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Apotheken-Nachrichten von heute - Update: Cyberrisiken, Retaxationen und neue Impfangebote

Die Branche steht vor Herausforderungen und Chancen, die von digitaler Sicherheit bis zu finanziellen Belastungen und Verbandsfusionen reichen

(PresseBox) (Karlsruhe, )
Die Apothekenbranche erlebt einen dynamischen Wandel, der sowohl Herausforderungen als auch Chancen mit sich bringt. Redcare, das Mutterunternehmen von Shop Apotheke, verzeichnet einen signifikanten Kursanstieg und zeigt das Vertrauen in sein Geschäftsmodell sowie das Potenzial des E-Rezepts. Gleichzeitig sehen sich viele Apotheker mit ernsten Risiken konfrontiert, da Cyberkriminalität durch die Digitalisierung empfindliche Patientendaten und IT-Systeme gefährdet. Die Notwendigkeit umfassender Cyberversicherungen wird immer dringlicher, während AOK-Retaxationen die finanziellen Bilanzen vieler Apotheken belasten und deren wirtschaftliche Sicherheit in Frage stellen. Rechtliche Auseinandersetzungen, etwa zu Haftungsfragen bei Wasserschäden, verdeutlichen die Bedeutung eines präzisen Umgangs mit Versicherungsfragen. Die Rolle der Apotheken als Impfzentren bringt neue Haftungspflichten mit sich, wodurch der Versicherungsschutz unerlässlich wird. In der Altersvorsorge wird der Blick über traditionelle Rentenversicherungen hinaus immer relevanter, während aktuelle Studien zu PFAS-Chemikalien die regulatorischen Anforderungen und das öffentliche Bewusstsein beeinflussen. Die Fusion dreier Apothekerverbände zielt darauf ab, den Zusammenhalt und die Effizienz in der Branche zu stärken. Zugleich sorgt die Verwirrung um RSV-Impfstoffe und die unzureichende Versorgung mit dem Antibiotikum Amoxicillin für Besorgnis, da dies das Vertrauen in die medizinische Versorgung gefährdet. Schließlich steht die Wahl des Geschäftsführenden Vorstands des Deutschen Apothekerverbands (DAV) bevor, was die zukünftige Richtung der Apothekerinteressen entscheidend prägen könnte. In diesem Spannungsfeld zeigen sich die vielfältigen Herausforderungen und Chancen, die die Apothekenlandschaft prägen.

Rasanter Kursanstieg bei Redcare: Positive Analystenstudie beflügelt Aktienkurs

Die Aktien von Redcare, dem Mutterunternehmen von Shop Apotheke, haben sich in den letzten Wochen stark entwickelt und erreichten am Freitag einen neuen Höchststand seit Ende 2021. Der Kurs stieg um 5,5 Prozent auf 161,40 Euro und katapultierte das Unternehmen an die Spitze des MDax. Dieser Anstieg ist das Resultat einer positiven Analystenstudie, die das Vertrauen in die Stabilität des Geschäftsmodells von Redcare sowie in das Potenzial des E-Rezepts bekräftigt. Die zunehmende Popularität von Online-Apotheken und digitalen Gesundheitslösungen hat in den letzten Jahren erheblich zugenommen, und Redcare scheint an der Spitze dieser Bewegung zu stehen.

Im laufenden Jahr 2023 gilt Redcare bereits als größter Gewinner im MDax und verzeichnete einen Kursgewinn von rund 23 Prozent. Das Unternehmen hat sich damit als einer der führenden Akteure im Bereich der Versandapotheken etabliert. Die Marktbedingungen und das Verbraucherverhalten haben sich zugunsten von Redcare entwickelt, was zu einem signifikanten Anstieg der Nutzerzahlen und damit des Umsatzes geführt hat. Auch der Schweizer Konkurrent DocMorris profitierte von der Redcare-Rally und verzeichnete einen Kursanstieg von 4 Prozent auf 35,34 Franken. Dies zeigt, dass der gesamte Sektor von der positiven Marktentwicklung profitiert.

Besonders bemerkenswert ist die Kehrtwende von Kepler Cheuvreux, einem zuvor skeptischen Analysehaus, das seine Einschätzung von „Reduce“ auf „Hold“ erhöhte. In ihrer am Freitag veröffentlichten Analyse hoben die Analysten die Stabilität im Geschäft mit nicht-verschreibungspflichtigen Produkten hervor und zeigten sich optimistisch bezüglich des E-Rezepts. Dieses digitale System wird als zukunftsweisend angesehen, da es sowohl die Effizienz der Verschreibung als auch die Patientenerfahrung verbessert. Trotz der Margenrisiken, die durch aggressives Marketing entstehen könnten, ist die allgemeine Stimmung unter den Analysten jetzt positiver. Diese Neubewertung deutet darauf hin, dass die Anzahl der Pessimisten unter den Analysten abnimmt.

Aktuell hat nur die UBS eine negative Einschätzung zu Redcare abgegeben. Unter den beobachteten Instituten überwiegen Kaufempfehlungen, deren Kursziele zwischen 175 und 202 Euro liegen. Das höchste Kursziel stammt von der Deutschen Bank, die das E-Rezept als „praktisch unbegrenztes Potenzial“ bezeichnet. Die Einführung dieser elektronischen Verschreibungen wird als entscheidender Kurstreiber für Versandapotheken und wird voraussichtlich zu einer weiteren Marktverlagerung hin zu digitalen Gesundheitslösungen führen.

Zusammenfassend zeigt die positive Entwicklung der Redcare-Aktien nicht nur das Vertrauen der Anleger in die Geschäftsstrategie des Unternehmens, sondern auch die wachsende Bedeutung digitaler Gesundheitslösungen in der pharmazeutischen Versorgung. Die Übernahme neuer Technologien und die Anpassung an die Bedürfnisse der Verbraucher sind für den Erfolg in diesem sich schnell verändernden Markt von entscheidender Bedeutung.

Die Entwicklungen bei Redcare sind ein faszinierendes Beispiel für die Transformation der Gesundheitsbranche durch digitale Innovationen. Der rasant steigende Aktienkurs und die positive Neubewertung durch Analysten verdeutlichen das Vertrauen in die zukunftsfähige Ausrichtung des Unternehmens. Mit der Einführung des E-Rezepts wird nicht nur die Art und Weise, wie Medikamente verschrieben werden, revolutioniert, sondern auch das gesamte Einkaufserlebnis für die Patienten erheblich verbessert.

