Dritter Abschlag nach AvP-Insolvenz: Hoffnung für Apotheken?
Die von der AvP-Insolvenz betroffenen Apotheken erwarten morgen den dritten Abschlag, der ursprünglich für den September angekündigt wurde. Insolvenzverwalter Dr. Jan-Philipp Hoos bestätigte, dass die Auszahlung der dritten Tranche am morgigen Tag erfolgen soll und die Gelder Anfang der kommenden Woche auf den Konten der Apotheken eintreffen dürften. Weitere Details zur Ausschüttung nannte Hoos bislang nicht.
Der Vergleich sieht vor, dass verschiedene Beträge, die entweder von den Krankenkassen noch nicht freigegeben oder bei Gericht beziehungsweise Treuhändern hinterlegt sind, durch den Beitritt zur Vereinbarung freigegeben werden. Bei Zahlung innerhalb von zehn Tagen soll der sogenannte Kassenabschlag abgezogen werden, wobei 35 Prozent der Summe an den Treuhänder gehen. Sollte sich eine Krankenkasse weigern, diese Beträge freizugeben, plant der Insolvenzverwalter, bei Erfolgsaussichten Klagen einzureichen.
Neben den Beträgen der Krankenkassen umfasst die Auszahlung auch einen Anteil von 15 Prozent an den Herstellerabschlägen, die über die insolvente Schwesterfirma DiG (Dialog im Gesundheitswesen) abgewickelt wurden. Die Berechnung dieser Summe erfolgt anhand des Verhältnisses der Forderungen von beigetretenen und nicht beigetretenen Apotheken. Weitere Zahlungen, die noch ausstehen, sollen mit der finalen Tranche rund zehn Monate nach Ende der Beitrittsfrist überwiesen werden.
Die erste Abschlagszahlung erfolgte Ende Januar, als rund 33,8 Millionen Euro an die Apotheken ausgezahlt wurden. Dies entsprach einer Quote von etwa 10,9 Prozent. Damals wurden 25 Prozent der Gelder, die auf den alten AvP-Geschäftskonten gefunden worden waren, zunächst an den Treuhänder und anschließend an die Apotheken ausgezahlt. Apotheken, die nicht am Vergleich teilnehmen konnten oder durften, wurden von dieser Auszahlung ausgenommen. Ihre Ansprüche sollen in die Insolvenzmasse fließen, sobald gerichtlich geklärt ist, dass keine Aussonderungsrechte bestehen.
Die zweite Abschlagszahlung Ende März hatte bei den betroffenen Apotheken Enttäuschung ausgelöst. Gerade einmal ein Prozent der Forderungen, die sich insgesamt auf 309,1 Millionen Euro belaufen, standen für die Auszahlung zur Verfügung. Das entsprach einer Summe von lediglich rund drei Millionen Euro. Der Grund für die geringe Auszahlung lag laut Hoos in der schwierigen Abstimmung mit den Krankenkassen. Diese mussten Gelder, die bereits vor dem Vergleich bei Treuhändern hinterlegt worden waren, zuordnen. Ohne diese Informationen konnte die Auszahlung an den Treuhänder der Rahmenvereinbarung nicht erfolgen.
Insolvenzverwalter Hoos kündigte zudem an, gegen Ende des Jahres eine Abschlagsverteilung an alle Gläubiger vorzunehmen.
Die AvP-Insolvenz hat bei den betroffenen Apotheken einen tiefen finanziellen Einschnitt hinterlassen, dessen Nachwirkungen auch heute, Jahre nach dem Zusammenbruch des Abrechnungsdienstleisters, noch deutlich spürbar sind. Obwohl der dritte Abschlag ein dringend notwendiger Lichtblick ist, bleibt das Misstrauen bei vielen Apothekern groß. Nach der enttäuschenden zweiten Tranche, bei der nur ein Bruchteil der geforderten Beträge zur Auszahlung kam, stellt sich die Frage, ob das Vertrauen in die Rückführung der Gelder jemals vollständig wiederhergestellt werden kann.
Das zögerliche Vorgehen der Krankenkassen, deren Abstimmungsverfahren offenbar schleppend verliefen, hat den Prozess zusätzlich verlangsamt. Die Aussicht auf rechtliche Schritte gegen Krankenkassen, die sich einer Freigabe verweigern, ist zwar ein konsequenter Schritt des Insolvenzverwalters, doch auch hier bleibt fraglich, inwiefern diese Klagen kurzfristige Verbesserungen bringen können. Es zeigt sich, wie komplex und langwierig Insolvenzverfahren sind – insbesondere dann, wenn unterschiedliche Gläubiger und Institutionen involviert sind.
Für viele Apotheken bedeutet das weiterhin Unsicherheit, und gerade kleinere Betriebe dürften unter den anhaltenden Verzögerungen leiden. Ob der angekündigte dritte Abschlag Abhilfe schafft, wird sich in den kommenden Wochen zeigen. Die große Herausforderung bleibt jedoch, das Vertrauen in solche Abrechnungsdienstleister langfristig zu sichern, damit Apotheker nicht erneut einem finanziellen Fiasko zum Opfer fallen.
Lauterbach warnt Apotheken: Reform oder Versandhandel übernimmt
Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) traf sich am Mittwoch mit einer Gruppe von zehn Apothekern, um das umstrittene Apothekenreformgesetz (ApoRG) zu diskutieren. Das Treffen, das im Wahlkreis des Bundestagsabgeordneten Johannes Arlt stattfand, war von Beginn an mit Spannung erwartet worden, da die Apothekenbranche sich zunehmend unter Druck sieht und von der Politik stärkere Unterstützung einfordert.
Die Apotheker betonten gleich zu Beginn des Gesprächs, dass sie nicht als Vertreter der Standesvertretung, sondern als Praktiker aus ländlichen Apotheken anwesend seien. Sie präsentierten einen umfassenden 10-Punkte-Plan, in dem zentrale Forderungen der Branche dargelegt wurden. Darunter befanden sich die sofortige Anpassung des Apothekenhonorars, die Absenkung des Kassenabschlags auf 0 Euro und die Wiederfreigabe des 3-Prozent-Skontos. Weitere Forderungen umfassten eine kostenlose Ausbildung für pharmazeutisch-technische Assistenten (PTA) und die Senkung der Mehrwertsteuer. Auch strukturelle Themen wie Effizienzreserven bei Krankenkassen und eine bessere Vergütung für pharmazeutische Dienstleistungen standen auf der Agenda.
Lauterbach, der mit leichter Verspätung zum Gespräch erschien, zeigte sich anfangs aufmerksam und notierte einige Punkte. Besonders beim Thema der untervergüteten Polypharmazie schien der Gesundheitsminister offen für die Argumente der Apotheker zu sein. Diese schilderten ihm, dass die derzeitige Vergütung auf theoretischen Idealbedingungen basiere, die in der Realität jedoch nur selten erfüllt seien.
