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Apotheken-Nachrichten von heute - Update: Krisenbewältigung und Reformdruck

Erforschen Sie die finanziellen Belastungen der Apotheker, die politischen Reformdiskussionen und die neuesten medizinischen Entwicklungen in einem umfassenden Bericht

(PresseBox) (Karlsruhe, )
In der aktuellen Nachrichtenlage gibt es viel zu beachten: Das Versorgungswerk der Apotheker kämpft mit finanziellen Schwierigkeiten, die Altersvorsorge steht auf der Kippe. Steuerlich relevante Fragen zur Absetzbarkeit von Erhaltungsaufwendungen bei wetterbedingten Schäden stellen sich ebenfalls. Die SPD-Fraktion ist im Zwiespalt zwischen den Protesten der Apotheker und notwendigen Reformen im Apothekenrecht. Währenddessen kämpfen Apotheker wie Esther Becker gegen Mini-Retaxationen aufgrund neuer Verordnungsregeln. Die Gematik-App zur Digitalisierung des Gesundheitswesens enttäuscht, und FDP-Vize Kubicki fordert Konsequenzen nach den „RKI-Files“. Der Zoll hat ein kriminelles Netzwerk in Asylunterkünften zerschlagen, und die Telematikinfrastruktur wird durch ein zentrales TI-Gateway optimiert. Im Gesundheitsbereich sorgen neue STIKO-Empfehlungen und die Pflicht zur E-Rechnung für Veränderungen. Studien zeigen den Nutzen von ASS zur Darmkrebsvorsorge, Colchicin könnte Schlaganfälle verhindern, während das BfR vor Melatonin-Nahrungsergänzungsmitteln warnt. In der Schwangerschaft ist sicherer Insektenschutz besonders wichtig, und Cranberry-Präparate erweisen sich als vielversprechende Alternative zu Antibiotika bei Harnwegsinfektionen. Abschließend beleuchtet eine neue Studie die Bedeutung verlorener Freundschaften und den Mut zur Wiederaufnahme.

Versorgungswerk der Apotheker in Schwierigkeiten: Ist die Altersvorsorge bedroht?

In jüngster Zeit häufen sich die Berichte über finanzielle Probleme beim Versorgungswerk der Apotheker. Einmal mehr stellt sich die Frage, ob die Renten dieser Berufsgruppe in Gefahr sind. Die aktuelle Lage sorgt nicht nur unter den Mitgliedern des Versorgungswerks für Unruhe, sondern zieht auch die Aufmerksamkeit der Öffentlichkeit auf sich.

Die Ursachen der Probleme sind vielschichtig. Neben den allgemeinen Herausforderungen durch demografischen Wandel und anhaltend niedrigen Zinsen scheint das Versorgungswerk auch spezifische interne Schwierigkeiten zu haben. Berichten zufolge gibt es Unstimmigkeiten bei der Verwaltung der Beiträge und Investitionen, was die finanzielle Stabilität des Fonds beeinträchtigen könnte.

Ein wesentlicher Punkt der Kritik betrifft die Anlagestrategie des Versorgungswerks. Experten monieren, dass die gewählten Investitionen nicht ausreichend diversifiziert seien und somit einem zu hohen Risiko unterlägen. Die bisherige Strategie, stark in festverzinsliche Wertpapiere zu investieren, gerät zunehmend unter Druck, da die Renditen dieser Anlagen in den letzten Jahren stetig gesunken sind. Dies hat zur Folge, dass die Erträge nicht ausreichen, um die Rentenansprüche langfristig zu sichern.

Die Apotheker selbst sind zunehmend verunsichert. Viele von ihnen haben jahrzehntelang in den Fonds eingezahlt und fürchten nun um ihre Altersvorsorge. Die Verantwortlichen des Versorgungswerks versuchen zwar, die Wogen zu glätten und versichern, dass Maßnahmen ergriffen werden, um die Situation zu stabilisieren. Doch bisher bleiben konkrete Lösungen und Strategien weitgehend im Dunkeln.

Politische Akteure beobachten die Entwicklung ebenfalls mit Sorge. Angesichts der Bedeutung der Apotheker für das Gesundheitswesen und der Signalwirkung auf andere Berufsgruppen ist die Stabilität ihres Versorgungswerks von erheblichem öffentlichen Interesse. Es wird erwartet, dass sich auch die zuständigen Ministerien in die Diskussion einschalten und mögliche Reformen anstoßen könnten.

Die kommenden Monate werden entscheidend sein. Die Apotheker und ihre Familien hoffen auf klare Signale und transparente Maßnahmen, die ihre Rentenansprüche sichern. Ob dies gelingt, bleibt abzuwarten. Fest steht jedoch, dass die aktuelle Lage des Versorgungswerks der Apotheker ein Weckruf für alle Beteiligten ist, die Herausforderungen der Altersvorsorge ernst zu nehmen und nachhaltige Lösungen zu entwickeln.

Die jüngsten Berichte über die finanziellen Probleme beim Versorgungswerk der Apotheker sind alarmierend. Sie verdeutlichen einmal mehr, wie fragil unser Rentensystem ist, wenn es an transparenter und solider Verwaltung fehlt. Die Apotheker, die jahrelang in ihren Fonds eingezahlt haben, stehen nun vor der bangen Frage, ob ihre Altersvorsorge gesichert ist. Dies ist nicht nur ein individuelles Schicksal, sondern hat auch eine größere gesellschaftliche Dimension.

Es ist an der Zeit, dass die Verantwortlichen des Versorgungswerks klare und überzeugende Maßnahmen ergreifen. Die Mitglieder verdienen Transparenz und das Vertrauen, dass ihre Beiträge sinnvoll und sicher angelegt werden. Die bisherigen Erklärungen und Beschwichtigungen reichen nicht aus. Konkrete Schritte zur Stabilisierung des Fonds und zur Diversifikation der Anlagestrategie müssen jetzt Priorität haben.

Auch die Politik ist gefragt. Die Problematik des Versorgungswerks der Apotheker könnte ein Vorgeschmack auf weitere Herausforderungen in anderen Berufsgruppen sein. Eine umfassende Reform der Altersvorsorge, die auf Nachhaltigkeit und Krisensicherheit setzt, ist dringend notwendig. Dies erfordert Mut und Weitblick von allen Beteiligten.

Letztlich ist dies ein Weckruf für uns alle. Die Sicherung der Altersvorsorge ist eine der drängendsten Aufgaben unserer Zeit. Sie darf nicht dem Zufall überlassen werden, sondern bedarf einer sorgfältigen und vorausschauenden Planung. Nur so können wir sicherstellen, dass die Rentenansprüche zukünftiger Generationen geschützt sind.

Steuerliche Absetzbarkeit von Erhaltungsaufwendungen: Was bei wetterbedingten Schäden gilt

Innerhalb der ersten drei Jahre nach dem Erwerb eines Mietobjektes oder eines Eigenheims können größere Erhaltungsaufwendungen steuerlich problematisch werden. Wer in diesem Zeitraum erhebliche Investitionen zur Instandhaltung oder Modernisierung tätigt, muss diese Aufwendungen unter Umständen über einen längeren Zeitraum abschreiben. Dies bedeutet, dass die Kosten nicht sofort in voller Höhe steuerlich absetzbar sind, sondern über die Nutzungsdauer des Objektes verteilt werden müssen.

Jedoch gibt es Ausnahmen, die insbesondere bei wetterbedingten Elementarschäden relevant sind. Wenn ein Gebäude durch außergewöhnliche Ereignisse wie Sturm, Hagel, Hochwasser oder ähnliche Naturgewalten beschädigt wird, kann der Eigentümer die notwendigen Reparaturkosten möglicherweise sofort als Werbungskosten absetzen. Dies gilt vor allem dann, wenn die Schadensereignisse nachweislich unvermeidbar und unvorhersehbar waren.

Ein aktueller Fall aus Bayern verdeutlicht die Problematik: Ein Vermieter hatte sein Mietobjekt gerade erst ein Jahr zuvor erworben, als ein schwerer Hagelsturm erhebliche Schäden am Dach verursachte. Die Reparaturkosten beliefen sich auf mehrere zehntausend Euro. Normalerweise hätte der Vermieter diese Kosten nur über die nächsten Jahre hinweg steuerlich geltend machen können. Doch aufgrund der außergewöhnlichen Natur des Schadensereignisses konnte er die Kosten sofort in voller Höhe als Werbungskosten absetzen.

Dieser Fall zeigt, wie wichtig es ist, die spezifischen Umstände eines Schadensereignisses sorgfältig zu dokumentieren. Eine genaue Aufzeichnung der Wetterlage und die Einholung von Gutachten können dabei helfen, die Einmaligkeit und Unvermeidbarkeit des Schadens zu belegen. Nur so lässt sich sicherstellen, dass die steuerliche Absetzbarkeit nicht infrage gestellt wird.

Experten raten daher Immobilieneigentümern, sich frühzeitig über die steuerlichen Auswirkungen von Instandhaltungsmaßnahmen zu informieren und gegebenenfalls fachlichen Rat einzuholen. Besonders in den ersten drei Jahren nach dem Erwerb einer Immobilie sollten alle Erhaltungsaufwendungen genau geprüft und dokumentiert werden. So lassen sich unangenehme Überraschungen bei der Steuererklärung vermeiden.