Das E-Rezept ermöglicht eine nahtlose Kommunikation zwischen Ärzten, Apothekern und Patienten, wodurch Prozesse beschleunigt und die Fehlerquote reduziert wird. Für Redcare bedeutet dies nicht nur die Möglichkeit, neue Kunden zu gewinnen, sondern auch die Chance, bestehende Kunden durch einen verbesserten Service langfristig zu binden. Die Herausforderungen, die mit einem aggressiven Marketingansatz verbunden sind, könnten durch die positive Marktentwicklung und das wachsende Verbraucherinteresse an digitalen Gesundheitslösungen ausgeglichen werden.

Insgesamt ist der Trend hin zu digitalen Lösungen in der Gesundheitsversorgung unaufhaltsam. Unternehmen wie Redcare, die proaktiv auf diese Veränderungen reagieren und innovative Technologien integrieren, werden in der Lage sein, sich im Wettbewerbsumfeld zu behaupten und zukünftiges Wachstum zu sichern. Die Entwicklungen in den kommenden Monaten und Jahren werden entscheidend sein, um zu sehen, ob Redcare seine Marktstellung behaupten und weiter ausbauen kann. Die Zeichen stehen günstig, und der Fokus auf digitale Transformation könnte der Schlüssel zum Erfolg sein.**

Cyberversicherung: Warum Apothekenbetreiber Cyberrisiken klar kalkulieren müssen

Apotheken stehen zunehmend im Fokus von Cyberkriminalität, da sie aufgrund ihrer Datenspeicher und digitalen Schnittstellen als potenziell lukrative Ziele gelten. Mit der Einführung digitaler Verordnungen und der Nutzung elektronischer Patientenakten hat sich das Risikoprofil für Apothekenbetreiber deutlich verschärft. Dennoch unterschätzen viele von ihnen das Bedrohungspotenzial, das durch Cyberangriffe auf sensible Patientendaten und kritische IT-Systeme ausgeht, und vernachlässigen die notwendige Absicherung durch eine umfassende Cyberversicherung. Ein präziser Umgang mit Risikofragen und eine gezielte Absicherung gegen Vermögensschäden zählen heute zu den wichtigsten Prioritäten für eine sichere Zukunft des Apothekenbetriebs.

In den letzten Jahren sind Ransomware-Angriffe, die die Daten eines Unternehmens verschlüsseln und eine Lösegeldzahlung fordern, und Phishing-Attacken, die unbemerkt Zugang zu sensiblen Informationen ermöglichen, zu einer realen Bedrohung für Apotheken geworden. Häufig führen derartige Angriffe zu erheblichen finanziellen Belastungen durch Betriebsunterbrechungen, Datenwiederherstellungskosten oder gar Schadenersatzforderungen von betroffenen Kunden. Laut Branchenberichten hat sich die Zahl der Cyberangriffe auf Apotheken in Deutschland verdoppelt, was den dringenden Bedarf für effektive Schutzmaßnahmen verdeutlicht.

Eine Cyberversicherung kann helfen, diese Risiken zu mindern, doch sie ist nur so wirksam wie die Maßnahmen, die der Versicherte im Vorfeld ergreift. Apothekenbetreiber müssen dabei insbesondere auf die detaillierte Beantwortung von Risikofragen achten, da Versicherer bei Vertragsabschluss eine umfassende Analyse des IT-Sicherheitsstandards verlangen. Zu den Grundvoraussetzungen zählen der Einsatz aktueller Firewalls, regelmäßige Software-Updates, der Betrieb von Antivirenprogrammen und die Sensibilisierung des Apothekenteams für Sicherheitsbedrohungen. Die Antworten auf diese Risikofragen fließen in die Policenbedingungen ein und sind entscheidend, um im Schadenfall den vollen Versicherungsschutz zu genießen.

Von zentraler Bedeutung ist die Vermögensschadenversicherung als Teil einer Cyberversicherung, da sich die finanziellen Auswirkungen eines Cyberangriffs oft als gravierender erweisen als der eigentliche Datenverlust. Ein Ausfall des Betriebs über mehrere Tage oder Wochen kann zu massiven Umsatzverlusten führen, die für viele Apotheken existenzbedrohend sein könnten. Ohne eine entsprechende Versicherung könnten solche Einbußen schwerwiegende finanzielle Konsequenzen bis hin zur Insolvenz nach sich ziehen. Zudem besteht bei Cyberangriffen stets die Gefahr eines Imageschadens: Patienten könnten das Vertrauen in die Apotheke verlieren, was langfristige finanzielle Verluste bedeuten könnte.

Die Priorisierung einer Vermögensschadenversicherung, kombiniert mit der konsequenten Umsetzung von Sicherheitsstandards und regelmäßigen Audits, bildet somit das Rückgrat für einen umfassenden Cyberversicherungsschutz. Apothekenbetreiber sind daher gut beraten, sich diesem Thema verstärkt zu widmen und ihre IT-Risikofragen nicht nur vor Vertragsabschluss, sondern regelmäßig zu überprüfen, um stets einen vollständigen Versicherungsschutz zu gewährleisten.

Mit der Digitalisierung des Gesundheitswesens, einschließlich der elektronischen Patientenakte und des E-Rezepts, stehen Apothekenbetreiber mehr denn je in der Pflicht, den Schutz sensibler Patientendaten zu gewährleisten. Der Abschluss einer Cyberversicherung ist hier ein wichtiger Schritt, aber er entbindet Apotheken nicht von der Verantwortung, proaktive Sicherheitsmaßnahmen umzusetzen. Eine gründliche Risikobewertung und regelmäßige Sicherheitschecks sind unerlässlich, um im Ernstfall optimal abgesichert zu sein.

Die Vermögensschadenversicherung ist besonders wichtig, da die wirtschaftlichen Auswirkungen eines Cyberangriffs den Betrieb in seiner Existenz gefährden können. Apothekenbetreiber sollten daher das Risikomanagement als integralen Bestandteil ihres Geschäfts betrachten, denn nur durch präventive Maßnahmen und eine gezielte Absicherung lässt sich das Vertrauen der Patienten in die Apotheke aufrechterhalten.

AOK-Retaxationen belasten Apotheken: 17.000 Euro Verlust durch abgelehnte Rezepte – Forderung nach besserer Absicherung wächst

Die Retaxationspraxis der AOK sorgt weiter für Aufsehen und hinterlässt tiefe Spuren in den Bilanzen vieler Apotheken. Aktuell wurde eine Apotheke mit einem Verlust von über 17.000 Euro konfrontiert, nachdem die Krankenkasse sämtliche eingereichten Rezepte für Praxisbedarf ablehnte. Für den betroffenen Apotheker ist das eine Katastrophe. „Ich bin sprachlos und stehe vor einer finanziellen Herausforderung, die meine Existenz bedrohen könnte“, berichtet er. Der Fall ist symptomatisch für eine Entwicklung, die zunehmend die wirtschaftliche Sicherheit der Apothekenbranche gefährdet.