Im Verlauf des Gesprächs wurde jedoch deutlich, dass Lauterbach keine finanziellen Zusagen machen konnte. Er erklärte, dass das Problem nicht beim Bundesministerium für Gesundheit (BMG), sondern bei den Krankenkassen und anderen Leistungserbringern liege. Obwohl die Apotheker ihm aufzeigten, dass innerhalb des Systems finanzielle Mittel vorhanden seien, die anders verteilt werden könnten, blieb Lauterbach bei seiner Position, dass kein zusätzliches Geld zur Verfügung stehe.
Am Ende des Gesprächs kam es zu einer überraschenden Wendung: Lauterbach deutete an, dass, wenn die Apotheken die Reform nicht unterstützten, der Versandhandel diese Lücke füllen würde. Diese Aussage sorgte bei den anwesenden Apothekern für Besorgnis, da der Versandhandel als zunehmende Konkurrenz gesehen wird, insbesondere im Bereich der Arzneimittelversorgung.
Nach dem Gespräch verließ Lauterbach den Ort rasch, ohne auf die Sorgen der Apotheker weiter einzugehen. Die anwesenden Bundestagsabgeordneten Johannes Arlt, Wiebke Papenbrock und Herbert Wollmann versuchten daraufhin, die Wogen zu glätten. Sie ermutigten die Apotheker, den Reformprozess aktiv mitzugestalten und mögliche Anpassungen im Entwurf zu nutzen.
Apotheker Armin Noeske, einer der Teilnehmer, zeigte sich im Anschluss enttäuscht. Zwar habe Lauterbach zu Beginn des Treffens einen interessierten Eindruck gemacht, doch seine abschließende Bemerkung über den Versandhandel habe diesen Eindruck erheblich getrübt. „Aufgeben ist für uns jedoch keine Option“, so Noeske. Die Apotheker seien entschlossen, weiter für ihre Anliegen zu kämpfen.
Die Diskussion um das Apothekenreformgesetz zeigt einmal mehr, wie tief die Kluft zwischen Politik und den Apothekern vor Ort ist. Während Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach seine Unterstützung für die Apotheken betonte, ließ er durchblicken, dass eine grundsätzliche Reform der Branche unausweichlich ist. Dass er den Versandhandel als mögliche Alternative ins Spiel brachte, war für viele Apotheker ein Warnsignal, das nicht unterschätzt werden darf.
Lauterbachs Haltung ist ein Spiegelbild der gegenwärtigen Herausforderungen im Gesundheitssystem: Auf der einen Seite gibt es immer mehr Anspruch auf effiziente und kostengünstige Versorgung, auf der anderen Seite stehen lokale Apotheker, die sich durch ständig wachsende bürokratische und wirtschaftliche Belastungen zunehmend an den Rand gedrängt fühlen. Der Versandhandel mag in manchen Bereichen eine logische Ergänzung sein, doch die Versorgungssicherheit, die persönliche Beratung und der direkte Kontakt mit Patienten bleiben unschätzbare Vorteile der Vor-Ort-Apotheken.
Was in dieser Diskussion oft zu kurz kommt, ist die Wertschätzung der pharmazeutischen Arbeit. Apotheken übernehmen längst nicht mehr nur die Medikamentenabgabe, sondern bieten zunehmend Dienstleistungen an, die im Gesundheitswesen von essenzieller Bedeutung sind – von der Polypharmazie-Beratung bis hin zur Versorgung chronisch kranker Patienten. Dass diese Leistungen entsprechend vergütet werden müssen, ist eine Forderung, die nicht wegdiskutiert werden kann.
Lauterbachs Hinweis auf den Versandhandel ist daher nicht nur als Drohung zu verstehen, sondern auch als Hinweis darauf, wie schnell sich das Gesundheitswesen ändern kann, wenn es keinen gemeinsamen Konsens zwischen Politik und Praxis gibt. Die Apotheker haben klar gemacht, dass sie bereit sind, sich an der Reform zu beteiligen – jedoch nur, wenn ihre Rolle als unverzichtbarer Bestandteil des Gesundheitswesens gewahrt bleibt. Die Politik sollte gut daran tun, diese Signale ernst zu nehmen, bevor die Apotheken tatsächlich von anderen ersetzt werden.
Rezepturretaxationen nach Hilfstaxenkündigung – Apotheken geraten in finanzielle Bedrängnis
Seit der Kündigung der Hilfstaxe durch den Deutschen Apothekerverband (DAV) rollt eine Welle von Rezepturretaxationen auf deutsche Apotheken zu. Im vergangenen Jahr hatte der DAV die Anlagen 1 (Stoffe) und 2 (Gefäße) der Hilfstaxe aufgekündigt, um der chronischen Unterfinanzierung von Rezepturen entgegenzuwirken. Mit dem Jahreswechsel sollten somit die Vorgaben der Arzneimittelpreisverordnung (AMPreisV) die Grundlage für die Abrechnung von Rezepturen bilden. Doch Krankenkassen wie der GKV-Spitzenverband und einzelne Kassen, darunter die AOK Bayern, lehnen diese Regelung ab und setzen ihre eigene Interpretation durch: Sie akzeptieren nur anteilige Packungen, also die tatsächlich für die Rezeptur verwendete Menge, und nicht die vollen Packungspreise, wie es die AMPreisV vorsieht.
In den vergangenen Wochen trafen nun die ersten Retaxationen in den Apotheken ein. Viele Apotheken hatten dem Appell des DAV Folge geleistet und ihre Rezepturen gemäß der Arzneimittelpreisverordnung abgerechnet, in der Hoffnung, die Packungspreise komplett erstattet zu bekommen. Jetzt sehen sie sich mit massiven Rückforderungen seitens der Krankenkassen konfrontiert. Retaxationen wegen angeblich falscher Preisberechnungen werfen die Frage auf, wie gut Apotheken rechtlich aufgestellt sind und ob sie ausreichend Rückendeckung von den Apothekerverbänden erhalten.
Der hessische Apothekerverband (HAV) hat seine Mitglieder bereits zu Jahresbeginn darauf hingewiesen, im Falle von Retaxationen Unterstützung anzubieten und notfalls rechtliche Schritte einzuleiten. Ein Sprecher des HAV bekräftigte kürzlich, dass der Verband weiterhin an seiner Zusage festhalte, seine Mitglieder notfalls bis vor Gericht zu begleiten. Bisher sind beim HAV noch keine Retaxationsfälle eingegangen, dennoch sieht man sich auf einen möglichen Anstieg von Einsprüchen vorbereitet.