Die steuerliche Behandlung von Erhaltungsaufwendungen innerhalb der ersten drei Jahre nach dem Erwerb eines Mietobjektes ist ein heikles Thema. Eigentümer, die in dieser Phase größere Investitionen tätigen, müssen mit erheblichen steuerlichen Belastungen rechnen. Umso wichtiger ist es, sich über Ausnahmeregelungen zu informieren, die insbesondere bei wetterbedingten Schäden greifen können. Der Fall aus Bayern zeigt, dass eine sorgfältige Dokumentation und die Einholung von Gutachten entscheidend sein können, um die steuerliche Absetzbarkeit zu gewährleisten.

Es bleibt zu hoffen, dass die Finanzbehörden künftig eine klare Linie bei der Bewertung von Elementarschäden verfolgen und so für mehr Rechtssicherheit sorgen. Immobilienbesitzer sollten in jedem Fall proaktiv handeln und sich frühzeitig informieren, um ihre finanziellen Risiken zu minimieren. Nur so kann sichergestellt werden, dass unvorhergesehene Schadensereignisse nicht zu einer zusätzlichen steuerlichen Belastung führen.

SPD-Fraktion ringt um Balance in Apothekenreform: Zwischen Protesten und notwendigen Veränderungen

Die SPD-Bundestagsfraktion steht vor einer entscheidenden Phase in der Diskussion um das Apotheken-Reformgesetz (ApoRG). In einem Schreiben an die Mitglieder der Fraktion hat die stellvertretende Fraktionsvorsitzende Dagmar Schmidt ihre Parteikollegen dazu aufgefordert, sich von den anhaltenden Protesten der Apothekerschaft nicht verunsichern zu lassen. Gleichzeitig räumte sie ein, dass die Sorgen und Probleme der Apotheken, darunter der Fachkräftemangel, bürokratische Belastungen und Schwierigkeiten bei der Nachfolgersuche, ernst genommen werden müssten.

Schmidt betonte, dass der bisherige Entwurf des Gesetzes, der vom Bundesgesundheitsministerium vorgelegt wurde, noch nicht endgültig sei. Der Kabinettsbeschluss über das Gesetz steht für den 21. August an. Sollte dieser gefasst werden, hoffen die Apothekerverbände auf substanzielle Änderungen im parlamentarischen Prozess. Schmidt stellte klar, dass die SPD-Fraktion beabsichtige, sich intensiv in die Beratungen einzubringen, um das Gesetz im Sinne der Patienten und Versicherten zu verbessern.

Ein zentrales Anliegen der SPD sei es, dringend notwendige Reformen im Gesundheitswesen voranzutreiben. Dabei spiele die Apothekenreform eine wichtige Rolle, um ein bezahlbares und stabiles Gesundheitssystem zu gewährleisten. Schmidt machte jedoch deutlich, dass die Reform unabhängig von Lobbyinteressen umgesetzt werden solle.

Kritik aus der Apothekerschaft, insbesondere bezüglich der geplanten Flexibilisierung bei der Einrichtung von Zweigapotheken und der Umgestaltung der Honorarstruktur, wurde von Schmidt aufgenommen. Sie versicherte, dass die SPD-Fraktion die Auswirkungen dieser Maßnahmen genau prüfen werde, um unbeabsichtigte negative Folgen wie die mögliche Förderung von Apothekenketten zu verhindern.

Die geplante Reform sieht eine gerechtere Vergütung der Apothekenleistungen vor, die den Versorgungsauftrag besser widerspiegeln soll. Ab 2027 sollen die Honorare zudem eigenständig durch die Selbstverwaltung verhandelt werden, ein Schritt, den Schmidt als angemessen und notwendig bezeichnete.

Abschließend betonte Schmidt die Wertschätzung der SPD-Fraktion für die Arbeit der Apothekerinnen und Apotheker sowie ihrer Mitarbeiter. Sie versicherte, dass die Fraktion weiterhin in engem Dialog mit den Berufsverbänden stehen werde, um die flächendeckende Arzneimittelversorgung in Deutschland zu sichern und zu verbessern.

Die Diskussion um das Apotheken-Reformgesetz ist mehr als nur ein politischer Schlagabtausch; sie betrifft die Gesundheit und Versorgungssicherheit von Millionen Menschen in Deutschland. Die SPD steht unter großem Druck, zwischen den berechtigten Sorgen der Apothekerschaft und der Notwendigkeit, das Gesundheitswesen zu reformieren, eine Balance zu finden.

Dagmar Schmidts Aufruf zur Ruhe und Besonnenheit mag in der hitzigen Debatte richtig erscheinen, doch die Herausforderungen sind enorm. Apotheken stehen vor existenziellen Problemen, die nicht nur mit einem Federstrich aus Berlin gelöst werden können. Der Fachkräftemangel, der Druck durch Bürokratie und die Schwierigkeiten, Nachfolger zu finden, sind reale Probleme, die dringend angegangen werden müssen.

Gleichzeitig darf die SPD die Bedeutung einer umfassenden Reform des Gesundheitswesens nicht aus den Augen verlieren. Die geplante Apothekenreform bietet die Chance, die Weichen für ein zukunftsfähiges und stabiles Gesundheitssystem zu stellen. Hierbei müssen jedoch die Interessen der Apotheken und die Bedürfnisse der Patienten gleichermaßen berücksichtigt werden.

Schmidt hat zu Recht betont, dass die Reform unabhängig von Lobbyinteressen gestaltet werden soll. Doch in der Realität bedeutet dies, einen schwierigen Weg zu beschreiten, der sowohl mutige Entscheidungen als auch die Bereitschaft zu Kompromissen erfordert. Die SPD-Fraktion muss jetzt zeigen, dass sie in der Lage ist, diese Herausforderung zu meistern und eine Reform zu gestalten, die dem gesamten Gesundheitssystem zugutekommt.

Die kommenden Wochen werden zeigen, ob die SPD-Fraktion ihren eigenen Ansprüchen gerecht wird und das Apotheken-Reformgesetz zu einem Erfolg führt, der sowohl Apotheken als auch Patienten stärkt. Der Weg dorthin wird jedoch kein leichter sein.

Nachhilfe für Bundestagsabgeordnete: Klarheit zur Apothekenreform in der Sommerpause

Inmitten der Sommerpause sehen sich SPD-Bundestagsabgeordnete zunehmend mit kritischen Rückmeldungen aus der Apothekenbranche konfrontiert. Apothekerinnen und Apotheker nutzen die Zeit, um in ihren Wahlkreisen gegen die geplante Apothekenreform Stimmung zu machen. Die stellvertretende Fraktionsvorsitzende Dagmar Schmidt hat sich daher gezwungen gesehen, ihre Fraktionskollegen in einer E-Mail vom 8. August über die aktuellen Entwicklungen und die wichtigsten Punkte der Reform zu informieren.

Schmidt weist darauf hin, dass die Reform bisher nur auf einem Referentenentwurf basiert und noch nicht vom Kabinett beschlossen wurde. Trotz der unvollständigen Planung sei die Erwartungshaltung an die Reform hoch. Die stellvertretende Fraktionsvorsitzende betont, dass die Situation der Apotheken durch einen Mangel an Personal und umfangreiche bürokratische Hürden erschwert wird. Besonders schwierig sei es, Nachfolger für Apothekeninhaber im Ruhestand zu finden.

In ihrer E-Mail erklärt Schmidt, dass die SPD-Bundestagsfraktion die Reformen im Gesundheitswesen als besonders wichtig erachtet, um eine sichere und verlässliche Versorgung zu gewährleisten. Sie hebt hervor, dass die Reformen trotz erheblicher Widerstände vorangetrieben werden sollen. Die SPD beabsichtigt, sich unabhängig von Lobbyinteressen für ein besseres und bezahlbares Gesundheitswesen einzusetzen.

Die geplanten Änderungen, insbesondere die vereinfachte Gründung von Zweig- und Filialapotheken, seien laut Schmidt Teil der Reform, die von Teilen der Apothekerschaft kritisch betrachtet werde. Diese Änderungen würden von einigen als „Apotheke light“ bezeichnet, ohne jedoch konkret zu benennen, welche Auswirkungen dies auf die Patientenversorgung haben könnte. Schmidt betont, dass die SPD am Prinzip der persönlichen apothekerlichen Verantwortung und dem Fremdbesitzverbot festhalten wolle und investorengetriebene Apothekenketten ablehne.

Des Weiteren wird die Reform der Apothekenvergütung thematisiert. Die SPD plant eine gerechtere Vergütung, die den Versorgungsauftrag der Apotheken besser widerspiegeln soll. Schmidt macht jedoch keine Angaben zu den spezifischen Bedenken der Apotheker hinsichtlich dieser Änderungen.

Abschließend kündigt Schmidt an, dass sich die SPD-Bundestagsfraktion intensiv in die parlamentarischen Beratungen einbringen werde. Ziel sei es, im Dialog mit Verbänden und Apothekern ein attraktiveres Arbeitsumfeld für die Apotheker zu schaffen. Eine Erhöhung der finanziellen Mittel wird jedoch nicht in Aussicht gestellt. Stattdessen sollen Entbürokratisierung und Entlastung sowie erweiterte Kompetenzen für Apotheker und pharmazeutisch-technische Assistenten zur Stärkung der wirtschaftlichen Rahmenbedingungen beitragen.

Die E-Mail von Dagmar Schmidt an die SPD-Bundestagsabgeordneten spiegelt die Bemühungen der Fraktion wider, sich inmitten der kritischen Auseinandersetzungen um die Apothekenreform zu positionieren. Während Schmidt versucht, die Kernpunkte der Reform zu erläutern und die Fraktion auf die kommenden Herausforderungen vorzubereiten, bleibt die Diskussion um die tatsächlichen Auswirkungen und die Position der Apothekerschaft ein zentraler Streitpunkt.