Retaxationen, also nachträgliche Kürzungen oder vollständige Streichungen von Erstattungsansprüchen durch Krankenkassen, treffen Apotheken häufig überraschend. Gründe für eine Retaxation können vielfältig sein: Von minimalen Formfehlern auf den Rezepten, wie ungenaue Angaben zur Diagnose oder fehlenden ärztlichen Angaben, bis hin zu nicht exakt erfüllten formellen Anforderungen der Krankenkassen. Diese formalen Anforderungen, die häufig als sehr bürokratisch und streng empfunden werden, setzen Apotheken im Alltag unter enormen Druck. Gerade bei Praxisbedarfsrezepten, die oft speziell auf die Bedürfnisse von Arztpraxen zugeschnitten sind, kann es durch kleine Unachtsamkeiten leicht zu Beanstandungen kommen.

Im aktuellen Fall bemängelte die AOK Formfehler in den Rezepten und lehnte sämtliche Erstattungen ab. Die dadurch entstandene hohe Summe stellt den Apotheker vor existenzielle Herausforderungen. „Die Retaxationspraxis lässt uns Apotheker oft hilflos zurück. Wir arbeiten hart, um die Anforderungen zu erfüllen, und stehen dennoch immer wieder vor solchen enormen Verlusten“, betont der Apotheker. Die Kritik an der Krankenkasse ist deutlich: Viele Apotheker sehen sich aufgrund der strengen Retaxationspolitik finanziell unter Druck gesetzt und fordern mehr Flexibilität und eine fairere Prüfungspraxis seitens der Kassen.

Für Apothekenbetreiber wird damit die Frage nach einer wirksamen Absicherung gegen Vermögensverluste durch Retaxationen immer drängender. Während eine detaillierte Dokumentation und genaue Rezeptkontrolle wichtige Präventionsmaßnahmen darstellen, reichen sie nicht immer aus, um Retaxationen vollständig zu verhindern. Aus diesem Grund gewinnt eine spezielle Versicherung, die Vermögensschäden durch Retaxationen abdeckt, an Bedeutung. Diese sogenannte Retax-Versicherung bietet Schutz, wenn Krankenkassen Rückforderungen stellen oder Erstattungen verweigern und damit erhebliche finanzielle Verluste drohen. Angesichts der Zunahme solcher Forderungen betrachten viele Apothekenbetreiber eine Retax-Versicherung inzwischen als essenziellen Bestandteil ihres Risikomanagements.

Experten raten Apotheken dazu, die Risiken durch Retaxationen ernst zu nehmen und sich über passende Versicherungen zu informieren. Dabei gilt es, auch die individuellen Bedingungen der jeweiligen Versicherungspolicen genau zu prüfen, um im Schadensfall auf eine umfassende Absicherung zurückgreifen zu können. In der derzeitigen Marktlage, in der Apotheken ohnehin steigenden Kosten und zunehmendem Wettbewerbsdruck ausgesetzt sind, wird eine finanzielle Absicherung gegen Retaxationen für viele zur notwendigen Überlebensstrategie.

Die derzeitige Praxis der Krankenkassen, Retaxationen rigoros und oftmals ohne Rücksicht auf die existenzielle Bedrohung durchzuführen, bringt viele Apotheken an ihre finanziellen Grenzen. Fälle wie der aktuelle Retaxationsfall zeigen, dass eine kleine Unachtsamkeit oder ein formales Versehen schnell in einem wirtschaftlichen Fiasko enden kann. Gerade in einer Branche, die ohnehin stark reguliert ist und täglich unter hohem bürokratischen Aufwand leidet, erscheint die harte Retaxationspraxis der Krankenkassen als besonders belastend und in manchen Fällen unverhältnismäßig.

Retaxationen können für Apothekenbetreiber eine enorme finanzielle Belastung bedeuten, die oft mit kurzfristigen Einnahmeausfällen und großen Unsicherheiten einhergeht. Für kleinere Apotheken, die keine großen finanziellen Reserven besitzen, können solche Retaxationen existenzbedrohend sein. Das Problem verschärft sich zusätzlich durch die fehlende Transparenz und Nachvollziehbarkeit der Entscheidungen der Krankenkassen. Häufig sind es formaljuristische Gründe, die zur Ablehnung führen – Gründe, die im hektischen Alltag einer Apotheke nicht immer ohne weiteres erkennbar sind. Apothekerinnen und Apotheker fühlen sich daher oft von den Krankenkassen im Stich gelassen und sehen eine große Lücke in der gesetzlichen Regelung.

Eine Retax-Versicherung könnte eine sinnvolle und notwendige Absicherung darstellen. Diese Versicherung schützt gegen Vermögensverluste durch Retaxationen und könnte so helfen, Apotheken eine gewisse finanzielle Stabilität zurückzugeben. Angesichts der harten und teilweise unverhältnismäßigen Retaxationspraxis könnte eine solche Versicherungslösung in vielen Fällen die einzige Möglichkeit sein, um das finanzielle Risiko für Apothekenbetreiber kalkulierbar zu machen und so die wirtschaftliche Existenz zu sichern.

Allerdings sollten Krankenkassen auch ihre eigenen Richtlinien und Prüfprozesse kritisch hinterfragen. Eine flexiblere und transparentere Handhabung der Retaxationspraxis könnte dazu beitragen, das Vertrauen zwischen Apotheken und Krankenkassen wiederherzustellen. Ein partnerschaftlicher Dialog, der die besonderen Herausforderungen und Anforderungen des Apothekenalltags berücksichtigt, wäre dringend notwendig, um den Konflikt zwischen beiden Seiten zu entschärfen. Denn letztlich sollten Apotheken und Krankenkassen dasselbe Ziel verfolgen: die optimale Versorgung der Patienten – und nicht das Schaffen unnötiger Hürden und Belastungen.

Leitungswasserschaden durch Frost: Bedeutung für Apotheker und ihre Immobilien

In einem aktuellen Rechtsstreit vor dem Oberlandesgericht Frankfurt am Main wurde die Frage behandelt, unter welchen Bedingungen ein Gebäude als nicht genutzt gilt und welche Folgen dies für die Wohngebäudeversicherung hat. Der Fall betrifft einen Hausbesitzer, der nach einem Wasserschaden aufgrund eines Wasserrohrbruchs seine Versicherung auf Schadensregulierung verklagte. Die Versicherung verweigerte die Zahlung mit der Begründung, der Eigentümer habe seine vertraglichen Obliegenheiten verletzt, da das Gebäude zwischen Januar und März 2021 leer gestanden habe.