Weniger konkret äußerte sich der Landesapothekerverband Baden-Württemberg (LAV Ba-Wü). Dort betonte man, dass Retaxationen stets im Einzelfall geprüft werden müssten. Die gesetzliche Grundlage für die Abrechnung sei nach wie vor § 5 AMPreisV, doch es müsse abgewartet werden, wie Krankenkassen im Detail reagieren. Auch der DAV gibt sich zurückhaltend und verweist lediglich auf die enge Zusammenarbeit mit den Landesapothekerverbänden. Zu rechtlichen Details und möglichen Klagen äußerte sich der Verband nicht.
Für die betroffenen Apotheken könnte dies ein finanziell riskanter Weg werden. Die stete Unterfinanzierung von Rezepturen hatte bereits vor der Kündigung der Hilfstaxe für Unmut gesorgt. Mit den jetzt einsetzenden Retaxationen drohen Apotheken zusätzliche Verluste, die ihre ohnehin angespannte finanzielle Situation weiter verschärfen könnten. Der Ausgang dieses Konflikts könnte nicht nur die wirtschaftliche Zukunft vieler Apotheken bestimmen, sondern auch die generelle Frage der angemessenen Vergütung von Rezepturen klären.
Die aktuellen Retaxationen aufgrund der Hilfstaxenkündigung werfen ein grelles Licht auf die schwierige Situation, in der sich viele Apotheken in Deutschland befinden. Es ist bemerkenswert, dass der Deutsche Apothekerverband seine Mitglieder dazu aufruft, die Preise nach der Arzneimittelpreisverordnung abzurechnen, ohne ihnen eine klare Garantie für Unterstützung im Falle von Retaxationen zu geben. Dies hat zur Folge, dass Apotheken einmal mehr zwischen den Mühlen der Krankenkassen und den unklaren gesetzlichen Vorgaben zerrieben werden.
Die Krankenkassen stellen sich stur, indem sie nur anteilige Packungen für die Rezepturen anerkennen. Dies widerspricht der AMPreisV, die den Einkaufspreis der üblichen Abpackung vorsieht. Doch statt einer einheitlichen Lösung werden Apotheken in einen teuren und nervenaufreibenden Rechtsstreit gedrängt, den viele wirtschaftlich nur schwer überstehen könnten. Ein offenes Bekenntnis der Verbände, die Apotheken im Fall der Fälle vollumfänglich zu unterstützen, wäre hier dringend erforderlich.
Es ist ein gefährliches Spiel, das hier auf dem Rücken der Apotheken ausgetragen wird. Die Unterfinanzierung von Rezepturen ist kein neues Problem, doch anstatt für eine solide finanzielle Grundlage zu sorgen, lassen die Verantwortlichen die Apotheken im Regen stehen. Die Apotheken brauchen Planungssicherheit und klare Abrechnungsregeln – keine rechtlichen Unsicherheiten und zusätzlichen finanziellen Belastungen. Ein stärkeres Eingreifen der Verbände und eine klare politische Linie wären dringend nötig, um dieses Dilemma zu beenden und den Apotheken eine faire Vergütung ihrer Leistungen zu sichern.
Weichenstellung für die Apotheken in Brandenburg: Was die Wahl entscheidet
Am kommenden Sonntag wird in Brandenburg ein neuer Landtag gewählt. Die AfD steht laut aktuellen Umfragen mit 28 Prozent an der Spitze, gefolgt von der regierenden SPD, die 25 Prozent der Wählerstimmen auf sich vereinen könnte. Ministerpräsident Dietmar Woidke muss sich demnach einer starken Konkurrenz stellen. Die CDU liegt mit 16 Prozent auf dem dritten Platz, während der Brandenburger Spitzenverband (BSW) mit 14 Prozent ebenfalls eine relevante Rolle im politischen Machtgefüge spielen dürfte. Bündnis 90/Die Grünen könnten mit 5 Prozent an der Fünf-Prozent-Hürde scheitern, was die aktuelle rot-schwarz-grüne Koalition gefährden könnte. Auch Die Linke und die FDP stehen laut Umfragen vor dem Aus im Landtag.
Die Regierungsbildung dürfte in Brandenburg, im Vergleich zu den Landtagswahlen in Sachsen und Thüringen, weniger komplex ausfallen. Dennoch bleibt es spannend, ob eine Fortführung der bisherigen Koalition möglich ist oder ob neue Bündnisse entstehen. Besonders die Option einer Koalition aus SPD, CDU und BSW könnte angesichts der politischen Konstellationen realistisch werden. Der Brandenburger Spitzenverband, der bei seiner ersten Landtagswahl antritt, könnte somit eine entscheidende Rolle bei der Regierungsbildung spielen.
Im Hinblick auf die Gesundheitspolitik stehen die Parteien vor großen Herausforderungen. Während die AfD die Gesundheitswirtschaft als zentralen Wirtschaftsfaktor betont und gegen die Abhängigkeit von außereuropäischen Lieferanten bei Arzneimitteln vorgehen will, setzt die SPD auf eine stärkere Vernetzung der „Gesundheitsregion Berlin-Brandenburg“ und will Apotheker durch Anreize in ländliche Regionen locken. Die CDU will vor allem die Zusammenarbeit zwischen Krankenhäusern, Ärzten und Apotheken verbessern und auf Digitalisierung, insbesondere durch E-Health und Telemedizin, setzen. Der BSW fokussiert sich auf eine gerechtere Gesundheitsversorgung und will Gewinne aus dem Betrieb medizinischer Einrichtungen reinvestieren. Die Grünen und die Freien Wähler betonen ebenfalls die Digitalisierung des Gesundheitswesens, wobei letztere die Einrichtung eines Pharmaziestudiengangs in Cottbus fordern.
Bemerkenswert ist, dass konkrete Maßnahmen zur Sicherung der Apothekenstandorte in Brandenburg von den meisten Parteien nicht explizit thematisiert werden. Die Apotheken sind lediglich im Rahmen der sektorenübergreifenden Versorgung oder in der Digitalisierung erwähnt, während die langjährige Forderung nach einem Pharmaziestudiengang weitgehend unbeachtet bleibt.
Die Landtagswahl in Brandenburg könnte richtungsweisend für die Gesundheitspolitik und die Zukunft der Apotheken im Land sein. Mit Spannung wird erwartet, wie die politischen Weichen nach dem Wahltag gestellt werden und ob sich die Apothekenlandschaft durch neue politische Akzente verändern wird.