Die Betonung auf die Beibehaltung des Grundsatzes der persönlichen apothekerlichen Verantwortung und die Ablehnung investorengetriebener Apothekenketten mögen ein beruhigendes Signal für die Apotheker sein, doch die konkreten Bedenken und Vorschläge der Branche bleiben weitgehend unerwähnt. Die Reform, so scheint es, ist noch lange nicht in Stein gemeißelt, und die laufenden Diskussionen werden entscheidend dafür sein, ob die SPD tatsächlich ein ausgewogenes und effektives Reformpaket präsentieren kann.

Der Verzicht auf zusätzliche finanzielle Mittel zugunsten von Entbürokratisierung und erweiterten Kompetenzen könnte in der Praxis auf Widerstand stoßen, insbesondere wenn Apotheker konkrete finanzielle Engpässe erleben. Es wird entscheidend sein, ob die SPD in den anstehenden Verhandlungen und Beratungen genügend Flexibilität zeigt, um die berechtigten Anliegen der Apothekenbranche zu berücksichtigen und gleichzeitig ihre Reformziele zu erreichen.

Mini-Retaxationen: Apothekerin kämpft mit unlesbaren Verordnungen

Vergangene Woche sah sich die Apothekerin Esther Becker aus der Pinguin-Apotheke in Rostock mit einer ungewöhnlichen Herausforderung konfrontiert. Die Viactiv Krankenkasse (ehemals BKK vor Ort) retaxierte 16 Hilfsmittelverordnungen für sterile Injektionsnadeln unterschiedlicher Hersteller. Grund für die Retaxation war eine nicht korrekte Bedruckung der Verordnungen, die infolge einer neuen Regelung im Hilfsmittelversorgungsvertrag der Betriebskrankenkassen seit dem 1. September 2023 erforderlich ist. Demnach müssen Hilfsmittelverordnungen, die einem festgelegten Vertragspreis unterliegen, mit der entsprechenden Hilfsmittelnummer und nicht mehr mit der Pharmazentralnummer (PZN) bedruckt werden.

Becker erklärt, dass diese Neuerung in ihrer Apothekensoftware offenbar noch nicht zeitnah umgesetzt worden sei, was zur Retaxation führte. Im Regelfall stellt dies kein großes Problem dar: Die Krankenkasse sendet entweder die Verordnung oder das entsprechende Image an die Apotheke zurück, die das Dokument dann korrekt bedruckt und erneut bei der Kasse einreicht.

Jedoch ergab sich in diesem Fall ein gravierendes Problem: Die von der Viactiv übermittelten Images der Verordnungen sind lediglich zwei mal drei Zentimeter groß. Diese extrem kleine Darstellung macht es Becker unmöglich, die Verordnungen zu lesen oder sie erneut zu bedrucken. Ohne die Lesbarkeit der Verordnungen kann die Apothekerin nicht feststellen, für welchen Patienten welche Verordnung vorliegt.

Ein telefonisches Gespräch mit der Krankenkasse brachte keine Klärung. Becker wurde angewiesen, eine E-Mail zu schreiben, um weitere Anweisungen zu erhalten. Bislang blieb eine Antwort aus, obwohl es um mehrere hundert Euro geht, die auf den betroffenen Verordnungen liegen. Die Apothekerin wartet nun auf eine Lösung und fragt sich, wie die Krankenkasse in Anbetracht der winzigen Verordnungsformate eine Korrektur erwartet.

Die jüngsten Retaxationen der Viactiv Krankenkasse werfen ein Schlaglicht auf die Herausforderungen, denen Apotheken im täglichen Betrieb ausgesetzt sind. Die Anpassung an neue Regularien und Verträge ist ohnehin oft eine Belastung, doch wenn technische Schwierigkeiten hinzukommen, wird die Situation für Apothekerinnen und Apotheker untragbar. Esther Beckers Fall verdeutlicht dies auf erschreckende Weise: Wie soll eine Apotheke korrekt arbeiten, wenn die übermittelten Dokumente weder lesbar noch bedruckbar sind?

Es ist unverständlich, dass eine Krankenkasse solch winzige Formate übermittelt und dann auf Korrektur besteht, ohne vorher sicherzustellen, dass diese auch technisch umsetzbar sind. Dieser Fall sollte der Viactiv und anderen Krankenkassen ein Warnsignal sein. Kommunikation und Zusammenarbeit zwischen den Krankenkassen und Apotheken müssen verbessert werden, um derartige Probleme zu vermeiden. Ein standardisiertes und funktionierendes System ist unerlässlich, damit Apotheken ihren wichtigen Versorgungsauftrag erfüllen können, ohne durch bürokratische Hürden unnötig ausgebremst zu werden.

Digitale Sackgasse: Warum die Gematik-App im Gesundheitswesen scheitert

Die Gematik-App, die zentrale Anwendung für die Nutzung des E-Rezepts in Deutschland, wird zunehmend kritisiert. Die 13 Entwickler, die fast drei Jahre an der App gearbeitet haben, sollten das deutsche Gesundheitssystem revolutionieren und die Digitalisierung vorantreiben. Doch in der Praxis zeigt sich, dass das ambitionierte Projekt hinter den Erwartungen zurückbleibt.

Statt einer einfachen digitalen Abwicklung setzen die meisten Versicherten weiterhin auf die physische Einlösung ihrer Rezepte in Vor-Ort-Apotheken. Der Prozess erfolgt meist über die elektronische Gesundheitskarte (eGK) und ein Kartenlesegerät. Die Nutzung der Gematik-App, die eigentlich eine einfachere und bequemere Alternative bieten soll, bleibt eine Randerscheinung. Obwohl technisch einwandfrei, wird die App nur von wenigen genutzt, da der Zugang mit erheblichen Hürden verbunden ist.

Für den Zugriff auf die App ist ein digitaler Identitätsnachweis erforderlich, etwa der Personalausweis mit PIN oder die eGK mit PIN. Diese digitalen Identitätsnachweise sind in Deutschland jedoch wenig verbreitet, und die Beschaffung gestaltet sich kompliziert. So müssen Nutzer ihre Personalausweis-PIN mittlerweile online beantragen und anschließend im Bürgerbüro abholen. Dieser umständliche Prozess schreckt viele potenzielle Nutzer ab.

Die Entwicklung der Gematik-App, die eine halbe Million Euro aus staatlichen Mitteln gekostet hat, wird daher als wenig erfolgreich bewertet. Kritiker, darunter das Wirtschaftsmagazin „Handelsblatt“, sprechen von einem „Digitalisierungselend“ und bemängeln die geringe Praxistauglichkeit der App. Die hohen Sicherheitsanforderungen machen die Nutzung unnötig kompliziert und tragen zur geringen Akzeptanz in der Bevölkerung bei.

Neben der Gematik-App gibt es weitere digitale Angebote im Gesundheitswesen, wie die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) und verschlüsselte E-Mails über KIM (Kommunikation im Medizinwesen). Doch auch diese Anwendungen werden aufgrund ihrer Komplexität nur zögerlich angenommen.

Mit Blick auf die bevorstehende Einführung der elektronischen Patientenakte (ePA) äußern Experten Zweifel, ob die ambitionierten Ziele des Bundesgesundheitsministeriums erreicht werden können. Gesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) strebt eine Nutzung der ePA durch 80 Prozent der Bevölkerung an. Angesichts der Schwierigkeiten mit der Gematik-App scheint dieses Ziel jedoch schwer erreichbar.

Ein weiteres Problem ist die Konkurrenz zwischen der staatlich geförderten Gematik-App und den Apps der Krankenkassen sowie anderen Lösungen wie CardLink, das bei Versandapotheken eingesetzt wird. Während CardLink einen vergleichsweise einfachen Einlöseweg bietet, fehlt eine Integration in die Gematik-App. Dies wirft die Frage auf, ob die Entwicklung der App möglicherweise durch konkurrierende Interessen geschwächt wurde.

Sollten sich die derzeitigen Entwicklungen fortsetzen, könnte die Gematik-App langfristig sogar überflüssig werden, wenn die Kassen-Apps an Bedeutung gewinnen und die Hauptrolle bei der Abwicklung von E-Rezepten übernehmen.

Die Gematik-App sollte ein Leuchtturmprojekt der digitalen Transformation im deutschen Gesundheitswesen sein. Stattdessen ist sie zum Symbol für die Probleme geworden, die viele Digitalisierungsprojekte hierzulande plagen. Eine App, die entwickelt wurde, um Prozesse zu vereinfachen, scheitert an den eigenen hohen Sicherheitsanforderungen und einem komplizierten Zugang. Die geringe Nutzung zeigt, dass die Bevölkerung nicht bereit ist, sich durch bürokratische Hürden zu kämpfen, nur um ein Rezept digital einzulösen.

Doch die Probleme der Gematik-App sind kein Einzelfall. Sie stehen stellvertretend für ein Gesundheitssystem, das sich nur schwer den Herausforderungen der Digitalisierung anpasst. Der Ansatz, auf höchste Sicherheitsstandards zu setzen, mag in einem sensiblen Bereich wie dem Gesundheitswesen gerechtfertigt sein, aber wenn diese Standards die Nutzbarkeit der Anwendungen praktisch unmöglich machen, ist das Ziel verfehlt.