Der Kläger argumentierte, das Gebäude sei bis Ende Dezember 2020 vermietet gewesen und solle anschließend verkauft werden. Ein Makler habe das Haus regelmäßig für Besichtigungen aufgesucht, was seiner Ansicht nach als Nutzung gewertet werden sollte. Das Landgericht Hanau wies die Klage jedoch ab, da es das Gebäude in der genannten Zeit als ungenutzt betrachtete. In der Berufung vor dem Oberlandesgericht stellte der Kläger fest, dass die Annahme der Nichtnutzung fehlerhaft sei, konnte jedoch auch in dieser Instanz keinen Erfolg verzeichnen.

Das Oberlandesgericht stellte klar, dass ein Gebäude als ungenutzt gilt, wenn es leer steht und nicht als Wohnung oder Lager verwendet wird. Gelegentliche Besichtigungen durch einen Makler reichten nicht aus, um den Status der Nutzung zu rechtfertigen. Zudem stellte das Gericht fest, dass der Kläger gegen seine Obliegenheiten verstoßen habe, indem er keine Maßnahmen ergriffen habe, um die wasserführenden Anlagen vor Frostschäden zu schützen. Der Richter wies darauf hin, dass der Eigentümer während einer Kälteperiode nicht ausreichend gehandelt habe, um Schäden zu vermeiden.

Das Gericht bewertete das Verhalten des Hausbesitzers als grob fahrlässig. Der Eigentümer war sich der Nichtnutzung bewusst und unternahm keine Maßnahmen, um Schäden durch Frost zu verhindern, was zur vollständigen Leistungsfreiheit der Versicherung führte. Diese Entscheidung verdeutlicht die Wichtigkeit der Wahrnehmung von Verantwortlichkeiten im Umgang mit Immobilien und die Notwendigkeit für Eigentümer, sich über ihre vertraglichen Pflichten im Klaren zu sein.

Für Apotheker, die als Immobilienbesitzer oder -verwalter tätig sind, ergeben sich aus diesem Urteil wichtige Lehren. Apotheker sollten sicherstellen, dass ihre Immobilien, insbesondere während der kalten Monate, regelmäßig kontrolliert werden. Dazu gehört das Abstellen und Entleeren von wasserführenden Anlagen in leerstehenden Gebäuden, um Frostschäden zu vermeiden. Auch eine regelmäßige Dokumentation der Nutzung und des Zustands der Immobilie ist unerlässlich, um im Schadensfall rechtliche Probleme mit der Versicherung zu vermeiden. Darüber hinaus ist es ratsam, sich über die spezifischen Bedingungen der Wohngebäudeversicherung zu informieren und gegebenenfalls rechtzeitig rechtliche Beratung in Anspruch zu nehmen.

Die Entscheidung des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main ist ein wichtiger Weckruf für Apotheker, die Immobilien besitzen oder verwalten. Es ist unerlässlich, sich der Verantwortung bewusst zu sein, die mit der Verwaltung von Immobilien einhergeht, insbesondere in Bezug auf die Gefahren von Frostschäden. Apotheker müssen proaktive Maßnahmen ergreifen, um sicherzustellen, dass ihre Gebäude auch im Leerstand nicht gefährdet sind. Dazu gehört das ordnungsgemäße Abstellen von Wasserleitungen und das Entleeren von Anlagen, um Frostschäden zu vermeiden. Im Hinblick auf die rechtlichen Rahmenbedingungen ist es für Apotheker entscheidend, sich regelmäßig über ihre vertraglichen Pflichten zu informieren und diese ernst zu nehmen. Durch verantwortungsvolles Handeln können nicht nur finanzielle Belastungen und rechtliche Auseinandersetzungen vermieden werden, sondern auch der langfristige Werterhalt der Immobilien gesichert werden.

Apotheken als Impfzentren: Haftung und Versicherungsschutz gewinnen an Bedeutung

Seitdem Apotheken in Deutschland die Möglichkeit haben, Impfungen durchzuführen, ist das Bild der Apotheken als Gesundheitsdienstleister noch einmal erheblich gewachsen. Die neuen Leistungen bieten für viele Menschen eine einfach zugängliche und wohnortnahe Möglichkeit, ihre Impfungen aufzufrischen oder sich vor bestimmten Krankheiten zu schützen. Diese Entwicklung ist eine Antwort auf die wachsenden Herausforderungen im Gesundheitswesen, gerade in ländlichen Regionen, in denen es an niedergelassenen Ärzten fehlt. Doch mit der Erweiterung ihres Serviceangebots betreten Apotheken auch ein neues Feld an Risiken und Haftungspflichten, das weit über die bisher üblichen Anforderungen hinausgeht.

Mit den Impfungen steigen die Anforderungen an den Versicherungsschutz der Apothekenbetreiber. Die bisherige Betriebshaftpflicht, die gegen allgemeine Schadensfälle absichert, reicht für die neuen Risiken oft nicht mehr aus. Der Gesetzgeber hat zwar klare Richtlinien zur Lagerung, Dokumentation und Verabreichung der Impfstoffe vorgegeben, doch im Falle eines Fehlers – sei es bei der Impfung selbst, der Aufklärung oder der korrekten Dokumentation – kann eine erhebliche Schadensersatzforderung auf die Apotheke zukommen. Ein unzureichender Versicherungsschutz könnte in einem solchen Fall existenzgefährdend wirken, was die Betreiber zwingt, ihren bisherigen Versicherungsrahmen kritisch zu überdenken.

Vor allem Vermögensschaden- und spezielle Haftpflichtversicherungen gewinnen für die Branche an Bedeutung. Sie bieten Schutz bei Fehlern, die zu finanziellen oder gesundheitlichen Schäden führen, wie etwa eine unzureichende Beratung oder Probleme bei der Einhaltung medizinischer Standards. Auch die Betriebshaftpflichtversicherung ist mit Blick auf Impfschäden essenziell, da sie bei Personenschäden greift, die durch Anwendungsfehler oder Komplikationen im Zusammenhang mit Impfungen entstehen könnten. Hierbei sichern Allrisk-Policen, die umfassende Deckung für seltene, aber existenzbedrohende Risiken bieten, das wirtschaftliche Fundament der Apotheken.

Experten raten Apothekenbetreibern, die Versicherungspolicen an die erweiterten Leistungen anzupassen. Dies ist nicht nur eine Vorsichtsmaßnahme, sondern auch ein Vertrauenssignal an die Patienten, die Apotheken zunehmend als professionelle Gesundheitsdienstleister wahrnehmen. Die Erfahrung zeigt, dass unzureichender Versicherungsschutz in der Vergangenheit bereits viele Unternehmen, die neue Dienstleistungen eingeführt haben, vor erhebliche finanzielle Probleme gestellt hat. Daher sollten Apotheken das Thema Versicherungsschutz ebenso ernst nehmen wie die Fortbildung ihres Personals im Umgang mit medizinischen Leistungen.