Die bevorstehende Landtagswahl in Brandenburg bietet eine politische Bühne, auf der viele wichtige Fragen für die Zukunft der Gesundheitsversorgung, insbesondere für Apotheken, entschieden werden könnten. Doch die meisten Parteien scheinen diese entscheidenden Themen weitgehend zu ignorieren. Der drohende Apothekensterben in ländlichen Regionen, die schwierige Nachwuchssituation und die dringend notwendige Erhöhung des Apothekenhonorars finden in den Wahlprogrammen kaum Berücksichtigung. Die Gesundheitspolitik scheint sich immer stärker auf Digitalisierung und sektorenübergreifende Versorgung zu konzentrieren – wichtige Themen, ohne Frage. Aber sie greifen zu kurz, wenn es darum geht, die Apotheken als zentrale Säule der Gesundheitsversorgung im Land zu stärken.
Während die AfD zumindest das Problem der Abhängigkeit von Lieferketten anspricht, bleiben viele der vorgeschlagenen Lösungen der übrigen Parteien vage. Es fehlen klare, greifbare Maßnahmen, um die Apotheken in Brandenburg nicht nur digital zu vernetzen, sondern auch finanziell und personell zu stützen. Das Versäumnis, einen Pharmaziestudiengang in Brandenburg zu etablieren, zeigt, wie wenig Beachtung die brandenburgische Apothekerschaft in der politischen Debatte findet.
Die Apothekerinnen und Apotheker in Brandenburg sollten sich bewusst sein, dass diese Wahl ihre Zukunft maßgeblich beeinflussen könnte. Eine klare politische Weichenstellung zugunsten der Apotheken bleibt jedoch in den Programmen der Parteien schwer erkennbar. Umso wichtiger ist es, dass sie ihr Wahlrecht nutzen und auf langfristige Lösungen drängen.
Lieferschwierigkeiten bei Arzneimitteln – Kritik an Lauterbach nimmt zu
Die anhaltenden Lieferengpässe bei verschreibungspflichtigen Medikamenten sorgen weiterhin für große Unruhe im deutschen Gesundheitswesen. Während Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach die Situation als weitgehend stabil beschreibt, mehren sich Stimmen aus der Branche, die auf eine dramatische Unterversorgung hinweisen. Insbesondere das „Aktionsbündnis Patientenversorgung“, dem Vertreter von Ärzten, Zahnärzten und Apothekern angehören, kritisiert die Haltung des Ministers scharf.
In einem Interview mit der „Bild“-Zeitung hatten Apotheker jüngst auf die gravierenden Folgen der Lieferengpässe hingewiesen. Die Rede ist von über 500 nicht oder nur schwer verfügbaren Medikamenten, darunter lebenswichtige Präparate wie Antibiotika, Insulin, Asthma-Medikamente und Herzmedikamente. Dennoch erklärte das Bundesgesundheitsministerium (BMG) am Folgetag, dass es sich lediglich um „punktuelle Engpässe“ handele und dass Patienten in der Regel auf wirkstoffgleiche Alternativen zurückgreifen könnten. Lauterbach selbst erklärte, dass die Lieferengpässe durch das im Jahr 2023 in Kraft getretene Gesetz zur Bekämpfung von Lieferengpässen und zur Verbesserung der Versorgung (ALBVVG) bereits halbiert worden seien.
Diese Einschätzungen stoßen jedoch auf heftigen Widerstand aus der Branche. Das „Aktionsbündnis Patientenversorgung“, dem unter anderem der Hausärzteverband Nordrhein, der Freie Verband Deutscher Zahnärzte und der Apothekerverband Nordrhein angehören, wies in einer Pressemitteilung darauf hin, dass die Realität in den Arztpraxen und Apotheken eine andere sei. Nach wie vor sei die Verfügbarkeit wichtiger Medikamente massiv eingeschränkt, und die täglichen Bemühungen, Ersatzpräparate zu beschaffen, führten zu einem erheblichen Mehraufwand für das Personal in Apotheken und Arztpraxen.
Neben der Kritik an der Gesundheitspolitik wird auch die Pharmaindustrie in die Pflicht genommen. Die Verlagerung der Produktion von Arzneimitteln ins Ausland, oft aus Kostengründen, habe zu einer gefährlichen Abhängigkeit von globalen Lieferketten geführt. Dies betreffe insbesondere preiswerte Medikamente, die zunehmend vernachlässigt würden, während teure Präparate weiterhin problemlos verfügbar seien.
Das Aktionsbündnis fordert eine stärkere Regulierung der Pharmahersteller und eine ernsthafte Auseinandersetzung der Politik mit dem Problem. Die bisherige Zusammenarbeit zwischen Ärzten und Apothekern habe zwar dazu beigetragen, die Auswirkungen der Engpässe abzumildern, doch diese Situation sei auf Dauer nicht tragbar. Es müsse verhindert werden, dass Gesundheitsberufe weiterhin die Lücken einer unzureichenden Versorgungspolitik und einer profitorientierten Pharmaindustrie füllen müssten.
Die anhaltenden Lieferengpässe bei Medikamenten sind ein klarer Indikator für die strukturellen Probleme im deutschen Gesundheitssystem. Es ist schwer nachvollziehbar, wie Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach die Krise herunterspielen kann, während Apotheken und Arztpraxen täglich mit den realen Folgen konfrontiert sind. Der Hinweis auf wirkstoffgleiche Alternativen mag theoretisch richtig sein, ignoriert aber die immense logistische und organisatorische Belastung, die ein ständiger Austausch von Medikamenten mit sich bringt.
Dass die Pharmaindustrie ihre Produktion verstärkt ins Ausland verlagert und dabei insbesondere auf kostengünstige Medikamente verzichtet, ist ein weiteres alarmierendes Signal. Es scheint, als ob wirtschaftliche Interessen zunehmend Vorrang vor der Versorgungssicherheit haben – auf Kosten der Patienten und derjenigen, die sich tagtäglich um deren Gesundheit kümmern.
Die Forderung nach einer stärkeren Verantwortung der Pharmahersteller und einer entschlosseneren politischen Reaktion ist mehr als gerechtfertigt. Es kann nicht sein, dass Apotheken, Ärzte und andere Heilberufe als Puffer zwischen politischen Fehlentscheidungen und der Gewinnorientierung der Pharmaindustrie dienen müssen. Wenn keine grundlegenden Änderungen vorgenommen werden, droht eine weitere Verschlechterung der Versorgungslage – und das Vertrauen in das Gesundheitssystem wird weiter erodieren.
PTA-Beruf stärken: BVpta setzt auf Nachwuchsförderung
Der Bundesverband der Pharmazeutisch-technischen Assistent:innen (BVpta) unternimmt verstärkte Anstrengungen, um dem anhaltenden Fachkräftemangel in der Apothekerschaft entgegenzuwirken. Angesichts rückläufiger Anmeldezahlen an PTA-Schulen und dem zunehmenden Nachwuchsmangel hat der Verband eine Initiative gestartet, um die Attraktivität des Berufes zu fördern und angehenden PTA Mut zu machen. Seit einiger Zeit besucht der Vorstand des BVpta unter der Führung von Bundesvorsitzender Anja Zierath zahlreiche PTA-Schulen in ganz Deutschland.