Es drängt sich die Frage auf, warum so viel Geld in die Entwicklung einer staatlichen App investiert wurde, die dann von anderen Anwendungen untergraben wird. Wenn die Krankenkassen-Apps und Systeme wie CardLink den Nutzerinnen und Nutzern tatsächlich einen einfacheren Zugang bieten, dann ist das ein Versagen der staatlichen Planung.

Die digitale Wende im Gesundheitswesen wird nicht durch Technologie allein erreicht. Sie braucht eine sinnvolle und nutzerfreundliche Umsetzung, die den Menschen in den Mittelpunkt stellt. Hier hat die Gematik-App eindeutig Nachholbedarf. Wenn sie nicht bald verbessert und vereinfacht wird, könnte sie tatsächlich überflüssig werden. Das wäre nicht nur eine verpasste Chance, sondern auch eine Verschwendung von Steuergeldern. Es bleibt zu hoffen, dass aus den Fehlern gelernt wird, bevor die nächste digitale Großbaustelle, die elektronische Patientenakte, auf ähnliche Weise scheitert.

Kubicki fordert Konsequenzen von Lauterbach nach Veröffentlichung der „RKI-Files“

FDP-Vize Wolfgang Kubicki hat nach der Veröffentlichung ungeschwärzter Dokumente über die Sitzungen des Corona-Krisenstabs beim Robert Koch-Institut (RKI) persönliche Konsequenzen von Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) gefordert. Die als „RKI-Files“ bezeichneten Protokolle, die von einer Gruppe um eine kritische Journalistin veröffentlicht wurden, dokumentieren die Sitzungen des Krisenstabs von Januar 2021 bis Frühjahr 2022. Diese Dokumente, die bisher nicht offiziell vom RKI freigegeben wurden, werfen laut Kubicki ein neues Licht auf die Rolle des Gesundheitsministeriums während der Pandemie.

Kubicki kritisiert scharf, dass das Bundesgesundheitsministerium (BMG) laut den Protokollen maßgeblichen Einfluss auf die Strategie des RKI genommen habe, insbesondere hinsichtlich der Risikobewertung der Corona-Pandemie. Er wirft dem Ministerium vor, den öffentlichen Druck künstlich hochgehalten zu haben, was in direktem Zusammenhang mit der damals geplanten, aber letztlich gescheiterten Corona-Impfpflicht stehe. Laut Kubicki habe Gesundheitsminister Lauterbach die Öffentlichkeit in die Irre geführt, als er behauptete, das RKI habe unabhängig von politischer Einflussnahme gearbeitet.

In einem umfangreichen Beitrag auf seiner Internetseite fordert Kubicki, dass Lauterbach aufgrund dieses vermeintlichen Fehlverhaltens persönliche Konsequenzen ziehen müsse. Während er das Wort „Rücktritt“ nicht explizit erwähnt, lässt er deutlich durchblicken, dass er dies für angebracht hielte. Das RKI hat unterdessen erklärt, dass es die veröffentlichten Dokumente weder geprüft noch verifiziert habe und plant, die Protokolle zu einem späteren Zeitpunkt selbst zu veröffentlichen.

Diese erneute Kritik Kubickis an Lauterbach kommt nicht unerwartet. Bereits in der Vergangenheit hatte der FDP-Vize den Gesundheitsminister scharf für dessen Corona-Politik kritisiert, insbesondere in Bezug auf die Auswirkungen der Maßnahmen auf Kinder und ältere Menschen. Kubicki fordert nun eine umfassende parlamentarische Aufarbeitung der Corona-Politik, um zukünftige Fehler zu vermeiden und gesellschaftliche Spannungen zu überwinden. Er knüpft eine mögliche künftige Regierungsbeteiligung der FDP an diese Bedingung.

Die Veröffentlichung der „RKI-Files“ hat die Diskussion über die Corona-Politik der Bundesregierung erneut entfacht und wirft Fragen über die Transparenz und Unabhängigkeit staatlicher Institutionen auf. Wolfgang Kubicki hat mit seinen scharfen Worten gegenüber Gesundheitsminister Karl Lauterbach einen Nerv getroffen. Doch was bleibt von diesen Anschuldigungen übrig, wenn die Faktenlage gründlich geprüft wird?

Es ist zweifellos notwendig, die Corona-Politik der vergangenen Jahre kritisch zu beleuchten. Die Pandemie war eine beispiellose Herausforderung, und Fehler wurden gemacht – das steht außer Frage. Doch die Forderung nach „persönlichen Konsequenzen“ wirft die Frage auf, ob hier nicht vor allem politisches Kalkül im Spiel ist. Kubicki, der schon mehrfach Lauterbachs Rücktritt nahelegte, nutzt die Veröffentlichung der Protokolle, um seine Kritik zu erneuern und den Gesundheitsminister weiter unter Druck zu setzen.

Dennoch sollte man nicht übersehen, dass es sich bei den veröffentlichten Dokumenten um unüberprüfte Informationen handelt, die eine politisch gefärbte Interpretation erfahren haben könnten. Es ist entscheidend, dass diese Protokolle in einem geordneten und objektiven Verfahren überprüft werden, bevor weitreichende Forderungen gestellt werden. Die öffentliche Debatte über politische Verantwortung und Transparenz ist wichtig, sollte aber nicht auf Basis von Vorverurteilungen geführt werden.

Kubickis Forderung nach einer parlamentarischen Aufarbeitung der Corona-Politik ist hingegen berechtigt und notwendig. Nur so können Lehren aus der Pandemie gezogen und das Vertrauen der Bürger in die staatlichen Institutionen wieder gestärkt werden. Ein Rücktritt allein wird jedoch keine Wunden heilen. Die Politik muss den Mut aufbringen, Fehler einzugestehen und die richtigen Schlüsse daraus zu ziehen – nicht nur, um die Vergangenheit aufzuarbeiten, sondern um die Zukunft besser zu gestalten.

Drogenrazzia in Asylunterkünften: Zoll zerschlägt kriminelles Netzwerk

Am frühen Mittwochmorgen haben Einsatzkräfte von Zoll und Polizei umfangreiche Durchsuchungen in mehreren Asylunterkünften in Baden-Württemberg durchgeführt. Die Razzien fanden in Deizisau im Landkreis Esslingen, Leinfelden-Echterdingen, Mannheim und Schwäbisch Hall statt. Hintergrund der Aktionen sind Ermittlungen der Staatsanwaltschaft und des Zollfahndungsamts Stuttgart, die sich gegen eine Gruppe von acht jungen Männern im Alter von 21 bis 26 Jahren richten. Die Verdächtigen stammen aus der Region Palästina und sind in verschiedenen Asylunterkünften untergebracht. Ihnen wird vorgeworfen, im großen Stil mit dem verschreibungspflichtigen Schmerzmittel Pregabalin sowie mit Kokain und Cannabis gehandelt zu haben.

Die Ermittlungen begannen im Februar dieses Jahres, nachdem ein 26-jähriger Mann, der mit einem Fernbus aus Belgien eingereist war, kontrolliert wurde. Bei der Durchsuchung seines Gepäcks entdeckten Zollbeamte rund 30.000 Tabletten des Schmerzmittels Pregabalin. Dieser Fund führte zu umfangreichen Untersuchungen, die schließlich zur Identifizierung der weiteren Tatverdächtigen und zur heutigen Aktion führten. Der 26-Jährige wurde bereits wegen eines besonders schweren Falls des Handeltreibens mit Arzneimitteln zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren und sechs Monaten verurteilt.

Im Rahmen des aktuellen Einsatzes wurden fünf der insgesamt acht Verdächtigen festgenommen, während drei weitere Personen vorläufig in Gewahrsam genommen wurden. Zwei Festnahmen erfolgten direkt am Stuttgarter Hauptbahnhof, die übrigen in den jeweiligen Unterkünften der Beschuldigten. Die Beamten stellten bei den Durchsuchungen insgesamt 4.350 Pregabalin-Tabletten, über 400 Gramm Ecstasy-Tabletten, 400 Amphetamin-Tabletten sowie etwa 3.000 Euro Bargeld sicher. Der Straßenwert der sichergestellten Tabletten wird auf etwa 100.000 Euro geschätzt.

Laut Daniel Schnitzer, Pressesprecher des Zollfahndungsamts Stuttgart, konnten die Ermittler durch ihre Arbeit eine mutmaßliche Tätergruppierung zerschlagen, die maßgeblich zur illegalen Verbreitung von Pregabalin und anderen Betäubungsmitteln im Raum Stuttgart beigetragen haben soll. Die fünf festgenommenen Männer wurden noch am Mittwoch dem Haftrichter vorgeführt, während die drei vorläufig Festgenommenen nach einer ersten Überprüfung ihrer Tatbeteiligung wieder freigelassen wurden. Die Ermittlungen dauern an, um mögliche weitere Beteiligte und Verstrickungen aufzudecken.

Der jüngste Einsatz von Zoll und Polizei gegen den illegalen Handel mit Pregabalin zeigt einmal mehr die Entschlossenheit der Behörden, kriminelle Strukturen konsequent zu zerschlagen. Besonders besorgniserregend ist, dass das Schmerzmittel Pregabalin, dessen Missbrauch gravierende gesundheitliche Folgen haben kann, offenbar systematisch über Asylunterkünfte in den illegalen Markt gelangt. Diese Vorfälle werfen nicht nur ein Schlaglicht auf die Notwendigkeit effektiver Kontrollen, sondern auch auf die dringende Herausforderung, vulnerable Orte wie Flüchtlingsunterkünfte vor dem Zugriff krimineller Netzwerke zu schützen.

