nicht der maximalen Verordnung. Wer heilt, darf auch absetzen.

Polypharmazie ist kein Einzelschicksal, sondern ein gesellschaftlicher Befund. Ihre Reduktion verlangt mehr als gute Vorsätze. Sie verlangt strukturelle Reformen, politische Rückendeckung und ein neues Selbstverständnis der heilenden Berufe. Die ESC hat geliefert. Nun müssen Gesundheitspolitik, Ärztekammern, Krankenkassen und Apothekenorganisationen zeigen, ob sie bereit sind, aus kluger Theorie gelebte Praxis zu machen. Denn Herzinsuffizienz ist nicht nur eine kardiologische Herausforderung – sie ist ein Gradmesser für das ethische Rückgrat eines Systems.

UV-Strahlung, Alterswandel, Früherkennung: Hautkrebs wird zur Volkskrankheit

Innerhalb von 20 Jahren hat sich die Zahl der stationären Fälle nahezu verdoppelt – mit dramatischen Folgen.

Die Zahl der Hautkrebserkrankungen in Deutschland ist in den vergangenen zwei Jahrzehnten drastisch gestiegen. Nach aktuellen Zahlen des Statistischen Bundesamts wurden 2023 rund 116.900 stationäre Behandlungen wegen Hautkrebs verzeichnet – fast doppelt so viele wie 2003, als noch etwa 62.000 Fälle gezählt wurden. Dies entspricht einem Anstieg von 88 Prozent und verdeutlicht die wachsende gesundheitliche Relevanz dieser Krebsart. Besonders auffällig ist die Entwicklung beim sogenannten hellen Hautkrebs. Mit 91.000 stationären Fällen im Jahr 2023 hat sich diese Diagnosekategorie im Vergleich zu 2003 mehr als verdoppelt. Der schwarze Hautkrebs ist seltener, aber besonders gefährlich. Seine Fallzahl stieg innerhalb desselben Zeitraums um 27 Prozent auf rund 26.000 stationäre Behandlungen an.

Die Hauptursache für beide Hautkrebsformen ist die Einwirkung ultravioletter Strahlung – auch in geringen Dosen, die nicht unmittelbar zu Sonnenbrand führen. Diese Strahlung wirkt über Jahre hinweg schädigend auf das Erbgut der Hautzellen, wie Mediziner betonen. Entscheidend ist dabei oft nicht der aktuelle Aufenthalt in der Sonne, sondern die lebenslange Summierung der Strahlenbelastung. Fachleute weisen darauf hin, dass viele heutige Hautkrebserkrankungen ihren Ursprung in jahrzehntealten Sonnenbränden haben. Besonders betroffen sind Menschen, die in den 1970er- und 1980er-Jahren aufwuchsen, als UV-Schutz noch kaum eine gesellschaftliche Rolle spielte und die Lichtschutzfaktoren in Sonnenschutzmitteln unzureichend waren. Dermatologen wie Jochen Utikal vom Deutschen Krebsforschungszentrum verweisen auf schwere Sonnenbrände im Kindes- und Jugendalter, die heute bei den nun 50- bis 60-jährigen Patienten zu schwarzen Hautkrebsformen führen.

Die epidemiologische Dynamik ist aber nicht nur auf vergangene Fehlverhalten zurückzuführen. Auch strukturelle Faktoren tragen zur Häufung der Diagnosen bei. So gehört Hautkrebs zu den Erkrankungen, die insbesondere mit zunehmendem Lebensalter häufiger auftreten. Der demografische Wandel mit einer wachsenden Zahl älterer Menschen führt damit zwangsläufig zu einer steigenden Inzidenz. Zudem dürfte auch die verbesserte Diagnostik eine Rolle spielen: Seit 2008 haben gesetzlich Versicherte ab dem 35. Lebensjahr Anspruch auf ein Hautkrebsscreening im Zwei-Jahres-Rhythmus. Die dadurch häufigeren Untersuchungen führen dazu, dass Hautveränderungen früher erkannt und dokumentiert werden.

Trotz der verbesserten Früherkennung ist die Zahl der Todesfälle gestiegen. Im Jahr 2023 starben rund 4.500 Menschen an Hautkrebs – ein Anstieg von 61 Prozent gegenüber 2003. Mehr als die Hälfte der Verstorbenen war 80 Jahre oder älter. Doch die Statistik offenbart auch ein erschreckendes Detail: Die relative Sterberate ist in der Altersgruppe der 30- bis 34-Jährigen am höchsten. In dieser Gruppe war Hautkrebs im Jahr 2023 bei einem Prozent aller Todesfälle die Ursache – ein Wert, der deutlich über dem Durchschnitt von 0,4 Prozent liegt. Dass insbesondere junge Erwachsene eine erhöhte relative Mortalität aufweisen, ist ein Befund, der die Diskussion um Prävention und Schutzmaßnahmen neu entfacht.

Ein weiterer Punkt ist die geschlechtsspezifische Verteilung. Männer sind laut Destatis überproportional betroffen. 56 Prozent der stationären Hautkrebsbehandlungen entfielen 2023 auf männliche Patienten, obwohl sie insgesamt nur 48 Prozent aller Krankenhausfälle ausmachen. Das könnte mit Risikoverhalten, aber auch mit schlechterer Inanspruchnahme von Vorsorgeangeboten zusammenhängen. Zugleich rückt die Frage nach zielgerichteten Informationskampagnen stärker in den Vordergrund – gerade in Zeiten steigender Temperaturen und intensiver Sonnenexposition.