Das Ziel dieser Besuche ist es, angehenden PTA Unterstützung zu bieten und ihnen die Unsicherheiten zu nehmen, die durch die aktuellen Herausforderungen des Berufes verstärkt wurden. "Die Apotheke vor Ort braucht Nachwuchs! Denn dieser Nachwuchs ist unsere Zukunft", erklärt Zierath und hebt hervor, dass die nächste Generation von PTA die Möglichkeit hat, Veränderungen aktiv mitzugestalten.
In den vergangenen Monaten haben viele angehende PTA durch die Medien vermehrt von der schwierigen Situation in den Apotheken gehört. Die Berichte über knappe Gehälter, schwierige Arbeitsbedingungen und die mangelnde Wertschätzung aus der Politik haben bei vielen Schüler:innen zu Zweifeln an ihrer Berufswahl geführt. Der BVpta will dieser Stimmung entgegenwirken und den angehenden Fachkräften aufzeigen, dass sie auf einen Beruf hinarbeiten, der trotz der aktuellen Probleme eine Zukunft hat.
Bei den Besuchen wird nicht nur über den Beruf aufgeklärt, sondern auch auf die berufspolitischen Herausforderungen eingegangen. Es wird verdeutlicht, wie wichtig der Zusammenhalt innerhalb der PTA-Gemeinschaft und das gemeinsame Eintreten für die Interessen der Berufsgruppe sind. Der BVpta setzt auf Dialog und Aufklärung, um die Zukunft des PTA-Berufs zu sichern und die jungen Menschen für den Beruf zu begeistern.
Der Fachkräftemangel in Apotheken bleibt eine der größten Herausforderungen im deutschen Gesundheitssystem. Der BVpta sieht seine Aufgabe darin, den Beruf des PTA auch in schwierigen Zeiten zu fördern und an der Seite der Auszubildenden zu stehen.
Der Besuch des BVpta an PTA-Schulen ist ein wichtiger Schritt, um den Nachwuchs in einer Zeit der Unsicherheit zu unterstützen. Angesichts der aktuellen Herausforderungen in der Apothekenlandschaft ist es umso wichtiger, jungen Menschen Mut zu machen und sie auf die Chancen und Möglichkeiten im Beruf hinzuweisen.
Doch reicht diese Initiative allein nicht aus. Die Probleme, mit denen PTA konfrontiert sind – von schlechten Arbeitsbedingungen bis hin zu unzureichender politischer Unterstützung – müssen auf struktureller Ebene angegangen werden. Der Fachkräftemangel kann nur dann nachhaltig gelöst werden, wenn sich auch die Rahmenbedingungen verbessern.
Es ist erfreulich, dass der BVpta den Dialog sucht und angehenden PTA zur Seite steht. Dennoch darf nicht übersehen werden, dass es eine größere Anstrengung von Politik und Gesellschaft erfordert, um die Attraktivität des Berufes langfristig zu sichern. Wenn wir wirklich wollen, dass der PTA-Beruf zukunftsfähig bleibt, sind entschlossene Maßnahmen gefragt, die sowohl die Arbeitsbedingungen verbessern als auch den Nachwuchs fördern. Nur so kann der Fachkräftemangel langfristig behoben werden.
Kreon-Lieferengpass sorgt für Unmut in Apotheken
Der andauernde Lieferengpass des Enzympräparats Kreon, insbesondere in der Dosierung von 25.000 Einheiten, stellt Apotheken weiterhin vor erhebliche Herausforderungen. Ein aktueller Fall aus Hessen verdeutlicht die Problematik: Ein Stammkunde einer Apotheke benötigte dringend eine Packung Kreon in der entsprechenden Dosierung. Nachdem die Apotheke beim Hersteller Viatris nachgefragt hatte, erhielt sie die Antwort, dass das Präparat nicht lieferbar sei und auch kein Liefertermin in Aussicht stehe.
Der Kunde ließ sich jedoch nicht entmutigen und nahm den direkten Kontakt zum Hersteller auf. Überraschenderweise erhielt er telefonisch die Zusicherung, dass eine Packung Kreon an die Apotheke versandt werde. Bereits am nächsten Tag traf die Bestellbestätigung in der Apotheke ein. Diese Vorgehensweise stieß beim Apotheker auf Unverständnis: „Es kann nicht sein, dass erst auf Druck des Kunden reagiert wird, während wir als Fachpersonen mit einer Absage abgespeist werden“, erklärt er verärgert.
Der Fall wiederholte sich kurz darauf. Erneut wurde der Apotheke mitgeteilt, dass das Präparat nicht lieferbar sei. Doch nachdem der Kunde erneut den Hersteller kontaktierte, war die Ware plötzlich verfügbar.
Dieses Vorgehen wirft Fragen auf. Der Apotheker sieht darin ein systematisches Problem, das nicht nur bei Herstellern, sondern auch bei Krankenkassen zu beobachten sei. „Wir hatten kürzlich einen ähnlichen Fall mit einem Kostenvoranschlag für ein Verbandsmittel, der von der Krankenkasse abgelehnt wurde. Erst nachdem die Patientin selbst nachgefragt hatte, wurde der Antrag genehmigt“, berichtet der Apotheker weiter.
Der Vorfall unterstreicht die angespannte Lage vieler Apotheken, die neben Lieferengpässen auch mit bürokratischen Hürden zu kämpfen haben. Die Frage, warum Apotheken als Fachstellen häufig erst im zweiten Schritt ernst genommen werden, bleibt offen. Viatris äußerte sich bisher nicht zu den Vorwürfen.
Die wiederholten Schwierigkeiten bei der Beschaffung von Kreon zeigen ein beunruhigendes Muster auf: Hersteller und Krankenkassen scheinen den Druck der Patienten über die Fachkompetenz der Apotheken zu stellen. Dass ein Kunde durch direkten Kontakt mit dem Hersteller schneller zu seinem dringend benötigten Medikament kommt, während Apotheken mit Lieferschwierigkeiten abgespeist werden, ist ein unhaltbarer Zustand.
Diese Art der Verfahrensweise stellt die ohnehin angespannte Lage in den Apotheken weiter infrage. Statt den direkten Draht zu den Apotheken zu suchen und diese als Fachinstanzen ernst zu nehmen, wird anscheinend erst reagiert, wenn der Patient selbst Druck ausübt. Solche Entwicklungen bergen Gefahren für die flächendeckende Arzneimittelversorgung, da sie das Vertrauen der Patienten in die Apotheken untergraben und gleichzeitig die Arbeitsbelastung der Apothekenkräfte erhöhen.