Mit der Einführung von Impfungen in Apotheken hat die Branche einen wichtigen Schritt in Richtung erweiterter Gesundheitsdienstleistungen gemacht. Für die Apotheken ist das eine Chance, sich stärker als unverzichtbarer Bestandteil der regionalen Gesundheitsversorgung zu etablieren. Doch der Weg zum verlässlichen Gesundheitsdienstleister bringt neue Verantwortung mit sich – vor allem im Bereich der Absicherung gegen Haftungs- und Vermögensschäden.

Die Notwendigkeit eines angepassten Versicherungsschutzes ist für Apotheken heute wichtiger denn je. Es reicht nicht mehr aus, auf die üblichen Policen zurückzugreifen; ein proaktiver und umfassender Versicherungsschutz ist unabdingbar, um auch unerwartete Risiken abzudecken. Dies dient nicht nur dem finanziellen Schutz, sondern zeigt den Patienten, dass die Apotheke als moderner Gesundheitsdienstleister höchste Sicherheits- und Qualitätsstandards erfüllt. Die Betriebshaftpflicht sowie die spezielle Vermögensschadenhaftpflicht bilden dabei das Rückgrat dieses Schutzkonzepts.

In einer Zeit, in der Apotheken vor neuen Aufgaben und Erwartungen stehen, sollte eine gründliche Absicherung als integraler Bestandteil der betrieblichen Vorsorge betrachtet werden. Ein umfassender Versicherungsschutz ist nicht nur eine Kostenfrage, sondern eine Investition in die Zukunftsfähigkeit der Apotheken, die damit ihre Position als vertrauenswürdige Partner in der Gesundheitsversorgung nachhaltig stärken.

Altersvorsorge für Apotheker: Warum der Blick über die klassische Rentenversicherung hinaus entscheidend ist

In Zeiten wirtschaftlicher Unsicherheit und hoher Inflation stellt die klassische Rentenversicherung für viele Anleger keine ausreichende Vorsorge mehr dar. Kritiker argumentieren, dass traditionelle Rentenversicherungen oft nur geringe Renditen bieten und zudem weniger flexibel sind. Für Apotheker, die sowohl als Unternehmer als auch als Gesundheitsdienstleister agieren und sich damit ständig verändernden Marktbedingungen und regulatorischen Anforderungen anpassen müssen, ist dies ein besonders relevantes Thema.

Anstelle der alleinigen Fokussierung auf Rentenversicherungen wird empfohlen, eine breitere Anlagestrategie zu entwickeln, die flexiblere und renditestärkere Optionen wie ETFs, Aktien-Sparpläne und Immobilienanlagen einschließt. Solche Anlagen ermöglichen nicht nur eine höhere Rendite, sondern lassen sich auch an die wirtschaftliche Lage anpassen und bieten somit größere Sicherheit. Es wird geraten, die eigene Anlagestrategie regelmäßig zu prüfen und anzupassen, um Schwankungen abzufangen und die Altersvorsorge langfristig zu stabilisieren.

Für Apotheker, die bereits mit steigenden Betriebskosten, etwa durch Personalmangel, zunehmende Bürokratie und wachsenden Druck aus dem Versandhandel konfrontiert sind, ist eine durchdachte Altersvorsorge besonders wichtig. Die Diversifikation der Vorsorge schafft nicht nur eine Absicherung gegen Inflationsrisiken, sondern kann langfristig auch als strategischer Baustein zur finanziellen Stabilität dienen. Apotheker, die sich nicht allein auf eine klassische Rentenversicherung verlassen, sondern auch Alternativen berücksichtigen, schaffen sich eine solide Grundlage, um dem Ruhestand finanziell entspannt entgegenzusehen.

Der Aufbau eines diversifizierten Portfolios kann sich gerade für Apotheker auszahlen, die oft zusätzlich in ihr Unternehmen investieren und dessen Wert über die Jahre steigern wollen. Mit einem ausgewogenen Mix aus risikoärmeren Anlageformen und renditestärkeren Optionen lässt sich eine gute Balance schaffen. Die regelmäßige Prüfung und gegebenenfalls Anpassung der Vorsorge sollte dabei Teil einer langfristigen Finanzstrategie sein, die die Sicherheit des Unternehmens sowie die eigene Zukunft im Alter berücksichtigt.

Der klassische Ansatz der Altersvorsorge hat für viele seine Attraktivität verloren. Für Apotheker, die mit steigenden Kosten und komplexen Marktbedingungen zu kämpfen haben, ist es an der Zeit, neue Wege in der Vorsorgeplanung zu gehen. Die Empfehlung, in ETFs und breit gestreute Fonds zu investieren, ist mehr als nur ein Finanztrend – sie reflektiert den Bedarf an Flexibilität und anpassbaren Lösungen, die unabhängig von den Entwicklungen am Rentenmarkt bestehen können.

Apotheker, die heute in eine breit aufgestellte Altersvorsorge investieren, sichern sich nicht nur gegen Marktrisiken ab, sondern zeigen auch unternehmerischen Weitblick. Ein gut diversifiziertes Portfolio kann den nötigen Spielraum bieten, um finanzielle Belastungen in wirtschaftlich schwierigen Zeiten besser zu überstehen. Es geht letztlich darum, die eigenen Finanzen flexibel und zukunftsorientiert zu gestalten – eine Notwendigkeit, um den Ruhestand als Belohnung für eine erfolgreiche Karriere zu genießen. Wer bereits heute alternative Anlagestrategien nutzt, legt damit den Grundstein für eine stabile und krisensichere Zukunft.

Kurzkettige PFAS-Chemikalien: Schnelle Ausscheidung bietet neue Erkenntnisse

Eine neue Studie des Bundesinstituts für Risikobewertung (BfR) hat gezeigt, dass bestimmte Per- und Polyfluoralkylsubstanzen (PFAS), auch bekannt als Ewigkeitschemikalien, sich schneller im menschlichen Körper abbauen als bisher angenommen. Diese Chemikalien sind in zahlreichen Verbraucherprodukten wie Kosmetika, Kleidung und Kochgeschirr enthalten und gelangen über Lebensmittel und Trinkwasser in den menschlichen Organismus. Die Untersuchung, die auf einem Selbstversuch eines BfR-Wissenschaftlers basiert, umfasste 15 verschiedene PFAS-Verbindungen. Dabei wurde ein niedrig dosiertes Gemisch dieser Chemikalien über einen Zeitraum von 450 Tagen beobachtet. Die Studie ergab, dass kurzkettige PFAS eine Halbwertszeit von nur wenigen Tagen bis Wochen haben, während langkettige PFAS bis zu mehreren Jahren im Körper verweilen können.