Die Festnahmen und die Sicherstellung von Drogen im Wert von 100.000 Euro sind zweifellos ein Erfolg, der die Bedeutung zielgerichteter Ermittlungen unterstreicht. Doch diese Razzia ist nur ein Etappensieg im Kampf gegen den florierenden Drogenhandel. Es bleibt zu hoffen, dass die weiteren Ermittlungen auch die Hintermänner und Zulieferer dieser Netzwerke ans Licht bringen. Die Bekämpfung des illegalen Handels erfordert nicht nur den langen Atem der Strafverfolgungsbehörden, sondern auch eine breite gesellschaftliche Auseinandersetzung mit den Ursachen und Auswirkungen von Drogenmissbrauch.

Denn solange der Bedarf auf dem Schwarzmarkt besteht, werden kriminelle Gruppen immer wieder neue Wege finden, ihre Waren an den Mann zu bringen – und die Zahl der Opfer wird weiter steigen. Daher ist es von zentraler Bedeutung, dass Prävention und Aufklärung Hand in Hand mit der Strafverfolgung gehen, um den Nährboden für solche kriminellen Machenschaften nachhaltig auszutrocknen.

Zentralisiertes TI-Gateway ersetzt lokale Konnektoren im Gesundheitswesen

Die Telematikinfrastruktur (TI), das digitale Rückgrat des deutschen Gesundheitswesens, steht vor einer bedeutenden Weiterentwicklung. Statt wie bisher auf Hardware-Konnektoren vor Ort angewiesen zu sein, können Praxen, Apotheken und Kliniken nun auf eine zentralisierte Lösung zurückgreifen: das TI-Gateway. Diese Neuerung, die von dem Wiener Unternehmen Rise entwickelt wurde, verspricht eine erhebliche Erleichterung für medizinische Einrichtungen.

Die Funktionsweise des TI-Gateways basiert auf der Verlagerung der Konnektoren in zentrale Rechenzentren, die als sogenannte Highspeed-Konnektoren (HSK) betrieben werden. Diese HSKs ersetzen die bisher in jeder einzelnen Einrichtung benötigten Konnektoren, indem sie die sichere Verbindung zur Telematikinfrastruktur über einen VPN-Zugang gewährleisten. Durch diese Zentralisierung wird nicht nur die Installations- und Wartungsarbeit vor Ort überflüssig, sondern auch die Betriebssicherheit und Verfügbarkeit der TI-Zugänge erhöht.

Seit Februar 2023 ist das TI-Gateway spezifiziert, und nun hat der erste Anbieter, Rise, die Zulassung durch die Gematik erhalten. Nach erfolgreich durchgeführten Testphasen, unter anderem in Kliniken, ist das TI-Gateway nun bereit für den breiten Rollout. Neben Praxen und Apotheken sollen auch Kliniken, Pflegeheime, Physiotherapeuten und Hebammen von dieser Innovation profitieren.

Das neue System bietet zudem eine Reduzierung des Bedarfs an Kartenterminals und Institutionskarten vor Ort. Zukünftig können Organisationsidentitäten und Praxisausweise zentral in den Rechenzentren verwaltet werden, was die Komplexität und die Kosten weiter senkt.

Weitere Anbieter wie eHealth Experts und Secunet stehen ebenfalls kurz vor der Zulassung ihrer eigenen HSK-Lösungen. Diese Entwicklung könnte das Ende der herkömmlichen, vor Ort installierten Konnektoren bedeuten und die Digitalisierung des Gesundheitswesens entscheidend vorantreiben.

Die Einführung des TI-Gateways markiert einen Meilenstein in der Digitalisierung des deutschen Gesundheitswesens. Diese Entwicklung ist nicht nur ein technischer Fortschritt, sondern auch eine notwendige Modernisierung, die längst überfällig war. Die Verlagerung der Konnektoren in zentrale Rechenzentren entlastet medizinische Einrichtungen erheblich und senkt die Kosten – ein Schritt, der sowohl aus wirtschaftlicher als auch aus organisatorischer Sicht zu begrüßen ist.

Doch bei aller Euphorie sollten auch die Herausforderungen nicht übersehen werden. Die Sicherheit und Stabilität der neuen Highspeed-Konnektoren müssen sich im realen Betrieb erst noch beweisen. Zudem stellt sich die Frage, ob die Zentralisierung tatsächlich die Flexibilität der Leistungserbringer steigert oder sie in eine neue Art von Abhängigkeit führt.

Dennoch überwiegen die Vorteile: Das TI-Gateway macht die Anbindung an die Telematikinfrastruktur für alle Akteure im Gesundheitswesen einfacher, kostengünstiger und zukunftssicherer. Es ist ein entscheidender Schritt hin zu einem modernen, vernetzten Gesundheitssystem, das den Anforderungen der digitalen Ära gerecht wird. Nun liegt es an den Beteiligten, diese Chancen zu nutzen und die Digitalisierung im Gesundheitswesen weiter voranzutreiben.

Apotheken im Umbruch: Rx-Umsätze steigen, OTC-Markt unter Druck

Der positive Trend im Bereich der verschreibungspflichtigen Medikamente (Rx) in den Vor-Ort-Apotheken setzte sich auch im Juli fort, wie aktuelle Daten des Apothekenpanels von Insight Health belegen. Die ersten drei Juliwochen zeigten einen deutlichen Anstieg des Rx-Absatzes, der jeweils um etwa 4 Prozent über dem Vorjahresniveau lag. Parallel dazu stiegen die Rx-Umsätze um 7 bis 9 Prozent. In der vierten Juliwoche flachte der Zuwachs im Rx-Bereich ab, wobei der Absatz nahezu unverändert blieb und der Umsatz um 3,56 Prozent zulegte. Insgesamt verzeichneten die Vor-Ort-Apotheken bis zum Ende der 30. Kalenderwoche im Jahr 2024 einen kumulierten Zuwachs von 4,8 Prozent im Rx-Absatz und 9,8 Prozent im Rx-Umsatz im Vergleich zum Vorjahr.

Diese Entwicklung zeigt, dass Apotheken von der Preisgestaltung im Rx-Bereich profitieren, auch wenn der Anstieg der Umsätze deutlich über dem des Absatzes liegt. Ein langfristiger Vergleich mit dem Jahr 2019 zeigt eine beunruhigende Tendenz: Während der kumulierte Rx-Absatz seit 2019 um 9,2 Prozent stieg, erhöhte sich der Rx-Umsatz um 34,6 Prozent, was auf einen anhaltenden Trend zu teureren Rx-Arzneimitteln hinweist.

Im Bereich der rezeptfreien Medikamente (OTC) konnte der Juli ebenfalls positive Ergebnisse liefern, jedoch bleibt die langfristige Entwicklung enttäuschend. In den ersten drei Juliwochen legten die OTC-Absätze um mindestens 4 Prozent zu, während die Umsätze um mindestens 8 Prozent stiegen. Die vierte Juliwoche hingegen zeigte einen leichten Rückgang des OTC-Absatzes um 0,82 Prozent, während der Umsatz um 2,68 Prozent über dem Vorjahreswert lag. Trotz des positiven Juli-Trends bleibt das OTC-Geschäft für das Jahr 2024 bisher hinter den Erwartungen zurück. Bis zum Ende der 30. Woche verzeichnete der OTC-Bereich einen kumulierten Zuwachs von 1,9 Prozent im Absatz und 6,4 Prozent im Umsatz im Vergleich zu 2023. Ein Vergleich mit 2019 zeigt jedoch, dass der OTC-Absatz um 4,7 Prozent sank, während der Umsatz nur um 10,9 Prozent stieg, was auf eine sinkende Bedeutung des OTC-Geschäfts für Vor-Ort-Apotheken hindeutet.

Ein wesentlicher Faktor für die Schwäche des OTC-Geschäfts in Vor-Ort-Apotheken ist der zunehmende Marktanteil des Versandhandels. Die neuesten Daten von Insight Health und DatamedIQ zeigen, dass der OTC-Umsatz im Versandhandel im ersten Halbjahr 2024 um 6,5 Prozent stieg, während der Absatz in Vor-Ort-Apotheken um 1,2 Prozent zurückging. Dies verdeutlicht, dass der Versandhandel seinen Marktanteil im OTC-Geschäft weiter ausbauen konnte, während die Vor-Ort-Apotheken Marktanteile verloren.

Die absoluten Daten für Juni, die ebenfalls von Insight Health erhoben wurden, zeigen zudem einen Rückgang sowohl beim Absatz als auch beim Umsatz im Vergleich zum Vormonat. Die Vor-Ort-Apotheken setzten im Juni 131,8 Millionen Einheiten ab und erzielten einen Bruttoumsatz von 6,655,2 Millionen Euro, was einem Rückgang von 2,3 Prozent beim Absatz und 1,2 Prozent beim Umsatz im Vergleich zu Mai entspricht. Beide Monate hatten jeweils 20 Arbeitstage, sodass diese keinen Einfluss auf den Rückgang haben. Diese Entwicklung relativiert den zuvor positiven Jahresvergleich leicht.