Es wird höchste Zeit, dass Hersteller und Krankenkassen die Apotheken als die zentrale Anlaufstelle für Patienten respektieren und die Kommunikation verbessern. Letztendlich sollte der reibungslose Zugang zu notwendigen Medikamenten im Mittelpunkt stehen – unabhängig davon, ob der Patient oder die Apotheke den ersten Schritt macht.
Neue S3-Leitlinie zur Gicht: Fortschritt in der Behandlung
Die erste S3-Leitlinie zur „Diagnostik und Therapie der Gicht“ wurde im Rahmen des Deutschen Rheumatologiekongresses 2024 in Düsseldorf vorgestellt. Damit steht erstmals eine umfassende und wissenschaftlich fundierte Grundlage zur Behandlung der Gicht zur Verfügung. Die Leitlinie, die in enger Zusammenarbeit verschiedener medizinischer Fachgesellschaften sowie der Deutschen Rheuma-Liga erarbeitet wurde, enthält 25 Empfehlungen zur optimalen Versorgung von Gichtpatienten. Ziel ist es, die Behandlung durch evidenzbasierte Leitlinien zu standardisieren und zu verbessern.
Besonderes Augenmerk liegt auf der Therapie akuter Gichtanfälle. Laut der neuen Leitlinie sollen Colchicin, Glucocorticoide oder nichtsteroidale Antirheumatika (NSAR) als Mittel der ersten Wahl eingesetzt werden. Dabei ist die individuelle Entscheidung für eines dieser Medikamente von den spezifischen Bedürfnissen des Patienten abhängig. Sollte der gewünschte Therapieerfolg nicht innerhalb von 24 bis 72 Stunden eintreten, empfiehlt die Leitlinie eine Reevaluation der Behandlung.
Auch die langfristige Senkung der Harnsäurewerte spielt in der neuen Leitlinie eine zentrale Rolle. Patienten mit wiederkehrenden Anfällen oder tophöser Gicht wird die Therapie mit einem Xanthinoxidase-Inhibitor empfohlen, mit dem Ziel, den Serumharnsäurewert auf unter 6 mg/dl zu senken. Diese Empfehlung wird jedoch nicht von allen Beteiligten vollständig unterstützt: Die Deutsche Gesellschaft für Allgemeinmedizin und Familienmedizin (DEGAM) plädiert für ein stärker patientenzentriertes Vorgehen, bei dem das individuelle Risiko und die Belastung durch die Gicht stärker berücksichtigt werden.
Darüber hinaus betont die Leitlinie den Einfluss einer gesunden, ausgewogenen und pflanzenbetonten Ernährung auf die Prävention von Gichtanfällen. Zwar wird keine spezifische Diät zur Reduktion der Anfallhäufigkeit empfohlen, doch der Verzicht auf Fleisch, Alkohol und fructosereiche Nahrungsmittel wird als sinnvoll erachtet.
Die enge Zusammenarbeit zwischen Rheumatologen, Nephrologen, Allgemeinmedizinern und Patientenvertretungen bei der Erarbeitung der neuen S3-Leitlinie gilt als wesentlicher Fortschritt im Umgang mit Gicht. Die Leitlinie soll dazu beitragen, die Versorgungsqualität in Deutschland zu erhöhen und die Patienten langfristig vor schwerwiegenden Komplikationen zu schützen.
Mit der neuen S3-Leitlinie zur Gicht ist ein wichtiger Schritt in der medizinischen Versorgung gelungen. Gicht ist eine Erkrankung, die sowohl akut schmerzhafte als auch langfristig schwerwiegende Folgen haben kann. Daher ist die Standardisierung der Behandlung durch evidenzbasierte Leitlinien ein wesentlicher Beitrag zur Verbesserung der Patientenversorgung.
Besonders positiv hervorzuheben ist die interdisziplinäre Zusammenarbeit der beteiligten Fachgesellschaften und die aktive Einbindung der Patientenvertreter. Der Einbezug der Perspektiven von Patienten stellt sicher, dass die Therapieempfehlungen nicht nur wissenschaftlich fundiert, sondern auch alltagsnah und praxisorientiert sind.
Kritisch zu betrachten bleibt jedoch die uneinheitliche Zustimmung zur Harnsäuresenkungstherapie. Die DEGAM hat mit ihrem Sondervotum klargemacht, dass individuelle Therapieansätze notwendig sind, um den unterschiedlichen Bedürfnissen der Patienten gerecht zu werden. Es bleibt abzuwarten, ob diese differenzierte Herangehensweise künftig eine stärkere Berücksichtigung in der Praxis findet.
Insgesamt stellt die neue S3-Leitlinie einen bedeutenden Fortschritt dar, der sich hoffentlich bald in einer verbesserten Patientenversorgung widerspiegeln wird. Die nächsten Jahre werden zeigen, inwiefern die Leitlinie dazu beiträgt, die Lebensqualität der Betroffenen nachhaltig zu verbessern und Komplikationen der Gicht zu verhindern.
Cannabisblüten vor dem Aus? – Forderungen nach Abgabe von Extrakten
Seit der Legalisierung von Medizinalcannabis in Deutschland im Jahr 2017 ist die Abgabe von Cannabis-Blüten auf Rezept ein umstrittenes Thema. Nun fordern der Arzneimittelhersteller Stadapharm sowie der Medizinische Dienst der Krankenkassen in Westfalen-Lippe eine Änderung der bisherigen Praxis: Künftig soll Cannabis nur noch in Form von standardisierten Extrakten in Apotheken erhältlich sein. Diese Forderung soll einerseits das Missbrauchspotenzial eindämmen und andererseits die umstrittene Doppelrolle von Cannabis als Arznei- und Genussmittel auflösen.
Laut Madlen Kuhr, Leiterin der Business-Unit Cannabis bei Stadapharm, bieten Extrakte gegenüber Blüten eine deutlich bessere Kontrollierbarkeit der Wirkstoffkonzentration, was besonders für die Behandlung chronischer Erkrankungen entscheidend sei. Stadapharm habe nach ersten Erfahrungen mit Cannabisblüten die Entscheidung getroffen, sich vollständig auf Extrakte zu konzentrieren. Diese Darreichungsform erlaube es, eine verlässliche Dosierung sicherzustellen, was für eine konstante Therapie von zentraler Bedeutung sei.
Unterstützung findet die Forderung bei dem Medizinischen Dienst der Krankenkassen in Westfalen-Lippe. Dieser weist darauf hin, dass im stark regulierten Arzneimittelmarkt ausgerechnet bei Medizinalcannabis erhebliche Ungereimtheiten bestünden. Wichtige Faktoren wie Indikationen, Gegenanzeigen und der Wirkstoffgehalt würden in der Praxis oft unzureichend beachtet. Eine Konzentration auf Extrakte könnte hier für Klarheit sorgen und Missbrauch vorbeugen.