Die Ausscheidung kurzkettiger PFAS erfolgt hauptsächlich über den Urin, während langkettige Verbindungen im Urin rückresorbiert werden können. Diese Erkenntnisse sind von großer Bedeutung, da sie nicht nur das Verständnis über die Risiken von PFAS erweitern, sondern auch die Relevanz für die Risikobewertung im Falle einer Kontamination von Lebensmitteln oder Trinkwasser unterstreichen. Die Ergebnisse könnten dazu beitragen, Strategien zur Minimierung der Exposition gegenüber diesen langlebigen Chemikalien zu entwickeln, die bereits in der Umwelt weit verbreitet sind. Angesichts der globalen Verbreitung von PFAS ist es entscheidend, die gesundheitlichen Auswirkungen dieser Chemikalien weiter zu erforschen und wirksame Maßnahmen zu ergreifen, um die Öffentlichkeit zu schützen.

Die neuen Erkenntnisse des BfR bieten eine wichtige Grundlage für zukünftige Forschungs- und Risikobewertungsstrategien und stellen einen Schritt in die richtige Richtung dar, um die potenziellen Gesundheitsrisiken von PFAS zu reduzieren. Die dringende Notwendigkeit, diese Chemikalien besser zu verstehen, wird durch die zunehmende Besorgnis über ihre Auswirkungen auf Mensch und Umwelt unterstrichen.

Fusion der Mitteldeutschen Apothekerverbände: Effizienzsteigerung durch Zusammenhalt

Im Jahr 2025 wird die Fusion dreier bedeutender Apothekerverbände angestrebt, um einen gemeinsamen Mitteldeutschen Apothekerverband zu schaffen. Die Vorbereitungen sind bereits weit fortgeschritten, wie während der Mitgliederversammlung des LAV Sachsen-Anhalt am Donnerstagabend in Magdeburg deutlich wurde. Der LAV-Vorsitzende Mathias Arnold und der Jurist Dr. Nils Weiland, der digital zugeschaltet war, informierten die Mitglieder über die nächsten Schritte und die rechtlichen Einzelheiten dieser Fusion.

Ein zentraler Punkt der Diskussion war die geplante Verschmelzung des Sächsischen Apothekerverbands und des Thüringer Apothekerverbands mit dem LAV Sachsen-Anhalt. Weiland erklärte, dass die geplante Fusion auf dem Umwandlungsgesetz basiert, das den Verbänden ermöglicht, einen Verschmelzungsvertrag zu schließen, der vor einem Notar unterzeichnet wird. In diesem Vertrag werden unter anderem spezifische Regelungen zur Satzung des neuen Verbandes festgehalten.

Bevor die Fusion rechtskräftig wird, müssen die Mitglieder der drei Verbände einzeln über den Zusammenschluss abstimmen. Eine Dreiviertelmehrheit ist erforderlich, um den Zusammenschluss im Vereinsregister anmelden zu können. Diese Entscheidung könnte bereits im Herbst 2025 getroffen werden.

Steuerberater Martin Weidemann erläuterte die steuerrechtlichen Implikationen der Fusion. Er betonte, dass es entscheidend sei, wie die Ansprüche und Verbindlichkeiten der beteiligten Verbände in den neuen Verband überführt werden können. Die Diskussion um die Buchwertfortführung und die steuerlichen Konsequenzen der Verschmelzung sind zentrale Themen, da die unterschiedlichen Modelle – Neugründung oder Aufnahme – erhebliche Auswirkungen auf die Grunderwerbssteuer haben können.

Die Vorstände der Verbände haben erkannt, dass die strukturellen Aufgaben der LAVen stark übereinstimmen, was die Motivation für die Fusion unterstreicht. Die Mitgliederversammlung zeigte sich optimistisch, dass durch diese Zusammenlegung Synergien genutzt und die Effizienz der Verbandsarbeit gesteigert werden können.

Angesichts der aktuellen politischen Herausforderungen, die von Arnold angesprochen wurden, bleibt abzuwarten, inwiefern das Apothekenreformgesetz in den kommenden Monaten an Bedeutung gewinnen kann. Der Vorsitzende unterstrich die Dringlichkeit, dass die Apotheker ihre Rolle als vielseitige Gesundheitsdienstleister hervorheben, um in der politischen Landschaft besser wahrgenommen zu werden.

Insgesamt stellt die Fusion der Mitteldeutschen Apothekerverbände einen bedeutenden Schritt in Richtung einer stärkeren und effizienteren Vertretung der Apothekerinteressen dar. Der Erfolg dieser Initiative könnte nicht nur die Verbandsstruktur verbessern, sondern auch die gesamte Apothekerschaft in Deutschland stärken.

Die Fusion der Mitteldeutschen Apothekerverbände ist ein strategisch wichtiger Schritt, der zeigt, dass die Apotheker bereit sind, sich den Herausforderungen einer sich verändernden Gesundheitslandschaft zu stellen. In Zeiten politischer Unsicherheiten und finanzieller Engpässe ist die Bündelung von Kräften unerlässlich, um die Stimme der Apotheker zu stärken und ihre Interessen effizient zu vertreten. Diese Initiative könnte als Vorbild für andere Regionen dienen und dazu beitragen, die Position der Apotheker im deutschen Gesundheitssystem zu festigen. Nur durch Zusammenhalt und Zusammenarbeit können die Apotheker ihre einzigartigen Stärken zur Geltung bringen und langfristigen Erfolg sichern.

RSV-Impfstoffe: Verwirrung um passive Immunisierung für Säuglinge

In den letzten Wochen hat sich eine Verwirrung um die Verfügbarkeit von Impfstoffen gegen das Respiratorische Synzytial-Virus (RSV) für Kinder breitgemacht. Häufig wird berichtet, dass der RSV-Impfstoff für Babys knapp sei. Dabei gibt es in der Tat keinen zugelassenen Impfstoff für Kinder. Stattdessen ist die Rede von dem Antikörperpräparat Beyfortus, das zur passiven Immunisierung eingesetzt wird.

Der Berufsverband der Kinder- und Jugendärzte (BVKJ) hat Bedenken geäußert, dass die Verfügbarkeit von Beyfortus die Prophylaxe von Säuglingen gegen RSV gefährde. Aufgrund von Lieferengpässen und einer hohen Nachfrage wird die für Babys empfohlene Immunisierung als problematisch dargestellt. Beyfortus, hergestellt von Sanofi, enthält den humanen monoklonalen Antikörper Nirsevimab und ist kein klassischer Impfstoff, da er das Immunsystem nicht aktiviert und somit keine eigenständige Antikörperproduktion im Geimpften hervorruft.

Sanofi selbst beschreibt Beyfortus als eine passive Immunisierung, die direkt intramuskulär verabreicht wird. Der monoklonale Antikörper schützt Säuglinge für mindestens fünf Monate vor schweren Verläufen einer RSV-Infektion, indem er den entscheidenden Membranfusionsschritt im Prozess des Viruseintritts hemmt. Dieser Schutz ist jedoch zeitlich begrenzt, da der Antikörper im Körper abgebaut wird.