Die aktuellen Daten aus dem Apothekenmarkt offenbaren eine zweigeteilte Realität. Auf der einen Seite zeigen sich die Vor-Ort-Apotheken im Rx-Bereich stark, profitieren von steigenden Umsätzen und können auf ein solides Wachstum zurückblicken. Diese Entwicklung scheint auf den ersten Blick beruhigend, zeigt jedoch bei genauerem Hinsehen besorgniserregende Tendenzen. Der starke Anstieg der Rx-Umsätze im Vergleich zum Absatz deutet auf eine zunehmende Abhängigkeit von teureren Arzneimitteln hin, was sowohl für das Gesundheitssystem als auch für die Patienten langfristig problematisch werden könnte.

Auf der anderen Seite steht der OTC-Markt, der trotz eines leichten Aufwärtstrends im Juli weiter unter Druck steht. Der Versandhandel gewinnt in diesem Segment zunehmend an Bedeutung und erodiert die Marktanteile der Vor-Ort-Apotheken. Diese Entwicklung könnte langfristig die wirtschaftliche Stabilität vieler Apotheken gefährden, die auf das OTC-Geschäft angewiesen sind, um ihre Betriebskosten zu decken.

Während der Rx-Bereich kurzfristig für positive Schlagzeilen sorgt, sollte die Branche den schleichenden Bedeutungsverlust des OTC-Geschäfts nicht ignorieren. Es braucht dringend Strategien, um dem Versandhandel Paroli zu bieten und die wirtschaftliche Bedeutung des OTC-Geschäfts für die Vor-Ort-Apotheken zu sichern. Andernfalls drohen vielen Apotheken langfristig massive Einbußen, die auch durch die positiven Entwicklungen im Rx-Bereich nicht ausgeglichen werden können.

STIKO-Empfehlung: Neuer RSV-Impfstoff schützt ältere und gefährdete Gruppen

Mit der jüngsten Empfehlung der Ständigen Impfkommission (STIKO) wird eine bedeutende Maßnahme zur Prävention von Atemwegserkrankungen bei älteren Menschen und besonders gefährdeten Gruppen eingeführt. Die Empfehlung betrifft den RSV-Impfstoff Arexvy des Pharmaunternehmens GlaxoSmithKline (GSK). Diese Entscheidung wird als wichtiger Schritt im Vorfeld der bevorstehenden Erkältungssaison betrachtet, da sie es erstmals ermöglicht, gefährdete Personengruppen im Rahmen der Regelversorgung vor einer Infektion mit dem weit verbreiteten Respiratorischen Synzytial-Virus (RSV) zu schützen.

Atemwegsinfektionen, die durch RSV verursacht werden, können insbesondere bei älteren Menschen und Personen mit Grunderkrankungen schwerwiegende Verläufe nehmen. Zu den Hauptrisikofaktoren für einen schweren Krankheitsverlauf zählen ein fortgeschrittenes Alter und bestehende chronische Erkrankungen. GSK betont die Dringlichkeit, die STIKO-Empfehlung schnell umzusetzen und breit darüber zu informieren, um möglichst viele Menschen der Risikogruppen noch vor Beginn der RSV-Saison im Herbst zu impfen und so rechtzeitig Schutz zu bieten.

Damit die RSV-Impfung als allgemeine Pflichtleistung der Krankenkassen anerkannt wird, muss nun ein formaler Prozess zur Aufnahme in die Schutzimpfungs-Richtlinie erfolgen. GSK appelliert jedoch, nicht auf diesen Prozess zu warten, sondern bereits jetzt mit den Impfungen zu beginnen, um so viele Risikopatienten wie möglich vor der RSV-Saison im Herbst zu schützen.

Während private Krankenversicherungen in der Regel ab der STIKO-Empfehlung die Kosten für die Impfung übernehmen, können gesetzlich Versicherte unter bestimmten Bedingungen von einer freiwilligen Kostenerstattung ihrer Krankenkasse profitieren. Sobald die Impfung in die Schutzimpfungs-Richtlinie aufgenommen wird, übernehmen alle Krankenkassen die Kosten für die RSV-Impfung.

Der RSV-Impfstoff Arexvy, der speziell für ältere Erwachsene entwickelt wurde, enthält ein rekombinantes RSV-Fusionsprotein-Antigen (RSVPreF3) und das Adjuvans AS01E. Die Europäische Kommission hat den Impfstoff zur aktiven Immunisierung von Erwachsenen ab 60 Jahren zur Prävention von durch das RS-Virus verursachten Erkrankungen der unteren Atemwege zugelassen. Die Impfung ist seit August 2023 in Deutschland verfügbar. Zulassungsstudien zeigen, dass der Impfstoff bei Menschen ab 60 Jahren, insbesondere bei Personen mit chronischen Grunderkrankungen, eine hohe Wirksamkeit aufweist. Eine Schutzwirkung von 67,2 Prozent konnte während zwei Saisons nach Verabreichung einer einzigen Dosis nachgewiesen werden. Schwere RSV-bedingte Verläufe konnten in diesem Zeitraum mit einer Wirksamkeit von 78,8 Prozent verhindert werden.

Die Empfehlung der STIKO zur Einführung des RSV-Impfstoffs Arexvy für ältere Menschen und Risikogruppen ist ein längst überfälliger Schritt im Kampf gegen schwerwiegende Atemwegsinfektionen. Besonders in Anbetracht der bevorstehenden Erkältungssaison ist diese Maßnahme von großer Bedeutung, um die am meisten gefährdeten Menschen in unserer Gesellschaft zu schützen.

Die Entscheidung, diesen Impfstoff jetzt einzusetzen, bevor der formale Prozess zur Aufnahme in die Schutzimpfungs-Richtlinie abgeschlossen ist, zeigt Weitsicht und Verantwortungsbewusstsein. Jede Verzögerung könnte Leben kosten, besonders bei älteren Menschen und Personen mit chronischen Erkrankungen, die einem höheren Risiko ausgesetzt sind. Es ist erfreulich zu sehen, dass private Krankenversicherungen schnell auf die Empfehlung reagieren und die Kosten übernehmen. Es bleibt jedoch zu hoffen, dass die gesetzlichen Krankenkassen zügig folgen werden, um eine flächendeckende Versorgung sicherzustellen.

Der RSV-Impfstoff Arexvy bietet einen vielversprechenden Schutz, insbesondere für Menschen ab 60 Jahren. Die Studienergebnisse, die eine hohe Wirksamkeit belegen, sollten als Anreiz dienen, diese Impfung breit verfügbar zu machen. Gleichzeitig unterstreicht die Einführung dieses Impfstoffs die Notwendigkeit einer umfassenden Aufklärung und Information, damit die Menschen die Möglichkeit und den Nutzen der Impfung verstehen und wahrnehmen können.

Letztlich könnte die schnelle Implementierung dieser Impfmaßnahme dazu beitragen, die Auswirkungen der kommenden Erkältungssaison zu mildern und das Gesundheitssystem zu entlasten. Die Empfehlung der STIKO ist ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung, doch nun gilt es, rasch zu handeln und diese Schutzmaßnahme flächendeckend umzusetzen.

Pflicht zur E-Rechnung: Apotheken müssen bis 2027 umstellen

Ab dem Jahr 2025 müssen Unternehmen im Business-to-Business-Bereich (B2B) in Deutschland E-Rechnungen ausstellen und empfangen. Diese Pflicht gilt auch für Apotheken, wie die Treuhand Hannover heute mitteilte. Die neuen Regelungen, die im Rahmen des Wachstumschancengesetzes im März 2024 von der Bundesregierung beschlossen wurden, sollen den digitalen Wandel und die Effizienz im Rechnungswesen fördern.

Die E-Rechnung wird nicht nur zur Pflicht, sondern ist auch eine Voraussetzung für die geplante Einführung eines bundeseinheitlichen elektronischen Meldesystems zur Erfassung von Umsätzen im B2B-Bereich. Dies betrifft alle Unternehmen mit Sitz in Deutschland, jedoch sind Kleinunternehmer, die jährlich weniger als 800.000 Euro Umsatz erzielen, erst ab 2028 zur Ausstellung von E-Rechnungen verpflichtet. Für Kleinbetragsrechnungen und Fahrausweise bleiben traditionelle Rechnungsformate weiterhin zulässig.

Für die Umstellung gibt es Übergangsregelungen. Zwischen dem 1. Januar 2025 und dem 31. Dezember 2026 dürfen Unternehmen, in Absprache mit ihren Geschäftspartnern, weiterhin Rechnungen in Papierform oder in anderen elektronischen Formaten verwenden. Ab dem 1. Januar 2027 gilt diese Ausnahme nur noch für Unternehmen mit einem Jahresumsatz von bis zu 800.000 Euro im Jahr 2026.

Apotheken müssen sich auf die neuen Anforderungen einstellen. Die meisten Apotheken in Deutschland dürften die E-Rechnungen spätestens ab 2027 nutzen müssen, da der durchschnittliche Jahresumsatz einer Apotheke laut ABDA-Statistik 2023 bei 3,22 Millionen Euro liegt. Dabei ist zu beachten, dass die E-Rechnung in einem strukturierten elektronischen Format ausgestellt werden muss, das die elektronische Verarbeitung ermöglicht. In Deutschland kommen hierfür die Formate ZUGFeRD und XRechnung zum Einsatz.

In der Praxis dürfte die Umstellung für die meisten Apotheken jedoch keine großen Veränderungen mit sich bringen. Weder müssen Rechnungsempfänger der neuen Form der Rechnung explizit zustimmen, noch sind Rechnungssteller verpflichtet, die technische Ausstattung des Empfängers zu überprüfen. Die Umstellung erfolgt damit weitgehend reibungslos und ohne größere Hürden.