Daten des Verbands der Cannabis versorgenden Apotheken (VCA) bestätigen eine deutliche Geschlechterunterscheidung in der Nutzung von Medizinalcannabis: Während Männer, insbesondere im Alter von 20 bis 40 Jahren, überwiegend Cannabisblüten konsumieren und oft als Selbstzahler auftreten, greifen Frauen tendenziell häufiger auf Extrakte zurück, die in der Regel von den Krankenkassen finanziert werden. Diese Geschlechterunterschiede gelten vielen Experten als weiteres Indiz für die missbräuchliche Nutzung von Blüten.
Bereits im Juli 2023 hatte die Deutsche Pharmazeutische Gesellschaft vor einer zunehmenden Verbreitung von Missbrauch bei Medizinalcannabis gewarnt. Der Medizinische Dienst fordert daher Nachbesserungen in der rechtlichen Ausgestaltung der Cannabistherapie, um den medizinischen Einsatz zu stärken und Missbrauch vorzubeugen. Eine Einschränkung der Verordnung auf standardisierte Extrakte sei der nächste logische Schritt.
Die Forderung nach einer Beschränkung der Medizinalcannabis-Abgabe auf Extrakte ist kein neuer Gedanke, gewinnt jedoch angesichts der jüngsten Entwicklungen an Dringlichkeit. Es ist längst an der Zeit, die Diskussion um die therapeutische Anwendung von Cannabis zu versachlichen und klare Rahmenbedingungen zu schaffen. Die uneinheitliche Regelung, die Cannabis sowohl als Arzneimittel als auch als Genussmittel betrachtet, muss überwunden werden.
Die Vorteile von Cannabis-Extrakten liegen auf der Hand: Sie bieten eine standardisierte, kontrollierte Wirkstoffabgabe und minimieren damit das Risiko von Dosierungsfehlern. Für chronisch kranke Patientinnen, die auf eine konstante Versorgung angewiesen sind, bedeutet dies eine deutliche Verbesserung der Therapiequalität. Dass sich vor allem Krankenkassenpatientinnen, insbesondere Frauen, häufiger für Extrakte entscheiden, zeigt, dass diese Darreichungsform bereits im Praxisalltag von denjenigen bevorzugt wird, die medizinische Cannabisprodukte tatsächlich therapeutisch nutzen.
Gleichzeitig wird die Konzentration auf Extrakte den Missbrauch erschweren. Zu oft gerät die Verordnung von Cannabisblüten in den Verdacht, vorrangig dem Konsum zur Erholung und nicht der medizinischen Behandlung zu dienen. Die demografischen Daten der Selbstzahler stützen diese Annahme. Hier ist eine striktere Regulierung dringend geboten.
Die Beschränkung auf standardisierte Extrakte würde nicht nur die medizinische Sicherheit erhöhen, sondern auch die Grundlage für eine bessere Akzeptanz von Medizinalcannabis schaffen. Es ist an der Zeit, diesen Schritt zu gehen und Cannabis als Arzneimittel klar von seiner Rolle als Genussmittel zu trennen.
Neue Therapiemöglichkeiten beim Endometriumkarzinom: Immuntherapie und Olaparib bieten Fortschritte
In der aktualisierten S3-Leitlinie zum Endometriumkarzinom wurden bedeutende Fortschritte bei der Behandlung dieser Krebserkrankung hervorgehoben. Neben der bewährten Standardtherapie, der operativen Entfernung der Gebärmutter, wird nun auch auf neue Ansätze hingewiesen, die insbesondere für Patientinnen mit fortgeschrittenen oder rezidivierten Tumoren vielversprechend sind. Dabei spielen Immuntherapien und die Einführung des PARP-Inhibitors Olaparib eine zentrale Rolle.
Das Endometriumkarzinom, das häufigste Karzinom der Gebärmutterschleimhaut, stellt insbesondere in fortgeschrittenen Stadien eine große Herausforderung dar. Rund 13% bis 30% der Rezidive zeigen eine hohe Mikrosatelliteninstabilität (MSI-H) oder eine Mismatch-Reparatur-Defizienz (dMMR). Diese molekularen Veränderungen führen zu einer erhöhten Mutationsrate, was diese Tumoren besonders für Immuntherapien zugänglich macht. In der Leitlinie wird empfohlen, nach einer platinbasierten Chemotherapie eine Immuntherapie mit Pembrolizumab oder Dostarlimab in Betracht zu ziehen. Diese Medikamente gehören zur Klasse der Immuncheckpoint-Inhibitoren und haben in Studien Ansprechraten von über 45% gezeigt.
Für den Großteil der Patientinnen, deren Tumoren keine Mikrosatelliteninstabilität aufweisen, sind die Therapieoptionen bisher limitiert. Eine Monotherapie mit Immuncheckpoint-Inhibitoren zeigte sich bei diesen Tumoren als wenig effektiv. Aus diesem Grund werden Kombinationstherapien, etwa die von Pembrolizumab und dem Multikinase-Inhibitor Lenvatinib, weiter untersucht. Diese Kombination erzielte in Studien bessere Ergebnisse als eine alleinige Chemotherapie, war jedoch mit signifikanten Nebenwirkungen verbunden, darunter Hypertonie und schwere Diarrhö.
Ein entscheidender Fortschritt wurde mit der Einführung des PARP-Inhibitors Olaparib erreicht. In einer groß angelegten Phase-III-Studie zeigte sich, dass die Zugabe von Olaparib zur Erstlinientherapie mit Durvalumab und Chemotherapie das Fortschreiten der Krankheit bei Patientinnen mit pMMR-Tumoren signifikant verzögern konnte. Bei dMMR-positiven Tumoren konnte durch die Immuntherapie mit Durvalumab das Progressionsrisiko ebenfalls deutlich reduziert werden, wobei der zusätzliche Einsatz von Olaparib keinen weiteren Nutzen zeigte.
Diese Studienergebnisse führten zur Zulassung einer Kombinationstherapie mit Durvalumab und Olaparib für bestimmte Patientinnen mit fortgeschrittenem oder rezidiviertem Endometriumkarzinom. Während für dMMR-Patientinnen Durvalumab in Kombination mit einer Chemotherapie empfohlen wird, profitieren pMMR-positive Patientinnen von der Kombination aus Durvalumab und Olaparib. Diese Entwicklungen markieren einen wichtigen Fortschritt in der Onkologie, insbesondere für Patientinnen mit pMMR-Tumoren, für die es bislang nur begrenzte Behandlungsmöglichkeiten gab.