Trotz der Auslieferung von Beyfortus seit Anfang September bleibt das Präparat aufgrund der hohen Nachfrage und anfänglichen Lieferengpässe rar. Zunächst wurden Dosen für Hochrisikokinder bereitgestellt, aber seit Mitte Oktober sind auch Dosen für alle Neugeborenen und Säuglinge verfügbar. Um die Verfügbarkeit zu erhöhen, hat Sanofi Impfdosen in verschiedenen Verpackungen bereitgestellt, mit dem Ziel, insgesamt fast eine halbe Million Dosen für Deutschland in dieser RSV-Saison bereitzustellen.

Die Ständige Impfkommission (STIKO) empfiehlt die passive Immunisierung mit Beyfortus für alle Säuglinge vor oder in ihrer ersten RSV-Saison. Die Unterscheidung zwischen RSV-Impfstoffen und passiver Immunisierung ist hierbei von großer Bedeutung. Eltern könnten durch die Verwendung des Begriffs „Impfstoff“ den falschen Eindruck gewinnen, dass eine langfristige Immunität gegen RSV erreicht werden kann, während Beyfortus nur einen temporären Schutz bietet.

Währenddessen sind drei RSV-Impfstoffe zugelassen, jedoch nicht für Kinder, sondern für ältere Menschen und Schwangere. Die Proteinimpfstoffe Abrysvo von Pfizer und Arexvy von Glaxo-Smith-Kline sowie der mRNA-Impfstoff mResvia von Moderna sind für Senioren ab 60 Jahren zugelassen, um vor schweren RSV-bedingten Atemwegserkrankungen zu schützen. Diese Impfstoffe aktivieren das Immunsystem und gewährleisten somit einen langfristigen Schutz. Abrysvo kann zudem bei Schwangeren eingesetzt werden, um bei Neugeborenen einen passiven Immunschutz zu induzieren.

Die STIKO empfiehlt die Impfstoffe Abrysvo und Arexvy zur Immunisierung von Personen ab 75 Jahren sowie von Personen mit Grunderkrankungen ab 60 Jahren. Für den mRNA-Impfstoff und die Anwendung von Abrysvo bei Schwangeren gibt es bisher noch keine spezifischen Empfehlungen.

Die Impfkampagne für Senioren ist jedoch nicht ohne Schwierigkeiten. Obwohl die RSV-Impfung seit September für die genannten Risikogruppen als Kassenleistung gilt, gibt es Probleme bei der Kostenübernahme. Nur in wenigen KV-Regionen wurden Impfvereinbarungen getroffen, sodass viele Versicherte die Kosten zunächst privat tragen müssen und anschließend bei ihrer Krankenkasse geltend machen können.

Die gegenwärtige Situation rund um RSV-Impfstoffe und die passive Immunisierung zeigt, dass eine klare Kommunikation und Differenzierung notwendig sind. Dies ist entscheidend, um Missverständnisse zu vermeiden und sicherzustellen, dass sowohl Ärzte als auch Eltern gut informiert sind. Der Bedarf an weiteren Informationen und einer besseren Aufklärung über die unterschiedlichen Arten von Impfungen und deren Wirkungen ist dringend erforderlich.

Die Verwirrung um die RSV-Impfstoffe und die passive Immunisierung mit Beyfortus verdeutlicht, wie wichtig eine präzise Kommunikation im Gesundheitswesen ist. Eltern und Fachkräfte müssen klar zwischen Impfstoffen und Antikörperpräparaten unterscheiden können, um Missverständnisse zu vermeiden und das Vertrauen in die medizinische Versorgung zu stärken. Die Öffentlichkeit benötigt aktuelle und verständliche Informationen, insbesondere in Zeiten hoher Nachfrage und begrenzter Verfügbarkeit. Angesichts der Bedeutung eines wirksamen Schutzes für Säuglinge ist es unerlässlich, dass Hersteller, Ärzte und Gesundheitseinrichtungen zusammenarbeiten, um eine umfassende Aufklärung zu gewährleisten und die Verfügbarkeit lebenswichtiger Arzneimittel sicherzustellen. Nur so können wir die Gesundheitsversorgung für die vulnerable Gruppe der Säuglinge nachhaltig verbessern und schützen.

Keine Ausnahmegenehmigung für Amoxicillin-Import

In Deutschland bleibt die Arzneimittelversorgung ein drängendes Problem, das nicht nur die Gesundheitssysteme belastet, sondern auch das Vertrauen der Patienten in die medizinische Versorgung gefährdet. Im Jahr 2024 kämpfen Ärzte, Apotheker und Patienten erneut mit Engpässen bei wichtigen Medikamenten, darunter das häufig verschriebene Antibiotikum Amoxicillin. Diese Lieferengpässe haben sich als chronische Herausforderung im deutschen Gesundheitswesen etabliert und erfordern dringende Maßnahmen, um die Situation zu verbessern.

Amoxicillin ist ein lebenswichtiges Medikament zur Behandlung bakterieller Infektionen, das in vielen Behandlungsprotokollen eine zentrale Rolle spielt. Die anhaltenden Engpässe führen dazu, dass viele Ärzte auf alternative Behandlungen ausweichen müssen, was nicht nur die Behandlungsqualität beeinträchtigt, sondern auch das Risiko von Komplikationen erhöht. Die zuständigen Landesbehörden haben die Möglichkeit, unter bestimmten Bedingungen Ausnahmegenehmigungen zu erteilen, um den Import von Arzneimitteln aus dem Ausland zu erleichtern. Diese Regelung ist besonders wichtig, um in Zeiten akuter Knappheit schnell reagieren zu können und die Versorgung der Patienten sicherzustellen.

Trotz dieser Optionen haben die Landesbehörden in diesem Fall entschieden, keine Ausnahmegenehmigung für den Import von Amoxicillin zu erteilen. Diese Entscheidung hat sowohl bei Gesundheitsfachkräften als auch bei Patienten für Verunsicherung gesorgt. Viele Apotheker und Ärzte sind enttäuscht über die ablehnende Haltung der Behörden, da sie auf eine rasche Lösung angewiesen sind, um ihre Patienten adäquat behandeln zu können. Die Verweigerung dieser Genehmigung zeigt einmal mehr, wie schwierig und träge das deutsche Gesundheitssystem im Umgang mit Versorgungsengpässen ist.