Vor dem Hintergrund dieser Entwicklungen gewinnt die Diskussion um effektiven Sonnenschutz, frühe Aufklärung und langfristige Nachsorge deutlich an Brisanz. Die heutigen gesundheitspolitischen Entscheidungen werden darüber mitentscheiden, wie viele Hautkrebserkrankungen in den kommenden Jahrzehnten diagnostiziert und behandelt werden müssen. Die Zeit der Warnungen ist vorbei – die Zahlen sprechen eine unmissverständliche Sprache.

Die alarmierenden Zahlen zur Häufung von Hautkrebserkrankungen in Deutschland sind mehr als nur ein gesundheitspolitisches Warnsignal – sie sind ein Spiegel der strukturellen Blindstellen einer Gesellschaft, die jahrzehntelang die Gefahr durch UV-Strahlung verharmlost hat. Es ist bezeichnend, dass viele der heute behandelten Fälle auf Hautschäden zurückzuführen sind, die in den 1970er- und 1980er-Jahren entstanden sind – Jahrzehnte, in denen Bräune als Statussymbol galt und Sonnenschutz allenfalls kosmetisches Zubehör war. Diese gesellschaftliche Haltung, gepaart mit mangelnder Aufklärung und unzureichender Produktentwicklung im Bereich der Lichtschutzmittel, hat eine Generation hervorgebracht, die heute mit den medizinischen Spätfolgen konfrontiert ist.

Doch auch das Jetzt ist nicht frei von Versäumnissen. Der medizinische Fortschritt bei der Hautkrebserkennung ist zweifellos ein Erfolg – und dennoch kommt die Früherkennung für viele zu spät. Der Anspruch auf Screening ab 35 Jahren ist begrüßenswert, greift aber oft zu spät, gerade bei schwarzem Hautkrebs, der immer häufiger auch junge Menschen betrifft. Wenn in der Altersgruppe der 30- bis 34-Jährigen Hautkrebs überdurchschnittlich oft zum Tod führt, liegt ein Systemversagen vor – nicht nur im medizinischen Bereich, sondern in der gesellschaftlichen Kommunikation über Risiken, Lebensstile und Schutzmaßnahmen.

Hinzu kommt eine erschreckende Gleichgültigkeit gegenüber klimabedingten Veränderungen. Die Intensität der UV-Strahlung nimmt zu, Aufenthalte im Freien werden häufiger, der Freizeitwert von Sonne wird höher bewertet als ihre potenzielle Gefährlichkeit. Dabei ist der Zusammenhang eindeutig: Mehr Sonne bedeutet mehr Hautschäden – und mehr Hautschäden bedeuten mehr Krebsfälle. Wer das ignoriert, betreibt fahrlässige Verdrängung. Die epidemiologische Realität ist keine abstrakte Statistik, sondern Ausdruck konkreter Fehlsteuerung, die sich nur durch konsequente Prävention korrigieren lässt.

Es braucht endlich eine entschlossene Aufklärungskampagne, die nicht nur Erwachsene adressiert, sondern insbesondere Kinder und Jugendliche. Die Gesundheitsbildung muss in der Schule beginnen und darf nicht bei kosmetischer Hautpflege enden. Auch politisch wäre es überfällig, den UV-Schutz nicht dem freien Markt zu überlassen. Pflicht zu Lichtschutzfaktor in öffentlichen Einrichtungen, steuerliche Förderung hochwertiger Sonnenschutzmittel, klare Kennzeichnungspflichten – all das könnte helfen, die dramatische Entwicklung zu bremsen.

Solange aber Sonnenschutz in Deutschland noch als Lifestyle-Frage gilt und Hautkrebs als individuelles Schicksal, wird sich an der Grunddynamik wenig ändern. Es ist nicht fünf vor zwölf – die Uhr hat längst geschlagen.

Alter, UV-Strahlung, Früherkennung – Hautkrebsfälle explodieren

117 Prozent mehr helle Hautkrebsbehandlungen, deutlicher Anstieg auch bei Todesfällen und jungen Risikogruppen

Die Zahl der Hautkrebserkrankungen in Deutschland hat sich in den vergangenen zwei Jahrzehnten dramatisch erhöht. Dies geht aus aktuellen Erhebungen des Statistischen Bundesamts hervor, die einen nahezu kontinuierlichen Anstieg der stationären Behandlungen dokumentieren. Demnach wurden im Jahr 2023 rund 116.900 Patienten wegen Hautkrebs im Krankenhaus behandelt – fast doppelt so viele wie im Jahr 2003, als noch etwa 62.000 Fälle registriert wurden. Besonders auffällig ist dabei die Entwicklung beim sogenannten hellen Hautkrebs, dessen Behandlungszahlen sich mit einem Plus von 117 Prozent auf 91.000 Fälle mehr als verdoppelt haben.

Auch beim gefährlicheren schwarzen Hautkrebs – de

ApoRisk GmbH

Die ApoRisk® GmbH ist ein Versicherungsmakler und seit vielen Jahren Spezialist für Risiken der Apothekerinnen und Apothekern. Das Maklerunternehmen ist in der Apothekenbranche erfahren und unabhängig. Das Direktkonzept über die Internetportale aporisk.de und pharmarisk.de spart unseren Kunden viel Geld. Diese Ersparnis kommt dem hohen Wert und dem fairen Preis der Policen zugute.

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