Die aktuellen Fortschritte in der Behandlung des Endometriumkarzinoms verdeutlichen einmal mehr den Wert der personalisierten Medizin. Durch die gezielte Identifikation von Biomarkern wie dMMR und MSI-H können Therapien passgenau auf die molekulare Struktur eines Tumors abgestimmt werden. Dies ermöglicht es, Patientinnen eine wirksamere und weniger belastende Behandlung anzubieten, als dies mit den herkömmlichen Standardtherapien der Fall ist.
Besonders bemerkenswert ist die Einführung des PARP-Inhibitors Olaparib, der vor allem bei Patientinnen mit pMMR-Tumoren das Fortschreiten der Erkrankung deutlich verlangsamen konnte. Während Immuntherapien bei dMMR-positiven Tumoren bereits Erfolge zeigten, war für Patientinnen mit pMMR-Tumoren bisher kaum eine effektive Option vorhanden. Die Kombination aus Olaparib und Immuntherapie eröffnet nun neue Perspektiven, gerade für diese große Patientengruppe.
Allerdings bleibt der Weg zur optimalen Behandlung steinig. Die erhöhten Nebenwirkungen bei Kombinationstherapien müssen weiterhin eng überwacht werden, um das Risiko für Patientinnen zu minimieren. Die personalisierte Medizin steht noch immer vor großen Herausforderungen, doch der Fortschritt ist unübersehbar. Mit der gezielten Kombination aus Chemotherapie, Immuntherapie und neuen Substanzen wie Olaparib sind wir auf dem besten Weg, das Behandlungsspektrum für Krebserkrankungen wie das Endometriumkarzinom entscheidend zu erweitern.
Die Zukunft der Krebstherapie liegt in der präzisen und personalisierten Behandlung – und die neuen Optionen beim Endometriumkarzinom sind ein vielversprechender Schritt in diese Richtung.
Triptane bleiben die erste Wahl bei Migräne – Neue Medikamente mit Vorbehalten
In einer umfassenden systematischen Übersichtsarbeit haben Forscher die Wirksamkeit von Migräne-Medikamenten erneut bewertet. Die Ergebnisse sind eindeutig: Triptane, seit Jahren die bevorzugte Therapie bei akuten Migräneanfällen, bleiben nach wie vor die effektivste Behandlungsmethode. Neuere Wirkstoffe wie Lasmiditan und Rimegepant, die als Alternativen auf den Markt gekommen sind, erreichen bei Weitem nicht das Wirksamkeitsniveau der etablierten Triptane und sind eher mit nicht-steroidalen Antirheumatika (NSAR) wie Ibuprofen vergleichbar.
Die Studie analysierte 137 doppelblinde, randomisierte, kontrollierte Studien mit insgesamt fast 90.000 Patientinnen und Patienten. Die Ergebnisse zeigen, dass Triptane in puncto Schmerzfreiheit innerhalb von zwei Stunden und anhaltender Wirkung über 24 Stunden den neuen Arzneimitteln deutlich überlegen sind. Besonders Eletriptan schnitt in den direkten Vergleichen hervorragend ab. Es führte schnell zu Schmerzfreiheit und hielt die Migränebeschwerden über den ganzen Tag hinweg in Schach.
Im Gegensatz dazu fielen die neuen Migräne-Medikamente Lasmiditan und Rimegepant durch geringere Wirksamkeit und teilweise gravierende Nebenwirkungen auf. Lasmiditan, ein 5HT1F-Rezeptoragonist, wurde mit häufigen Fällen von Schwindel, Müdigkeit und Parästhesien in Verbindung gebracht. Auch warnte die US-amerikanische Gesundheitsbehörde FDA davor, nach der Einnahme des Mittels für mindestens acht Stunden ein Fahrzeug zu führen. Diese Einschränkungen machen Lasmiditan für viele Patienten weniger attraktiv, insbesondere im Vergleich zu Triptanen, die nach wie vor einen schnellen und langanhaltenden Effekt haben.
Für die Migräne-Expertinnen und Experten bleibt Triptan die klare erste Wahl, insbesondere bei mittelschweren bis schweren Attacken. NSAR wie Ibuprofen und Diclofenac bleiben bei leichteren Migräneanfällen die Mittel der Wahl. Lasmiditan und Rimegepant sollten aufgrund der hohen Kosten und der im Vergleich zu Triptanen und NSAR geringeren Wirksamkeit erst dann zum Einsatz kommen, wenn andere Optionen ausgeschöpft sind.
Die Studienergebnisse könnten künftige Leitlinien zur Migräne-Therapie beeinflussen. Eine breitere Nutzung von Triptanen wird befürwortet, um die Versorgung von Migränepatienten weltweit zu verbessern. Bisher erhalten in Europa nur etwa 3,4 bis 22,5 Prozent der Migränepatienten Triptane, in den USA liegt der Anteil etwas höher. Experten fordern daher, dass Triptane in die Liste der unentbehrlichen Arzneimittel der Weltgesundheitsorganisation (WHO) aufgenommen werden, um ihre Verfügbarkeit weltweit sicherzustellen.
Die Ergebnisse der jüngsten systematischen Übersichtsarbeit bestätigen, was Experten seit Langem wissen: Triptane sind und bleiben die beste Therapieoption für akute Migräneanfälle. Ihre Kombination aus schneller Wirkung und anhaltender Schmerzlinderung setzt den Maßstab, den neue Migräne-Medikamente bislang nicht erreichen. Zwar sind Innovationen wie Lasmiditan und Rimegepant begrüßenswert, doch erweisen sie sich eher als Nischenlösungen für spezifische Patientengruppen mit Kontraindikationen für Triptane.
Die Tatsache, dass Lasmiditan mit signifikanten Nebenwirkungen und Einschränkungen im Alltag einhergeht, macht es im Vergleich zu den Triptanen weniger attraktiv. Ebenso fällt Rimegepant durch eine nur moderate Wirksamkeit auf, die nicht über die von einfachen NSAR hinausgeht. Vor diesem Hintergrund sollten diese neuen Mittel erst in Betracht gezogen werden, wenn bewährte Therapien nicht ausreichen.
Es ist erfreulich zu sehen, dass die Wirksamkeit der Triptane in der aktuellen Forschung erneut bestätigt wurde. Doch ebenso klar wird, dass der Zugang zu diesen Medikamenten verbessert werden muss. Es bleibt eine verpasste Chance, wenn Migränepatienten aufgrund fehlender Verfügbarkeit oder unzureichender Verschreibungen von der besten Behandlung ausgeschlossen werden.
Die Forderung nach einer Aufnahme der wirksamsten Triptane in die Liste der unentbehrlichen Arzneimittel der WHO ist daher nur folgerichtig. Weltweit sollte jeder Migränepatient Zugang zu dieser Therapieoption haben.
Von Engin Günder, Fachjournalist