Die Einführung der E-Rechnungspflicht ab 2025 markiert einen wichtigen Schritt in Richtung Digitalisierung und Effizienzsteigerung im Rechnungswesen. Für Apotheken bedeutet dies eine notwendige, aber letztlich positive Anpassung. Zwar wird es unumgänglich sein, die bestehenden Systeme anzupassen oder zu modernisieren, doch die langfristigen Vorteile, die eine automatisierte und strukturierte Rechnungsbearbeitung mit sich bringt, sind nicht von der Hand zu weisen.

Allerdings sollte man nicht die Augen vor den Herausforderungen verschließen, die insbesondere kleinere Unternehmen und Apotheken betreffen könnten. Der Aufwand für die Umstellung und die Einhaltung der neuen Vorschriften könnte für manche Betriebe, die nicht über umfangreiche Ressourcen verfügen, durchaus belastend sein. Hier sind gezielte Unterstützungsmaßnahmen und klare Kommunikationsstrategien seitens der Gesetzgeber gefragt, um sicherzustellen, dass kein Betrieb unnötig unter Druck gerät.

Die Übergangsregelungen und Ausnahmen für kleinere Unternehmen sind daher sinnvoll und geben den Betroffenen die nötige Zeit, sich auf die neuen Anforderungen vorzubereiten. Dennoch sollten Apotheken diese Zeit nutzen, um proaktiv die notwendigen Schritte einzuleiten. Denn die Digitalisierung des Rechnungswesens ist nicht nur eine gesetzliche Verpflichtung, sondern auch eine Chance, betriebliche Abläufe zu optimieren und langfristig wettbewerbsfähig zu bleiben.

ASS zur Darmkrebsvorsorge: Höchster Nutzen bei ungesundem Lebensstil

Die regelmäßige Einnahme von Acetylsalicylsäure (ASS) kann das Risiko für Darmkrebs senken, doch nicht alle Menschen profitieren gleichermaßen davon. Eine aktuelle Studie der Harvard Medical School, die im Fachjournal „JAMA Oncology“ veröffentlicht wurde, zeigt, dass insbesondere Personen mit einem ungesunden Lebensstil von der ASS-Einnahme zur Prävention von Darmkrebs profitieren könnten. Die Untersuchung basiert auf Daten der Langzeit-Beobachtungsstudien Nurses’ Health Study und Health Professionals Follow-Up Study, die über drei Jahrzehnte hinweg geführt wurden.

In der Studie wurden die Lebensgewohnheiten der Teilnehmenden, darunter Body Mass Index (BMI), Alkoholkonsum, körperliche Aktivität, Ernährung und Rauchen, analysiert. Für jeden Teilnehmenden wurde ein Punktwert zwischen 0 und 5 ermittelt, der den Grad der Gesundheit des Lebensstils widerspiegelte. Eine regelmäßige ASS-Einnahme wurde definiert als der Konsum von mindestens zwei Tabletten à 325 mg pro Woche.

Die Ergebnisse der Untersuchung zeigen, dass die Einnahme von ASS das Darmkrebsrisiko über einen Zeitraum von zehn Jahren um durchschnittlich 18 Prozent senken kann – unabhängig vom allgemeinen Lebensstil der Teilnehmenden. Allerdings fiel die absolute Risikoreduktion je nach Lebensstil unterschiedlich aus. Bei den Probanden mit einem ungesunden Lebensstil (0 bis 1 Punkt) konnte das Risiko um 1,28 Prozent gesenkt werden. Hingegen betrug die Risikoreduktion bei jenen mit einem gesunden Lebensstil (4 bis 5 Punkte) lediglich 0,11 Prozent.

Auf Basis dieser Daten berechneten die Forscher die sogenannte Number needed to treat (NNT). Demnach müssten in der Gruppe mit dem ungesündesten Lebensstil 78 Personen über zehn Jahre hinweg ASS einnehmen, um einen Darmkrebsfall zu verhindern. Bei einem mittelmäßig gesunden Lebensstil (2 bis 3 Punkte) läge die NNT bei 164, während bei einem sehr gesunden Lebensstil (4 bis 5 Punkte) 909 Personen behandelt werden müssten, um einen Krankheitsfall zu vermeiden.

Besonders signifikante Vorteile durch die ASS-Einnahme wurden bei den Risikofaktoren BMI und Rauchen festgestellt. Diese Ergebnisse verdeutlichen, dass eine präventive ASS-Einnahme vor allem für übergewichtige Menschen und Raucher von großem Nutzen sein könnte.

Dennoch bleibt die Einnahme von ASS zur Prävention umstritten, da mögliche Nebenwirkungen, wie eine erhöhte Blutungsneigung, gegen den potenziellen Nutzen abgewogen werden müssen. Deshalb empfiehlt die S3-Leitlinie „Kolorektales Karzinom“ die vorbeugende Einnahme von ASS nicht für die asymptomatische Allgemeinbevölkerung.

Die neuen Erkenntnisse zur Prävention von Darmkrebs durch ASS werfen ein Licht auf die Bedeutung des individuellen Lebensstils. Besonders interessant ist, dass ausgerechnet jene Menschen, die durch ihre ungesunden Gewohnheiten ein erhöhtes Risiko tragen, am meisten von der ASS-Einnahme profitieren könnten. Das zeigt, dass Prävention keine Einheitslösung ist, sondern gezielt an den Bedürfnissen und Risiken des Einzelnen ausgerichtet werden sollte.

Doch die Studie mahnt auch zur Vorsicht. Die möglichen Vorteile der ASS-Einnahme sind klar, aber sie gehen mit erheblichen Risiken einher. Wer über eine regelmäßige Einnahme nachdenkt, sollte dies in Absprache mit einem Arzt tun und die Entscheidung gut abwägen. Eine pauschale Empfehlung für die Allgemeinbevölkerung bleibt weiterhin fraglich.

Letztlich verdeutlicht die Studie auch, dass ein gesunder Lebensstil nach wie vor der beste Schutz ist. Wer auf eine ausgewogene Ernährung, regelmäßige Bewegung und den Verzicht auf Tabak achtet, reduziert sein Darmkrebsrisiko deutlich – ganz ohne die Notwendigkeit einer medikamentösen Prophylaxe. ASS mag eine Hilfe sein, doch die Verantwortung für unsere Gesundheit liegt in erster Linie in unseren eigenen Händen.

Colchicin als Hoffnungsträger in der Schlaganfallprävention?

Nach einem ersten Schlaganfall besteht ein erheblich erhöhtes Risiko, dass Betroffene ein weiteres derartiges Ereignis erleiden. Die medizinische Forschung sucht daher intensiv nach Möglichkeiten, dieses Risiko zu minimieren. Im Fokus steht derzeit die potenzielle Anwendung von Colchicin, einem Medikament, das ursprünglich zur Behandlung von Gicht entwickelt wurde und für seine entzündungshemmenden Eigenschaften bekannt ist.

Eine aktuelle Studie hat untersucht, ob Colchicin als prophylaktische Maßnahme eingesetzt werden könnte, um das Risiko eines erneuten Schlaganfalls zu senken. Die Ergebnisse der Studie konnten keine statistisch signifikante Verringerung der Schlaganfallrate nachweisen. Dennoch sehen die Autoren der Studie in den Daten Hinweise, die die Hypothese stützen, dass antiinflammatorische Therapien, wie sie durch Colchicin dargestellt werden, weiter untersucht werden sollten.

Die Forscher betonen, dass Entzündungsprozesse eine bedeutende Rolle bei der Entstehung von Schlaganfällen spielen könnten. Daher sei es sinnvoll, das entzündungshemmende Potenzial von Colchicin in zukünftigen, umfassenderen Studien näher zu beleuchten. Bis endgültige Ergebnisse vorliegen, bleibt Colchicin jedoch eine Therapieoption, die mit Vorsicht betrachtet werden sollte.

Die Idee, Colchicin zur Prävention von Schlaganfällen einzusetzen, mag auf den ersten Blick ungewöhnlich erscheinen, doch sie verdeutlicht den innovativen Ansatz der modernen Medizin, bekannte Wirkstoffe in neuen Anwendungsgebieten zu erforschen. Dass die Studie keine statistisch signifikanten Ergebnisse liefern konnte, ist sicherlich ernüchternd, sollte jedoch nicht als Misserfolg gewertet werden.

Vielmehr eröffnet die Untersuchung ein neues Feld in der Schlaganfallprävention, das weitere Forschung verdient. Entzündungen stehen schon länger im Verdacht, eine Schlüsselrolle bei der Entstehung von Schlaganfällen zu spielen. Die Hypothese, dass Colchicin durch seine entzündungshemmende Wirkung das Risiko eines erneuten Schlaganfalls senken könnte, ist durchaus plausibel und sollte nicht vorschnell verworfen werden.

Für Patienten, die bereits einen Schlaganfall erlitten haben, besteht dringender Handlungsbedarf. Es ist deshalb richtig, dass die Wissenschaft weiterhin nach neuen Präventionsmöglichkeiten sucht. Colchicin könnte eine solche Option sein, vorausgesetzt, künftige Studien bestätigen seine Wirksamkeit und Sicherheit. Bis dahin bleibt es jedoch unerlässlich, bestehende Präventionsstrategien konsequent umzusetzen und neue Ansätze kritisch zu prüfen.