Die Ablehnung des Imports von Amoxicillin wirft auch grundlegende Fragen zur Arzneimittelversorgung auf. Warum bleibt Deutschland von der internationalen Arzneimittelversorgung abgekoppelt, während andere Länder flexibel auf Engpässe reagieren können? Diese Entscheidung unterstreicht die Notwendigkeit, die bestehenden Strukturen zu überdenken und neue Strategien zu entwickeln, um eine zuverlässige Arzneimittelversorgung sicherzustellen. Experten warnen, dass ohne entsprechende Maßnahmen die Situation sich weiter verschärfen könnte, was letztendlich zu einer erhöhten gesundheitlichen Gefährdung für die Patienten führen könnte.

Darüber hinaus ist es entscheidend, dass die Gesundheitsbehörden proaktive Maßnahmen ergreifen, um die Produktion und Verfügbarkeit von Arzneimitteln in Deutschland zu stärken. Die Förderung heimischer Produktionsstätten, die Unterstützung von Forschung und Entwicklung sowie die Verbesserung der Lieferketten sind essenzielle Schritte, die unternommen werden müssen, um zukünftige Engpässe zu vermeiden.

In der aktuellen Lage ist es unabdingbar, dass die politischen Entscheidungsträger endlich aktiv werden und die notwendige Gesetzgebung überarbeiten, um schneller und flexibler auf Versorgungsengpässe reagieren zu können. Die Sicherheit und Gesundheit der Bevölkerung sollten oberste Priorität haben. Die Zeit drängt, und die Forderung nach einer stabilen und verlässlichen Arzneimittelversorgung kann nicht länger ignoriert werden. Der Druck auf die Verantwortlichen wächst, und es ist unerlässlich, dass sie endlich die erforderlichen Maßnahmen ergreifen, um die gegenwärtigen Herausforderungen zu bewältigen und das Vertrauen der Bürger in das Gesundheitssystem zurückzugewinnen.

Wahl des Geschäftsführenden Vorstands des Deutschen Apothekerverbands (DAV): Ein spannendes Rennen um die Spitze

Am 4. Dezember stehen die Wahlen zum Geschäftsführenden Vorstand des Deutschen Apothekerverbands (DAV) an, und die Kandidatenauswahl verspricht ein aufregendes Rennen. In der offiziellen Bekanntgabe des Wahlaufsatzes haben sich insgesamt sechs Kandidaten vorgestellt, die um die fünf zur Verfügung stehenden Positionen kämpfen. Unter den bisherigen Vorstandsmitgliedern kandidieren der amtierende Vorsitzende Hans-Peter Hubmann und seine Stellvertreterin Anke Rüdinger erneut. Hubmann, der seit April 2023 als Vorsitzender fungiert, hat sich in dieser Zeit für die Belange der Apotheker stark gemacht und will seine Arbeit fortsetzen. Rüdinger, die für den Berliner Apothekerverein spricht, hat ebenfalls bewiesen, dass sie die Interessen ihrer Kollegen engagiert vertritt.

Tatjana Zambo, die den Landesapothekerverband Baden-Württemberg (LAV) repräsentiert, ist eine weitere erfahrene Kandidatin, die ihre Stimme in der Verbandsarbeit erneut einbringen möchte. Im Gegensatz dazu haben zwei Mitglieder des bisherigen Vorstands, Stefan Fink vom LAV Thüringen und Berend Groeneveld vom LAV Niedersachsen, bereits im Vorfeld angekündigt, nicht erneut zur Wahl anzutreten. Ihre Entscheidung, Platz für neue Stimmen zu schaffen, wurde in der Apothekerschaft mit Verständnis aufgenommen, da sie beide als kompetente und engagierte Vertreter ihrer Landesverbände galten.

Erfreulicherweise bringt die Wahl auch neue Gesichter mit sich. Thomas Dittrich, der ehemalige DAV-Vorsitzende, der 2023 aus gesundheitlichen Gründen von seinem Amt zurücktrat, kehrt zurück und tritt für den Sächsischen Apothekerverband an. Sein Comeback sorgt für Überraschung und könnte frischen Wind in die Verbandsführung bringen. Auch Thomas Preis vom Apothekerverband Nordrhein und Jan-Niklas Francke vom LAV Rheinland-Pfalz bewerben sich um einen Platz im Vorstand. Damit gibt es insgesamt einen Kandidaten mehr als verfügbare Positionen, was die Spannung der Wahl erhöht.

Die bevorstehenden Wahlen sind nicht nur für die Mitglieder des DAV von großer Bedeutung, sondern spiegeln auch die Herausforderungen und Veränderungen wider, mit denen die Apothekerschaft konfrontiert ist. Am 27. November, eine Woche vor den DAV-Wahlen, wird der neue Geschäftsführende Vorstand der Bundesapothekerkammer (BAK) gewählt, wobei ein Wechsel an der Spitze erwartet wird. Armin Hoffmann, Präsident der Apothekerkammer Nordrhein, kandidiert für das Amt des BAK-Präsidenten. Diese Entwicklungen könnten weitreichende Auswirkungen auf die zukünftige Zusammenarbeit zwischen den Verbänden haben und die strategische Ausrichtung der Apotheker im deutschen Gesundheitswesen beeinflussen.

Insgesamt zeigt die Kandidatenauswahl für die anstehenden Wahlen, dass die Apotheker in Deutschland bereit sind, sich den aktuellen Herausforderungen proaktiv zu stellen. Mit einem breiten Spektrum an Kandidaten, die sowohl Erfahrungen als auch neue Perspektiven mitbringen, steht die Branche vor einer entscheidenden Phase ihrer Entwicklung.

Die bevorstehenden Wahlen zum Geschäftsführenden Vorstand des Deutschen Apothekerverbands könnten als Wendepunkt für die Apothekerschaft in Deutschland betrachtet werden. Angesichts der sich wandelnden Gesundheitslandschaft und der anhaltenden Herausforderungen, wie der Digitalisierung und der Notwendigkeit, die Rolle der Apotheker im Gesundheitssystem neu zu definieren, ist es entscheidend, dass die gewählten Vertreter sowohl Erfahrung als auch Visionen mitbringen.

Die Rückkehr von Thomas Dittrich signalisiert, dass es Raum für eine dynamische und reformorientierte Führung gibt, während die erneute Kandidatur von Hubmann und Rüdinger Stabilität und Kontinuität verspricht. Die Wahl wird nicht nur darüber entscheiden, wer die Geschicke des DAV leitet, sondern auch, wie die Apotheker im deutschen Gesundheitswesen in Zukunft agieren werden. Es ist an der Zeit, dass die Apothekerschaft zusammensteht und gemeinsam an Lösungen arbeitet, um ihre Relevanz und Stärke in der Gesundheitsversorgung zu sichern. Die kommende Wahl könnte der erste Schritt in eine neue, stärkere Ära für die Apotheker in Deutschland sein.

Von Engin Günder, Fachjournalist

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