BfR warnt vor Gesundheitsrisiken durch Melatonin-Nahrungsergänzungsmittel

Das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) hat in einer aktuellen Mitteilung vor möglichen Gesundheitsrisiken bei der Einnahme von Melatonin-haltigen Nahrungsergänzungsmitteln (NEM) gewarnt. Besonders gefährdet seien bestimmte Personengruppen, darunter Schwangere, Stillende, Kinder, Jugendliche sowie Menschen mit spezifischen Vorerkrankungen. Diese sollten Melatonin nicht eigenständig und ohne ärztliche Aufsicht einnehmen. Das Institut betont, dass insbesondere eine längerfristige Einnahme von Melatonin unerwünschte gesundheitliche Effekte hervorrufen kann. Diese Einschätzung basiert auf der Auswertung aktueller wissenschaftlicher Daten.

In den vergangenen Jahren hat sich das Angebot an Melatonin-haltigen NEM in Drogerien und im Internet stark ausgeweitet. Diese Produkte werden oft als Einschlafhilfen vermarktet und sind in verschiedenen Darreichungsformen wie Sprays, Kapseln, Tropfen, Pulvern und Weichgummis erhältlich. Laut BfR überschreiten einige dieser Produkte die übliche Tagesdosis, die in zugelassenen Arzneimitteln enthalten ist.

Melatonin ist als Wirkstoff zur kurzzeitigen Behandlung von Schlafstörungen bei Menschen ab 55 Jahren sowie bei Kindern und Jugendlichen mit Autismus-Spektrum-Störungen oder der seltenen Erbkrankheit Smith-Magenis-Syndrom zugelassen. Anders als bei Arzneimitteln unterliegen Nahrungsergänzungsmittel jedoch keiner Zulassungspflicht. Dies birgt das Risiko unkontrollierter Dosierungen und potenzieller Gesundheitsgefahren.

Zu den möglichen Nebenwirkungen einer Melatonin-Einnahme zählen laut BfR ausgeprägte Tagesmüdigkeit, verminderte Aufmerksamkeit und verlängerte Reaktionszeiten, was die Unfallgefahr erhöhen kann. Weitere unerwünschte Effekte könnten Kopfschmerzen, Blutdruckabfall, eine Verringerung der Körpertemperatur, Albträume, Kraftlosigkeit und Gangunsicherheit sein. Zudem kann Melatonin den Blutzuckerspiegel beeinflussen, was die Frage aufwirft, ob eine langfristige Einnahme das Risiko für die Entwicklung von Typ-2-Diabetes erhöhen könnte.

Das BfR betont, dass die gesundheitlichen Risiken insbesondere bei einer langfristigen Anwendung von Melatonin bislang unzureichend untersucht sind. Die Behörde rät daher zur Vorsicht und empfiehlt eine sorgfältige ärztliche Überwachung bei der Einnahme von Melatonin-haltigen Nahrungsergänzungsmitteln, insbesondere bei den genannten Risikogruppen.

Die Warnung des Bundesinstituts für Risikobewertung zu Melatonin-haltigen Nahrungsergänzungsmitteln ist ein wichtiger Schritt, um Verbraucher vor möglichen Gesundheitsgefahren zu schützen. Der Boom dieser Produkte zeigt, wie groß das Bedürfnis nach einfachen Lösungen für Schlafprobleme ist. Doch gerade in der Selbstmedikation liegt eine erhebliche Gefahr: Nahrungsergänzungsmittel sind im Gegensatz zu Arzneimitteln nicht strengen Zulassungsverfahren unterworfen, was das Risiko von Überdosierungen und unerwünschten Nebenwirkungen erhöht.

Besonders bedenklich ist, dass einige der Melatonin-Präparate auf dem Markt Dosierungen enthalten, die die übliche Tagesmenge in zugelassenen Medikamenten deutlich überschreiten. Verbraucher, die auf eine vermeintlich harmlose Einschlafhilfe setzen, könnten dadurch unbeabsichtigt ihre Gesundheit gefährden. Die potenziellen Nebenwirkungen, die von Tagesmüdigkeit bis hin zu einem erhöhten Diabetes-Risiko reichen, sollten nicht auf die leichte Schulter genommen werden.

Es ist alarmierend, dass die Langzeitrisiken von Melatonin bislang unzureichend erforscht sind. Dies macht deutlich, wie wichtig eine regulierte und kontrollierte Anwendung solcher Substanzen ist. Die Warnung des BfR sollte daher als dringender Appell an Verbraucher verstanden werden, Melatonin-haltige Nahrungsergänzungsmittel nicht leichtfertig und ohne ärztlichen Rat zu verwenden. Auch die Politik ist gefordert, klare Regelungen für die Dosierung und Kennzeichnung dieser Produkte zu schaffen, um die Gesundheit der Bevölkerung zu schützen.

Letztlich liegt es in der Verantwortung jedes Einzelnen, sich bewusst zu machen, dass es keine "Wundermittel" für einen guten Schlaf gibt. Ein gesunder Lebensstil, gute Schlafhygiene und gegebenenfalls ärztliche Beratung bleiben die sichersten Wege, um Schlafprobleme zu bewältigen.

Sicherer Insektenschutz in der Schwangerschaft: Welche Repellentien wirklich unbedenklich sind

Insektenschutz ist ein zentrales Thema, besonders für schwangere Frauen, die in Regionen leben oder reisen, in denen durch Insekten übertragene Krankheiten wie Malaria, Dengue-Fieber oder Zika-Virus vorkommen. Ein effektiver Schutz vor Insektenstichen ist hier essenziell, doch welche Repellentien sind während der Schwangerschaft sicher anzuwenden?

Die am häufigsten in Apotheken erhältlichen Insektenschutzmittel basieren auf den Wirkstoffen DEET (Diethyltoluamid) und Icaridin. Beide Substanzen bieten nachweislich Schutz vor einer Vielzahl von Insekten, darunter Mücken und Zecken. Allerdings gibt es unterschiedliche Meinungen zur Anwendung dieser Mittel während der Schwangerschaft.

DEET, einer der ältesten und bewährtesten Wirkstoffe, ist besonders effektiv. Doch seine Verwendung bei Schwangeren ist nicht unumstritten. Einige Hersteller empfehlen, Präparate mit einer hohen Konzentration von 50% oder mehr nicht während der Schwangerschaft zu verwenden. Andere raten, DEET nur nach Rücksprache mit einem Arzt anzuwenden, insbesondere in Hochrisikogebieten. Trotz langjähriger Anwendung und umfangreicher Forschung gibt es weiterhin Unsicherheiten über die möglichen Auswirkungen von DEET auf das ungeborene Kind.

Icaridin, auch bekannt als Picaridin, wird oft als sicherere Alternative zu DEET betrachtet. Es ist weniger stark resorbierbar und hat keine bekannten negativen Auswirkungen auf die Gesundheit des ungeborenen Kindes. Es bietet einen ähnlich effektiven Schutz und ist zudem materialverträglich, was es zu einer bevorzugten Wahl für viele Schwangere macht.

Eine weitere Option ist IR3535® (Ethylbutylacetylaminopropionat, EBAAP), das von der Weltgesundheitsorganisation (WHO) als besonders sicher eingestuft wird. IR3535® hat sich als effektives und hautverträgliches Mittel erwiesen, das weder mutagen, kanzerogen noch teratogen ist. Aufgrund seines ausgezeichneten Sicherheitsprofils gilt IR3535® als ideale Wahl für Schwangere und stillende Mütter.

Obwohl nicht alle Hersteller ihre Produkte explizit als für Schwangere geeignet kennzeichnen, bieten Präparate, die diesen Hinweis tragen, eine zusätzliche Sicherheit. Schwangeren wird geraten, die Herstellerangaben sorgfältig zu lesen und im Zweifel einen Arzt zu konsultieren.

Der Schutz vor Insektenstichen ist für schwangere Frauen in Risikogebieten von entscheidender Bedeutung. Doch die Unsicherheit über die Sicherheit bestimmter Repellentien wirft Fragen auf, die nicht ignoriert werden dürfen. Während DEET eine lang bewährte Substanz ist, die effektiven Schutz bietet, bleibt die Anwendung während der Schwangerschaft umstritten. Hier steht der Nutzen gegen das potenzielle Risiko – eine Abwägung, die jede Frau für sich treffen muss, idealerweise nach Rücksprache mit einem Arzt.

Icaridin und insbesondere IR3535® stellen wichtige Alternativen dar, die den notwendigen Schutz bieten, ohne unnötige Risiken einzugehen. Der zunehmende Fokus auf die Sicherheit von Schwangeren zeigt, dass die Forschung in diesem Bereich voranschreitet. Doch es bleibt eine Herausforderung, klare und verlässliche Empfehlungen auszusprechen.

Die Verantwortung liegt jedoch nicht allein bei den Verbraucherinnen. Auch die Hersteller und Gesundheitsbehörden müssen sicherstellen, dass die Informationen klar und zugänglich sind. Der Verzicht auf klare Hinweise und der Verweis auf ärztliche Beratung ist nicht ausreichend. Die Siche

ApoRisk GmbH

Die ApoRisk® GmbH ist ein Versicherungsmakler und seit vielen Jahren Spezialist für Risiken der Apothekerinnen und Apothekern. Das Maklerunternehmen ist in der Apothekenbranche erfahren und unabhängig. Das Direktkonzept über die Internetportale aporisk.de und pharmarisk.de spart unseren Kunden viel Geld. Diese Ersparnis kommt dem hohen Wert und dem fairen Preis der Policen zugute.

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